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Reiner HR Bracht Leben mit Demenz Der Alzheimer-Patient und die Besonderheiten seiner Pflege. 1. Gesamtübersicht. 2. Modul 5: Rechtliche und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
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Reiner HR Bracht Leben mit Demenz Der Alzheimer-Patient und die Besonderheiten seiner Pflege 1
Modul 5: Rechtliche und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten • Hilfen durch die Krankenversicherung (SGB V) • Hilfen durch das Schwerbehindertengesetz (SGB IX) • Hilfen durch die Pflegeversicherung (SGB XI) • Hilfen im Rahmen der Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII) • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuung (BGB 1896 ff) • Selbstsorge: Hilfe durch Kontakt zu anderen Betroffenen/ Organisationen 3
WilliamUtermohlen Selbstportraits 1996, 1997, 2ooo 4
merke 5
Pflegekassen-Voraussetzungen • § 2o Abs 1 SGB XI: (Auszug) Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung • § 14 Abs 1 SGB XI: (Auszug) Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmässig wiederkehrenden Verrichtun-gen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussicht-lich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höhe-rem Masse der Hilfe bedürfen 7
Verrichtungen des täglichen Lebens1 • Körperpflege: – Waschen, Baden, Duschen, Zahnpflege, – Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung • Ernährung: – mundgerechte Nahrungszubereitung undVerabreichung 9
Verrichtungen des täglichen Lebens2 • Mobilität: – Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Aufsuchen der Wohnung, Begleitung ins Bad, beim Auskleiden und in die Wanne steigen helfen, aus der Wanne helfen, Abtrocknen und Anziehen, vom Bad in ein anderes Zimmer geleiten • Hauswirtschaftliche Versorgung: – Kochen, Saubermachen, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung 10
Anerkannte Einzeltätigkeiten 1 • z.B. Körperpflege:Baden, Duschen, Waschen) – Badezubehör bereitlegen – Badewasser herrichten – Aufforderung zum Waschen – Anleitung, Aufsicht und Unterstützung beim Waschendes ganzen Körpers unter der Dusche, in der Wanne oder am Waschbecken 11
Anerkannte Einzeltätigkeiten 2 • z.B. Ernährung: – belegte Brote zubereiten, in Stücke schneiden – Anregung und Aufforderung zum Essen – Vorgabe von Portionen – Kontrolle der Temperatur – Hilfe bei Zwischenmahlzeiten – wiederholte Aufforderung zum Trinken undAnreichen von Getränken über den ganzen Tag 12
Anerkannte Einzeltätigkeiten 3 • z.B. Mobilität:(An- und Auskleiden) – Aufforderung – Aussuchen passender Kleidung, aus dem Schrank nehmen und herrichten – Beaufsichtigung, Anleitung und UnterstützungBeim An- und Ausziehen 13
Unterschiedliche Hilfeformen1 • Beaufsichtigung: – Die Pflegeperson achtet auf die Sicherheit des Pflegebedürftigen z.B. beim Rasieren, damit er sich nicht schneidet • Anleitung: – Die motorische Fähigkeit ist noch gegeben, die Verrich- tung kann aber ohne Hilfe nicht zu Ende geführt werden (z.B. die körperliche Fähigkeit sich zu waschen besteht noch, aber die einzelnen Handlungsabläufe selbst können nicht mehr vollzogen werden 17
Unterschiedliche Hilfeformen2 • Unterstützung:(aktivierende Pflege) – Versuch, noch vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern, verlorengegangene wiederzuerlangen und nicht vorhandene zu entwickeln (?) • Teilunterstützung: – Die Pflegeperson übernimmt den Teil der Verrichtungen, den der Pflegebedürftige nicht mehr selbst ausführen kann 18
Vorbereitung Besuch Medizinischer Dienst - Führung eines Pflegetagebuches - Ärztliche Unterlagen bereithalten, die Auskunft über die (Demenz)-Erkrankung geben - Eine Vertrauensperson zum Begutachtungstermin hinzuziehen - Informationen über die Fachkompetenz des Gutachters einholen 19
Schwerbehindertenausweis1 § 1 Schwerbehindertengesetz – Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 5o % Verfahren: – Antrag beim Versorgungs-/Sozialamt. Wichtig: Alle Krankheiten und Behinderungen und alle Ärzte, Kranken-häuser und Kliniken angeben, die Aussagen über die Behinderungen machen können. Ärzte von der Schweige-pflicht entbinden 20
Schwerbehindertenausweis2 Merkzeichen H – Der Patient ist hilflos, wenn der bei den täglich wiederkehrenden Verrichtungen (z.B. An- und Ausziehen, Waschen etc) in grösserem Umfang Hilfe und Betreuung benötigt • Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuerbefreiung 21
Schwerbehindertenausweis3 Merkzeichen G – Der Patient ist gehbehindert und erheblich in der Bewegungsfähigkeit im Strassenverkehr eingeschränkt, wenn er unter Störungen der räumlichen Orientierung leidet und sich verlaufen würde bei notwendigen Gängen ausser Haus • Freikarten im öffentlichen Nahverkehr 22
Schwerbehindertenausweis4 Merkzeichen B – Der Patient benötigt ständige Begleitung, wenn er bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Vermeidung von Gefahren für sich und andere immer auf Hilfe und Begleitung angewiesen ist • Begleiter können kostenlos im Nah- und Fernverkehr mitreisen 23
Schwerbehindertenausweis5 Merkzeichen RF – Die Voraussetzungen für die Befreiung von Rundfunk-gebühren sind erfüllt für Patienten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 8o %, wenn diese wegen ihrer Erkrankung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können z.B. aufgrund ihres störenden Verhaltens wie Unruhe, lautes sprechen. • Für den Erkrankten entfallen die Rundfunkgebühren 24
Voraussetzung für eine Betreuung § 1896 Abs 1 BGB – Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer ( … ) 25
Aufgaben eines Betreuers § 1896 Abs 2 BGB – Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung erforderlich ist – Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angele-genheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten ( … ) besorgt werden können (Generalvollmacht) 26
Aufgabenkreise z.B. – Personensorge – Vermögenssorge – Aufenthaltsbestimmung – Sorge um das persönliche, insbesondere das gesundheitliche Wohl – Sicherstellung der ärztlichen Heilbehandlung – Vertretung gegenüber Heim- und Klinikleitung – Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen 27
Betreuungsverfahren Anregung der Betreuung beim Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) Sachaufklärung durch das Gericht: Anhörung verschiedener Personen und Behörden, Fachärztliches Gutachten Anhörung der/des Betroffenen Einführungsgespräch mit dem Rechtspfleger Bestellungsurkunde ↓ ↓ ↓ ↓ 28
Rechte und Pflichten des Betreuers Beachtung des Wohls des Betreuten – Bei bestimmten Entscheidungen (z.B. geschlossene Unter-bringung): Genehmigung des Vormundschaftsgericht – Rechnungslegung und Auskunftpflicht – Haftpflicht- und Unfallversicherung – Eine pauschale Aufwandsentschädigung von 323,- € auf Antrag 29
Aufsichtspflicht pflegender Angehöriger1 – Demenzkranke Personen können aufgrund ihres Zustandes in der Regel für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht zur Verantwortung gezogen werden – Angehörige haben vor allem dann eine Aufsichtspflicht, wenn sie als rechtliche Betreuer ausdrücklich mit dem Aufgabenkreis der Beaufsichtigung bestellt sind 30
Aufsichtspflicht pflegender Angehöriger2 – In jedem Fall – auch wenn keine rechtliche Betreuung besteht – ist es wichtig, vorhersehbare gefährdende Situationen zu meiden. Wenn z.B. eine Ehefrau bereits erlebt hat, dass ihr demenzkranker Ehemann während der Fahrt die Türe des Autos öffnet, so sollte sie ihn entweder nur noch hinten mit Kindersicherung sitzen lassen oder den Wagen dergestalt umbauen lassen, dass die Beifahrertüre nicht mehr von innen geöffnet werden kann 31
Verfügungen / Vollmachten1 Betreuungsverfügung – Vorausverfügung zukünftiger Betreuer – Vorausverfügung der Ausgestaltung einer Verfügung – Kann von Geschäftsunfähigen verfasst werden 32
Verfügungen / Vollmachten2 Vorsorgevollmacht – Kann eine Betreuung überflüssig machen – Gilt nur für definierte Aufgabenbereiche – Eigenhändiges Datum und Unterschrift – Setzt Geschäftsfähigkeit voraus – Notarielle Beglaubigung (angeraten) 33
Verfügungen / Vollmachten3 Patientenverfügung – Für ärztliche Behandlung im Fall fehlender Einwilligungsfähigkeit – Möglichst konkrete Anweisungen, welche Massnahmen der Arzt bei Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustandes zu ergreifen oder zu unterlassen hat – Soll den individuellen Willen des Verfassers wiedergeben und sollte möglichst schriftlich und aktuell sein 34
Verfügungen / Vollmachten4 Patientenverfügung bei Demenz – Zum Zeitpunktdes „Wirksamwerdens“ hat die letzte Original-Verfügung Gültigkeit – Um sicher zu gehen, dass diese Verfügung nach wie vor dem Willen des Verfassers entspricht, sollte dies im gemeinsamen Gespräch mit Angehörigen/Betreuer, Ärzten, Seelsorgern, Pflegekräften, Freunden überprüft werden 35
merke Lernen muss der Angehörige, nicht der Erkrankte !! 36
merke verwirre nicht den Verwirrten 37
Ende Modul 5 38
Reiner HR Bracht Danke für Ihre Aufmerksamkeit 39