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Reiner HR Bracht Leben mit Demenz Der Alzheimer-Patient und die Besonderheiten seiner Pflege. 1. Gesamtübersicht. 2. Modul 4: Entlastungsmöglichkeiten für Pflegende.
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Reiner HR Bracht Leben mit Demenz Der Alzheimer-Patient und die Besonderheiten seiner Pflege 1
Modul 4: Entlastungsmöglichkeiten für Pflegende • Körperliche und psychische Belastung Pflegender/ Änderung der eigenen Lebensgewohnheiten • Reaktivierung und Einbindung des sozialen Netzwerkes in die Pflege und Betreuung • Selbsthilfegruppen, psychotherapeutische Begleitung • Demenzcafés, Betreuungsangebote für Zuhause, Tages-pflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege • Selbstsorge: Zeit für Regeneration - Möglichkeiten der Erholung 3
WilliamUtermohlen Selbstportraits 1996, 1997, 2ooo 4
merke 5
Anleitung zu unbefriedigender Pflegearbeit – Sie müssen immer, auch nachts, bereit sein. – Denken Sie immer und ausschliesslich an den Kranken – Weisen Sie alle Informationen als Besserwisserei zurück – Verzichten Sie auf Kontakte und eigene Hobbys – Sagen Sie nie, was Sie selbst möchten – Machen Sie sich ständig Sorgen, vor allem darüber, was passiert, wenn Sie selbst einmal krank werden nach Buijssen 7
Meisterung meiner Lebenssituation • Was kann ich am wenigsten ertragen? • Was macht mich wütend? • Was lässt mich resignieren? • Wo sind meine Grenzen? 8
Anstrengende Bindungen: Lasten teilen • Gefühl, durch die ständige Anforderung und Verfügbarkeit „aufgefressen“ zu werden • Der Erkrankte sucht Sicherheit und Orientierung • Die Funktion der Bezugsperson ist oft übertragbar; auf andere Personen, aber auch auf Puppen, Stofftiere etc • Erklären Sie Ihr weggehen ggfs. Mit emotionalen Botschaften wie z.B. „es ist wichtig für mich“ • Tätigkeiten und Beschäftigungen können ablenken • Besuchsdienste, Tagespflege und Betreuungsgruppen nutzen 9
Entlastungsangebote vor Ort Beratung – Alzheimer-Gesellschaften, Seniorenbüros, sozialpsychiatrische Dienste Beratung – Alzheimer Angehörigen-Treff, Demenz-Cafés Telefonhilfe – Bunbdesweites Beratungstelefon der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft o18o – 3 171 o17 10
Entlastung im ambulanten Bereich1 Ambulanter Pflegedienst: – Pflege (Grund- und Behandlungspflege) – Hauswirtschaftliche Versorgung – Pflegeberatung, Pflegekurse (SGB XI, § 45) – Pflegeeinsätze (SGB XI, § 37, Abs 3) 11
Entlastung im ambulanten Bereich2 Tagespflege: – 1 – 5 Tage je Woche Aufnahme von Tagesgästen – Fahrdienst (Hol- und Bringdienst) – Evtl. Grund- und Behandlungspflege – Beschäftigungsangebote 12
Entlastung im ambulanten Bereich3 Stand 2o1o Verhinderungspflege (§39 SGB XI): – pro Jahr 1.55o,- € oder 4 Wochen Ersatzpflege (alle Pflegestufen) Kurzzeitpflege (§42 SGB XI): – pro Jahr 1.55o,- € – vorübergehende Aufnahme im stationären Bereich (einige Tage bis mehrere Wochen) Tag- und Nacht-Versorgung (alle Pflegestufen) Ambulant betreute Wohngemeinschaften 13
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung Stand 2o12 14
Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz – Das PflLErgG ist seit dem 1. Januar 2oo2 in Kraft – Pflegebedürftige erhalten max. 1.2oo,- / 2.4oo,- € / Jahr – Um Leistungen zu erhalten ist ein Antrag bei der Pflegeversicherung zu stellen – Wird der Betrag des laufenden Jahres nicht voll ausgeschöpft, kann der verbleibende Betrag in das Folgejahr übertragen werden; muss aber bis zum 3o. Juni abgerufen werden 15
Verwendung der 1.2oo,-/2.4oo,- € – Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege – Allgemeine Betreuung und Anleitung durch Pflegedienste sowie Beratungsgespräche – anerkannte regionale Betreuungs- und Entlastungsangebote wie z.B. Helferkreise und Betreuungsgruppen 16
Wer ist anspruchsberechtigt ? – Pflegebedürftige mit einem besonders hohen Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung – An einer Demenz Erkrankte, die mindestens zwei von insgesamt 13 Kriterien erfüllen und - die bereits in eine der Pflegestufen 1 bis 3 eingestuft sind und - die nicht dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung leben 17
Kriterienkatalog zur Stufe 0 des PfLErgG 1 Ein Anspruch auf die Leistung 1.2oo/2.4oo € entsteht, wenn zwei der folgenden 13 Punkte zutreffen, wobei mindestens einer aus dem Bereich eins bis neun stammen muss: 18
Selbsthilfegruppen – Das gemeinsame Thema verbindet: alle sind gleichermassen Betroffene – Selbsthilfe heisst: Die eigenen Probleme selbst in die Hand nehmen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten nach einer Lösung suchen – Gemeinsam geht dies leichter: Erfahrungen und Tipps werden ausgetauscht, Entlastung und Unterstützung wird gegeben 21
Sie sind nicht allein – In Deutschland sind über 1,2 Mio Menschen an einer Demenz erkrankt – Mehr als 8o % davon werden in der Familie gepflegt – Mehr als 2/3 davon werden nur von einer Person gepflegt – 83 % der Pflegenden sind Frauen – Die meisten davon selbst im Rentenalter 22
Motive der Pflege Die Pflegenden sind hin-und hergerissen – zwischen Liebe und Pflichtgefühl – zwischen Anhänglichkeit und Selbstständigkeit – zwischen Hoffnung und Erschöpfung – zwischen Gelassenheit und Verbitterung – zwischen Selbstverständlichkeit und Nicht-Mehr-Können – zwischen Traurigkeit und Stärke nach Buijssen 23
Adressen / Literatur4 Ihr Buchhändler hält inzwischen eine Fülle von Titeln vor Nutzen Sie die Informationsmöglichkeiten des Internets Fragen Sie doch einmal in Ihrer Stadtbücherei nach 24
merke Lernen muss der Angehörige, nicht der Erkrankte !! 25
merke verwirre nicht den Verwirrten 26
Ende Modul 4 27
Reiner HR Bracht Danke für Ihre Aufmerksamkeit 28