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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg. Neues vom Wasser: Schwellenwert / Umweltqualitätsnorm. Master-Untertitelformat bearbeiten. Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll. 1.

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  1. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg Neues vom Wasser: Schwellenwert / Umweltqualitätsnorm Master-Untertitelformat bearbeiten Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll 1

  2. Geringfügigkeitsschwellenwerte, 11.02.2005 Neues vom Wasser: Schwellenwert - Umweltqualitätsnorm • Einführung PW/GFS • Geringfügigkeitsschwelle – was ist das? • GFS Ableitungskonzept • rechtliche Grundlagen/Ableitungsvorgaben • Schwellenwert (SW) – Umweltqualitätsnorm (UQN) • Wie geht‘s weiter? • Neue GFS? Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  3. 1. Einführung PW / GFS • Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden – Grundwasser • eingeführt in Anhang 2 Nr. 3.1 BBodSchV • abgeleitet vom LAWA – ad – hoc – Arbeitskreis • „Geringfügigkeitsschwellen (Prüfwerte) • zur Beurteilung von Grundwasserschäden und ihre Begründung“ Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  4. 1. Einführung PW / GFS 26. ACK 10/2000: • „Die Ableitungsmaßstäbe für Prüfwerte zur Beurteilung des Wirkungspfads Boden-Grundwasser ergeben sich aus dem Wasserrecht. • Dabei wird davon ausgegangen, dass es im Wasser- und im Bodenschutzrecht keine unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäbe hinsichtlich der Gefahren für das Grundwasser durch Stoffeinträge aus dem Sickerwasser geben kann. • Um Inkonsistenzen • bei der Ableitung und Begründung der Werte untereinander, • bei der Beurteilung von Grundwasserschäden, • bei der Gefährdungsabschätzung für das Schutzgut Grundwasser und • bei der Beurteilung von Verwertungsmaßnahmen zu vermeiden, • sollen die Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser mit den Werten der LAWA-Liste harmonisiert werden.“ Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  5. 1. Einführung PW / GFS • Neuer LAWA Unterausschuss „Geringfügigkeitsschwellenwerte“: • GFS-Werte abgeleitet für • die meisten der in Anhang 2 Nr. 3.1 BBodschV genannten Parameter • sowie weitere altlast- oder verwertungsrelevante Parameter. • Veröffentlicht nach Zustimmung der Umweltministerkonferenz mit dem Titel „Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser“ (2004) Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  6. Geringfügigkeitsschwellenwerte, 11.02.2005 2. Geringfügigkeitsschwelle – was ist das? • Grenze zwischen einer geringfügigen Veränderung der chemischen Beschaffenheit des Grundwassers und einer schädlichen Verunreinigung • Unterhalb sind anthropogene, räumlich begrenzte Änderungen der chemischen Beschaffenheit des Grundwassers als geringfügig einzustufen • Keine relevanten ökotoxischen Wirkungen • und • die Anforderungen der Trinkwasserverordnung werden eingehalten Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  7. 3. GFS Ableitungskonzept Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  8. 3. GFS Ableitungskonzept

  9. 4. Vorgaben für die Werteableitung Rechtliche Grundlagen • Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts • § 48 Reinhaltung des Grundwassers • (1) Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Durch Rechtsverordnung nach……kann auch festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die Anforderungen nach Satz 1, insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen, als erfüllt gilt. • (2) Stoffe dürfen nur gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist…. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. •  Konkretisierung in Grundwasserverordnung Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  10. 4. Vorgaben für die Werteableitung Rechtliche Grundlagen Grundwasser • Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG) • Artikel 2 • 1. „Grundwasserqualitätsnorm“ bezeichnet eine Umweltqualitätsnorm, ausgedrückt als die Konzentration eines bestimmten Schadstoffs, einer bestimmten Schadstoffgruppe oder eines bestimmten Verschmutzungsindikators im Grundwasser, die aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht überschritten werden darf.; • 2. „Schwellenwert“ bezeichnet eine von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 festgelegte Grundwasserqualitätsnorm; Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  11. 4. Vorgaben für die Werteableitung Rechtliche Grundlagen Grundwasser • Anhang II: Schwellenwerte für Grundwasserschadstoffe und Verschmutzungsindikatoren, Teil A: Leitlinien für die Festlegung von Schwellenwerten durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 • 1. Die Festlegung der Schwellenwerte sollte auf folgenden Faktoren beruhen: • a) Ausmaß der Wechselwirkungen zwischen dem Grundwasser und den verbundenen aquatischen sowie den abhängigen terrestrischen Ökosystemen • b) Beeinträchtigungen der tatsächlichen oder potenziellen legitimen Nutzungen oder der Funktionen des Grundwassers • d) hydrogeologische Gegebenheiten, einschließlich der Informationen über Hintergrundwerte und Wasserhaushalt. Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  12. 4. Vorgaben für die Werteableitung Rechtliche Grundlagen Grundwasser • 2. Bei der Festlegung der Schwellenwerte sollten auch der Ursprung der Schadstoffe, ihr etwaiges natürliches Auftreten, ihre Toxikologie und Dispersionsneigung, ihre Persistenz und ihr Bioakkumulationspotenzial berücksichtigt werden. •  Konkretisierung in Grundwasserverordnung Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  13. 4. Vorgaben für die Werteableitung Rechtliche Grundlagen Oberflächengewässer • Umweltqualitätsnormen für den chemischen Zustand werden auf EU-Ebene festgelegt : Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung…..(2008/105/EG) • Artikel 1: Mit dieser Richtlinie werden im Einklang mit Artikel 4 der Richtlinie 2000/60/EG und den darin genannten Zielen Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe gemäß Artikel 16 jener Richtlinie mit dem Ziel festgelegt, einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen. • Anhang 1 enthält Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe (33) und andere bestimmte Stoffe (5) Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  14. 4. Vorgaben für die Werteableitung Rechtliche Grundlagen Oberflächengewässer • Umweltqualitätsnormen für den ökologischen Status werden von den Mitgliedstaaten abgeleitet • Das Verfahren ist in Anhang V 1.2.6 der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) festgelegt • Ausführlich beschrieben wird das der Ableitung zugrunde liegende Verfahren im „Technical Guidance Document on Risk Assessment“ (TGD) Part II (EC 2003). • Abgeleitet werden PNEC für Wasser, Sedimente und Biota • Berücksichtigt werden auch die Hintergrundwerte •  Umsetzung in Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  15. 5. Schwellenwert - Umweltqualitätsnorm Zusammenfassung • Schwellenwert = nationale Grundwasserqualitätsnorm • Die Ableitung erfolgt nach humantoxikologischer und ökotoxikologischer Bewertung • Umweltqualitätsnorm = europäischer oder nationaler Wert für Oberflächengewässer • Ableitungsverfahren entsprechend TGD: PNEC für Wasser, Sedimente und Biota •  • Schwellenwert und Umweltqualitätsnorm sind zahlenmäßig identisch, wenn dem Wert der PNEC aquat. zugrunde liegt. • Abweichende Werte ergeben sich bei humantoxikologischer Ableitung des Schwellenwerts Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  16. 6. Wie geht es weiter? In Vorbereitung • Verordnung zum Schutz des Grundwassers (GrwV) • Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer • Ersatzbaustoffverordnung • Verabschiedung in 2010? Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  17. 6. Neue GFS? In Arbeit • LAWA/ALA UA Geringfügigkeitsschwellenwerte für NSO-Het • Recherchiert wurden entsprechend dem GFS-Ableitungskonzept die toxikologische Daten für die im „KORA- Endbericht“ genannten Substanzen. • Die Stoffgruppe der NSO-Het ist nur wenig untersucht • Deshalb können nur für einige Stoffe GFS-Werte vorgeschlagen werden. • Fertigstellung des Berichts und Abgabe an die LAWA in 2010 Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

  18. Neues vom Wasser: Schwellenwert - Umweltqualitätsnorm • VielenDank für Ihre Aufmerksamkeit! Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

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