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Abitur 2012. Diese Präsentation ist teilweise eine leicht abgewandelte Version einer Vorlage von Herrn SD Bruckner, Regierungspräsidium Tübingen. Grundlage für die gemeinsame Kursstufe. Curriculare Grundlage ist der Kursstufenplan von 2001 und der Bildungsplan von 2004 zusätzlich:
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Abitur 2012 Diese Präsentation ist teilweise eine leicht abgewandelte Version einer Vorlage von Herrn SD Bruckner, Regierungspräsidium Tübingen
Grundlage für die gemeinsame Kursstufe Curriculare Grundlage ist der Kursstufenplan von 2001 und der Bildungsplan von 2004 zusätzlich: es gibt einen Schwerpunktthemenerlass 2012 mit ergänzenden Hinweisen (Schnittmenge aus beiden Bildungsplänen)
Unterrichtsversorgung in der gemeinsamen Kursstufe die Stundenzuweisung erfolgt nach zwei getrennten Jahrgängen damit ergeben sich größere Spielräume bei den Kursen grundsätzlich werden in den Kursen die Schüler nicht nach G8 und G9 getrennt
Ausbauprogramme des LandesMinisterratsbeschlüsse vom 14. Juli 2009 16 000 zusätzliche Studienanfängerplätze mehr Plätze bei den Diensten Appell an die Wirtschaft für mehr Ausbildungsplätze 2012 mehr Berufswahl- und Orientierungsangebote zur Studien- und Berufswahl
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
DieNeuerungen (ab Abitur 2010) • Gesamtqualifikation: max. 900 Punkte • Block I („Kursblock“): 600 Punkte • Block II („Prüfungsblock“): 300 Punkte • Flexible Anrechnungsverpflichtung in Block I: 20+20+x • Trennung der Blöcke: keine Anrechnung von Noten aus der Qualifikationsphase in Block II • Entflechtung bei den Gesellschaftswissenschaften • 2 Naturwissenschaften sind verbindlich • 7 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Struktur Die Oberstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre: • Die Qualifikationsphase oder Kursstufe • Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit: • Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung • Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis (2/3 der Gesamtqualifikation) ein • 8 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Einführungsphase Das Schuljahr vor der Kursstufe dient als Einführungsphase: • Informationsveranstaltungen über die Kursstufe und die Wahlmöglichkeiten • Am Ende der Einführungsphase:vollständige und korrekte Kurswahlen(eine Nachwahl ist in begrenztem Umfang am Ende des 1. Jahres für das 2. Jahr möglich). • 9 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Einteilung der Fächer • 10 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Aufgabenfelder • Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder: • das sprachlich-literarisch-künstlerische • das gesellschaftswissenschaftliche • das mathematisch-naturwissenschaftlich- technische Aufgabenfeld Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig! • 11 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
1.Aufgabenfeld Das erste Aufgabenfeld Pflichtbereich Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld Deutsch Pflichtfremdsprachen E, F, L, Span Musik Bildende Kunst Gesellschafts-wissenschaftliches Feld Mathematisch-naturwissen-schaftliches Feld Wahlbereich Literatur Spätbegonnene Fremdsprache Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
2.Aufgabenfeld Das zweite Aufgabenfeld Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld Pflichtbereich Geschichte Geographie Gemeinschaftskunde Wirtschaft Religionslehre Ethik Gesellschafts-wissenschaftliches Feld Wahlbereich Mathematisch-naturwissen-schaftliches Feld Philosophie Psychologie Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Das dritte Aufgabenfeld Das dritte Aufgabenfeld Pflichtbereich Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld Mathematik Physik Chemie Biologie Gesellschafts-wissenschaftliches Feld Wahlbereich Astronomie Darstellende Geometrie Geologie Informatik, CAS Mathematisch-naturwissenschaft-liches Feld Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Pflichtbereich: Nur das Fach Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, gehört aber zum Pflichtbereich • 16 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Zahl der Wochenstunden • 17 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Die Notenstufen Es gibt nur ganze Noten und Punkte! Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht! • 18 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Zahl der Klassenarbeiten • 19 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Andere Leistungsnachweise - GFS gleichwertige Leistungsfeststellungen • Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen • Sie beziehen sich insbesondere auf • schriftliche Hausarbeiten • Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten in den Naturwissenschaften • Referate • mündliche Prüfungen (auch außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts) • sonstige Präsentationen • Sie sind je wie eine Klassenarbeit zu bewerten • in Gewichtung und in Anforderungen - • Sie sind in verschiedenen Fächern zu erbringen (möglichst in den ersten 3 Halbjahren) • Der Schüler kann eine 4. GFS wählen. • 20 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Besondere Regelungen für Musik und Sport Besondere Leistungen • in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester • in Schulsportwettkämpfen können auf Antrag bei der Leistungsbewertung in den Fächern Musik bzw. Sport mitberücksichtigt werden. • 21 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Die Wahl • Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Angebot der Schule wählen. • Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden: • Sie müssen • fünf Kernfächer (aus dem Pflichtbereich) • mindestens 20 Kurse*) aus weiteren Fächern • belegen *) Kurs : Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres • 23 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Die Kernfächer sind (1) Deutsch (2) Mathematik (3) eine Fremdsprache (4) eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft (5) ein weiteres Fach (hierbei ist auch eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft möglich) (alle Kernfächer sind aus dem Pflichtbereich, Naturwissenschaft: Physik, Chemie oder Biologie) • 24 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Belegpflicht - Fächer in allenvier Halbjahren: • Geschichte • Religion oder Ethik • Musik oder Bildende Kunst • Zwei Naturwissenschaften • Sport • Gemeinschaftskunde • Geographie jeweils im Umfang von 2 Wochenstunden - falls nicht als Kernfächer belegt - • 26 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Belegpflicht - Unterrichtsstunden Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstundenin Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen! • 27 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Wahlbeispiele Weitere Fächer oder AGen erforderlich! I 32 h II 30 h Deutsch Deutsch Kernfächer Kernfächer Mathematik Mathematik Englisch Englisch Biologie Französisch 20 h 20 h Geschichte Geschichte Bildende Kunst Bildende Kunst weitere Fächer weitere Fächer Gk Geo Geo Gk Gk Geo Geo Gk Religionslehre Religionslehre Chemie Chemie Sport 10 h Biologie 12 h Sport • 28 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Die besondere Lernleistung • Seminarkurs Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema zusätzlich Kolloquium und Dokumentation • Arbeit aus einem Wettbewerb Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung • 30 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Die Wertung der besonderen Lernleistung • Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt. • Diese kann dann: entweder • u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der Abiturprüfung gewertet werden oder • in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden (oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden). • 31 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Das Abitur • 33 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Wahl des mündlichen Prüfungsfachs (5. Prüfungsfach) • es müssen alle drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer abgedeckt sein • in allen Prüfungsfächern müssen die Kurse in allen 4 Halbjahren besucht werden (außer in Geographie und Gemeinschaftskunde nur je 2) • aus dem Wahlbereich sind Informatik und die spät begonnene Fremdsprache als mündliches Prüfungsfach nur dann wählbar, wenn der Unterricht in diesem Fach bereits in Klasse 11 besucht wurde – in aller Regel in einer AG. • 34 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Prüfungsfachkombinationen Schriftliche Prüfung Deutsch Mathematik Fremdsprache Fremdsprache Biologie, Chemie, Physik Bildende Kunst, Musik, Sport Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik, Besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt Fremdsprache(auch spätbeginnend),BK, Musik, Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Religionslehre/Ethik, Biologie, Chemie, Physik Informatik, Sport, Besondere Lernleistung Mündlliche Prüfung • 35 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
In der Prüfung wird das Thema oder die Aufgabe in zusammenhängender Rede dargestellt (präsentiert). Im anschließenden Prüfungsgespräch erfolgt eine Einordnung in größere Zusammenhänge. Dauer: etwa 20 Minuten für jedes Fach und jeden Prüfling. Mündliche Abiturprüfung • 36 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Im gewählten mündlichen Prüfungsfach: spätestens 10 Unterrichtstage vorher werden 4 Themen schriftlich vorgelegt daraus wählt der Fachvorsitzende eines aus In der mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach: es wird eine Aufgabe vorgelegt etwa 20 Minuten Vorbereitung Ergänzung zur schriftlichen Prüfung, keine Wiederholung Mündliche Abiturprüfung – Formen • 37 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Die Gesamtqualifikation Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt: Gesamtqualifikation max. 900 Punkte Block I max. 600 Punkte BlockII max. 300 Punkte Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung • 38 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Gesamtqualifikation - 2 Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten! In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahl erreicht werden: Block I max. 600 Punkte BlockII max. 300 Punkte min. 200 Punkte Min. 100 Punkte In Block II: mindestens 100 Punkte In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte In Block I: mindestens 200 Punkte • 39 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Block I der Gesamtqualifikation Mindestens 40 Kurse darunter: 1. Anrechnungspflichtige Kurse: • Die 20 Kurse der Kernfächer und: - falls nicht schon als Kernfächer enthalten - • 2 Kurse in Bildender Kunst oder Musik • Geschichte (4 Kurse) • Gemeinschaftskunde und Geographie (je 2 Kurse) • zwei Naturwissenschaften (je 4 Kurse) und: - falls nicht bisher schon enthalten – • die Kurse im mündlichen Prüfungsfach • 40 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Block I der Gesamtqualifikation • Darüber hinaus: freie Auswahl aus den nicht anrechnungspflichtigen Kursen, die Gesamtnote der Besonderen Lernleistung wird ggf. doppelt gewertet und dafür werden 2 Kurse zugrunde gelegt. • Werden mehr als 40 z.B. 43 Kurse angerechnet, so wird die Summe der Punktzahlen in diesem Fall mit dem Faktor 40/43 multipliziert Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten! (bei 40 – 44 angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 – 49: max. 9!) • 41 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Block II Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus: • den Noten der Prüfung in den einzelnen Fächern in vierfacher Wertung. • wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, so gilt: (Bruchteile bleiben unberücksichtigt) 2*s + m 4 P = 3 • 42 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Zulassung zur schriftlichen Prüfung Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein, die allg. Hochschulreife zu erhalten, d.h. die Mindestbelegpflicht ist erfüllt die Wahl der Prüfungsfächer entspricht den Bedingungen 200 Punkte in Block I sind erreichbar kein belegungspflichtiger Kurs mit 0 NP weniger als 9 anrechnungspflichtige Kurse unter 5 NP • 43 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Zulassung zur mündlichen Prüfung • Die Bedingungen zur Zulassung zur • schriftlichen Prüfung sind erfüllt: • In Block I sind mindestens 200 Punkte erreicht(es ist möglich, dass das mündliche Prüfungsfach durch die Besondere Lernleistung ersetzt wird!) • 100 Punkte in Block II sind erreichbar (auch wenn dazu in jeder Prüfung die Höchstpunktzahl (15 NP) erforderlich ist!) • 44 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Zeitpunkt der Entscheidungen • 45 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfung in Bildender Kunst, Musik und Sport enthält die Prüfungeinen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet. • 47 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
In Bildender Kunst und Musik kann die Prüfung fachpraktische Teile enthalten Im mündlichen Prüfungsfach Sport (nicht im Kernfach Sport!) besteht die Prüfung aus einem fachpraktischen Teil und einem mündlichen Teil. Für die Note gilt dann: Besonderheiten bei der mündlichen Abiturprüfung 2* f + m 4 P = (Bruchteile bleiben unberücksichtigt) 3 • 48 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Religionslehre und Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wer das entsprechende Fach (in Religion der gleichen Konfession) in der gesamten Kursstufe (alle 4 Kurse) besucht hat das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 besucht hat oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen hat. Spezielle Regelungen – Rel/Et • 49 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse in Sport besuchen kann Sport nicht als Prüfungsfach wählen Spezielle Regelungen - Sport • 50 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg