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. Individualarbeitsrecht- Beendigung, K
E N D
1. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Zeitraum 11.05 - 11.06
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Uwe Jahn
Schwerin
2. Individualarbeitsrecht
- Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz
- Teilzeitarbeit und Befristung
- Betriebsübergang
- AGB-Kontrolle
- Insolvenz
- Betriebliche Altersversorgung
- finanzielle Ansprüche
- Urlaub, Urlaubsabgeltung
- Gleichbehandlung
- Diverse Entscheidungen
3.
Betriebsverfassungsrecht
Beteiligungsrechte
Diverse Entscheidungen
4.
Tarifvertragsrecht
Tariffähigkeit, Tarifzuständigkeit
gewerkschaftliche Betätigung
Gleichstellungsabrede, Bezugnahme
Verschlechterung
Wirksamkeit
Abschluß eines Tarifvertrages
Diverse Entscheidungen
5. 2 AZR 614/04 v. 24.11.2005
Wartezeit Kündigungsschutz
Wird der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers gekündigt, der Geschäftsführer aber mit im Wesentlichen gleichen Aufgaben als Arbeitnehmer weiterbeschäftigt, so wird – soweit nichts anderes vereinbart ist -. die Beschäftigungszeit als Geschäfts-führer auf die Wartezeit gem. § 1 Abs. 1 KschG angerechnet.
PM 73/05
6 AZR 199/05 v. 15.12.2005
Sozialauswahl bei überbetrieblicher Versetzungsklausel
Die Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung bleibt auf den betreffenden Betrieb beschränkt, auch wenn arbeitsvertraglich mit den Mitarbeitern des Betriebes die Versetzungsmöglichkeit in andere Betriebe des gleichen Unternehmens vereinbart wurde.
PM 79/05
6. 2 AZR 676/05 v. 18.10.2006
Zusammenlegung von Niederlassungen, Sozialauswahl
Vergleichbarkeit zwischen Arbeitnehmern fehlt, wenn der Arbeitgeber sie nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann. Die Vergleichbarkeit kann auch nicht dadurch herbeigeführt werden, daß anläßlich des betrieblichen Ereignisses, welches Grundlage der betriebsbedingten Gründe für eine Kündigung ist, vertraglich oder durch Änderungskündigung eine Versetzbarkeit hergestellt wird.
PM 63/06
2 AZR 812/05 v. 9.11.2006
Rechtsprechungsänderung Domino-Theorie
Bei fehlerhafter Sozialauswahl muß diese zukünftig für die jeweils angefochtene Kündigung ursächlich geworden sein. Anderenfalls ist die Kündigung gleichwohl wirksam. Wird für die Sozialauswahl eine Rangliste erstellt und ist diese in Hinblick auf einen Arbeitnehmer fehlerhaft, so kann nur derjenige die Unwirksamkeit seiner Kündigung geltend machen, der anstelle dieses Arbeitnehmers aus der Sozialauswahl gefallen wäre.
PM 68/06
7. 2 AZR 412/05 v. 18.5.2006
Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers, Auftragswegfall
Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen Unternehmensrisiko eines Leiharbeitsunternehmens und sind kein Anzeichen für einen dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens. Demnach fehlt es dann an einem dringenden betrieblichen Erfordernis, welches die betriebsbedingte Kündigung rechtfertigt.
PM 35/06
2 AZR 126/05 v. 12.1.2006
Änderungskündigung zur Entgeltsicherung, Arbeitnehmerüberlassung
Eine betriebsbedingte Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung setzt ein dringendes betriebliches Erfordernis voraus, welches einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen entgegensteht. Dies ist nicht bereits deswegen gegeben, weil es neue gesetzliche Regelungen gibt, die eine solche Absenkung ermöglichen oder weil die Arbeitsbedingungen im Betrieb vereinheitlicht werden sollen, nachdem andere Arbeitnehmer der Absenkung zugestimmt haben.
PM 2/06
8. 6 AZR 283/05 v. 9.2.2006
Kündigung 2003, Klage 2004, Anwendbarkeit §§ 4, 7 KschG n.F., Kündigung vor Arbeitsantritt
Wird gegen eine im November 2003 ausgesprochene Kündigung im Jahr 2004 Kündigungsschutzklage erhoben, so ist die neue Regelung zur Klagefrist, die ab dem 1.1.2004 gilt, auch auf diese Klage so anzuwenden, daß die Drei-Wochen-Frist am 21.1.2004 abläuft.
Bei Kündigung vor Arbeitsantritt ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht davon auszugehen, daß eine Mindestbeschäftigung vereinbart war. Die Kündigungsfrist beginnt daher unmittelbar mit Ausspruch der Kündigung.
PM 9/06
2 AZR 148/05 v. 15.12.2006
Klagefrist nach § 4 KschG, Geltendmachung einer falschen Kündigungsfrist
Die Geltendmachung einer falschen Kündigungsfrist unterliegt nicht der Klagefrist des § 4 KschG. Die Wirksamkeit der Kündigung bleibt unberührt. Nur der Zeitpunkt des Wirkungseintritts ist streitig.
PM 81/05
9. 2 AZR 343/05 v. 23.3.2006
Änderung der Rechtsprechung, Entlassung im Sinne des § 17 Abs.1 KSchG
In Umsetzung des Urteils des EuGH v. 27.1.2005 und unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des BAG ist zukünftig unter „Entlassung“ im Sinne des § 17 Abs. 1 KSchG der Ausspruch der Kündigung zu verstehen, nicht mehr der Eintritt der Kündigungswirkung. Bis zum Bekanntwerden der Rechtsprechung des EuGH konnte ein Arbeitgeber angesichts der anderslautenden Rechtsprechung des BAG aber von Vertrauensschutz ausgehen. Insoweit ist eine Kündigung nicht unwirksam.
PM 18/06
6 AZR 198/06 v. 13.7.2006
Ausmaß des Vertrauensschutzes bei Massenkündigung und Umstellung der Rechtsprechung
Der Vertrauensschutz des Arbeitgebers fiel nicht bereits mit Bekanntwerden des EuGH-Urteils weg, nachdem der 2. Senat des BAG die richtlinienkonforme Auslegung des bestehenden deutschen Rechts noch unter dem 18.9.2003 ausgeschlossen hatte. Entscheidend ist die Kenntnis des Arbeitgebers von einer Änderung der Rechtsauffassung der Arbeitsverwaltung.
PM 49/06
10. 2 AZR 840/05 v. 21.9.2006
Kleinbetriebsklausel im Wandel der Jahre
Sinkt in einem Betrieb die Zahl der „Alt-Arbeitnehmer“, die zum 31.12.2003 beschäftigt wurden, auf fünf oder weniger, entfällt für diese Alt-Arbeitnehmer der Kündigungsschutz nach den Regeln für Kleinbetriebe, auch wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, die Zahl von 10 Mitarbeitern aber nicht erreicht wird.
PM 59/06
6 AZR 638/04 v. 19.1.2006
Beendigung eines Umschulungsvertrages schriftlich?
Ein Umschulungsvertrag kann ohne Beachtung der Schriftform aufgehoben werden. Die Regelung für Arbeitsverhältnisse in § 623 BGB ist nicht direkt oder analog auf die Aufhebung eines Umschulungsvertrages gem. §§ 1 Abs. 4, 47 BbiG a.F. Anzuwenden.
PM 3/06
11. 2 AZR 462/04 v. 15.12.2005
Mutterschutz auch bei medizinisch indizierter, eingeleiteter Totgeburt
Entbindung im Sinne des § 9 Abs.1. Satz 1 MuSchG ist in Anlehnung an entsprechende personenstandsrechtliche Bestimmungen dann anzunehmen, wenn die Leibesfrucht mindestens 500 Gramm wiegt, auch bei einer Totgeburt. Auch dann besteht Sonderkündigungsschutz, schon vom Sinn und Zweck der Regelung her.
PM 80/05
2 AZR 53/05 v. 2.3.2006
Ski-Unfall während der Arbeitsunfähigkeit, a.o. Kündigung
Geht ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit einem Sport nach, dessen Risiken durch den Grund der Arbeitsunfähigkeit noch erhöht werden, kann dieses außerdienstliche Verhalten Grund für eine a.o. Kündigung sein. Dies gilt verstärkt, wenn der Arbeitnehmer in einem Bereich arbeitet, wo die Berechtigung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen überprüft wird und ein Verhalten erwartet werden kann, welches nicht Neutralität und Glaubwürdigkeit dieser Tätigkeit in Frage stellt.
PM 16/06
12. 5 AZR 19/05 v. 7 12 2005
Annahmeverzugslohn und unwirksamer Aufhebungsvertrag
Annahmeverzugslohn wird nur geschuldet, wenn die Arbeitskraft ausdrücklich angeboten wird. Daran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer erst nach sieben Monaten nach seinem tatsächlichen Ausscheiden die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertra-ges geltend macht.
PM 75/05
6 AZR 394/06 v.23.11.2006
Vergleich im Kündigungsschutzverfahren, Kündigung als widerrechtliche Drohung, Schriftform, Befristungsgrund
Wird ein Kündigungsschutzverfahren durch einen Vergleich beendet und das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet, kann diese Einigung nicht wegen Drohung mit Kündigung angefochten werden. Zum Zeitpunkt der Einigung besteht keine Drohung. Auch der Vergleichsschluß im Beschlußverfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO erfüllt die Anforderungen an die Schriftform gem. § 623 BGB bzw. § 14 Abs.4 TzBfG und kann Grundlage einer Befristung sein gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr 8 TzBfG.
PM 73/06
13. 7 AZR 500/04 v. 26.4.2006
§ 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG – Altersdiskriminierung
Die bis zum 31.12.2006 erweitert bestehende Möglichkeit, ältere Mitarbeiter ohne Sachgrund befristet zu beschäftigen, stellt eine Diskriminierung wegen des Alters dar und ist nicht anzuwenden. (Verweis auf EuGH C 144/04 v. 22.11.2005)?
PM 27/06
7 AZR 514/05 v. 26.7.2006
Schriftformerfordernis gem. § 14 Abs. 4 TzBfG
Die Vereinbarung einer Befristung bedarf der Unterschrift beider Vertragsparteien auf einer Urkunde, § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB, um dem Schriftformerfordernis zu genügen. Es reicht jedoch aus, wenn eine Seite die Befristung schriftlich anbietet und die andere Seite diese durch Unterschrift auf dieser Urkunde annimmt.
PM 53/06
14. 7 AZR 12/06 v. 23.8.2006
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages – Veränderung der Vertragskonditionen
Wird eine an sich zulässige Verlängerung einer sachgrundlosen Verpflichtung direkt mit einer Änderung der Konditionen verknüpft – auch wenn dies zu Gunsten des Arbeitnehmers passiert -, kommt dadurch ein neuer – unzulässiger – sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag heraus. Änderungen der Konditionen können vor oder nach der Verlängerung vereinbart werden, auch deren Wirksamkeit ab Verlängerung, aber nie gleichzeitig mit der Verlängerung.
PM 54/06
15. 8 AZR 211/05 v. 16.2.2006
Betriebsübergang und Gemeinschaftsbetrieb
Erwerben verschiedene Dritte einzelne Betriebsmittel eines Betriebes und bilden sie mit diesen Betriebsmitteln sodann gemeinsam einen Gemeinschaftsbetrieb, so liegt kein Betriebsübergang vor, Bei einem Gemeinschaftsbetrieb bleiben die einzelnen beteiligten Unternehmen Arbeitgeber der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Außerdem wird auf die Betriebsführungsgesellschaft nicht übertragen, was die Identität einer wirtschaftlichen Einheit ausmacht.
PM 11/06
8 AZR 147/05 v. 2.3.2006
Neubereederung als Betriebsübergang
Ein Forschungsschiff mit seiner für Forschungszwecke erforderlichen Organisation und wissenschaftlichen Einrichtung kann eine wirtschaftliche Einheit darstellen, die bei Neubereederung übergehen kann.
PM 14/06
16. 8 AZR 299/05 v. 4.5.2006
Betreiberwechsel als Betriebsübergang
Ändert sich mit dem Betreiberwechsel auch das Betriebskonzept in erheblichem Umfang, liegt keine Betriebsfprtführung im wesentlichen unverändert, und damit auch kein Betriebsübergangm, vor.
PM 32/06
8 AZR 271/05 v. 13.6.2006
Neuvergabe eines Auftrages als Betriebsübergang
Die Neuvergabe des Auftrages zur Personenkontrolle auf einem Flughafen ist ein Betriebsübergang, wenn vom Auftragnehmer die Geräte und Anlagen zur Personenkontrolle nahtlos weiternutzt. Die eigenwirtschaftliche Nutzung dieser Anlagen und Geräte und die Übernahme von Personal ist nicht ausschlaggebend..
PM 40/06
17. 8 AZR 305/05 v. 13.7.2006
Beginn der Widerspruchsfrist nach § 613 a Abs. 6 BGB
Die einmonatige Widerspruchsfrist beginnt nur zu Laufen, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausreichend informiert wurde. Dazu gehört neben den gesetzlichen Inhalten (§ 613 a Abs. 5 Nr. 1-4 BGB) auch die identifizierbare Benennung des Übernehmers und der Gegenstand des Betriebsübergangs. Unterbleibt diese Information oder ist sie unzutreffend, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen, Widerspruch ist jederzeit möglich.
PM 50/06
8 AZR 574/05 v. 24.8.2006
Arbeitgeberrolle des Veräußerers im Kündigungsschutzprozeß
In dem Kündigungsschutzverfahren gegen eine vor einem Betriebsübergang ausgesprochene Kündigung bleibt der Veräußerer weiterhin Beklagter. Er kann auch einen Beendigungsvergleich mit dem Arbeitnehmer mit Wirkung für den Erwerber abschließen, wenn der Erwerber die genehmigt.
PM 56/06
18. 8 AZR 606/05 v. 23.11.2006
Aufhebungsvertrag und Betriebsübergang
Vor einem Betriebsübergang kann ein wirksamer Aufhebungsvertrag mit dem Ziel der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen werden, wenn damit zum einen nicht lediglich die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses verhindert werden soll und der Arbeitnehmer auch nicht über eine angebliche Stillegung des Betriebes getäuscht wurde.
PM 74/06
19. 4 AZR 536/04 v. 14.12.2005
Gleichstellungsabrede/Bezugnahmeklausel in neuen
Arbeitsverträgen
Nimmt ein tarifgebundener Arbeitgeber in den von ihm benutzten Formulararbeits-verträgen auf den einschlägigen Tarifvertrag Bezug, so soll nach bisheriger Auslegung des BAG darin eine Gleichstellungsabrede zu sehen sein. Das BAG kündigt an, bei Arbeitsverträgen, die nach dem 1.2.2002 abgeschlossen wurden, diese Auslegung nicht mehr aufrecht zu erhalten, § 305 c Abs. 2 BGB.
PM 77/05
9 AZR 557/05 v. 11.4.2006
Wirksamkeit einer Versetzungsklausel im Formulararbeitsvertrag
Eine Klausel, mit der der Arbeitgeber das Recht erhält, dem Arbeitnehmer unter Wahrung dessen Interessen eine andere Tätigkeit zuzuweisen, ist wirksam. Sie ent-spricht der gesetzlichen Regelung des § 106 GewO. Eine genauere Spezifizierung der möglichen Gründe widerspräche den Erfordernissen des Arbeitsrechts.
20. 9 AZR 610/06 v. 11.4.2006
Rückzahlungsklausel zu Ausbildungskosten
Enthält eine Rückzahlungsklausel im Formulararbeitsvertrag die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Ausbikldungskosten, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums das Arbeitsverhältnis beendet wird, ist diese Klausel gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und treuwidrig und damit unwirksam.
Sie berücksichtigt nicht die unterschiedlichen Gründe, aus denen ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann. Eine geltungserhaltende Reduktion der Klausel (z.B. Auf Eigenkündigungen des Arbeitnehmers oder verhaltensbedingte Kündigungen des Arbeitgebers) scheidet im AGB-Recht aus.
PM 25/06
21. 6 AZR 107/05 v. 17.11.2005
Standortsicherungsvereinbarung und Insolvenz
Sozialauswahl
Eine vor Eintritt der Insolvenz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlos-sene Standortsicherungsvereinbarung (Lohn- gegen Kündigungsverzicht) verhindert keine betriebsbedingten Kündigungen des Insolvenzverwalters. Die Sozialauswahl erstreckt sich nur auf Betriebsteile, innerhalb denen die Arbeitnehmer ohne Anlernzeit versetzt werden können.
PM 70/05
8 AZR 2/05 v. 24.11.2005
Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft
Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft haften bei Insolvenz persönlich nur, wenn sie in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch genommen haben oder ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse an der Mitarbeiterbeteiligung hatten. Die Beweislast trägt der Kläger.
PM 72/05
22. 3 AZR 78/05 v. 25.4.2006
Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaft, Unter-
brechung des Arbeitsverhältnisses
Wird ein Arbeitsverhältnis für die Aufnahme eines Studiums beendet, und nach Abschluß des Studiums wieder begründet. So liegt kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses vor, sondern eine Neubegründung. Auch wenn der Arbeitgeber die frühere Beschäftigungszeit anerkennt, ist ein Pensionssicherungsverein daran nicht gebunden. Dieser sichert die Versorgungsanwartschaften nur in Höhe des gesetzlichen Mindestschutzes.
PM 26/06
6 AZR 364/05 v. 27.4.2006
Tarifvertraglicher Abfindungsanspruch in der Insolvenz
Kann ein Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrages eine Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes aus Rationalisierungsgründen verlangen, so handelt es sich um eine bloße Insolvenzforderung gem. § 38 InsO, nicht um eine Masseschuld, auch wenn die Kündigung erst durch den Insolvenzverwalter ausgesprochen wird.
PM 29/06
23. 9 AZR 97/06 v. 21.11.2006
Urlaub in der Insolvenz in der Insolvenz (Masseunzu-
länglichkeit)?
Offene Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers sind bei Eröffnung der Insolvenz Mas-severbindlichkeiten, desgleichen auch Urlaubsabgeltungsansprüche bei Beendigung in der Insolvenz.
Zeigt der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit an, kann auch der Massegläubiger nur eine quotale Befriedigung verlangen. Wird ein Arbeitnehmer nach dieser Anzeige noch vom Insolvenzverwalter beschäftigt, wird sein Urlaubsanspruch für jeden Arbeitstag um 1/260 (bei 5-Tage-Woche) zur Neumasseverbindlichkeit, der Rest bleibt Altmasseverbindlichkeit.
PM 71/06
24. 3 AZR 205/05 v. 30.5.2006
Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaften, Anrechnung von Nachdienst-zeiten
Versorgungsanwartschaften sind im Falle der Insolvenz nur in Höhe des gesetzlichen Mindestschutzes gesichert. Vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Anrechnungen von z.B. Nachdienstzeiten binden zwar den Arbeitgeber, nicht jedoch im Insolvenzfall den Pensionssicherungsverein. (s.a.3 AZR 78/05 v. 25.4.2006 PM 26/05)?
PM 37/06
3 AZR 196/05 v. 27.6.2006
Nettogesamtversorgungsobergrenze
Eine durch Tarifvertrag nachträglich eingerichtete Nettogesamtversorgungsobergren-ze gilt auch im noch laufenden Arbeitsverhältnis, wenn entweder Tarifbindung be-steht oder arbeitsvertraglich auf den jeweils geltenden Versorgungstarifvertrag Bezug genommen wird. Tarifvertragsrechtlich ist ein Überversorgungsabbau zulässig.
PM 42/06
25. 3 AZR 352/05 v. 27.6.2006
Altersabstandsklausel in der Betrieblichen Altersversorgung
Eine Klausel in der Versorgungsordnung eines Unternehmens, wonach eine Hinterbliebenenversorgung dann ausscheidet, wenn der hinterbliebene Ehegatte mehr als 15 Jahre jünger ist, als der verstorbene Mitarbeiter, ist aus Sicht des bundesrepublikanischen Arbeitsrechts zulässig, sie dient der Risikobegrenzung des Arbeitgebers. Ob darin eine Diskriminierung wegen des Alters zu sehen ist, wird der vom BAG angerufene EuGH zu klären haben. Dieser wird auch zu klären haben, ob dieses Dirkriminierungsverbot auch unter privatwirtschaftlichen Vertragsparteien gilt und inwieweit dieses Verbot gegebenenfalls Rückwirkung entfaltet.
PM 43/06
26. 5 AZR 97/05 v. 11.1.2006
Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit
§ 11 Abs. 2 ArbZG enthält eine Rechtsgrundverweisung unter der Voraussetzung von Arbeit an Sonn- und Feiertagen, keine Rechtsfolgenverweisung. Ein Arbeitnehmer, der an Sonn- und Feiertagen Nachtarbeit leistet, kann einen Zuschlag verlangen. Ein Arbeitnehmer, der tagsüber an Sonn- und Feiertagen arbeitet, kann keinen Zuschlag verlangen, wenn er nicht anderweitig (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag) geregelt ist.
PM 1/06
5 AZR 628/04 v. 1.2.2006
Pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung
Liegt eine Bruttolohnvereinbarung dem Arbeitsverhältnis zu Grunde, trägt der Arbeitnehmer die Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann diese auch bei geringfügig Beschäftigten vom Lohn abziehen.
PM 6/06
27. 5 AZR 549/05 v. 26.4.2006
Sittenwidrige Vergütung an Privatschulen
Die Sittenwidrigkeit der Vergütung ist nicht nur durch ihre Höhe definiert, sondern auch durch anerkannte Rechts- und Grundwerte des Gemeinschaftslebens. Erhält eine Privatschule einen staatlichen Personalkostenzuschuß in Höhe von 96 % der Personal-kosten einer vergleichbaren staatlichen Schule und ist Genehmigungsvoraussetzung für die Schule eine Vergütungshöhe von mindestens 75 % der vergleichbaren Gehälter im öffentlichen Dienst, ist eine Vergütung, welche diesen Prozentsatz unterschreitet, sittenwidrig.
PM 28/06
9 AZR 500/05 v. 11.4.2006
Bonusmeilen als Angestellter
Gelangt ein Mitarbeiter im Rahmen seiner dienstlichen und vom Arbeitgeber bezahlten Flugreisen in den Genuß eines Bonussystems, so hat er diese Bonusleistungen an den Arbeitgeber gem. § 667 2.Var. BGB herauszugeben.
PM 23/06
28. 8 AZR 568/05 v. 28.9.2006
Aufklärungspflichten der Konzernmutter gegenüber Arbeitnehmern eines Tochterunternehmens
Erwirbt der Arbeitnehmer eines Tochterunternehmens wegen des beabsichtigten Börsenganges der Konzernmutter auf deren Angebot hin vorab nicht börsennotierte Aktien, so ist diese nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, daß er die Aktien bei Absage oder Verschiebung des Börsenganges nicht zurückgeben kann.
PM 60/06
29.
30.
31. 6 AZR 631/05 v. 18.5.2006
Überbrückungsbeihilfe und vorgezogenes Altersruhegeld
Eine tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe für entlassene Arbeitnehmer, die mit der Möglichkeit des Arbeitnehmers endet, ein vorgezogenes Altersruhegeld zu beantra-gen, diskriminiert nicht die Frauen, weil diese früher Altersruhegeld, wenn auch mit Abstrichen, beantragen können. Bei der vorgezogenen Rente für Frauen handelt es sich um eine Begünstigung, die mit gewissen Nachteilen verknüpft ist. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers. Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, diese Nachteile zu kompensieren.
PM 34/06
32. 10 AZR 439/05 v. 20.9.2006
Wettbewerbsverbot in der Ausbildung
Auch ein Auszubildender darf für die Dauer seines Ausbildungsverhältnisses keinen Wettbewerb zu Lasten des Ausbildungsbetriebes betreiben
PM 58/06
10 AZR 407/05 28.6.2006
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit
Ein wirksam vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit entsprechend vereinbarter Karenzentschädigung gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit beendet wird. Auch dann kann dem Mitarbeiter eine Karenzentschädigung zustehen.
PM 44/06
33. 9 AZR 229/05 v. 13.6.2006
Berufliche Rehabilitation – stufenweise
Wiedereingliederung
Ein Wiedereingliederungsanspruch setzt eine Bescheinigung des behandelnden Arztesüber den jeweiligen Grad der Belastbarkeit,und die Dauer der Stufen sowie eine Prognos über den Zeitpunkt der vollen Belastbarkeit im Sinne eines Wiedereingliederungsplanes voraus, vgl. § 74 SGB V.
PM 39/06
9 AZR 176/06 v. 21.11.2006
Schwerbehinderung und Mehrarbeit
Schwerbehinderte haben gem. § 124 SGB IX Anspruch darauf, von Mehrarbeit freigestellt zu werden. Seit dem 1.1.2004 ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit und daher auch bei der Beurteilung zu berücksichtigen, ob die gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden überschritten wird, d.h. Mehrarbeit vorliegt. Abweichende tarifliche oder tarifvertragliche Regelungen sind unwirksam.
PM 72/06
34. 5 AZB 36/06 v. 8.11.2006
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem Leistungserbringer aus dem Rechtsverhältnis der im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeiten (Ein-Euro-Job)?
Für Rechtsreitigkeiten zwischen dem erwersfähigen Hilfebedürftigen und dem Trägerbetrieb für den Ein-Euro-Job sind nicht die Arbeitsgerichte, sondern die Sozialgerichtsbarkeit zuständig.
PM 75/06
35. 1 ABR 50/04 v. 22.11.2005
Spruch der Einigungsstelle für Arbeitnehmerbeschwerden (gem. § 85 Abs. 2 BetrVG
Der Schiedsspruch einer Einigungsstelle für Arbeitnehmerbeschwerden muß erken-nen lassen, welche tatsächlichen Umstände als zu vermeidende Beeinträchtigungen angesehen werden. Anderenfalls ist er nicht hinreichend bestimmt und unwirksam.
PM 71/05
10 ABR 42/05 v. 28.6.2006
Zustimmung zur Eingruppierung
Für die Kontrolle der richtigen Eingruppierung ist die vereinbarte wöchentliche Ar-beitszeit ohne Bedeutung. Unter Hinweis auf diese kann der Betriebsrat die Zustim-mung zur Eingruppierung gem. § 99 Abs.1 Satz 1 BetrVG nicht verweigern.
PM 45/06
36.
37.
38.
39.
40. 1 AZR 460/04 v. 28.2.2006
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung im Betrieb
Aus der grundrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften folgt das Recht der Gewerkschaften, auch durch Betriebsfremde in den Betrieben Mitglieder-werbung zu betreiben. Ebenfalls zu beachten ist aber das Grundrecht des Betriebs-inhabers auf störungsfreien Betriebsablauf undEigentum sowie Hausrecht. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.
PM 13/06
41. 5 AZR 128/05 v. 9.11.2005
Auslegung einer Bezugnahme
Ob in einem Arbeitsvertrag die Bezugnahme auf einen Tarifvertrag statisch oder dynamisch sein soll, ist gegebenenfalls auszulegen. Dabei gehen bei einem Formulararbeitsvertrag Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers.
PM 67/05
5 AZR 351/05 v. 9.11.2005
Bezugnahme mit Einschränkungen
Vereinbart ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber arbeitsvertraglich, Gehaltssteige-rungen im Tarifvertrag nachzuvollziehen, wenn es sich nicht um eine strukturelle Änderung handelt, schuldet er eine tarifliche Einmalzahlung dann nicht, wenn diese Ausdruck einer Strukturänderung ist.
PM 68/05
42. 4 AZR 536/04 v. 14.12.2005
Bezugnahme als Gleichstellungsabrede
Die Bezugnahme des einschlägigen Tarifvertrages im vor dem 1.1.2002 abgeschlos-senen Formulararbeitsvertrag eines tarifgebundenen Arbeitnehmers ist gegenüber einem nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer als Gleichstellungsabrede auszulegen. Geht der Betrieb auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber über, so ergeben sich für den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer die gleichen rechtlichen Konsequenzen, wie für den tarifgebundenen Arbeitnehmer – Übergang des status quo auf die individual-rechtliche Ebene.
Für Arbeitsverträge gleichen Zuschnitts, die nach dem 1.1.2002 abgeschlossen werden, beabsichtigt der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts eine Änderung der Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Unklarheitsregelung in § 305 c Abs. 2 BGB.
PM 77/05
43. 3 AZR 134/05 v. 25.7.2006
Dynamische Verweisung im Tarifvertrag
Verweist der Haustarifvertrag eines Unternehmens im ÖPNV auf den entsprechen-den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes mit den im Gebiet der Gemeinden ergänzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung, so ist darin eine dynamische Verweisung auch in Hinblick auf den bezogenen Tarifvertrag zu sehen.
PM 52/06
44. 2 AZR 58/05 v. 2.2.2006
Verschlechterung Sonderkündigungsschutz
Ein tarifvertraglicher Sonderkündigungsschutz trägt den immanenten Vorbehalt einer späteren Änderung in sich, zumindest dann, wenn eine ordentliche Kündigung nter bestimmten Voraussetzungen immer zulässig blieb und diese Voraussetzungen angepasst werden.
PM 7/06
4 AZR 486/05 v. 11.10.2006
Rückwirkende verschlechternde Änderung
Grundsätzlich können die Tarifvertragsparteien eine tarifvertragliche Regelung nachträglich und rückwirkend verschlechternd abändern. Voraussetzung ist allerdings, daß sie damit keinen Vertrauensschutz der tarifgebundenen Arbeitnehmer verletzen. Das ist dann der Fall, wenn vor Entstehung des abgeänderten Anspruchs bereits Anzeichen für die beabsichtigte Änderung vorlagen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
PM 61/06
45. 4 AZR 795/05 v. 3.5.2006
Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages
Ein Tarifvertrag ist nur insgesamt kündbar. Eine Teilkündigung ist nur dann zulässig, wenn diese ausdrücklich im Tarifvertrag zugelassen ist. Dies gilt auch dann, wenn Teile des Tarifvertrages überholt sind.
PM 30/06
46. 4 AZR 316/05 v. 7.6.2006
Tarifvertragliche Residenzpflicht
Die Regelung einer tarifvertraglichen Residenzpflicht eines Hausmeisters, so daß er den Lebensmittelpunkt in einer Dienstwohnung haben muß, ist zulässig. Dabei ist al-lerdings auf den tatsächlichen Lebensmittelpunkt abzustellen, nicht auf den melde-rechtlichen Hauptwohnsitz.
PM 38/06
2 AZR 587/05 v. 6.7.2006
Tarifvertragliche Beschäftigungsbrücke
Eine tarifvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers, ausgelernte Auszubildende für mindestens 12 Monate zu übernehmen, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und die Bezugsgröße für Arbeitslosengeld anzuheben, ist dann zulässig, wenn sie auch Ausnahme- bzw. Härteregelungen enthält, die die Belange des Arbeit-gebers berücksichtigen. Abweichende Vereinbarungen mit Auszubildenden sind un-wirksam. PM 47/06
47. 4 AZR 552/05 v. 25.1.2006
Einwirkungspflichten von Spitzenverbänden
Aus von Spitzenverbänden abgeschlossenen Tarifverträgen kann sich die Verpflichtung ergeben, auf Mitgliedsverbände einzuwirken, bestimmte Tarifverträge abzuschließen. Der Umfang der Einwirkungspflicht ergibt sich direkt aus dem Tarifvertrag der Spitzenverbände.
PM 5/06
4 AZR 381/05 v. 5.7.2006
Verpflichtung zum Abschluß eines Tarifvertrages
Aus verbindlich festgehaltenen Verhandlungsergebnissen der Tarifvertragsparteien, die die Zustimmung der jeweiligen Gremien gefunden haben, kann – vergleichbar mit einem Vorvertrag – die Verpflichtung für die Tarifvertragsparteien erwachsen, einen entsprechenden Tarifvertrag abzuschließen bzw. Einen unvollständig abgeschlossenen Tarifvertrag zu ergänzen.
PM 46/06
48. 1 ABR 6/05 v. 24.1.2006
Wochenarbeitszeit und Tarifvertrag
Die Ausnahme in § 25 Satz 1 ArbZG für Alttarifverträge ist in europarechtskonformer Auslegung so zu verstehen, daß die Höchstgrenze von 48 Wochenstunden Arbeits-zeit gem. § 7 Abs. 8 ArbZG auch für diese Altverträge gilt.
PM 4/06
10 AZR 769/05
Besuchertoilette ohne Zugangskontrolle oder öffentliche Bedürfnisanstalt
Eine Erschwerniszulage für die Reinigung von öffentlichen Bedürfnisanstalten (§ 9 Ziff. 2.5 des Rahmentarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten im Reinigungsge-werbe) fällt nicht an bei der Reinigung von Kunden- und Besuchertoiletten. Toiletten in Flughäfen sind nur für Besucher und Kunden und keine öffentlichen Bedürfnisan-stalten.
PM 69/06
49.
Arbeitsrechtliche Runde für Arbeitgeber/Personalleiter
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Gäste herzlich willkommen
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50. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
und auf Wiedersehen
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