100 likes | 241 Views
BELARUSSISCHE STAATLICHE UNIVERSITÄT FAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN STAATSEXAMEN . Referentin : Evgenija Birillo Studiengang : IR 9. Semester. Minsk, 2012. Das Ziel der Arbeit :. den rechtlichen Status von Embryonen zu bestimmen
E N D
BELARUSSISCHE STAATLICHE UNIVERSITÄTFAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGENSTAATSEXAMEN Referentin: Evgenija Birillo Studiengang: IR 9. Semester • Minsk, 2012
Das ZielderArbeit: den rechtlichen Status von Embryonen zu bestimmen -Ist der Embryo ein Mensch? - Wann hat ein Embryo Recht auf Leben? -Wann hat er Menschenwürde?
Inhalt Kapitel 1. Die internationale Regelung des rechtlichen Status des Embryos Kapitel 2. Regelung in der Republik Belarus Kapitel 3. Aktuelle Probleme des Schutzes von menschlichen Embryonen in der Welt Schlussfolgerung
Quellen 1)Bürgerliche Gesetzbuche der Republik Belarus 2)Das Embryonenschutzgesetz ,1990 3)Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ,1989 4)Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948 5)Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), 1950 6)Deutscher Bundestag: Zur Sache - Themen parlamentarischer Beratung. "Schutz des ungeborenen Lebens". Bonn 1/92 7)Grundrechtsschutz für den menschlichen Embryo? (zusammen mit Christian Hillgruber), in: Zeitschrift für Lebensrecht (ZfL) 17 (2008), S. 43–49. 8)Günther, Hans-Ludwig/: Embryonenschutzgesetz. Kommentar zum Embryonenschutzgesetz, Verlag- 2008.
Der "Mensch„ wer geboren ist Der Fötus "Person„ Zeitpunkt an das Recht auf Leben im Ermessen der einzelnen Staaten
Regelung in der Republik Belarus • Das Recht auf Leben entsteht zur Zeit der Geburt des Menschen • Ein Embryo = ein physiologischer Teil des Körpers • der Embryo kann ein Erbe sein • die Abtreibungensinderlaubt
Forschungen an menschlichen Embryonen PRO Entwicklungsstadien Heilungsmöglichkeiten schwerer Krankheiten CONTRA Schutz des ungeborenen Lebens
Problem der Abtreibungen Illegal ohneAusnahmen LegalohneFolgen Illegal mitAusnahmen RegionsabhängigeVarianten
Schlussfolgerung: Ein menschliches Embryo hat einen begrenzten rechtlichen Status Es wäre richtiger, den Anfang des Lebens nicht im Moment der Geburt des Menschen, sondern im Moment der Empfängnis zu bestimmen