110 likes | 254 Views
Integration unserer TN in Arbeit. Inhalt. Aufgaben des Integrationsbereiches Möglichkeiten des Integrationsbereiches Strategien zur Zielerreichung der Integrationsarbeit Gesetzliche Grundlagen. Integrationsbereich. 5 MA/-innen (BL + 4 MA)
E N D
Integration unserer TN in Arbeit
Inhalt Aufgaben des Integrationsbereiches Möglichkeiten des Integrationsbereiches Strategien zur Zielerreichung der Integrationsarbeit Gesetzliche Grundlagen
Integrationsbereich • 5 MA/-innen (BL + 4 MA) • Zuordnung des Integrationsbereiches zu den Ausbildungsbereichen • EHG (mit Verkauf) • Büro/Bauzeichner/Lager • Bau/Metall/Zweirad; Agrarwirtschaft • IT/Medien
Aufgaben des Integrationsbereiches/Integrationsberaters (beeinflusst durch Analyse von Vermittlungshemmnissen) • Kontaktaufnahme mit TN bereits innerhalb der Probezeit(Vorstellungen, Aufgaben, pers. und berufl. Zielstellung) • Kontaktaufnahme zum Sozialarbeiter – Vermittlungshemmnisse der einzelnen TN werden mitgeteilt (nach Probezeit) • Abschluss der Integrationsverträge • Teilnahme an Ausbildungsteamrunden • Mitglied im Reha-Team nach Absprache • Durchführung Bewerbungstraining im II. und III. Ausbildungsjahr (in Kombination mit SPFD) • Individuelle Vorbereitung der TN auf ein Betriebspraktikum und Betreuung bzw. Begleitung während des Praktikums
Aufgaben des Integrationsbereiches/Integrationsberaters • Weitere indiv. Integrationsaktivitäten (in der Entlassphase)(Entlassgespräche, Fördermittelberatung und –anbahnung, Bewerberprofile, Leistungskatalog, Stellenvermittlung (insbesondere in sv-pflichtige AV), Bewerbungsmappe, Vorstellungsgespräche, etc.) • Nachbetreuung (1 Jahr nach Ausbildungsende)(Arbeitsplatzerhaltungsaktivitäten, FM-Beratung, Stellenvermittlung) • durchgängig Akquise (Gewinnung von Arbeits- und Praktikumsplätzen) • durchgängige „Pflege“ unserer Netzwerkpartner
Möglichkeiten des Integrationsdienstes/Knowhow • Kenntnisse der Fördermöglichkeiten (wann möglich, Beantragung etc.) • Netzwerkkenntnisse/Nutzung von Netzwerken (neu Mehrgenerationenhäuser)
Zeitarbeits- firmen Priv. Arbeits- vermittler Rotary Club Kammern ZAW Wirtschaft Ausländer- behörde Amt für Wirtschafts- förderung Ämter und Behörden Bildung Betriebe Gesund- heitsamt VHS BAG BBW AfA/ ARGE Berufs-bildungs- ausschuss Berufs- schulen BBW Greifswald Schulamt Arbeitskreis Wirtschaft- Schule- Bundeswehr Jugendamt Sozialamt Nordverbund BBW Eltern/ Familie/ Partner Jugend-gerichts-hilfe Familien- beratung Jugendhilfe-träger Wohnungs-gesellschaft Hilfen/ Schuldner- beratung Bewährungs- hilfe Kinder- Betreuungs- einrichtung persönliches Sport- vereine Institutionen Drogen- beratung Umfeld Peer- groups Fach-ärzte Kliniken Bank
Möglichkeiten des Integrationsdienstes/Knowhow • Kenntnisse der Fördermöglichkeiten (wann möglich, Beantragung etc.) • Netzwerkkenntnisse/Nutzung von Netzwerken (neu Mehrgenerationenhäuser) s. http://kurs.frank-Woytaszak.de/ • Genaue Kenntnis des Anforderungsprofils der Praktikums- bzw. Arbeitsplätze (durch Akquise) • Umfangreiches Wissen über TN (Checkliste, Ergebnisse von Teamrunden, Bewerberprofil, Bewerbungstraining) passgenaues Abgleichen möglich • Voraussetzung: Mitwirkung der TN (Selbstbestimmung)
Strategien zur Zielerreichung der Integrationsarbeit Ziel: Eingliederung der TN auf dem Arbeitsmarkt (berufl. + sozial) durch: • Abbau von Vermittlungshemmnissen (Förderplanung) • Stärkung der Eigenverantwortung (Integrationsverträge nach Probezeit – Mitwirkung der TN als Schwerpunkt) • Integration als Aufgabe des gesamten Reha-Teams • Engere Einzelfallbetreuung durch IB • Integrationsförderung ab Beginn der Ausbildung • Integration als Unternehmensziel • Neuausrichtung der Unternehmenskultur – IB im Reha-Team • Nutzung des umfassenden Netzwerkes – Erschließen umfangreicher Potentiale (Inklusion!)
Gesetzliche Grundlagen (http://kurs.frank-Woytaszak.de/) • Artikel 3 des Grundgesetzes – verbietet Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Behinderung unterschiedliche SGB • Speziell für Integrationsarbeit SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) • In § 4 werden Leistungen als Sozialleistungen beschrieben, die die Behinderung und deren Auswirkungen kompensieren sollen • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: • §§ 33-43 • §§ 44-54 unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen(z. B. Sozialhilfe und Grundsicherung) • Reha-Träger ist BA • Leistungen zur berufl. Reha können nachrangig auch vom Integrationsamt erbracht werden (ist aber kein Reha-Träger nach SGB IX)
Aufgabe: Welchen Beitrag leisten Sie an Ihrem Arbeitspaltz zur beruflichen (und sozialen) Integration unserer TN?