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TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung

TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Entgeltordnung SuE. S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin (Protokollerklärung Nr. 1). Entgeltordnung SuE. Protokollerklärung Nr. 1 Beschäftigte in Heimen erhalten eine monatliche Zulage in Höhe

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TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung

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  1. TV Sozial- und ErziehungsdienstEntgeltordnung

  2. Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin (Protokollerklärung Nr. 1) Walter Berroth für GA Baden

  3. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung Nr. 1 Beschäftigte in Heimen erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 61,36 Euro, wenn in dem Heim überwiegend - behinderte Menschen i.S. des § 2 SGB IX, • Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten zum Zwecke der Erziehung, Ausbildung, Pflege untergebracht sind. Überwiegen diese Personen nicht beträgt die Zulage 30,68 Euro. Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst in einem Heim Erhalten eine Zulage von 40,90 Euro. Walter Berroth für GA Baden

  4. Entgeltordnung SuE S 3 Kinderpflegerinnen mit entsprechender Tätigkeit, sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Protokollerklärung Nr. 1) Walter Berroth für GA Baden

  5. Entgeltordnung SuE S 4 1. Kinderpflegerin mit schwieriger fachlicher Tätigkeit (Protokollerklärungen Nrn. 1, 2) • B. im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung (Protokollerklärung Nr. 1) 3. B. in der Tätigkeit von Erzieherinnen (Protokollerklärungen Nrn. 1, 3) Walter Berroth für GA Baden

  6. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung Nr. 2 Schwierige fachliche Tätigkeiten sind z.B.: • Tätigkeit in Einrichtungen für behinderte Menschen im Sinne des § 2 SBG IX • alleinverantwortliche Betreuung von Gruppen z.B. in Randzeiten • Tätigkeit in Integrationsgruppen (mindestens 1/3 behinderte Menschen) • Tätigkeit in Gruppen von behinderten Menschen oder erziehungsschwierigen Kindern und Jugendlichen Walter Berroth für GA Baden

  7. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung Nr. 3 Als entsprechende Tätigkeit von Erzieherinnen gilt auch die Tätigkeit in - Schulkindergärten - Vorklassen - Vermittlungsgruppen für nicht schulpflichtige Kinder - Betreuung über 18jähriger Personen Walter Berroth für GA Baden

  8. Entgeltordnung SuE S 5 • B. im handwerklichen Erziehungsdienst als Leiter mit abgeschlossener Berufsausbildung als Leiter/innen von Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten (Protokollerklärung Nr. 1/ kirchl. Ergänzung) • B. wie oben als Stellvertreter/innen von Leiter/innen der EG S 10 FG 3 (Protokollerklärungen Nrn. 1, 4/ kirchl. Ergänzung) Walter Berroth für GA Baden

  9. Entgeltordnung SuE S 5 – ausschließlich kirchliche Regelung 3. Erzieher/innen, sowie B. mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in der Tätigkeit einer Zweitkraft oder in der Tätigkeit einer Zusatzkraft mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten. (Protokollerklärungen Nrn. 1, 3, 5 / ergänzende kirchl.Erklärung) Walter Berroth für GA Baden

  10. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung Nr. 4 Ständige Vertreter/innen sind nicht Vertreter/innen in Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitsfällen. Walter Berroth für GA Baden

  11. Entgeltordnung SuE kirchl. Ergänzungen • Zweitkräfte sind Fachkräfte i.S. des Kinderbetreuungsgesetzes Ba-Wü, die in der Regel nicht die Verantwortung für die Gruppe haben und denen nicht die pädagogische Planung für die Gruppe obliegt. 2. Schwierige fachliche Tätigkeiten einer Zusatzkraft sind: - Hilfen für behinderte (auch seelisch behinderte) und erziehungsschwierige Kinder; - Sprachfördermaßnahmen. • Der hauswirtschaftliche und landwirtschaftliche Erziehungsdienst ist dem handwerklichen Erziehungsdienst gleichgestellt. Walter Berroth für GA Baden

  12. Entgeltordnung SuE S 6 Erzieherinnen mit entsprechender Tätigkeit (Protokollerklärungen Nrn. 1, 3, 5) Walter Berroth für GA Baden

  13. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung Nr. 5 – zusätzlich kirchl. Ergänzung (kursiv) Nach diesem Tätigkeitsmerkmal sind auch a) Kindergärtner/innen und Hortner/innen mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung b) Kinderkrankenschwestern/-pfleger in Kinderkrippen eingruppiert. Nach diesem Tätigkeitsmerkmal werden auch alle Fachkräfte eingruppiert, die nach § 7 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz Ba-Wü zur Leitung einer Gruppe befugt sind. Walter Berroth für GA Baden

  14. Entgeltordnung SuE S 7 1. B. als Leiterinnen von Kitas (Protokollerklärung Nr. 8) 2. Stellv. Leiterinnen von Kitas mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) Walter Berroth für GA Baden

  15. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung Nr. 8 Kindertagesstätten i.S.d. Tarifmerkmals sind - Krippen - Kindergärten - Horte - Kinderbetreuungsstuben - Kinderhäuser - Kitas der örtlichen Kindererholungsfürsorge Walter Berroth für GA Baden

  16. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung 9 – abweichende kirchl. Regelung für Kitas (kursiv) Ermittlung der Durchschnittsbelegung: - Zahl der vom 1.Oktober bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätzen oder - Zahl wird in mindestens 6 Mon. des Kalenderjahres erreicht oder - Zahl wird voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten erreicht Unterschreitungen bis 5 % sind unschädlich. Walter Berroth für GA Baden

  17. Entgeltordnung SuE abweichende kirchl. Regelung für Kitas(kursiv) Für die unterschiedlichen Betreuungsformen werden unterschiedliche Faktoren angesetzt: BetreuungsformFaktor • Kinder von 3 bis 6 in Regelbetreuung 1,00 • Kinder bei Betreuung von 6 bis 7 Std. 1,20 • Kinder in Ganztagesbetreuung (mehr als 7 Std.) 1,33 • Kinder nach Schuleintritt 1,33 • Kinder bis zu 3 Jahren 2,65 • Kinder mit Behinderungen/bes. erzieherischem Bedarf 3,00 Der jeweils höchstmöglich Faktor kommt zur Anrechnung. Walter Berroth für GA Baden

  18. Entgeltordnung SuE Beispielsrechnung Kita mit Anrechnung • 25 Plätze in verlängerter Öffnung 25 x 1,2 30,00 • 12 Plätze für Kinder unter 3 Jahren 12 x 2,65 31,80 • 15 Plätze für Schulkinder 15 x 1,33 19,95 • 3 Kinder mit Behinderungen 3 x 3,0 9,00 ____________ 55 Plätze 90,75 Walter Berroth für GA Baden

  19. Entgeltordnung SuE S 8 • Erzieherinnen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten (Protokollerklärungen Nr. 1, 3, 5, 6) • Heilpädagoginnen mit entsprechender Tätigkeit (Protokollerklärungen Nr. 1, 7) • Meister/innen als Leiter/innen als Leiter von Ausbildungs- oder Berufs- förderungswerkstätten (Protokollerklärung Nr. 1) 4. Beschäftigte wie oben als Stellvertreter/innen von Leiter/innen der EG S 13 Fallgruppe 6 (Protokollerklärungen Nr. 1, 4) 5. Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen (Protokollerklärung Nr. 1) Walter Berroth für GA Baden

  20. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung Nr. 6 Besonders schwierig fachliche Tätigkeiten sind z.B. Tätigkeiten - in Integrationsgruppen (mindestens 1/3 behinderte Menschen); - in Gruppen von behinderten Menschen oder erziehungsschwierigen Kindern und Jugendlichen; - in Jugendzentren; - als Facherzieherinnen mit einrichtungsübergreifenden Aufgaben. Walter Berroth für GA Baden

  21. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung Nr. 7 Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung sind Beschäftigte, die einen Ausbildungsgang für Heilpädagogen / Heilpädagoginnen nach der Rahmenvereinbarung der Kultusminister- konferenz abgeschlossen haben und die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Heilpädagogin / staatlich anerkannter Heilpädagoge“ erworben haben. Walter Berroth für GA Baden

  22. Entgeltordnung SuE S 9 • Erzieherinnen mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens 3 B. mindestens der Entgeltgruppe S 8 (Protokollerklärungen Nrn. 1, 3, 5) 2. B. als stellv. Leiterinnen von Kitas für behinderte Menschen oder Kinder und Jugendlich mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8) Walter Berroth für GA Baden

  23. Entgeltordnung SuE S 10 1. Leiterinnen von Kitas mit mindestens 40 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 8, 9) 2. Stellv. Leiterinnen von Kitas mit mindestens 70 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) • Meister/innen als Leiter/innen von großen Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten (Protokollerklärung Nr. 1- kirchl. Ergänzung) Walter Berroth für GA Baden

  24. Entgeltordnung SuE Kirchliche Ergänzung Im Jugendhilfebereich ist eine Ausbildungswerkstätte als groß anzusehen, wenn sie etwa 20 Ausbildungs- plätze hat. Walter Berroth für GA Baden

  25. Entgeltordnung SuE S 11 *Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/-pädagoginnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit , sowie sonstige B., die auf Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausüben (Protokollerklärung Nr. 1) *Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst Walter Berroth für GA Baden

  26. Entgeltordnung SuE S 12 *Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen mit schwierigen Tätigkeiten (Protokollerklärungen Nrn. 1, 11) *Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst Walter Berroth für GA Baden

  27. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung Nr. 11 Schwierige Tätigkeiten sind z.B. die - Beratung von Suchtmittel-Abhängigen - Beratung von HIV-Infizierten - begleitende Fürsorge für Heimbewohner/innen - begleitende Fürsorge für (auch ehemalige) Strafgefangene - Koordinierung der Arbeiten von mehreren B. mindestens der Entgeltgruppe S 9 Walter Berroth für GA Baden

  28. Entgeltordnung SuE S 13 1. Leiter/innen von Kitas mit mindestens 70 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 8, 9) 2. Stellv. Leiterinnen von Kitas mit 100 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) • Leiterinnen von Kitas für behinderte oder erziehungsschwierige Menschen (Protokollerklärung Nr. 8) • Stellv. Leiterinnen von Kitas für behinderte oder erziehungsschwierige Menschen (Protokollerklärungen Nrn. 8, 9) Walter Berroth für GA Baden

  29. Entgeltordnung SuE S 13 5. Stellvertretende Leiter/innen von Erziehungsheimen (Protokollerklärungen Nrn. 1, 4, 10) • Meister/innen als Leiter/innen von großen Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten, die sich durch Umfang und Bedeutung ihres Aufgaben- gebietes wesentlich aus der EG S 10 Fallgruppe 3 herausheben (Protokollerklärung Nr. 1) Walter Berroth für GA Baden

  30. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung Nr. 10 Erziehungsheime sind Heime, in denen überwiegend behinderte Kinder und Jugendliche i.S. des § 2 SGB IX oder Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten ständig untergebracht sind. Walter Berroth für GA Baden

  31. Entgeltordnung SuE S 14 *Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen, • die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls oder • Entscheidungen zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten jeweils in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht treffen (Protokollerklärung Nr. 12) *Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst Walter Berroth für GA Baden

  32. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung 12 Unter die EG S 14 fallen auch B. mit dem Abschluss Diplompädagogen/Diplompädagoginnen, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten wie in S 14 eingruppierte Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagoginnen ausüben. Walter Berroth für GA Baden

  33. Entgeltordnung SuE S 15 1. Leiter/innen von Kitas mit 100 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 8, 9) 2. Stellv. Leiter/innen von Kitas mit 130 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) • Leiter/innen von Kitas für behinderte/erziehungsschwierige Menschen mit 40 Plätzen (Protokollerklärung Nr. 8) • Stellv. Leiter/innen von Kitas für behinderte/ erziehungsschwierige Menschen mit 70 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) Walter Berroth für GA Baden

  34. Entgeltordnung SuE S 15 5. Leiter/innen von Erziehungsheimen (Protokollerklärungen Nrn. 1, 10) 6. Stellv. Leiter/innen von Erziehungsheimen mit mindestens 50 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 1,4, 9, 10) 7.* Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/-pädagoginnen mit Tätigkeiten die mindestens zu 1/3 von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung sind (Protokollerklärung Nr. 1) *Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst Walter Berroth für GA Baden

  35. Entgeltordnung SuE S 16 1. Leiter/innen von Kitas mit 130 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 8, 9) 2. Stellv. Leiter/innen von Kitas mit 180 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) 3. Leiter/innen von Kitas für behinderte/erziehungsschwierige Menschen mit 70 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) 4. Stellv. Leiter/innen von Kitas für behinderte/ erziehungsschwierige Menschen mit 90 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) Walter Berroth für GA Baden

  36. Entgeltordnung SuE S 16 4. Stellv. Leiter/innen von Erziehungsheimen mit 90 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 1, 4, 9, 10) 5. *Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen-/pädagoginnen mit Tätigkeiten, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG S 12 herausheben (Protokollerklärung Nr. 1) 6. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten-/therapeutinnen und Psychagogen/Psychagoginnen in entsprechender Tätigkeit *Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst Walter Berroth für GA Baden

  37. Entgeltordnung SuE S 17 1. Leiter/innen von Kitas mit 180 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 8, 9) 2. Leiter/innen von Kitas für behinderte/erziehungs- schwierige Menschen mit 90 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 8, 9) 3. Leiter/innen von Erziehungsheimen mit 50 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 1, 9, 10) Walter Berroth für GA Baden

  38. Entgeltordnung SuE S 18 3. Leiter/innen von Erziehungsheimen mit 90 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 1, 9, 10) 5. *Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/pädagoginnen mit einer Tätigkeit, die sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der EG S 17 Fallgruppe 5 heraushebt (Protokollerklärung Nr. 1) *Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst Walter Berroth für GA Baden

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