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Gesetzliche Grundlage Pflegeversicherung SGB XI und Hilfsangebote im Burgenlandkreis

Gesetzliche Grundlage Pflegeversicherung SGB XI und Hilfsangebote im Burgenlandkreis. Sabine Marschel DRK Kreisverband Naumburg / Nebra e.V. stellv. Geschäftsführerin Prokuristin Pflegezentrum Laucha GmbH Prokuristin Pflegezentrum Naumburg GmbH.

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Gesetzliche Grundlage Pflegeversicherung SGB XI und Hilfsangebote im Burgenlandkreis

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Presentation Transcript


  1. Gesetzliche Grundlage Pflegeversicherung SGB XI und Hilfsangebote im Burgenlandkreis Sabine Marschel DRK Kreisverband Naumburg / Nebra e.V. stellv. Geschäftsführerin Prokuristin Pflegezentrum Laucha GmbH Prokuristin Pflegezentrum Naumburg GmbH

  2. Derzeitiger Stand zur Pflegebedürftigkeit in DeutschlandPflegebedürftigkeit entsteht dann, wenn man auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist.In Deutschland erhalten derzeit 2,4 Mill. Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Bis 2030 wird die Zahl derer, die Hilfe benötigen, auf über 3. Mill. ansteigen.Heute wird mehr als zwei Drittel der Pflegebedarfs in der Häuslichkeit abgedeckt. Angehörige, die die Pflege zu Hause leisten, benötigen Unterstützung. Es ist eine große Herausforderung, die Absicherung der Hilfe für den Pflegebedürftigen und die Verantwortung für das eigene Wohlergehen zu managen.

  3. Definition Pflegebedürftigkeit • Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung bei den alltäglichen Dingen im Leben in erheblichen und höherem Maße Hilfe braucht und vieles allein nicht mehr bewerkstelligen kann. Diese Einschränkung muss dauerhaft oder mindestens 6 Monate vorliegen.

  4. Entwicklungstendenz zur Absicherung der Pflege • Es ist schon heute abzusehen, dass immer mehr Menschen an demenziellen Erkrankungen leiden werden. • Experten gehen davon aus, dass jede zweite Frau und jeder dritte Mann an Demenz erkranken werden bzw. irgendwann davon betroffen sind. • Um diesen Menschen eine adäquate Pflege angedeihen zu lassen, sind Leistungen aus der Pflegeversicherung notwendig. • Chancen dazu bietet das PNG, da bisher nicht bedacht wurde, dass demente Menschen nicht unbedingt physische Einschränkungen haben müssen. Dennoch benötigen sie Pflege, die sich oftmals auf Anleitung und Betreuung beschränkt.

  5. Zahlen zum Pflegebedarf • 2,4 Mill pflegebedürftige Menschen, davon 0,9 Mill demenziell erkrankt, • Steigerung auf 4 Mill • gleichzeitige Absenkung der Bevölkerungszahl, d.h. prozentualer Anteil der pflegebedürftigen Menschen steigt noch schneller an

  6. Leistungen der Pflegeversicherung

  7. Vorgehensweise

  8. Leistungen der Pflegeversicherung

  9. Pflegegeld bei häuslicher Pflege

  10. Kombination aus Geld- und Sachleistungen

  11. Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

  12. Pflegehilfsmittel

  13. Teilstationäre Pflege ( TPF /NPF)

  14. Kurzzeitpflege

  15. Vollstationäre Pflege

  16. Betreutes Wohnen • Für Senioren und Pflegebedürftige, die weitestgehend selbständig die Dinge des täglichen Lebens erledigen können, deren Wohnumfeld aber besonderer Maßnahmen bedarf. • Gesonderte Bedürfnisse zur Vermeidung von z.B. Gefahren sind in derartigen Wohnanlagen gewährleistet (Handläufe, spezielle Beleuchtung, Fahrstühle). • Es besteht die Möglichkeit, einen Versorgungsvertrag für div. Pflegebedürfnisse bzw. hauswirtschaftliche Unterstützung abzuschließen. • Angebot zur Betreuung und Freizeitgestaltung, Vermeidung von Isolationsgefahr ( Seniorennachmittage, Gymnastik, Singekreis etc.

  17. Hausnotruf • Menschen mit einem Pflegebedarf haben die Möglichkeit, einen Hausnotruf zu ihrer Sicherheit installieren zu lassen. • Die Pflegekassen finanzieren dies mit 12,80€.

  18. Richtlinien für AN für die „Pflegezeit“

  19. Familienpflegezeit

  20. Leistungen der PK zur sozialen Sicherung der Pflegeperson

  21. Trägerschaften für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste • Deutsches Rotes Kreuz • Caritas • Volkssolidarität • Lazarus • Diakonie • AWO • Phönix • Pro Seniore • Private Trägerschaften

  22. Vielen Dank für ihre aufmerksamkeit

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