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TIERSCHUTZ im UNTERRICHT. VERSUCHSTIERE. Tierversuche. 2 Extrempositionen: uneingeschränkte Forschungsfreiheit völliges Verbot von Tierversuchen Albert Schweitzer: ethische Grundsätze Mensch darf Tier in seinen Dienst nehmen, ABER: kein Missbrauch
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VERSUCHSTIERE Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Tierversuche • 2 Extrempositionen: • uneingeschränkte Forschungsfreiheit • völliges Verbot von Tierversuchen • Albert Schweitzer: ethische Grundsätze • Mensch darf Tier in seinen Dienst nehmen, ABER: kein Missbrauch • kein ungerechtfertigtes Zufügen v. Schmerzen • wenn möglich, Ersatzmethoden Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Geschichte • 19. Jhdt.: Aufschwung der Medizin Tier-versuche • bereits 1860: Streit über „Vivisektion“ (= lat.: Schneiden am lebenden Körper) • ab 1876: Versuche zu Gesetzesregelungen (England) • in Ö, D, CH: Versuche, Tierversuche gänzlich zu verbieten Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Tierversuche heute Tierversuchsgesetz: Tierversuche zulässig: • Forschung u. Entwicklung • Berufliche Ausbildung • Medizinische Diagnose u. Therapie • Erprobung u. Prüfung natürlich oder künstlich hergestellter Stoffe • Erkennung v. Umweltgefährdungen • Gewinnung von Stoffen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Prinzipien • Tierversuchsgesetz:Tierversuche nicht zulässig, wenn Erkenntnisse auch durch andere Methoden erreicht werden können • In-vitro-Methode: Zellen in Reagenzglas gezüchtet u. für Versuche verwendet • Fototoxizität: testet Giftigkeit unter UV-Einwirkung • Verbot von Tierversuchen für Kosmetika Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Organisationen • In Österreich: ZeT: Zentrum für Ersatz-und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen • = Mitglied der MEGAT: Mitteleuropäische Gesellschaft für Alternativmethoden zu Tierversuchen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Versuchstierstatistik • Seit 1991: Verringerung der Versuchstiere in Österreich um 65% • Hauptsächlich für Arzneimittelforschung • mehr als 3/4 der Tiere: Kleinnager (Mäuse, Ratten) Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Bewilligungsverfahren • Voraussetzungen: • Zulässigkeit (Ethikkommission) • entsprechende Einrichtung • verantwortlicher Leiter Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Bewilligungsverfahren • Antrag: • Aufgabenstellung des Versuchs • Umfang (Tierarten und Anzahl) • Erklärung, dass angestrebtes Ziel nicht durch Ersatzmethoden erreicht werden könnte • an das zuständige Ministerium (je nach Versuchszweck unterschiedlich) richten Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Durchführung • Vermeidung aller nicht notwendigen Belastungen • Vorbereitung und Angewöhnung der Tiere • geringstmögliche Belastung, kleinstmögliche Anzahl der Tiere • Versuche an geschützten oder wild lebenden Tieren nur dann, wenn keine anderen Tiere einsetzbar sind Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Durchführung • Verwendung von zu diesem Zweck gezüchteten Tieren • Versuche unter Betäubung • nach operativen Eingriffen: Tiere nicht weiter verwenden • Gesundheit der Tiere vor und nach dem Versuch untersuchen lassen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Kontrolle • Tierversuchseinrichtungen • Mindestens 1 mal jährlich • von zuständiger Behörde • bezüglich Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen • Problem: pro Tierversuch bis zu 6 Ministerien zuständig!!! Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Alternativmethoden • Lebender Organismus wird durch schmerzfreie Materie ersetzt • schmerzfreie Materie: Zellkulturen, isolierte Organe oder Computermodelle • hohe Entwicklungskosten (bis es eingesetzt werden kann), später aber günstiger als Tierversuche Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Replace - Reduce - Refine • Replace: schmerzfreie Materie statt Tiere • Reduce: kleinstmögliche Anzahl der Tiere • Refine: möglichst wenig Schmerzen • EWG: 1986 Richtlinie • Reduktion der Tierversuche • Förderung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Alternativmethoden in der Praxis • Validierung: Bewertung der wissenschaftlichen Qualität • Evaluierung: Bewertung des praktischen Nutzens • Bekanntmachung der Methode Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Konsumentenrolle • Mitverantwortung für Mitgeschöpf Tier • Verwendung von Naturheilmitteln und Homöopathika (keine Tierversuche) • Kosmetika: ohne Tierversuche hergestellt, Risiko soll AnwenderIn tragen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
PRO Große Fortschritte für menschliche Gesundheit (Kinderlähmung, Tuberkulose) Fortschritte in Tiermedizin KONTRA Tiere: Recht auf qualfreies Leben Wirkungen können nicht direkt vom Tier auf Menschen abgeleitet werden Pro und Kontra Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
LD-50 Test • Mittlere letale Dosis: 50 % der behandelten Tiere sterben bei dieser Dosis des Versuchsmittels • = Test zur Prüfung der Giftigkeit von chemischen Stoffen • kurzdauernde Belastung • große Dosen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
LD-50 Test • Früher: große Tierzahlen • Heute: weniger Versuchstiere, schonendere Methoden? • Pflicht der Veröffentlichung der Ergebnisse Verringerung der Tierzahlen • gehört verboten, gute Ansätze (europaweit) Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Augenreiztest • Prüfung der Reizwirkungen von Stoffen auf innere Schleimhäute • Substanz auf Augen von Kaninchen • nach 1,2,7,14 u. 21 Tagen: Rötung, Schwellung oder Geschwürbildung des Auges inspiziert und bewertet Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Werdegang eines Medikamentes • Entwicklung: durchschnittlich 10 Jahre • nur 1 von 10.000 in den Verkauf • Screening: chemische Verbindung • Wirkung auf Organismus • Giftigkeit • Krebs- oder Missbildungsprüfung • klinische Phase: Mensch Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Verbesserung der Situation der Versuchstiere • Verbesserung der Haltungsbedingungen • vermehrte Ausbildung des Personals • Intensivierung der Suche nach Alternativmethoden • Anstrengungen aller Beteiligten, um Tierversuche zu vermindern (auch KONSUMENT) Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere