570 likes | 861 Views
Raumordnung und Landschaftsplanung. Vorlesung Raumordnung, Recht- und Planungsinstrumente Beutl Harald. Flächenverbrauch in Österreich Nutzungskonflikte Planungsinstrumente der Landschaftsplanung Landschaftsplanung und Raumplanung Landschaftsplanung und Umweltplanung
E N D
Raumordnung und Landschaftsplanung VorlesungRaumordnung, Recht- und Planungsinstrumente Beutl Harald
Flächenverbrauch in Österreich Nutzungskonflikte Planungsinstrumente der Landschaftsplanung Landschaftsplanung und Raumplanung Landschaftsplanung und Umweltplanung Landschaftsplanung und Naturschutz Exkurs: Kommunale Kulturlandschaftsentwicklung Inhalte der Vorlesung
Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung Flächenverbrauch für Siedlungen: ca. 52 km² pro Jahr Flächenverbrauch für Infrastruktur: ca. 21 km² pro Jahr Flächenverbrauch: ca. 73 km² pro Jahr - davon ca. 50% oder ca. 36-37 km² aus Landwirtschaft - davon ca. 50% oder ca. 36-37 km² aus Forstwirtschaft Ausgangslage
Forstwirtschaft Waldzuwachs: 147 km² pro Jahr Waldverlust: 70 km² pro Jahr Gesamtzuwachs an Wald: 77 km² pro Jahr
Landwirtschaft: Flächenzuwachs: 25 km² pro Jahr Flächenverlust: 180 km² pro Jahr Gesamtverlust: 155 km² pro Jahr - davon ca. 20% an Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung - davon ca. 80% an Wald
Landwirtschaft: großräumige Vereinheitlichung von Kulturlandschaften Verlust von Landschaftselementen Vergrößerung von Bewirtschaftungseinheiten Konzentration auf Gunstlagen in Hoch- und Mittelgebirgsregionen: Verlagerung von Ackerflächen auf Grünland Innerhalb Grünland starker Verlust von extensiv genutzten Flächen
Aufforstung landwirtschaftlicher Nutzflächen „Zerwaldung“ der Landschaft
Hochwasserschutz Freihaltung von Retentionsflächen
Naherholung Ausweisung von touristischer Infrastruktur
Definition der Landschaftsplanung Formulierung aller Ziele und Darstellung aller Maßnahmen unter funktionalen und ökologischen Gesichtspunkten zum Schutz, zur Gestaltung sowie zur Pflege und Entwicklung der besiedelten und unbesiedelten Landschaft. Der Landschaftsbegriff ist dabei nicht nur physisch, sondern auch sozialräumlich definiert. http://www.oegla.at/(ÖNORM L 1100)
Keine explizite Verfassungsrechtliche Absicherung der LANDSCHAFTSPLANUNG Fällt in den Aufgabenbereich der Länder Keine kompetenzrechtliche zugewiesene, öffentliche Aufgabe Keine behördliche Zuständigkeit Keine finanzielle Absicherung Rechtliche Verbindliche Regelungen für Landschaftsplanung vor allem im Im Raumordnungsrecht Im Naturschutzrecht Rechtlicher Hintergrund
EXKURS DEUTSCHLAND Landschaftsplanung wird in D über das Bundesnaturschutzgesetz Rahmengesetz Passiv: Naturschutz Aktiv: Verpflichtende Ersatzmaßnahmen bei Landschaftseingriffen Planungshierarchie (analog zur Raumplanung) mit entsprechen Instrumenten Rechtlicher Hintergrund
Aufgaben- und Berufsfelder der Landschaftsplanung • Räumliche Ordnungs- und Entwicklungsplanung • Querschnittsorientierte Planungsaufgaben/Regionalentwicklung/Umwelt-planung • Freiraumplanung und Gartenkunst • Landschaftspflege und Naturschutz
Planungsinstrumente in der räumlichen Ordnungs- und Entwicklungsplanung
Landschaftsprogramm • Ziele und Maßnahmen der Landschaftsnutzung: • Eigenschaften des Landschaftshaushalts • Natur- und Umweltschutz • Erholung Es existiert derzeit kein Landschaftsprogramm in AUT
Landschaftsrahmenplan • Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zur Regionalplanung • Aussagen übergemeindlicher Bedeutung zu: • Naturschutz • Erholung • Landwirtschaft • Materialgewinnung • Siedlungswesen etc.
Landschaftsplan • Landschaftsplanerischer Fachbeitrag • zu örtlichem Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan: • Schutz natürlicher Ressourcen • Sicherung, Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft • Abstimmung vorhandener und zukünftiger Nutzungsansprüche • Leitbilder zur Entwicklung und Gestaltung der Landschafts-, • Grün- und Freiräume
Grünordnungsplan • Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan auf Gemeindeteilebene: • Ausmaß, Lage und Nutzungsart der Grünflächen • zu erhaltende und zu pflanzende Bäume und Sträucher • Aussagen über landschaftspflegerische Maßnahmen
Raumordnungsziele mit landschaftsplanerischen Aspekten Landesentwicklungsprogramme Regionale Raumordnungsprogramme Sektorale Raumordnungsprogramme Örtliche Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Landschaftsplanung in der Raumordnung
Schutz von Umwelt und Naturhaushalt Abstimmung der Siedlungsstruktur mit Aspekten der Siedlungsökologie, des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Bodenschutzes Schaffung und Erhaltung von Freiflächen Erhaltung von Orts- und Landschaftsbild landschaftsplanungsrelevanteAspekte der Raumordnungsziele
Landesentwicklungsprogramm • Detaillierung der Raumordnungsziele und -grundsätze • Einteilung des Landes in Regionen • Festlegung der Zentralen Orte
Umwelt, Natur, Landschaftsqualität Nachhaltige und ökologische Raumnutzung Bewusstseinsbildung für alltägliches Handeln Sicherung und Entwicklung der jeweiligen landschaftlichen Eigenart. Netzwerk von Gebieten mit besonderem Schutzbedürfnis Dynamischer Naturschutz Funktionelle Verbindung von Freiräumen Naturpark Biosphärenpark Kulturlandschaft und kulturelles Erbe Konzentration der Rohstoffgewinnung Beispiel NÖ Landesentwicklungskonzept
Regionales Raumordnungsprogramm • Siedlungsgrenzen • Eignungszonen • Verortung von überörtlicher Infrastruktur
Regionales Raumordnungsprogramm • landschaftsplanerische Festlegungen am Beispiel eines Entwurfs zum Regionalen Raumordnungsprogramm Wien Umland-Süd • Siedlungsgrenzen • Regionale Grünzonen • Landwirtschaftliche Vorrangzonen • Erhaltenswerte Landschaftsteile • Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete • Eignungszonen für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe (Schotter)
Regionales Raumordnungsprogramm • landschaftsplanerische Festlegungen Beispiel Regionales Raumordnungsprogramm Südliches Wiener Umland: • Regionale Grünzonen sind Grünlandbereiche, die eine besonders raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion besitzen oder als siedlungsnahe Erholungsräume regionale Bedeutung haben oder zur Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope dienen. In regionalen Grünzonen ist in jedem Fall eine Baulandwidmung unzulässig (§ 2, LGBL. 8000/85-2). • Erhaltenswerte Landschaftsteile sind Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von regionaler Bedeutung (§ 2, LGBL. 8000/85-2). Innerhalb der Ausweisung „erhaltenswerter Landschaftsteile“ darf eine andere Widmungsart als Grünland Land- und Forstwirtschaft nur dann gewidmet werden, wenn im Gemeindegebiet keine andere Fläche in Betracht kommt (§ 4 Abs. 3, LGBl. 8000/85-2).
Regionales Raumordnungsprogramm Planausschnitt REROP Südliches Wiener Umland
Sachprogramme - landschaftsplanerischer Prägung: Schierschließungen (Tirol) Golfplätze (Tirol) Sportstättenprogramme (Kärnten) Möglichkeit, Landschaftsprogramme oder Landschaftsrahmenpläne als Sachprogramme zu verordnen Raumordnungsprogrammefür Sachbereiche Raumordnungsprogramm betr. Seilbahnen und skitechnische Erschließungen
Räumliches Entwicklungsleitbild (Zeitraum 10 bis 15 Jahre) zu: Grünraum Siedlungswesen Verkehrswesen Wirtschaftsentwicklung Infrastruktur etc. Örtliches Entwicklungskonzept
Salzburg Siedlungs- und Ortsbildkonzept Infrasturkturkonzept Verkehrskonzept Freiraumkonzept ökologisch bedeutsame Gebiete Gebiete mit besonderer Eignung für die landwirtschaftliche Nutzung Lage von Erholungsgebieten Lage von Sport- und Spielflächen Beispiele zum örtlichen Entwicklungskonzept
Niederösterreich Landschaftskonzept im Rahmen der Grundlagenforschung Abgrenzung, Bewertung und Funktionszuteilung einzelner Landschaftsräume in landwirtschaftlich wertvolle Flächen schützenswerte Landschaftsteile bespielbare Freiräume etc. Teil des raumplanerischen Abwägungsprozesses! Beispiele zum örtlichen Entwicklungskonzept
Rohstoffkoordinierung - Tabuflächen Amt der Oö. Landesregierung Überörtliche Raumordnung
Tabuzonen + Korridore Amt der Oö. Landesregierung Überörtliche Raumordnung
Oberösterreich: Baulandkonzept Verkehrskonzept Grünlandkonzept ökolog. Vorrangflächen lw. Vorrangflächen Neuaufforstung Frei- und Erholungsflächen Gliederung des Baulandes Landschafts- und Umweltschutz Beispiele zum örtlichen Entwicklungskonzept
Flächenwidmungsplan • Grünland • Bsp. NÖROG: 19 verschiedene Grünlandwidmungen • Bauland • Verkehrsfläche
Bebauungsplan • Verteilung und Gestaltung der Bebauung • Organisation der Freiräume im Bauland • Art und Verlauf der Erschließung
Landschaftsplanung in der Querschnittsorientierten Umweltplanung • Raumverträglichkeitsprüf-ung • Strategische Umweltprüfung (SUP) • FFH-Verträglichkeitsprüfung • Umweltverträglichkeits-prüfung
Landschaftsplanung im Naturschutz(-gesetz) • Pläne als Grundlage zur Entscheidung, welche Gebiete unter Naturschutz zu stellen sind • Managementpläne für Nationalparke • Gestaltungspläne für Gebiete, die unter Natur- oder Landschaftsschutz stehen • Pläne zum Schutz und zur Verbesserung des Landschaftsbildes • Fachpläne für die Bereiche Naturhaushalt, Erholung und Landschaftsbild
Resümee • zunehmende Nutzungskonflikte im Raum • Umweltfolgenabschätzung raumplanerischer Festlegungen • Instrumente der Landschaftsplanung vielfach im rechtsfreien Raum • landschaftsplanerische Aspekte in der Raumordnung: • Erarbeitung umwelt- und naturschutzfachlicher Grundlagen für raumrelevante Entscheidungen • Bewertung der Umweltauswirkungen von Raumnutzungen • Beitrag zur methodischen Erweiterung der Raumplanung • fachplanerische Beiträge für Biotopschutz, Landwirtschaft, Erholung etc.
Förderung landschaftsschonender Wirtschaftsformen: „Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft“ (ÖPUL); Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ÖPFEL) Flurbereinigungen und Kommassierungen Forstgesetz – Verwaldung Kulturflächenschutzgesetz „Unterbindung der Umwandlung von landwirtschaftlicher Kulturflächen in Wald (NÖ) Landschaftsfonds (NÖ) Regionalentwicklung Naturschutz Maßnahmen der Landschaftsbeeinflussung
EXKURS: Kommunale Kulturlandschaftsentwicklung – ein Planungs- und Entscheidungsinstrument
Im Mittelpunkt steht die Entwicklung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft und deren Verflechtungen zum Siedlungsraum Ziel: Leitbild der Kulturlandschaftsentwicklung, keine parzellenscharfe Detailplanung Zeithorizont: 10 – 15 Jahre Planungsebene: Gemeinde oder Kleinregion Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde(n) und Grundlage für andere Planungsträger Rahmenbedingungen
Im Vordergrund stehen konkrete Lösungsansätze und Empfehlungen für die Gemeinde Abschätzung von Kosten und Förderungsmöglichkeiten für die vorgeschlagenen Maßnahmen Ergebnis: Wo kann man was machen bzw. welche Alternativen bieten sich an? Wie können die Maßnahmen finanziert werden? Abwicklung durch externes Planungsbüro Rahmenbedingungen
Effiziente Methodik und geringe Kosten Kombination aus Expertenplanung und Beteiligungsplanung Repräsentative Beteiligung der Betroffenen: Personengruppen je nach vordringlicher Problemstellung Rahmenbedingungen
Ablaufschema • Öffentlichkeitsarbeit durch Agrarbezirksbehörden • Anfrage der interessierten Gemeindean die Agrarbezirksbehörde ABB u.Gemeinde • Information der Gemeinde über den Planungsprozess zur Entscheidungsfindung (Vorlage Referenzliste externer Planer) • Auftragsvergabe der Gemeinde an ein externes Planungsbüro Auftragsvergabe • Datenerhebung über Gemeinde nach bestimmten Kriterien (ev. Checkliste) • Außenerhebungen (Biotopnetz, Wegenetz, Agrarstruktur etc); Externer Planer Erhebungen • Abendveranstaltung • (mit Bürgermeister, Gemeinderäte, Bauernrat, ev. Dorferneuerungsvorstand, Anzahl je nach Größe der Gemeinde) • Präsentation bereits erhobener Daten (Expertensicht) • Diskussion: Stärken/Schwächen, Maßnahmen