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Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010. Schutzpflichten. Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010. 1. Teil: Entwicklung und Begriff der Grundrechte 2. Teil: Allgemeine Lehren I. Rechtliche Dimensionen der Grundrechte 1. Abwehrrechte
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Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010 Schutzpflichten
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010 • 1. Teil: Entwicklung und Begriff der Grundrechte • 2. Teil: Allgemeine Lehren • I. Rechtliche Dimensionen der Grundrechte • 1. Abwehrrechte • 2. Schutzpflichten • Einführung: Bedeutung und Begründung der Schutzpflichten • Einige Beispiele • Dogmatische Problemfelder • Fallaufbau • 3. Institutionelle Gewährleistungen • 4. Teilhabe- und Anspruchsrechte • 5. Grundrechte als Auslegungs- u. Rechtsgestaltungsmaßstäbe • II. Grundrechtsträger • III. Geltung und Bindung der Grundrechte • IV. Schutzbereich und Schranken der Grundrechte • 3. Teil: Einzelne Grundrechte
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010 • a) Einführung: Bedeutung u. Begründung der Schutzpflichten (I) • Grundrechte als Abwehrrechte → Schutz des Bürgers gegen staatliche Maßnahmen / Grundrechte als Schutzpflichten bzw. Schutzrechte → Schutz des Bürgers durch staatliche Maßnahmen • explizite Schutzpflichten: z.B. Art. 1 I GG, Art. 4 II GG, Art. 6 I, IV GG • - BVerfG (erstmals BVerfGE 7, 198 - Lüth): Grundrechte statuieren eine objektive Wertordnung→ Ausgestaltungsfunktion der Grundrechte, institutionelle Gewährleistungen, Leistungs- bzw. Teilhaberechte, Organisation und Verfahren, Schutzpflichten (u.a. Schutz gegen private Dritte, Ausstrahlung ins Privatrecht)
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010 • a) Einführung: Bedeutung und Begründung der Schutzpflichten (II) • Adressaten der Schutzpflicht: in erster Linie der Gesetzgeber, aber auch Verwaltung und Gerichte • wichtigste Gefahrenquellen: • - private Dritte (→ 1. Schutz über die mittelbare Drittwirkung im Rahmen der Rechtsanwendung durch die Gerichte / 2. Schutz durch Sicherungsvorkehrungen auf der Ebene des Gesetzes) • - Naturgewalten, sonstige Gefahren natürlichen Ursprungs • - neue Technologien • - ausländische Staaten
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010 b) Einige Beispiele
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010 b) Einige Beispiele
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010 • c) Dogmatische Problemfelder (I) • Terminologie: „Schutzpflichten“ oder „Schutzrechte“ ? • 1. Problem: Gewähren die objektiven Grundrechtsgehalte (also u.a. auch die Schutzpflichten) ein subjektives Recht, das vom Bürger eingeklagt werden kann ? • → nach h.M. (+) / Argumente: • -- Schutzpflicht wäre weitgehend wirkungslos, wenn sie nicht eingeklagt werden könnte • -- Verfassungsgerichtsbarkeit greift nicht unzulässig in den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ein, wenn sie sich auf die Formulierung von Mindeststandards beschränkt • -- Vielzahl der möglichen Schutzmaßnahmen spricht nicht gegen den subjektiv-rechtlichen Charakter der Schutzpflicht → gefordert ist lediglich ein Mindestmaß gesetzgeberischer Aktivität
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010 • c) Dogmatische Problemfelder (II) • - 2. Problem:Wie intensiv kann (bzw. muss) das BVerfG die Anforderungen an eine Schutzpflichtverletzung prüfen (Kontrolldichte)? → in Abhängigkeit vom Rechtsgut unterschiedlicher Intensitätsgrad der Prüfung: • -- (1. Stufe) Der Staat muss Vorkehrungen zum Schutze des Grundrechts getroffen haben, die nicht gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind (Evidenzkontrolle). • -- (2. Stufe) Die vom Staat gewählten Schutzvorkehrungen müssen auf einer sorgfältigen Tatsachenermittlung und auf vertretbaren Einschätzungen beruhen (Vertretbarkeitskontrolle). • -- (3. Stufe) Erforderlich ist eine intensive inhaltliche Prüfung der staatlichen Schutzmaßnahmen (inhaltliche Kontrolle).
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010 • c) Dogmatische Problemfelder (III) • inhaltliche Präzisierung des Kontrollmaßstabes durch das sog. Untermaßverbot: • - Abwehrrecht: Übermaßverbot bzw. Verhältnismäßigkeits- • grundsatz (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit) • -- Schutzrecht bzw. Schutzpflicht: Untermaßverbot (Abwägung der • beteiligten Interessen einerseits und der bereits ergriffenen Schutz- • maßnahmen andererseits) / z.T. wird sogar eine der abwehrrecht- • lichen Konstruktion vergleichbare Verhältnismäßigkeitsprüfung • vorgeschlagen • - 3. Problem: Braucht man überhaupt eine Schutzpflicht oder lassen sich die relevanten Fragestellungen auch über die Abwehrfunktion der Grundrechte lösen ?
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010 c) Fallaufbau (I) 1. Eröffnung des Schutzbereichs: Ist das Grundrecht vom Tatbestand her überhaupt einschlägig ? 2. Bestehen einer Schutzpflicht: idR (+), wenn man mit dem BVerfG den objektiven Gehalt aller Grundrechte anerkennt 3. Verletzung der Schutzpflicht: Welches Schutzniveau schuldet der Staat ? → Kontrolldichte, Prüfung des Untermaßverbotes
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010 c) Fallaufbau (II)
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010 • Einige Lesetipps: • Arno Scherzberg / Matthias Meyer: Die Prüfung staatlicher Schutzpflichten in der Verfassungsbeschwerde, JA 2004, S. 51 ff. • Oliver Klein: Das Untermaßverbot - Über die Justiziabilität grundrechtlicher Schutzpflichterfüllung, JuS 2006, S. 961 ff. • Sebastian Graf von Kielmannsegg, Grundfälle zu den allgemeinen Grundrechtslehren (Teil 3), JuS 2009, S. 216 ff. • Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit !