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Gestaltungsmöglichkeiten und Entscheidungsoptionen für die Hochschulen Dr. Nina Arnhold Dr. Ulrich Schreiterer Workshop zur Professorenbesoldungsreform in Niedersachsen 18. September 2002. Große Freiheitsgrade - Entscheidungen nötig. LBVO gewährt Hochschulen weiten Gestaltungsraum.
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Gestaltungsmöglichkeiten und Entscheidungsoptionen für die Hochschulen Dr. Nina Arnhold Dr. Ulrich Schreiterer Workshop zur Professorenbesoldungsreform in Niedersachsen 18. September 2002
Große Freiheitsgrade- Entscheidungen nötig LBVO gewährt Hochschulen weiten Gestaltungsraum ... Jede Hochschule kann eigene Akzente setzen: Was belohnen, wie entscheiden, Spreizung ... Jede Hochschule muss entscheiden: Verhältnis Zulagenarten + Vergabeverfahren Internationale Erfahrungen: Es gibt kein ideales „one fits all“ Modell
Drei Arten Leistungsbezüge Berufungs- Bleibe- L.-bezüge Funktions- Leistungs- bezüge Vergabe- rahmen = Besondere Leistungs- bezüge
Kontingentieren ? Weichen- stellung 1 + B&B-Bezüge zehren Vergabe- rahmen nicht auf + Planbarkeit - wenig Flexibilität und Spielraum für Berufungen Kontingen-tierung LBVO: „In der Regel mindestens 20 v. H. des Vergaberahmens für besondere Leistungsbezüge“ + Flexible Handhabung + Profilierung - „Unwuchten“ als Folge - Läuft Intentionen des Gesetzgebers zuwider Keine Kontingen-tierung
Quotieren ? Weichen- stellung 2 + Gleiche Chancen für FB + Homogenität innerhalb Hsle + Begrenzung Marktfaktoren - Nivellierung statt Leuchttürme - Eingeschränkte Flexibilität - Wenig Spielraum (vertikal wie horizontal) Quotierung Welche „Kultur“ will die Hochschule pflegen ? + Flexibilität + Spielraum + Besondere Profilpflege - Disparitäten zwischen FB - Stärkere Spreizung bzw. Un- gleichheit Keine Quotierung
Funktions-L.bezüge: Vorab Prof.Bes.Ref.Gesetz und LBVO • Per definitionem • Befristet (während • Amtsausübung) • Dynamisiert • Ruhegehaltsfähig • Land • bestimmt • hauptamtliche • Funktionen • Dotierung
Funktions-L.bezüge: Hochschule Nebenamtliche Funktionen • Gestaltungsoptionen • Laufende Zuwendung • Prämie • Erfolgsabhängige • Anteile • Zielvereinbarungen • Zu entscheiden ist • Welche Funktionen • Bepreisung • Art der Dotierung
Leistungsbezüge: Zuständigkeit Zu entscheiden Gegeben: Letztentscheidung bei Präsidium Rolle der Dekane Vorschlag ? Votum ? Rolle des Hochschulrates Beratende Kommissionen Clearing-Stelle ? Legitimation ?
B-Leistungsbezüge: Instrumente Anything goes !? Auf die Auswahl und Konzertierung kommt es an!
B-Leistungsbezüge: Instrumente Zur Auswahl Einmalige Prämien Fortlaufende Zahlungen Hohe Pfadabhängigkeit - Konsequenzen bedenken Unbefristet (auch bei wiederholter befristeter Gewährung) Befristet Festbetrag Kann-Dynami- sierung Dynamisiert Ruhegehaltsfähigkeit (Option: Liftung 40% Grenze)
B-Leistungsbezüge: Verfahren Weichen- stellung 3a Formel (quantitative Parameter) + Kalkulierbarkeit + Rechtssicherheit + kein Ermessen - Vergleichbarkeit von Kriterien - Mechanisch - „Tonnenideologie“ Beurteilungsermessen unvermeidlich Regelhaftigkeit des Verfahrens gewährleisten + Wissenschaftsbezug + Flexibilität - Transparenz - Nachvollziehbarkeit Abwägung (qualitative Faktoren)
B-Leistungsbezüge: Bemessung Weichen- stellung 3b Individuell (ohne Vorgaben) + „Gerechtigkeit“ + Flexibilität + Anreizwirkung - Aufwand - Intransparenz („Beliebigkeit“) - Kalkulierbarkeit/Planung Gesamtsystem beachten: Anreize/Signale Kalkulierbarkeit Reagibilität + Transparenz i.V.m. Strategie + Planbarkeit + Integration von B&B möglich + International bewährt - Schematismus-Gefahr - nachlaufend Stufen (Rahmen- Vorgaben)
B-Leistungsbezüge: Auslöser Weichen- stellung 3c Regelverfahren („von Amts wegen“) + „Gerechtigkeit“ - gleiche Chancen für alle - Aufwand - Bürokratismus Einbettung sinnvoll: Vorschlagsrecht (Dekan) Regel-Berichtswesen + Begründungszwang + Aufwand + Selbsteinschätzung - Selbstbewusste bevorzugt - negative Anreizwirkung Antrag
B-Leistungsbezüge: Beurteilung Vorab zu entscheiden ist „Arena“ • Was soll als • besondere Leistung • zählen? • Leistungsbereiche • (Lehre, Forschung, • „community services“) • Gewichtung • Format der • Beurteilungen • Diskretionär • Regelhaft
B-Leistungsbezüge: Kriterien Kriterien! Kriterien? Katalog messbarer Indikatoren Liste beurteilungs- relevanter Gesichtspunkte Validität dank wissenschaftsadäquater Verfahren (Gewährung = Verwaltungsakt)
B&B Leistungsbezüge: Rahmen LBVO „Einstellungsinteresse eines anderen Dienstherren oder Arbeitgebers glaubhaft machen“ Voraus- setzung „Kriterien“ unproblematisch Marktorientierung Kompetenzen Land - Hochschule: B&B Verhandlungen Entscheidungen über Art und Höhe von B&B Leistungsbezüge Noch offen
B&B Leistungsbezüge: Höhe Weichen- stellung 4 Pauschalen + Handhabung + Kalkulierbarkeit - Flexibilität - Spielräume „Offenes“ Stufensystem sinnvoll Überspringen von Stufen + „extra scale“ + Flexibilität + Gleichberechtigte Wege zu L.b. + Handhabung - Spielräume Integration in Stufen- Modell
Stufenmodelle: Grundmerkmale Höherstufung durch B&B oder besondere Leistungsbezüge System von Zulagenstufen Definition von Leistungs- niveaus
Stufenmodelle: Optionen Verfahrens- turnus 2-3 Jahre Antrags- basiert • Entscheidende • „Stellschrauben“ • Stufenabstand • Soll-Verteilung weitere... Berichte als Ansatz- punkt Mögliche Höherstufungen ankündigen Dekane Votum Vorschlag Stufensystem + Leistungsniveaus
Stufenmodelle: Typen Weichen- stellung 5 Hohe Stufen + Distinktion + Schwellenwerte - Flexibilität/Spielräume - starke Gehaltsspreizungen Eine Frage der „Wettbewerbskultur“ + Flexibilität + Akzeptanz - Nivellierungsdruck Geringe Abstände
Fazit Vielfältige Interdependenzen „Structure Follows Strategy“ Hochschulkultur maßgeblich „Atmendes“ Modell suchen Nachjustierungen ermöglichen Abwägungen unvermeidlich „Passende Stufenmodelle“
Beispiel Oxford - Basis Keine Zulage „ Die Universität erwartet von allen ihren Professoren und Readern, hervorragende Akademiker von internationaler Reputation zu sein, deren Forschungsleistungen herausragend im Vergleich zur Mehrheit der britischen Akademiker sind. Sie erwartet von allen ihren Professoren und Readern auch, dass sie voll und ganz zu allen relevanten Bereichen des akademischen Lebens der Universität beitragen. Eine Erfüllung dieser grundlegenden Anforderungen rechtfertigt nicht die Verleihung von Distinction Awards.“ Internationale Reputation und herausragende Forschungsleistung als „Normalfall“
Leistungsniveaus Oxford Level 5 „Personen, deren akademische Fähigkeiten von höchster Qualität und mit einer weltweiten Reputation verbunden sind, die universell über verschiedenste Fachgebiete hinweg Anerkennung gefunden haben“ Level 4 „Personen von sehr hohem akademischen Rang und mit signifikanter internationaler Reputation“ und einem „bahnbrechenden Beitrag zu ihrem weiteren Fachgebiet“ Level 3 „Personen von beachtlichem akademischen Rang, selbst dann, wenn man den Oxforder Kontext als Vergleichsmaßstab zu Grunde legt, oft die führenden internationalen Autoritäten in ihrem Fachgebiet“ Level 2 „Ausgezeichnete akademische Arbeit, die über das hinausgeht, was bereits Vorbedingung für eine Anstellung durch die University of Oxford ist“ Level 1 „Akademische Auszeichnung, welche über normale Erwartungen der Universität an ihre Professoren und Reader hinausgeht“
Verfahrensmodell Oxford Zuständigkeit Leistungsbezüge: Akademisches Komitee (Präsident + vier „Heads of College“) Verfahren: Antragsbasiert (Lebenslauf + Referenzen), kompetitiv, Ermessensabwägung Rhythmus: alle zwei Jahre Kriterien: Beschreibung von 5 Qualitätsniveaus, klarer Forschungsfokus