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DAS GERICHTSWESEN IN BELGIEN. Entwurf: GUTZEIT, Michael und FICKERS, Kristina 2. Jahr Lehrerausbildung an der Autonomen Hochschule in der DG im Rahmen des Moduls „Bürgerkunde“ November 2006. Selbstjustiz (Aug‘ um Aug‘ – Zahn um Zahn …) = verboten + strafbar.
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DAS GERICHTSWESEN IN BELGIEN Entwurf: GUTZEIT, Michael und FICKERS, Kristina 2. Jahr Lehrerausbildung an der Autonomen Hochschule in der DG im Rahmen des Moduls „Bürgerkunde“ November 2006
Selbstjustiz (Aug‘ um Aug‘ – Zahn um Zahn …) = verboten + strafbar. • Gerichte Konflikt, Streit, Straftat … (Staat = Rechtsstaat)
Zivilrecht – Öffentliches Recht? PRIVATES RECHT: Verhältnis zwischen Bürgern Zivilgericht Konfliktezwischen „Privatleuten“(Bsp.: Streit zwischen Nachbarn, Konflikte zwischen Mieter und Vermieter…) ÖFFENTLICHES RECHT: Verhältnis Staat – Bürger Polizeigericht Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsordnung (Bsp. Vorfahrtsregelung: rechts vor links …) Strafgericht Straftat (Verstöße gegen Strafrecht, Bsp.: Strafen bei Diebstahl …)
Aufbau des Gerichtswesens in Belgien + Schiedshof + Staatsrat Kassationshof Arbeitsgerichtshof Assisenhof Appellations- hof Gericht erster Instanz Arbeitsgericht Handelsgericht Friedensgericht Polizei- oder Verkehrsgericht
Mildernde Umstände ? 3 Kategorien von „Straftaten“: • Übertretung: Ordnungswidrigkeit Polizeigericht • Delikt: Freiheitsstrafe (min. 8 Tage) Korrektionalgericht = Strafgericht • Verbrechen: Freiheitsstrafe (min. 5 Jahre) Assisenhof (Geschworenengericht). Mildernde Umstände? Alter, Reue, Einsicht, Bewährung…
Das Friedensgericht • 225 Friedensgerichte, 1 pro Kanton. DG = Eupen + St. Vith. • Zivil- und Handelsangelegenheiten bis 1860 € Streitwert. • Mietstreitigkeiten (Wert spielt keine Rolle), z.B.: • Ausweisungsklage, Mietrückstand … • - Nachbarschaftsstreit • - Unterhaltszahlungen • - vorläufige Maßnahmen zwischen Eheleuten • Enteignungen • Das Friedensgericht = kostengünstig und zeitsparend • Berufung Gericht Erster Instanz od. Handelsgericht • Streitwert < als 1240 € keine Berufung
Das Polizeigericht oder Verkehrsgericht • 34 Polizeigerichte (1 Eupen + Abteilung in St.Vith) (Verkehrs-)Übertretungen + Delikte minderer Art (Bsp.: Schlägerei) Verkehrsunfälle (mit/ohne Verletzte + Tote) Zivilrechtliche Auseinandersetzungen bei Verkehrsunfällen (Autounfall ohne strafrechtliche Verfolgung)
Das Gericht Erster Instanz 27 Gerichte Erster Instanz 1 pro Gerichtsbezirk – für die DG: in Eupen 3 Sektionen: Zivilgericht, Korrektionalgericht + Jugendgericht.
Das Korrektionalgericht= Strafgericht • Vergehen (Delikte: Bsp.: Diebstahl, Betrug, fahrlässige Tötung + „herabgestufte“ Verbrechen) • Berufungskammer des Polizeigerichts.
Das Zivilgericht Zivilangelegenheiten Bsp.: • Streitigkeiten > 1860 € • Personenstand (Bsp.: Scheidungen …) • Erbschaftsfragen • Pfändungen Berufungskammer Friedensgerichtes
Das Jugendgericht Jugendschutz • Jugendrichter Schutzmaßnahmen • Prämisse Interesse des Kindes • 12. Lebensjahr Anhörpflicht • Straftat Jugendliche Sozialarbeit • schlimme Fälle geschlossene Zentren. • Straftäter (> 16 Jahre) + Strafe nicht ausreichend Staatsanwaltschaft Gefängnisstrafe • Richter greift für seine Schutz- oder Arbeitsmaßnahmen auf Dienste der DG zurück
Das Arbeitsgericht • Zusammensetzung Vorsitz Sozialrichter Berufsrichter Sozialrichter ↓ ↓ Arbeitgeber Arbeitnehmer • Staatsanwaltschaft = Arbeitsauditoriat Zuständig für: soziale Angelegenheiten (z.B. Sozialhilfe) + Konflikte bei Arbeitsverhältnissen. • DG: Arbeitsgericht Eupen
Das Handelsgericht • Zusammensetzung • Laienrichter Berufsrichter Laienrichter Industrie- und Handelszweige • Streitfälle unter Kaufleuten bei Streitwert > 1860 € • Andere Zuständigkeiten: Konkurse, vorläufige Zahlungsaufschübe + Auseinandersetzungen zwischen Aktionären • Berufungsinstanz Friedengerichts (geschäftliche Angelegenheiten)
Der Appellationshof • 5 Appellationshöfe (Antwerpen, Brüssel, Gent, Lüttich, Mons) • Für DG: Appellationshof Lüttich (+ deutschsprachige Kammer) • Berufungsinstanz Gericht Erster Instanz + Handelsgericht.
Der Arbeitsgerichtshof • 5 Arbeitsgerichtshöfe (Antwerpen, Brüssel, Gent, Lüttich, Mons) • Berufungskammern Arbeitsgerichte.
Der Assisenhof = Geschworenengericht • Verbrechen: schwere Bluttaten, Pressedelikte + politische Delikte • Zusammensetzung • Berufsrichter: Beisitzer Vorsitzender Richter Beisitzer • Laienrichter: 12 Geschworene (30 - 60 Jahre / straffrei ) • Schuld oder Unschuld • Beschluss = Abstimmung der Geschworenen • Bei Schuldigsprechung:Berufsrichter Strafmaß • Berufung beim Kassationshof: gesetzliche Bestimmungen eingehalten? Neue Verhandlung an anderem Assisenhof
Der Kassationshof Höchste Gerichtsbarkeit Aufgabe = Gesetz korrekt angewendet ? Interpretation von Gesetzen Entscheidungen der Gerichte bestätigen oder „kassieren“ (z. Bsp. bei Formfehlern) Überweisung an ein anderes Gericht
Der Staatsrat Höchste Verwaltungsgerichtsbarkeit • Entscheidungsfunktion: entsprechen Entscheidungen der Verwaltungen den Rechtsnormen? • Beratungsfunktion: Gutachten zu Gesetzes- und Dekretentwürfen
Der Schiedshof Verfassungsgericht • Gesetze Einklang mit der Verfassung? • Beachtung des Gleichheitsprinzips? • Föderalstaat, Gemeinschaften + Regionen: Sind Zuständigkeiten respektiert? • „Schiedsrichter“ zwischen gesetzgebenden Institutionen: Kompetenzkonflikte beilegen