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Treffen der Kommunalen Behindertenbeauftragten (KBB). 28.-30.06.2013 in Wolnzach Waltraud Joa, Mitglied der Arbeitsgruppe. Auswertung der Umfrage zur Situation Kommunaler Behindertenbeauftragter in Bayern durch das Büro Badura. 42,31%. Vertragliche Vereinbarungen.
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Treffen der Kommunalen Behindertenbeauftragten (KBB) 28.-30.06.2013 in Wolnzach Waltraud Joa, Mitglied der Arbeitsgruppe
Auswertung der Umfrage zur Situation Kommunaler Behindertenbeauftragter in Bayern durch das Büro Badura
Vertragliche Vereinbarungen Vereinbarter Zeitumfang: Ehrenamtlich: zwischen 2 und 10 Std. pro Woche Im Amt Beschäftigte: zwischen 2 und 26 Std. pro Woche
44 KBB – davon 66 % der KBB – Umfang 19 Stunden davon 34 % der KBB – mehr als 20 Stunden pro Woche 34 KBB - keine Angaben
Im Amt beschäftigte KBB: Nur zwei KBB – Zusatzvergütung von 433 Euro bzw. 450 Euro für die zusätzlichen Aufgaben. Ehrenamtliche KBB: Spanne beträgt zwischen 0 Euro – 506 Euro/monatlich, wobei in den Beträgen teilweise Fahrtkostenersatz, Seminarkosten und Spesen inbegriffen sind. Einige KBB rechnen Fahrtkosten und Spesen auf Antrag ab. Vergütung
Stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von behinderten Menschen dar • Das Inkrafttreten des Gesetzes erfolgte am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland • Bayerischer Aktionsplan = März 2013 UN-BRK - gültiges Recht
Überarbeitung des Art. 18aus dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz
Der Artikel 18 BayBGG ist am 1. August 2003 in Kraft getreten.
Antrag:Bilden einer Arbeitsgruppe zur Novellierung des Artikel 18 BayBGG
Vorschläge zur ArbeitsgruppeFrau BaduraVKIB Bayern e.V.Interfraktionelle Arbeitsgruppe des LandtagesSozialministerium
Vorschläge Rahmenbedingungen • Stabstelle • Räumliche und technische Ausstattung • Zeitrahmen • Vergütung • Beteiligung beim baurechtlichen Genehmigungsverfahren
Änderung der Satzung der komm. Spitzenverbände Überarbeitung der Satzung mit den Kommunalen Behindertenbeauftragten