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Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009. 1. Grundlagen. Einheitlicher Steuersatz ab 1.01.2009 25 % (zzgl. Soli) statt progressiver ESt-Tarif (bisher Anrechn. 20 % KapESt bzw. 30 % ZASt)
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Abgeltungssteuer zum1. Januar 2009 Anja Konrad, Steuerberaterin
Anja Konrad, Steuerberaterin 1. Grundlagen • Einheitlicher Steuersatz ab 1.01.2009 25 % (zzgl. Soli) statt progressiver ESt-Tarif (bisher Anrechn. 20 % KapESt bzw. 30 % ZASt) • Erweiterter Umfang der Steuerpflicht (Kapitalerträge im weitesten Sinne sowie Wertsteigerungen aus Verkäufen) • Erstmalige Anwendung auf Erträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen • Einheitl. Sparer-Pauschbetrag (=WK) von € 801/€ 1.602 • Kapitalerträge, deren Besteuerung durch Steuerabzug abgegolten ist, werden nicht in das zu versteuernde Einkommen einbezogen und nicht in der Einkommensteuererklärung aufgeführt
Anja Konrad, Steuerberaterin 2. Praktische Umsetzung • Steuer wird bereits an der Quelle (i.d.R. durch ein Kreditinstitut) einbehalten u. anonym abgeführt • Damit ist die Steuerschuld des Anlegers “abgegolten” • Kapitalertragsteuerabzug wird weiterhin im Zeitpunkt der Auszahlung der Erträge an den Gläubiger vorgenommen • Freistellungsaufträge bis zur Höhe des neuen Sparer-Pauschbetrages werden berücksichtigt • Kreditinstitut stellt neu gestaltete Steuerbescheinigung aus (auch über “Verlustverrechnungstöpfe”)
Anja Konrad, Steuerberaterin 3. Ausnahmen von der Abgelt.st. • Dividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die im BV eines Gewerbebetriebs gehalten werden • Zinsen aus Darlehen od. Erträge aus stillen Beteiligungen • wenn Gläubiger u. Schuldner einander nahe stehende Personen • wenn Gläubiger d. Kap.erträge an der zahlenden Kapges. zu mind. 10 % beteiligt ist • bei Back-to-back-Finanzierungen (soweit ein Dritter die Kapitalerträge schuldet und diese Kapitalanlage im Zusammenhang mit einer Kapitalüberlassung an einen Betrieb des Gläubigers steht) • Leistungen aus Lebensversicherungen, bei denen Versicherungsleistung nach Vollendung 60. Lj. und nach Ablauf von 12 J. nach Vertragsabschluss ausgezahlt wird (Unterschiedsbetrag zw. Versicherungsleistung u. geleisteten Beiträgen m. normalem ESt-Tarif stpfl.) • Veräußerung von Immobilien (10-jährige Spekulationsfrist gilt weiterhin)
Anja Konrad, Steuerberaterin 4.1. Nachteile • Halbeinkünfteverfahren fällt weg (statt 50 % nun 60 % stpfl = Teileinkünfteverfahren) f. Dividenden u. AktienVK • Abzug der tatsächlichen Werbungskosten fast ausnahmslos ausgeschlossen (Darl.zi., Depot- u. Beratungsgeb., Vermittlungsprovisionen etc.) • Abschaffung des Sparer-Freibetrags u. des Werbungskosten-Pauschbetrags • Veräußerung od. Einlösung von Kapitalanlagen künftig unabhängig von der Haltedauer (bisher “Spekulationsfrist”) ebenfalls stpfl. • Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit zukünftigen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden; gleichfalls dürfen Aktienveräußerungsverluste nur mit zukünftigen Aktienveräußerungsgewinnen verrechnet werden
Anja Konrad, Steuerberaterin 4.2. Nachteile Werbungskosten wirken sich nur noch aus bei: • Beteiligung mind. 10 % und im PV • Anteile im BV • Ausübung der Option bei Dividenden bei Beteiligung an Kapges. mind. 25 % oder Beteiligung an Kapges. mind. 1 % und beruflich für diese tätig (folglich gilt Teileinkünfteverfahren u. WK über Sparer-Pauschbetrag hinaus absetzbar)
Anja Konrad, Steuerberaterin 4.3. Nachteile Extrembeispiel: A legt 1 Mio. € zu 6 % Zinsen an, refinanziert dies aber nur mit 5,9 %, so dass er vor Steuern € 1.000 Überschuss erzielt. A zahlt dann auf € 1.000 Überschuss Steuern i.H.v. €15.613,74 ((60.000-801)*25 % zzgl. Soli), weil lediglich der Pauschbetrag von den Zinsen abgezogen werden darf. Empfehlung: Konstruktion beenden od. in betriebl. Bereich überführen!
Anja Konrad, Steuerberaterin 5. Veranlagung zur ESt • Ausübung des Wahlrechts sinnvoll, wenn: • Sparer-Pauschbetrag im Kapitalertragsteuerverfahren nicht vollständig ausgeschöpft wurde • der individuelle Einkommensteuersatz unter 25 % liegt (dennoch kein Werbungskostenabzug möglich) • Verluste noch nicht berücksichtigt wurden • ausländische Steuer noch nicht berücksichtigt wurde (Antrag erforderlich - nur einheitlich f. sämtl. Kap.ertr. - Günstigerprüfung von Amts wegen – also immer stellen!) • Veranlagungspflicht: • Wenn Kapitalerträge nicht dem Kapitalertragsteuerabzug im Inland unterlegen haben
Anja Konrad, Steuerberaterin 6.1. Spekulationsgeschäfte Wertpapierveräußerungen: Veräußerungserlös • Anschaffungskosten • Tatsächl. Aufwendungen (z.B. Transaktionskosten etc.) = Gewinn/Verlust Abschaffung der Freigrenze von € 512 für WP!!
6.2. Spekulationsgeschäfte • Bsp. 1.: • A hat am 15.12.07 Aktien der Fa. Y-AG erworben. Diese Aktien veräußert er am 5.01.09. • Lösung 1.: • Es gilt altes Recht, da Erwerb vor 1.01.09; außerhalb einjähriger Spekulationsfrist, damit steuerfrei • Bsp. 2.: • A hat am 15.01.2009 Aktien der Fa. Y-AG erworben. Diese Aktien veräußert er am 20.02.2010. • Lösung 2.: • Es gilt neues Recht, da Erwerb nach 1.01.09; einjährige Spekulationsfrist ohne Bedeutung; damit 25 % AbgSt + Soli (ggf. nach der Fifo-Methode bei Erwerb zu unterschiedl. Zeitpunkten) Anja Konrad, Steuerberaterin
Anja Konrad, Steuerberaterin 7. Verluste Verluste aus Kapitalvermögen sind nicht mit anderen Einkunftsarten verrechenbar. Die Verrechnung ist nur innerhalb der Kapitaleinkünfte ohne Rücktrag, aber mit unbeschränktem Vortrag möglich. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus ebensolchen Geschäften verrechnet werden. In der Praxis ab 2009 Aufteilung der Verluste
Anja Konrad, Steuerberaterin 8. Problemfälle InsbesondereZertifikate: Anschaffung nach dem Kabinettbeschluss 14.03.07, aber vor 01.01.09, Veräußerung nach dem 30.06.09 (evtl. BVerfG anrufen), Fälle offen halten
FAZIT Gewinner sind Anleger mit hohem persönl. Steuersatz. Bei hohen Steuersätzen empfehlen sich daher im Privatbereich Zinsanlagen, bei denen die Zinsausschüttung nach dem 31.12.2008 erfolgt. Aktiensparen lohnt nicht mehr als Modell der Alters-vorsorge wg. erheblicher Mehrbelastungen. Kapitalanlagen langfristig halten, Käufe vor den Stichtag ziehen. Anja Konrad, Steuerberaterin
Alternativen?? Steuerberater + Vermögens-/Bankberater Anja Konrad, Steuerberaterin