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Herzlich Willkommen. Informationsveranstaltung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.
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Herzlich Willkommen Informationsveranstaltung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.
TagesordnungspunkteBestehender Versicherungsschutz- Unfallversicherung für die Mitglieder- Haftpflichtversicherung für die Vereine- RechtsschutzversicherungWeitere Vorsorgemöglichkeiten für die Vereine- Vermögensschaden-Haftpflicht für Vereinsvorstand und Vertreter- Sachversicherungen für die Vereine- Bootsversicherung- Dienstreisekaskoversicherung für die Funktionärstätigkeit von Fischereiaufsehern
Unfallversicherung für Mitglieder im Landesanglerverband Thüringen e.V. Versicherter Personenkreis - alle aktiven und passiven Mitglieder der Vereine und Organisationen im Landesverband - alle Funktionäre - alle Übungsleiter und Trainer, sowie Kampfrichter und Fischereiaufseher - alle Angestellten und Arbeiter - alle beauftragten Helfer - alle Mitglieder, Helfer und Gäste bei Veranstaltungen zur Pflege und Erhaltung von Vereinseinrichtungen und -gewässern
Versicherungsumfang in der Unfallversicherung - Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes und in diesem Rahmen die Veranstaltung und Ausrichtung aller Unternehmungen des Landesverbandes oder seines Vereines - Veranstaltungen und Unternehmungen von Sportgemeinschaften - Pflege und Erhaltung von Vereinseinrichtungen und - gewässern - Sämtliche anglerische und Casting-Sportaktivitäten auf Sportanlagen, während des üblichen Sportbetriebes des Vereins, sowie der individuellen Ausübung des Angelns - Einzelunternehmungen von Mitgliedern, sofern diese ausdrücklich angeordnet sind - Teilnahme an allen Veranstaltungen des Landesverbandes oder eines deutschen Spitzenverbandes - Unfälle, die Mitgliedern als Zuschauer bei Veranstaltungen zustoßen - Wegerisiko zu einem der versicherten Tätigkeiten und Veranstaltungen
Versicherungssummen für den Todesfall 6.000 Euro für den Invaliditätsfall 40.000 Euro kosm. Operationen und Bergungskosten 5.000 Euro => Bei Invalidität wird geleistet, wenn die verletzte Person eine festgestellte Invalidität von 20 % oder mehr erleidet ( ähnlich Berufsgenossenschaft ) Schadenbeispiele: - auf der Fahrt zu einem Wettkampf mit dem Bus verunglückt dieser schwer. Mehrere Mitglieder werden durch den Unfall schwer verletzt. - aus ungeklärter Ursache kentert das Ruderboot. Am nächsten Tag werden die Insassen tot geborgen. - an einem Vereinsabend wird gegrillt. Durch eine Stichflamme erleidet ein Mitglied schwere Verbrennungen.
Versicherungsumfang in der Haftpflichtversicherung Versichert ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Landesverbandes und seiner Unterorganisationen und Mitgliedsvereine - als Angelverein, mit dem sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen, z.B. Vorstands-, Ausschuß-, Mitgliederversammlungen, Sportveranstaltungen, Lehrgänge, Festlichkeiten - Veranstaltung von Sportwettbewerben, Landes-, Vereinsmeisterschaften, verschiedene Disziplinen des Sportfischens - Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben ( einschl.Vorbereitungen und Training ) Mitversichert sind - die Mitglieder des Vorstandes in ihrer Eigenschaft - alle übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für die Zwecke des Vereins - aller übrigen Angestellten und Arbeiter für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung verursachen Deckungssummen: für Personenschäden 5 Mio ( 3 fach maximiert ) für Sachschäden 1 Mio ( 3 fach maximiert )
Mitversicherter Umfang - Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Gewässern, die dem gewöhnlichen satzungsgemäßen Verband- bzw. Vereinszweck dienen - Halten und Führen von nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h, die ausschließlich zu Pflege von Vereinsanlagen dienen ( z.B. Aufsitzrasenmäher ) und Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit ( z.B. Bagger ) - Betrieb von Verkaufsständen bei versicherten Veranstaltungen ( ausg. geliehene Zelte u.ä. ) - Mietsachschäden durch Brand und Explosion und sonstige Ursachen, ausgenommen Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung ( inkl. Inventar ) - Schlüsselverlust zu fremden Schlössern, die sich rechtmäßig in ihrem Gewahrsam befinden ( z. B. zu Turnhallen ) - Sachschäden durch Abwässer - Ansprüche mitversicherter Personen untereinander, ausgenommen Mitglieder des Vereinsvorstandes - Tätigkeitsschäden an fremden Hilfsmitteln ( Werkzeuge ) => hier sind die Leistungen teilweise begrenzt, bzw. mit einem Eigenanteil versehen
Schadenbeispiele - Bei Arbeiten am Bootssteg mit einer Flex wird durch Funkenflug ein dort verankertes Boot beschädigt. Lack und Plane haben Brandflecken - Der Vorstand verliert den Schlüssel zum für die Vereinsversammlung gemieteten Festsaal - Bei einer Vereinsveranstaltung stolpert ein Gast über ein ungesichertes Kabel und stürzt - Bei Hegearbeiten am Gewässer stupst ein Vereinsmitglied versehentlich ein anderes an. Dieser fällt ins Wasser, dabei geht gleichzeitig sein Handy „baden“. - Das Vereinsmitglied wird zum Mähen der Wiese beauftragt. Auf der Wiese liegende Scherben waren unbemerkt. Das Mitglied zerstört seine Gummistiefel. - Für den Ausbau des Vereinsheims werden Baumaschinen geliehen. Der Schlagbohrhammer funktioniert bei Rückgabe nicht mehr. - Mit dem Aufsitzrasenmäher werden Steine hochgeschleudert. Ein am Wiesenrand geparktes Fahrzeug wird dadurch beschädigt.
Rechtsschutzversicherung Versichert ist der Versicherungsnehmer sowie dessen Vereine als versicherte Personen. Voraussetzung ist hierbei eine Tätigkeit, die gemäß der jeweiligen Satzung dem Vereinszweck dient. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Rechtsschutzfälle, in unmittelbarem Zusammen- hang mit der Fischerei - einschließlich einer damit verbundenen Fischzucht und Teichwirtschaft Geltungsbereich ist Deutschland Allgemeine Leistungsmerkmale: Versicherungssumme je Rechtsschutzfall 50.000 Euro sind mehr als 3 Vereine betroffen, 3- fach je Rechtsschutzfall außergerichtliche Interessenwahrnehmung je Fall 1.000 Euro ( Anwaltskosten und Sachverständigenkosten ) Kaution als Darlehn max. 30.000 Euro
Besondere Leistungsmerkmale - Schadenersatz-Rechtsschutz - Arbeits-Rechtsschutz - Sozialgerichts-Rechtsschutz - Grundstücks-Rechtsschutz - Straf-Rechtsschutz -Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz - Verwaltungs-Rechtsschutz Entschädigungs- und Schätzungsverfahren, sowie Planfeststellungsverfahren Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen Ausschlußregelung es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer, Fahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, sowie Anhänger.
Schadenbeispiele - Im Bereich eines Planfeststellungsverfahren wird die Anrainerfläche des Vereinsgewässers zum Neubaugebiet erklärt, Teile des Gewässers werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. - Die Gemeindeverwaltung plant einen Wanderweg am Vereinsgelände. Die Instandhaltung obliegt dem Verein. - Ein Fischereiverein begehrt die Verlängerung des Pachtvertrages aufgrund einer mündlich getätigten Zusage. - Verteidigung des Vereinsvorsitzenden gegen einen Bußgeldbescheid, wegen Verletzung von Naturschutzbestimmungen, weil er ein Gewässer vom Hornkraut beräumen ließ. - Fischsterben durch Einleiten von unzureichend geklärten Abwässern einer Kläranlage. - Verteidigung in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Vereinsvorsitzenden, der angeblich nicht verhindert hat, dass ein Vereinsmitglied mit langer Rute unter einer Starkstrom- leitung geangelt hat, hierbei mit der Stromleitung in Berührung kam und dabei den Tod fand. - Ein Verein möchte die Erfolgsaussichten auf ein Verfahren gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied prüfen lassen und läßt sich von einem Anwalt beraten.
Vermögensschaden-Haftpflicht für Vereinsvorstand und Vertreter Versichert ist die Tätigkeit des Vorstands als das ordentliche Organ des Vereins. Im Falle der Beschränkung seiner Vertretungsmacht oder Geschäftsführung kann der Vertreter gem. § 30 BGB Versicherungsschutz übernehmen. Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung des Amtes - von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat - begangenen Verstoßes von einem anderen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind. Der Versicherungsschutz umfaßt sowohl die Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche Deckungssummen nach Vereinbarung ( Richtwerte sind die Haushaltssummen, die zur Verfügung stehen ).
Schadenbeispiele - Fahrlässige Nichterfüllung von steuerlichen Pflichten des vom Vorstand vertretenden Verein - Fahrlässig verspätete Stellung eines Insolvenzantrages - Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern - Haftpflichtansprüche eines Spenders bei rückwirkender Aberkennung der Gemeinnützigkeit - Unterlassene Beantragung staatlicher Zuschüsse - Zahlung überhöhter Rechnungen - Verjährenlassen von Mitgliedsbeiträgen - Fehlerhafte Durchführung der Gehaltsabrechnung - Nichteinhalten von Fristen
Sachversicherungen für den Verein Gebäudeversicherung versichert werden kann das Gebäude zum Zeit -oder Neuwert gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost, Sturm und Hagel, Elementarschäden. Jede Gefahr kann auch einzeln versichert werden. Inhaltsversicherung versichert werden alle Einrichtungsgegenstände, sowie technische Betriebseinrichtung ( z. B. Computer, Kommunikationsanlagen ) zum Wiederbeschaffungswert gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch/ -diebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden. Jede Gefahr kann auch einzeln versichert werden. Ggfls. werden bei Einrichtungen außerhalb bewohnter Gebiete besondere Sicherungen gefordert. ( z. B. die Vergitterung von Fenstern o.ä. )
Bootsversicherung Versichert werden können Wasserfahrzeuge mit allen fest eingebauten Teilen, ggfls. einschließlich Maschinenanlage, technischer und nautischer Ausrüstung und Zubehör. Mitversichert ist das Bergen/ Beseitigung des Wracks. Geltungsbereich nach Vereinbarung ( Deutsche Binnengewässer, oder Europa ) Versicherte Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl des ganzen Wasserfahrzeuges, Teildiebstahl, Sturm ( ab Windstärke 8 ), Transportmittelunfall, Unfall des Wasserfahrzeuges, höhere Gewalt, mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritte Versicherungswert Zeitwert
Dienstreisekaskoversicherung Versichert werden können alle nicht vereinseigenen Personenkraftwagen, soweit mit ihnen notwendige Fahrten zu Sitzungen, Lehrgängen, Wettkampfvorbereitungen und Reisen durchgeführt werden, diese Fahrten müssen durch den Veranstaltungskalender des Vereins oder durch besondere Einladungen bestätigt werden. Versicherbar sind alle Personen in der Ausübung ihres Ehrenamtes, und diese sind Eigentümer oder Halter des genutzten Kraftfahrzeuges. Es wird für die Fahrzeuge für diese Dienstfahrten eine Fahrzeugvollversicherung abgeschlossen. Teilkaskoschäden sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen und endet mit dem Erreichen des Wohnsitzes. Fahrten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen stehen ( private Erweiterungen ) sind nicht versicherbar. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!