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Inklusion. „die Gesellschaft passt sich an“. „keine Benachteiligung“. „Alle sind gleich“. „Abbau von Barrieren in den Köpfen“. „man ist nicht behindert, man wird behindert“. Inklusion in der öffentlichen Verwaltung. Inklusion in der öffentlichen Verwaltung.
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Inklusion „die Gesellschaft passt sich an“ „keine Benachteiligung“ „Alle sind gleich“ „Abbau von Barrieren in den Köpfen“ „man ist nicht behindert, man wird behindert“ Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Inklusion in der öffentlichen Verwaltung ANALYSE DER HINDERNISSE UND CHANCEN BEI DER UMSETZUNG DER UN-KONVENTION Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Vorgehensweise Inklusion in der öffentlichen Verwaltung Von der Exklusion zur Inklusion Die UN-Konvention Inklusion als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung Wertewandel als Kernelement von Inklusion Phasenmodell Folgen der Umsetzung von Inklusion Handlungsmöglichkeiten
Von der Exklusion zur Inklusion Exklusion Separation Integration Inklusion Inklusion in der öffentlichen Verwaltung Der gesellschaftliche Umgang mit Menschen mit Behinderung hat sich im Laufe der Zeit gewandelt:
Exklusion Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Separation Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Integration Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Inklusion Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Quelle: Aktion Mensch, http://www.aktion-mensch.de/inklusion/was-ist-inklusion.php (gekürzt) Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Die UN-Konvention Inklusion in der öffentlichen Verwaltung • Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK -) • gilt seit dem 26.03.2009 in Deutschland • Leitlinie: Anerkennung von Menschen mit Behinderung als vollwertige Bürger ihres jeweiligen Landes, denen alle Menschenrechte zustehen und die vor allem nicht benachteiligt werden dürfen
Die UN-Konvention Inklusion in der öffentlichen Verwaltung • Behinderung: • Keine alleiniges Abstellen auf die Beeinträchtigung • Entstehung einer Behinderung erst durch die Wechselwirkung zwischen den langfristigen Beeinträchtigungen (körperlich, seelisch, geistig oder die Sinne betreffend) der Menschen und den verschiedenen Barrieren in der Gesellschaft
Die UN-Konvention Inklusion in der öffentlichen Verwaltung • Inklusion: • Menschen „enthindern“, um ihnen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen • Anpassung der Gesellschaft an die Menschen mit Behinderung und nicht anders herum • Durch Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Zugänglichkeit von Räumen, Dienstleistungen,…
Die UN-Konvention Inklusion in der öffentlichen Verwaltung • Verpflichtung für Bund und Länder, zweckentsprechende Maßnahmen zu treffen, um die Vorgaben der Konvention zu realisieren • Die Verwaltung als Bindeglied zwischen Politik und Bürger steht in der Pflicht
Inklusion als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung Inklusion in der öffentlichen Verwaltung • Die Integration von Menschen ist in den Verwaltungen aufgrund weitgehender Barrierefreiheit bereits auf gutem Wege • Nun: Inklusion nach UN-Konvention als neues, weitergehendes Ziel
Inklusion als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung Inklusion in der öffentlichen Verwaltung • Schlüsselrolle der Verwaltung: • Vorbildfunktion • Bindeglied zwischen Politik und Bürger, daher: Möglichkeit, auf beide Seiten Einfluss zu nehmen • Setzen von Exekutivrecht
Inklusion als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung Inklusion in der öffentlichen Verwaltung • die Kommunalverwaltungen sind den Bürgern am nächsten • Gestaltungsspielräume, die ausgenutzt werden können • Ausreizen der Vorbildfunktion durch aktive Inklusion in der Verwaltung • Zusammenarbeit mit Privaten • Betriebe & Firmen • Organisationen & Vereine
Inklusion als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung Inklusion in der öffentlichen Verwaltung • Rahmenbedingungen der Verwaltung: • Politische Vorgaben und Gesetze • Finanzspielraum • weitere verwaltungsspezifische Besonderheiten
Wertewandel als Kernelement von Inklusion Inklusion in der öffentlichen Verwaltung • Abbau von zahlreichen (räumlichen) Barrieren • Schaffung von Möglichkeiten für echte gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen • Gesellschaftlicher (Werte-)Wandel notwendig, um eine „enthinderte“ und inklusive Gesellschaft zu erreichen
Phasenmodell 1. Aufwachphase 3. Überzeugungs-phase 2. Motivations-phase Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Phasenmodell Politik Finanzen 1. Aufwach-phase Inklusionsbeauftragter Barrierefreiheit 2. Motivations- phase 3. Überzeugungs-phase Soziale Kompetenz Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Folgen der Umsetzung von Inklusion Keine oder nur noch geringe Nachteile für Menschen mit Behinderung Reduzierung bzw. Abschaffung von Nachteilsausgleichen Entlastung der öffentlichen Haushalte Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Handlungsmöglichkeiten • Betriebsausflug zur Ausstellung „Dialog im Dunkeln“ • Inklusionstag • Inklusionspreis • Inklusionsberichte in den Parlamenten • Besondere Berücksichtigung von Inklusion bei der Verwaltungsausbildung Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Quelle: Integrationsprojekt e.V., http://www.youtube.com/watch?v=xqJ48isPgSI (gekürzt) Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Tatjana Degtjar, Mareike Gitt, Rica Michels, Nadine Schröder, Ilka Steiner, Dörte Törper, Florian Benz, Fabian Ellermann, Alexander Kerl, Andreas Lucker Inklusion in der öffentlichen Verwaltung