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Arbeit und Gesundheit - eine Frage der Beteiligung Barbara Reuhl Referat Arbeitsschutzpolitik Arbeitnehmerkammer Bremen Cuxhaven, 05. Mai 2006. arbeiten. gesund, arbeitsfähig. gesundheitlich beeinträchtigt, arbeitsfähig/ arbeitsunfähig. krank, arbeits- unfähig. krank melden.
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Arbeit und Gesundheit - eine Frage der Beteiligung Barbara ReuhlReferat ArbeitsschutzpolitikArbeitnehmerkammer Bremen Cuxhaven, 05. Mai 2006
arbeiten gesund,arbeitsfähig gesundheitlichbeeinträchtigt,arbeitsfähig/arbeitsunfähig krank,arbeits-unfähig krank melden Quelle: Stuppardt, o.J.
Arbeitsunfähigkeit– welche Erkrankungen? • Atemwegserkrankungen 29,5 % • Muskel-/Skelettkrankheiten 16,9 % • Verdauungssystem 12,6 % • Psychische Störungen 3,1 % • Kreislauferkrankungen 2,9 %
Wenn ich mich im letzten Jahr richtig krank gefühlt habe... bin ich deswegen zu Hause geblieben und nicht zur Arbeit gegangen 43 % entfällt, da ich mich nie krank gefühlt habe 17 % bin ich trotzdem zur Arbeit gegangen 40 % Quelle: Angestelltenkammer Bremen:Gesundheit und Lebensqualität, 1993
Ich bin dennoch zur Arbeit gegangen: um keine beruflichen Nachteile zu haben 6 % mit Rücksicht auf Kolleginnen und Kollegen 33 % 39 % aus Pflichtgefühl, weil sonst Arbeit liegen bleibt weil ich nicht so gern den ganzen Tag zu Hause bin 3 % um meinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren 5 % weil ich mir nicht erlauben kann, krank zu sein 14 % Quelle: Angestelltenkammer Bremen:Gesundheit und Lebensqualität, 1993
Gesundheit – internationales Recht • Definition der WHO:„... Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Freisein von Krankheit und Gebrechen.“
Gesundheit – internationales Recht • Internationale Arbeitsorganisation (ILO): Übereinkommen Nr. 155, Art. 3e:der Ausdruck „Gesundheit“ umfasst im Zusammenhang mit Arbeit „auch die physischen und geistig-seelischen Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken und die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit stehen.“
Gesundheit – Europäisches Recht Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie aufgrund von Art. 118a EWG-Vertrag: • Mindestvorschriften zur „Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt ..., um die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer verstärkt zu schützen“ • umfassender Gesundheitsbegriff: physische und psychische Belange, Ergonomie, Arbeitsorganisation
Gesundheit - Europäisches Recht • Europäische Maschinenrichtlinie 89/37 EG: „bestimmungsgemäße Verwendung“: Belästigung, Ermüdung und psychische Belastung (Stress) des Bedienpersonalsmüssen vermieden, ergonomische Prinzipien berücksichtigt werden
Gesundheit –Deutsches Recht • Arbeitsschutzgesetz - Grundlage: EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG:Verpflichtung des Arbeitgebers zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigtenbei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes
Gesundheit – deutsches Recht • Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gesundheitsbegriff im Arbeitsstättenrecht:Der Gesundheitsschutz darf nicht auf rein körperliche Funktionen reduziert werden, sondern bezieht auch „die durch die Arbeitsbedingungen beeinflussbaren psychischen Befindlichkeiten“ ... ein.
Arbeitsschutzgesetz • Verantwortung des Arbeitgebers • Zielsetzung: Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten • Gefährdungsbeurteilung • Berücksichtigung von Gesundheit und Sicherheit auf allen Ebenen und bei allen Entscheidungen im Betrieb • Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle
Welche Faktoren beeinflussen die Gesundheit am Arbeitsplatz? Bildung,Qualifikation körperlicheund seelischeVerfassung psychischeBelastungen individuelleBedingungen betrieblicheStrukturen Erfahrungen Arbeitsplatz-gestaltung Verhalten
Zunahme von Belastungen • Betriebsrätebefragung 2004: in den letzten 5 Jahren haben psychische Belastungen in den Betrieben zugenommen: • Arbeitsverdichtung durch größere Arbeitsintensität, Zeit- und Verantwortungsdruck • zugleich sind auch körperliche Belastungen wie z.B. einseitige Körperhaltung gestiegen Quelle: WSI 2004
Belastungswirkungen Ressourcen wie z.B. körperl./psychische Voraussetzungen Motivation Arbeits-belastungen Beanspruchung Qualifikation Erfahrung Handlungs/Entscheidungs-spielräume Wertschätzung,Anerkennung soziale Unterstützung Erholung, Pausen Erholungs
Warum ist der Arbeitsablauf nicht effektiv? • Mangel an Informationen 50,2 % • Schlechte Koordination 42,3 % • Technische Ausfälle 36,7 % • Fehlende Verantwortlichkeit 23,6 % • Unzureichendes Arbeitsmaterial 17,3 % • Qualitätsmängel 12,2 % Quelle: WidO, Arbeit und Gesundheit 2005
prospektive Arbeitsgestaltung präventive Arbeitsgestaltung korrektive Arbeitsgestaltung gesundheits- und persönlichkeitsfördernde Arbeit schaffen Vermeidung gesundheit-licher Gefährdungen schon bei der Planung bekannt gewordene Mängel abstellen Arbeitswissenschaftliche Arbeitsgestaltung
Menschengerechte Arbeit... • ist technisch sicher und ergonomisch gestaltet • fördert das Lernen • ermöglicht transparente Abläufe im Betrieb • bietet Entscheidungs-/ Handlungsspielräume • fördert Routine, Kreativität und Motorik • ist weitgehend frei von Störungen • bietet vorhersehbare, gerechte Anreize • vollzieht sich in einem Klima sozialer Unterstützung • wird systematisch optimiert Quelle: Expertenkommissionbetriebliche Gesundheitspolitik, 2004
Arbeits-bedingungen,z.B. Druck,Hetze ungünstigeArbeitsplatz-gestaltung schlechtesBetriebsklima,Konflikte Gesundheit und Krankheit im Lebensverlauf gesundheitlichesBefinden, z.B. Anspannung,Unbehagen Bandscheiben-vorfall chronischeErkrankung
Betriebliche Gesundheitsförderung • Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union:... alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz (Arbeitsorganisation und -bedingungen, aktive Mitarbeiterbeteiligung, Stärkung persönlicher Kompetenzen
Ausmaß psychosomatischer Beschwerden viel niedrig Grad an sozialer Unterstützung mittel hoch wenig gering hoch Ausmaß potentieller betrieblicher Stressoren Quelle: Ulich 1992 nach House und Wells 1978
„Gesundheit, das ist die aktive, autonome Fähigkeit eines jeden, sich in den verschiedenen Beziehungen zu behaupten, die man in all seinen individuellen und sozialen Aktivitäten eingeht: Die Beziehung zum eigenen Körper, die interpersonellen Beziehungen und die gesellschaftlichen Beziehungen. Die Gesundheit ist also ein gesellschaftliches Produkt, bestimmt durch individuelle und kollektive Beziehungen.“Def. Der CFDT (Confédération francaise démocratique du travail)
Gesundheit ist nicht ein Ideal des störungsfreien Funktionierens der Organe, der konfliktfreien Existenz und des Zustandes allseitigen Wohlbefindens. Gesundheit und Krankheit sind die beiden Möglichkeiten im Leben jedes Menschen, die ihn zur Verantwortung und Identität herausfordern. Gesund ist ein Mensch, der mit oder ohne erkennbare Einschränkungen in seiner Leiblichkeit allein oder mit Hilfe anderer ein Gleichgewicht findet, das ihm ein sinnvolles, auf die Entfaltung seiner persönlichen Anlagen und Lebensentwürfe eingerichtetes Dasein und die Erreichung von gemeinschaftlichen Lebenszielen in Grenzen ermöglicht, so dass er sein Leben als angenommenes, bejahtes und auch geliebtes Leben begreifen kann, auch als seine Krankheit und sein Sterben. Quelle: EKD, Arbeit, Leben, Gesundheit, 1990