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Das Beschleunigte Familienverfahren

Das Beschleunigte Familienverfahren. bei den Berliner Familiengerichten. Ausgangspunkte. Kinder brauchen stabile und gute Beziehungen zu beiden Elternteilen. Beziehungen und deren Qualität lassen sich nicht durch Gerichtsbeschlüsse verordnen.

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Das Beschleunigte Familienverfahren

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  1. Das Beschleunigte Familienverfahren bei den Berliner Familiengerichten Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  2. Ausgangspunkte • Kinder brauchen stabile und gute Beziehungen zu beiden Elternteilen. • Beziehungen und deren Qualität lassen sich nicht durch Gerichtsbeschlüsse verordnen. • Eltern im Trennungskonflikt können es lernen, diese guten Beziehungen ihrer Kinder zu fördern. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  3. Die herkömmliche Verfahrensweise • wird diesen Erkenntnissen nicht gerecht, • und zwar aus mehreren Gründen: Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  4. Grund 1: Typischer Zeitablauf des herkömmlichen Verfahrens • Jugendamtsbericht nach ca. 2-3 Monaten • Probleme des Jugendamts, die Eltern zu erreichen • Jugendamt gelingt es i.d.R. nicht, beide Elternteile an einen Tisch zu bekommen. • Sodann Terminierung am Ende des Terminsstands • Im Zeitpunkt des Anhörungstermins haben sich die Verhältnisse weiterentwickelt. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  5. Grund 2: • Eine gerichtliche Entscheidung ist häufig nur eine Scheinlösung. • Die angestrebte gerichtliche Entscheidung weckt häufig unerfüllbare Erwartungen (Illusionen), je länger die Zeit bis zum Anhörungstermin dauert, umso mehr. • Die gerichtliche Entscheidung wird häufig instrumentalisiert (Symbolik). Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  6. Grund 3: • Wenn die Eltern das Gericht als Gewinner und Verlierer verlassen, ist das Kind immer Verlierer. • Die Entscheidung zu einem bestimmten Verfahrensgegenstand wirkt sich (negativ) auf sämtliche anderen potentiellen Verfahrensgegenstände aus. • Beispiel: Sorgerechtsübertragung → Umgang + Unterhalt + … Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  7. Grund 4: • Eine „passende“ Lösung können nur die Eltern selbst finden. • Gerichtliche Lösungen sind statisch und werden der Weiterentwicklung der Familienverhältnisse nicht gerecht. • Zahlreiche Abänderungsanträge Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  8. Grund 5: • Viele Probleme sind gerichtlich nicht regelungsfähig bzw. nicht vollstreckbar. • Beispiel: § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  9. Zwischenergebnis: Nur eine Lösung, die • beide Elternteile • gemeinsam erarbeitet haben und • gemeinsam tragen, kann Bestand haben und dem Wohl des Kindes dauerhaft entsprechen. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  10. Diese Lösung zu finden, ist Aufgabe des Familienverfahrens Sie kann aber nur dann zuverlässig erarbeitet werden, wenn alle am Familienkonflikt beteiligten Professionen zusammen wirken. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  11. Die Suche nach demReorganisationsmodell

  12. Zwei Säulen desBeschleunigten Familienverfahrens besondere Verfahrensweise Vernetzung in Arbeitskreisen Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  13. Das Verfahren ist beschleunigt in den Abläufen nachhaltig in der Lösungssuche Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  14. Gliederung des Verfahrens • Phase vor dem Termin • der gerichtliche Anhörungstermin • Phase nach dem Termin Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  15. Die Phase vor dem Termin • Gericht beraumt sofort Anhörungstermin innerhalb von 3-6 Wochen an. • Es lädt die Beteiligten und das Jugendamt zum Termin • mit Merkblatt • und legt allen bestimmte Pflichten auf. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  16. Eltern und Anwälte sollen sich in den Schriftsätzen auf die wesentlichen Kernangaben beschränken, z.B. • Wie viele Kinder? • Wie alt? • Worum geht es konkret? • keine Schuldzuweisungen Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  17. Die Eltern selbst sollen • sich noch vor dem Termin mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und • möglichst einen Beratungstermin verabreden. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  18. Das Jugendamt • setzt sich unverzüglich • (möglichst) telefonisch • mit den Eltern in Verbindung • vereinbart einen ersten Beratungstermin (möglichst) noch vor der gerichtlichen Anhörung • lotet die Ressourcen der Eltern aus. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  19. Das Jugendamt • braucht keinen schriftlichen Bericht zu verfassen, • soll aber in dem Anhörungstermin mündlich berichten, • ist daher in dem Anhörungstermin durch einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin persönlich vertreten. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  20. Schon das erste Gesprächhat das Ziel, • die Eltern an ihre gemeinsame Elternverantwortung zu erinnern, • sie zu befähigen, die Bedürfnisse ihrer Kinder zukünftig • gemeinsam und selbständig = ohne fremde Hilfe • zu erkennen und zu erfüllen. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  21. Durch die schnelle Intervention aller Professionen wird • mit Blick auf die Interessen des Kindes • der Konflikt zwischen den Eltern möglichst schnell entschärft und • den Eltern zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die notwendige Hilfe zuteil. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  22. Der erste Anhörungstermin In dem ersten Anhörungstermin führt das Gericht mit den Eltern, deren Vertretern und dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin des Jugendamtes ein offenes Lösungsgespräch. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  23. In dem Anhörungstermin • vermitteln alle Professionen den Eltern das Bedürfnis ihrer Kinder, dass sie als Eltern künftig wieder gemeinsam und selbständig die Verantwortung für ihre Kinder wahrnehmen • zeigen alle Professionen den Eltern auf, dass sie diese Fähigkeit, gemeinsam Elternverantwortung zu übernehmen, wieder erlernen können • ggf. mit professioneller Unterstützung. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  24. Durch die frühzeitige gerichtliche Anhörung • kann die Situation der Kinder und der Familie zu einem frühen Zeitpunkt analysiert werden, • können die individuellen Bedürfnisse früh herausgearbeitet werden, • kann möglichst viel zu Regelndes in einer protokollierten Elternvereinbarung „abgeschichtet“ werden, • können ggf. einstweilige Anordnungen Strukturen vorgeben. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  25. Phase nach dem ersten Anhörungstermin Hier fächern sich die Möglichkeiten auf. Das weitere Verfahren orientiert sich an den individuellen Ressourcen und Bedürfnissen der Familie. ... in unendlich viele Varianten ... Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  26. Grob kann man vier Kategorien unterscheiden: • Die Eltern einigen sich schon in dem ersten Anhörungstermin und alles ist gut. • Die Eltern erkennen ihre Eigenverantwortung, können diese aber noch nicht so gut allein ausfüllen. • Der Konflikt zwischen den Eltern ist hochgradig eskaliert. • Der Konflikt wird durch zusätzliche Problemfelder begleitet wie Gewalt, Drogen, Missbrauch etc. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  27. 1. Kategorie • Die Eltern einigen sich schon in dem ersten Anhörungstermin über alle relevanten Themenfelder. • Alles ist gut. • Weiterer Interventions-/ und Beratungsbedarf besteht nicht. • Die Eltern werden vorsorglich auf die Möglichkeiten der Erziehungs- und Familienberatung hingewiesen. • Das Verfahren wird abgeschlossen. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  28. 2. Kategorie • Die Eltern erkennen grundsätzlich ihre elterliche Eigenverantwortung. • Sie erkennen die Notwendigkeit weiterer, tiefer gehender Beratung, um künftig besser selbständig Lösungen finden zu können. • Sie werden noch aus dem Termin heraus in eine Beratung vermittelt („gerichtlicher Termin als Schnittstelle zur erforderlichen Beratung“). Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  29. 3. Kategorie • Der Konflikt zwischen den Eltern ist hochgradig eskaliert. • Durch eine einstweilige Anordnung wird eine Struktur vorgegeben. • Eine Beratung (ggf. getrennt) wird empfohlen oder angeordnet. • Ein Verfahrenspfleger wird für die Kinder eingesetzt. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  30. In vielen hoch eskalierten Fällen gelingt den Eltern mit Hilfe der Beratung oder des Verfahrenspflegers doch noch eine Einigung. In einem Fortsetzungstermin wird noch mal „drauf geschaut“. Was ist gut gelaufen? Wo kann nachjustiert werden? Ist die Einigung nicht gelungen, kann am Ende der „zweiten Runde“ ein lösungsorientiertes Sachverständigengutach-ten eingeholt werden. 3. Kategorie - Fortsetzung Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  31. 4. Kategorie • Der Konflikt der Eltern ist von zusätzlichen Problemfeldern wie Gewalt, Alkohol, Drogen, Missbrauch etc. begleitet. • Den Eltern wird eine besondere Lebensberatung angeboten/angeraten/auferlegt. • Das Gericht holt ein lösungsorientiertes Sachverständigengutachten ein, das sich ggf. auch mit Fragen des §1666 BGB auseinandersetzt. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  32. Weitere Entwicklung • In 2/3 der Fälle sehen wir die Eltern nicht mehr wieder. • Was ist, wenn die Eltern trotz Einigung und Beratung wiederkommen? • Dann geht es in die „nächste Runde“ mit • beschleunigten Abläufen • verlangsamter Lösungssuche... Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  33. Nur in Ausnahmefällen wirdstatt der Entscheidung der Elterneine Entscheidung des Gerichts notwendig. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  34. Auch Rechtsmittel fallen damit nur ausnahmsweise an. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  35. Zwei Säulen desBeschleunigten Familienverfahrens besondere Verfahrensweise Vernetzung in Arbeitskreisen Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  36. Interdisziplinäre Zusammenarbeit in Arbeitskreisen Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  37. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  38. Rechtsgrundlagen • § 50 e FGG (Vorrang- u. Beschleunigungsgebot) • § 50 e FGG aktive Rolle des JA • § 52 FGG (Einvernehmen / Beratung) • § 12 FGG („dynamische Amtsermittlung“) • § 1671 Abs. 2 BGB • § 1684 Abs. 2 BGB • § 1684 Abs. 3 BGB • § 17 Abs. 2 SGB VIII Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  39. Das Beschleunigte Familienverfahren entspricht geltendem Recht. • Bei allem Bemühen um eine einvernehmliche Lösung • verweigern wir den Beteiligten nicht ihren Anspruch auf eine gerichtliche Entscheidung, wenn diese im Interesse des Kindes notwendig und geboten ist (Unterschied zur Cochemer Praxis!) • vor einer Entscheidung wird das förmliche Verfahren durchlaufen. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  40. Das Beschleunigte Familienverfahren ist ein Vorgriff auf das FamFG. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  41. Das Beschleunigte Familienverfahren als Vorgriff auf das FamFG • Vorranggebot, §155 I 1 FamFG • Beschleunigungsgebot, § 155 I 2 FamFG • Hinwirken auf Einvernehmen, §156 FamFG • Interdisziplinäre Vernetzung Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  42. Welche Rolle kann Ihrer Profession in dem Beschleunigten Familienverfahren zukommen? Hilfreich wären • eine positive / wohlwollende Begleitung • ..... • ...... • eine Teilnahme an der interdisziplinären Diskussion in den Arbeitskreisen oder Fachtagungen • Übereinstimmung in den Grundannahmen Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

  43. Auf Wiedersehen in der interdisziplinären Zusammenarbeit und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

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