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Die Mauer fällt! Vertragsarztrecht wird leicht gemacht!. Sebastian Vorberg, LL.M. Fachanwalt für Medizinrecht. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Entwurf vom Mai 2006 Inkrafttreten 1. Januar 2007? Vorlage Bundestag und Bundesrat Stimmung: optimistisch, Probleme nur bei Gesundheitsfonds.
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Die Mauer fällt! Vertragsarztrecht wird leicht gemacht! Sebastian Vorberg, LL.M. Fachanwalt für Medizinrecht
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz • Entwurf vom Mai 2006 • Inkrafttreten 1. Januar 2007? • Vorlage Bundestag und Bundesrat • Stimmung: optimistisch, Probleme nur bei Gesundheitsfonds
Stationäre Tätigkeit ARZT Krankenhaus
§ 20 Abs. 2 ÄrzteZV • Aufhebung der „Inkompatibilität“ zwischen paralleler Tätigkeit Krankenhaus / Niederlassung • Bisher höchstricherliche Rechtsprechung • Bereits seit MVZ nicht mehr haltbar • „nur klarstellend!“
Berufsausübung ARZT Gemeinschaft
§ 33 Ärzte ZV • Gemeinschaftspraxis gibt es nicht mehr • Berufsausübungsgemeinschaften • örtlich • überörtlich (auch KV-übergreifend) • für alle zur Vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leisungserbringer
Unternehmer Anstellung ARZT
§ 95 Abs. 9 SGB V • Angestellte Ärzte können auf Vertragsarztsitz arbeiten • Auch fachübergreifend • Bedarfsplanung ist zu berücksichtigen • Verzicht eines Vertragsarzt zugunsten der Anstellung möglich • Annäherung an MVZ
Überörtlich Zeigstelle ARZT
§ 24 ÄrzteZV • Tätigkeit außerhalb des Vertragsarztsitzes • Versorgung an neuem Ort verbessert • Ordnungsgemäße Versorgung vor Ort nicht beeinträchtigt • EXKURS: Auch 50 % Zulassungen möglich
Grenzöffnung für Ärzte Zeigstelle Anstellung ARZT Krankenhaus Gemeinschaft
Vielen Dank und Mast und Schotbruch! Sebastian Vorberg, LL.M. Fachanwalt für Medizinrecht Vorberg Rechtsanwälte www.medizinanwalt.de