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Gemeinschaftsschule – Zukunft gestalten. Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle, Inklusion. Gemeinschaftsschule – für alle. Kinder sind unterschiedlich länger gemeinsam lernen voneinander und miteinander lernen menschliche Unterschiede als Bereicherung empfinden
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Gemeinschaftsschule – Zukunft gestalten Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle, Inklusion
Gemeinschaftsschule – für alle • Kinder sind unterschiedlich • länger gemeinsam lernen • voneinander und miteinander lernen • menschliche Unterschiede als Bereicherung empfinden • Menschen mit Behinderung gehören dazu
Gemeinschaftsschule – für alle • Kinder sind unterschiedlich GRUNDGESETZ • Art. 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. • Art. 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. LANDESVERFASSUNG • Art. 11 (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.(2) Das öffentliche Schulwesen ist nach diesem Grundsatz zu gestalten.
Wie sieht eine Gemeinschaftsschule aus? zwei- oder mehrzügig, im Einzelfall einzügig; Ganztagsschule; alle 3 Bildungsstandards Aufbau und Abschlüsse: RS Abitur HS nach 10 GS Sek. II Sekundarstufe I 1 4 10 5 13 11 HS nach 9 fallsgenügend Schüler
Wie sieht eine Gemeinschaftsschule aus? GMS kann folgende Klassen umfassen: 10 13 1 1 5 13 5 10
Wie sieht eine Gemeinschaftsschule aus? Beispiele für Übergangsmöglichkeiten: • Nach Klasse 9: Beruf, Berufsfachschulen • Nach Klasse 10: Beruf, berufliche Gymnasien, allgemeinbildende Gymnasien • Nach Klasse 13: Beruf, Universitäten
Bildungsstandards • alle Bildungsstandards werden angeboten (HS, RS, Gym) • jedes Kind erreicht den bestmöglichen Abschluss • Entwicklung bleibt für alle Kinder offen
Bildungsplan • Bildungsplanreform aller allgemein bildenden Schulen bis 2015/16 vorgesehen • Bildungspläne WRS(HS)/RS/Gym bilden nach vertikaler und horizontaler Abstimmung Grundlage für die Gemeinschaftsschule • Durchlässigkeit des Schulsystems ist gewährleistet • Jahrgangsstufen 5/6 arbeiten zunächst auf der Grundlage des Bildungsplans RS von 2004
Antrag auf Gemeinschaftsschule • Alle weiterführenden allgemein bildenden Schulen können sich zur GMS entwickeln • Antrag des Schulträgers mit Zustimmung der Schulkonferenz nach Vorliegen der gesetzlichen Grundlagen • Antrag basiert auf • pädagogischem Konzept, das konsequent individuelles und kooperatives Lernen der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellt • baulichen Voraussetzungen, die die Umsetzung der GMS ermöglichen • Mindestschülerzahl
Zeitplan Kabinettsbeschluss und parlamentarische Beratungen Änderung Schulgesetz Starterschulen beginnen Stichtag für weitere Anträge für GMS Start für weitere GMS 09/2011 04/2012 09/2012 11/2012 09/2013 2014 …
Lehr- und Lernkultur • Lerngruppen statt Klassen (Teiler 28) • Maximum an individuellem und Optimum an gemeinsamem Lernen • schülerzentriertes, selbstverantwortliches Lernen • zielorientierte Lehrerinputs • Lehrkräfte als Lernbegleiter • Teamarbeit von Schülern und Lehrern
Zusammen leben, lernen, lachen • Gemeinschaftsschule ist gebundene Ganztagsschule • rhythmisierter Tagesablauf • Netzwerk von Partnern • Sozialarbeit an Schulen • außerschulische Jugendarbeit • Sport, Vereine • usw. • berufliche Orientierung • Schulbauförderrichtlinien werden überarbeitet SteG-Studie (www.projekt-steg.de)
Zuweisung von Lehrerwochenstunden GTS mit 8 Zeit-stunden 3-tägige GTS: 2 + = 2 LWS pro LernG bzw. 12 LWS pro Zug 4-tägige GTS: 2 + 3 = 5 LWS pro LernG bzw. 30 LWS pro Zug Sonder-pädagogen nach Bedarf Zusätzlich pro Zug: 12 LWS für besondere Aufgaben GMS (= 2 LWS pro LernG) 20 Teilungspoolstunden (= 3,33 LWS pro LernG) 12 LWS für individuelle Förderung (= 2 LWS pro LernG) 6 LWs „Starthilfe“ (1. Jahr 3 LWS, 2. Jahr 2 LWS, 3. Jahr 1 LWS) Pro 23 Schüler(innen): 2 LWS (Pool der unteren Schulaufsichtsbehörde)
Leistungsbeurteilung • ganzheitliche Leistungsmessung nicht nur nach Noten • Ergänzung durch differenzierte verbale Beurteilungen • Noten beim Wechsel auf andere Schulen oder in den Abschlussklassen
Elternarbeit - Erziehungspartnerschaft GRUNDGESETZArt. 6 (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. • Eltern müssen vom Konzept überzeugt werden • verpflichtende Grundschulempfehlung abgeschafft • Eltern werden vom Konzept überzeugt sein • große Chancen für ihre Kinder • Eltern sind Partner der Gemeinschaftsschule • intensiver Informationsaustausch über den Leistungs- und Entwicklungsstand ihrer Kinder
Unterstützung für Lehrkräfte • Begleitung und Fortbildung von Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrern • Vernetzung der Gemeinschaftsschulen untereinander • kollegiale Beratung
Vorteile der Gemeinschaftsschule ... ... Schülerinnen und Schüler • werden in ihrer Einzigartigkeit wahrgenommen • können Lerninhalte und Lerntempo in angemessener Weise selbst bestimmen und entwickeln dadurch Freude am Lernen • werden bestmöglich in ihren Stärken gefördert • können auf Lehrkräfte und weitere Partner der Schule nach Bedarf zurückgreifen • behalten nach der Grundschule ihr gewohntes Umfeld • erleben einen verlässlichen, rhythmisierten Tagesablauf
Vorteile der Gemeinschaftsschule ... ... Eltern • haben eine wohnortnahe Schule mit allen Abschluss-möglichkeiten • erleben, dass Selbstverantwortung und Persönlichkeit ihrer Kinder gefördert werden • werden regelmäßig über den Leistungs- und Entwicklungs-stand ihrer Kinder informiert • profitieren von den Vorteilen der Ganztagsschule
Vorteile der Gemeinschaftsschule ... ... für Lehrerinnen und Lehrer: • hohe Zufriedenheit durch • Möglichkeit, auf Schülerinnen und Schüler individuell einzugehen • Teamarbeit statt Einzelkämpferdasein • Identifikation mit dem Konzept der Gemeinschaftsschule • neu konzipierten Bildungsplan • Unterstützung durch Fortbildung und Beratung
Vorteile der Gemeinschaftsschule ... ... für Gemeinden und Wirtschaftsbetriebe: • Attraktivität des Wohnortes durch breites Bildungsangebot • enger persönlicher Kontakt zu Schulleitung, Lehrkräften und Schülern • selbstständige, lernbereite Jugendliche als Auszubildende • Standortsicherung für Unternehmen
… eine leistungsstarke, sozial gerechte Schule:gemeinsam werden wir sie erreichen … Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.