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Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH

Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH. Machbarkeitsuntersuchung Stadt Oberhausen Bereich 3-2 Oberhausen, den 9. Mai 2012 Jutta Hollenrieder Volker Henneicke Dieter Bunn Michael Klein Christian Stecher. Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH

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  1. Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH MachbarkeitsuntersuchungStadt OberhausenBereich 3-2Oberhausen, den 9. Mai 2012Jutta HollenriederVolker HenneickeDieter BunnMichael KleinChristian Stecher Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Rothenbaumchaussee 11  20148 Hamburg Tel.: 040 410 32 81  Fax: 040 41 35 01 11 consens@consens-info.de www.consens-info.de

  2. Gliederung • Vorbemerkungen • ABC – Analyse • Exkurs SGB II • Untersuchungsbereiche • Erste Analyseergebnisse Bereich Soziale Angelegenheiten: • Soziale Angelegenheiten allgemein • Hilfe zur Pflege (ambulant / stationär) • Eingliederungshilfe • Erste Analyseergebnisse Bereich Jugend: • Hilfen zur Erziehung • KIM • Amtsvormundschaft / Amtsbeistandschaft, .. • Prävention (Projektförderungen) • Jugendgerichtshilfe • Übersicht über Maßnahmen und Potenziale

  3. Vorbemerkung • Die gesamte Machbarkeitsuntersuchung wurde in kurzer Zeit und ohne Vorlauf durchgeführt. • Die hier vorgestellten Ansätze und Thesen sind ihren Wirtschaftlichkeitspotenzialen sehr konkret. • Die hier vorgestellten Ansätze und Thesen sind jedoch nicht mit konkret ausgearbeiteten Vorgehensweisen zur möglichen Umsetzung hinterlegt.

  4. ABC - Analyse • Mittels einer ABC – Analyse wurden die Produkte der Bereiche 05 (Soziale Leistungen und 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) in 3 Gruppen unterteilt: • A – Produkte: Jene Produkte, die in Summe mehr als 80 Prozent des gesamten Zuschussbedarfs auf sich vereinigen. • B – Produkte: Jene Produkte, die in Summe weitere 15 Prozent des gesamten Zuschussbedarfs auf sich vereinigen. • C – Produkte: Jene Produkte, die die verbleibenden 5 Prozent des gesamten Zuschussbedarfs auf sich vereinigen. • Ziel: Die Produkte, die besonders zuschussintensiv sind von weniger zuschussintensiven Produkten abgrenzen. • Hierdurch wird sichergestellt, dass bei der Analyse der Schwerpunkt auf die besonders erfolgskritischen Produkte gelegt wird. • Als Datenbasis wurde die Kosten- und Leistungsrechnung 2012 herangezogen. Verwendet wurde das Jahresergebnis 2010, da die aktuelleren Daten lediglich als Haushaltsansätze zur Verfügung standen. • Die Analyse wurde einmal unter Einbeziehung der Aufwendungen für den Bereich SGB II durchgeführt, im Folgenden wurde dieser Bereich exkludiert.

  5. ABC – Analyse inkl. SGB II (1)

  6. ABC – Analyse inkl. SGB II (2) • Die Analyse identifiziert 4 Produkte als A – Produkte. Diese sind: • 050101: Grundsicherung für Arbeitsuchende • 060401: Regionalteams (hierin sind die Hilfen zur Erziehung enthalten) • 050401: Hilfe zur Pflege • 050202: Hilfe zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • Diese 4 Produkte vereinigen in Summe einen Zuschussbedarf von rund 112 Mio. EUR auf sich, dies entspricht 81,6 Prozent des Gesamtzuschusses. • In einem weiteren Schritt wurden die Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende aus der Betrachtung herausgenommen.

  7. EXKURS • Die ABC-Analyse über alle Produktbereiche zeigt die Bedeutung der kommunalen Leistungen nach SGB II – vor allem der Kosten der Unterkunft. Ein sehr hohes Konsolidierungspotenzial besteht daher bei diesen Leistungen. • Ansatz 1: Ist die Angemessenheitsgrenze präzise ermittelt ? Wird die Angemessenheitsgrenze immer eingehalten, wird sie umgesetzt ? Wie viele Fälle über Mietobergrenze bestehen ? (5-10 % ist vertretbar, darüber bestünde Handlungsbedarf.) Fachliche Weisung der Stadt möglich, Weisungsrecht gegeben • Ansatz 2: Wird in KdU richtig gerechnet? Revision - oft werden Fehler entdeckt - ev. Handlungsansatz prüfen: richtige Berechnung, Abrechnung mit der Kommune gE korrekt • Ansatz 3: gezielte Integration von Arbeitslosen mit hohen Kosten der Unterkunft gE - kann nicht erzwungen werden, aber einwirken über Trägerversammlung (Horizontale Berechnung - Anrechnung Einkünfte der BG auf bundesfinanzierte Anteile der Kosten - deshalb kümmert sich gE i.d.R. nachrangig um diejenigen Bedarfsgemeinschaften mit nur KdU/hohen KdU.

  8. ABC – Analyse ohne SGB II (1)

  9. ABC – Analyse ohne SGB II (2) • Durch die Herausnahme der Grundsicherung für Arbeitsuchende gehen 2 Produkte, die vormals im B – Bereich zu finden waren in den A – Bereich über: • 060401: Regionalteams (hierin HzE) • 050401: Hilfe zur Pflege • 050202 : Hilfe zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • 060310 : Amtsvormundschaft, -pflegschaft, -beistandschaft, UVK • 050201: Hilfe zum Lebensunterhalt • Diese 5 Produkte vereinigen in Summe einen Zuschussbedarf von rund 75 Mio. EUR auf sich, dies entspricht 80,2 Prozent des Gesamtzuschusses (ohne SGB II). • Darüber hinaus wurden auch weitere Produkte in die Untersuchung einbezogen (u.a. 060404 – Prävention; 060303 – Jugendgerichtshilfe; 060311 – Kinder im Mittelpunkt) • Darüber hinaus wurde eine Gewichtung nach Steuerbarkeit /ggf. zukünftig geänderter Finanzierung vorgenommen (zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht mehr relevant, da Bund die Kosten bis 2014 schrittweise vollständig übernehmen wird).

  10. FB 3-2 der Stadt Oberhausen Untersuchungsbereich • 3-2-10: allgemeine Verwaltung • 000 Registratur • 110 Haushalts- Kassen und R.Wesen • 120 zentr. Schreibdienst • 130 Obdachlosenangelegenheiten • 210 Ausbildungsförderung/USG • 3-2-20: Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen • 200: Beratungsstelle ältere Menschen • HzP a.v.E. • 205: KOF u Schwerbehinderte • 220: Stationäre Hilfen, Heimkosten • HzP i.E., Pflegewohngeld, Pflegebedarfsfeststellung

  11. FB 3-2 der Stadt Oberhausen Untersuchungsbereich • 3-2-30: Kinder, Jugendliche und Familie • 000: Fachbereichsleitung • 100: Kinder im Mittelpunkt • 200: Wirtschaftliche Jugendhilfe • 220: Jugendgerichtshilfe • 230: Adoptionsvermittlungsstelle • 240: Haus der Jugend • 250: Projekte • 310: Drogenberatungsstelle • 410, 420, 430, 440, 450: Regionalteams • 3-2-40: Psychologische Beratungsstelle • 000: Fachbereichsleitung • 200: Psychologische Beratung

  12. FB 3-2 der Stadt Oberhausen Untersuchungsbereich • 3-2-50: Soziale Angelegenheiten • 000: „Fachbereichsleitung“ mit BuT, QS • 200,205: Regionalteams Sozialhilfe • 210: Leistungen nach dem AsylbLG • 230: Erstattungsstelle • 3-2-60: Amtsvormundschaften, Amtsbeistandschaft • 200: Amtsvormundschaften, Amtsbeistandschaften • 210: Unterhaltsvorschuss • 220: Unterhaltsheranziehung

  13. Machbarkeit: Optimierung der Verwaltungsstruktur – Soziale Angelegenheiten • Soziale Angelegenheiten • Die Aufbauorganisation in dieser Form existiert seit etwa 20 Jahren unverändert, auch 2005, als die neue Sozialgesetzgebung eingeführt wurde, kam es zu keinen wesentlichen Organisationsveränderungen. • Eine Neuausrichtung ist notwendig. • Eine erste Analyse der Aufbauorganisation macht Optimierungspotenziale in der Aufbaustruktur und der Aufgabenverteilung deutlich. • An dieser Stelle soll seitens der externen Berater noch kein konkreter Vorschlag für eine neue Aufbauorganisation gemacht werden. • Die Ansatzpunkte werden im Folgenden erläutert.

  14. Machbarkeit: Optimierung der Verwaltungsstruktur (1) – Soziale Angelegenheiten • Folgende Optimierungspotenziale bestehen: • Verwaltungstätigkeiten aufgabenunabhängig zentralisieren und teilweise durch einen optimierten Einsatz der IT entbehrlich machen. • Dazu ist es notwendig, rechtskreisunabhängig in allen Fachbereichen alle Verwaltungstätigkeiten nach einem einheitlichen Raster zu erheben und Doppelarbeiten bzw. anderweitiges Optimierungspotenzial, das durch organisatorische Maßnahmen gehoben werden kann, zu identifizieren. • Unser vorläufiges Ergebnis ist, dass hier deutliche Potenziale liegen, die fundiert auszuarbeiten sind. • To do für die kommende Organisationsuntersuchung: • Zentralisierung 3-2-50 200,205 Regionalteams Sozialhilfe prüfen • Analyse aller Stellenbeschreibungen • ergänzende analoge Analyse für die Leitungstätigkeiten, Koordinationsaufgaben, Qualitätssicherung, Controlling • Grundsätzliche Erfahrung von con_sens: Effizienzgewinne bei Rationalisierungen durch klare Aufgabenzuordnungen, genauer Definition der Schnittstellen, angemessenen Leitungsspannen, genaue Prüfung von Spezialisierungen / generalisierter Sachbearbeitung

  15. Machbarkeit: Optimierung der Verwaltungsstruktur (2) – Soziale Angelegenheiten • „Außendiensttätigkeiten“ aufgabenunabhängig anders gestalten. (Hier müssen Zentralisierungsmöglichkeiten und dezentrale Wahrnehmung auf ihre Praktikabilität hin überprüft werden). • Verwaltungstätigkeiten und Aufgaben, die beratenden Charakter haben, aufgabenunabhängig zentralisieren (in den Aufgabenfeldern Soziale Angelegenheiten). • Überprüfung der intern erbrachten Aufgaben / Teilleistungen mit beratendem Charakter auf Überschneidungen • Methodisch wäre hier derselbe Ansatz zu verfolgen wie bei den Verwaltungs-und Leitungstätigkeiten: rechtskreisunabhängig prüfen: Welche Stellen erbringen welche Dienstleistungen im beratenden Kontakt mit den Bürgern bzw. im Außendienst und welche Optimierungspotenziale können sich durch organisatorische Maßnahmen ergeben? • Optimierungsansatz: • 3-2-20 und 3-2-50: Fachliche Zentralisierung und Spezialisierung bei leistungsartenübergreifenden Arbeitsvorgängen • (Quantifizierung gebündelt am Ende dieses Abschnitts ‚Soziale Angelegenheiten‘)

  16. Machbarkeit: Optimierung der Verwaltungsstruktur (3) – Soziale Angelegenheiten • 3-2-20 und 3-2-50: Die vorhandenen Fachanwendungen müssen mit den Leistungserstellungsprozessen stärker und besser verzahnt werden, so dass sie prozessunterstützend wirken. • Zumindest in der HzP wird AKD als reines Zahlbetragsermittlungsprogramm eingesetzt. • Eine Optimierung von einzelnen Arbeitsschritten, ohne dass die Prozesse und Organisation insgesamt geändert wird, ist nicht zielführend. • Software muss prozessunterstützend eingesetzt werden, schlanke Prozesse sind zu etablieren bei voller Ausnutzung des Potenzial der DV, weniger zusätzliche Excelerfassungen • Prüfung IT-Ausnutzung 3-2-50, 3-2-20 und 3-2-10, auch Schreibdienste • Schreibdienst weitgehend entbehrlich, Umwidmung für einfache Verwaltungsaufgaben • Optimierungsansatz: • Verwaltungstätigkeiten teilweise durch einen optimierten Einsatz der IT entbehrlich machen, Doppelarbeiten vermeiden, erfasste Daten automatisiert nutzen

  17. Machbarkeit: Optimierung der Verwaltungsstruktur (4) – Soziale Angelegenheiten • Machbarkeitshypothese ausgehend von unserem Erfahrungshintergrund in Benchmarkingprozessen und vergleichbaren Organisationsuntersuchungen: • Bei einer Optimierung der Geschäftsprozesse und der Aufbauorganisation lässt sich die Aufgabenwahrnehmung bei gleichbleibender inhaltlicher Qualität mit ca. 10% weniger Personaleinsatz in den FB 3-2-10, 3-2-20, 3-2-50 gestalten.

  18. Machbarkeit: Leistungstiefe und Leistungsstandards • Aus fachlichen Gesichtspunkten sind die Qualitätsstandards der Sachbearbeitung im Fachbereich hoch. • Die Ergebnisqualität ist grundsätzlich hoch. • Gleichzeitig ist die Tiefe an unterstützenden und beratenden Dienstleistungen, die vom FB vorgehalten werden, auch hoch. Diese Leistungstiefe lässt sich grundsätzlich reduzieren. Zum Beispiel, in dem weniger Beratungen angeboten werden. Die Standards lassen sich reduzieren, in dem bestimmte Leistungen gedeckelt werden. • Leistungstiefe und Leistungsstandards müssten noch detailliert beschrieben werden, um konkrete Veränderungen vorzuschlagen. • Aufbauend auf unserer Erfahrungen gehen wir aber davon aus, dass sich der Personalaufwand durch die oben skizzierten Ansätze im gesamten Bereich (Aufgabenfelder mit Kundenkontakt 3-2-10,-20,-50) nochmals um 5% reduzieren lässt.

  19. Machbarkeit: Steuerung der Transferausgaben • Quantifizierung • Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 6: • Neustrukturierung SGB XII / SGB II, effizienter Personaleinsatz durch rationelle Prozesse und Aufgabenteilung • 176.000 € p.a. • Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 4 : • Weitgehender Verzicht auf Schreibarbeiten nach Diktat, Stellenreduzierung um mindestens 2 VzÄ Schreibdienst • 83.200 € p.a.

  20. Machbarkeit: Steuerung der Transferausgaben FB 3-20 • Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen • Die Bearbeitungsstandards der Leistungsbewilligung und –prüfung sind gut. • Der Fachbereich 3-20 folgt den Grundsätzen der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit im Einzelfall. • Durch eine Neuausrichtung der Leistungen, die im Fachbereich 3-20 angeboten werden, werden sich dennoch grundsätzliche Optimierungspotenziale realisieren lassen. • Dies betrifft hauptsächlich die Leistungen der der ambulanten Hilfe zur Pflege.

  21. Machbarkeit: Steuerung der Transferausgaben FB 3-20/ HzP stationär • Im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege ist der Fachbereich sehr gut aufgestellt.Durch die Einführung von Pflegefachkräften zur Erstbewilligung konnten bereits deutliche Steuerungserfolge erzielt werden. • Mit den Konsolidierungsmaßnahmen 108a bis 110a, maßgeblich der Bedarfsfeststellung im stationären Bereich, hat der Bereich wichtige Grundlagen entwickelt. • Unserer Einschätzung nach sind hier keine wesentlichen Einsparpotenziale mehr zu realisieren. • Da sich erfahrungsgemäß eine Optimierung der Organisationstrukturen und vor allem der Schnittstellen zwischen dem ambulanten und stationären Bereich (siehe nächste vorgeschlagene Maßnahme) kostensenkend auswirkt, gehen wir davon aus, dass sich im Bereich der stationären HzP die Ausgaben nochmals einmalig um 2% reduzieren lassen. • Dies entspricht, bei einem Volumen der stationären HzP im Jahr 2011 von 6,8 Mio. Euro ca. 137.000 Euro. • Vergleiche Übersicht Einsparpotenziale Maßnahme 2 • Ausgabenreduktion stationäre HzP um 2%, 137.000 €

  22. Machbarkeit: Steuerung der Transferausgaben FB 3-20/ HzP amb. I • Der Geschäftsprozess für die Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege kann auf unterschiedlichen Ebenen besser gestaltet werden. • Professionalisierung der Bedarfsfeststellung (Sicherstellung der Einbeziehung von pflegefachlichem Know-how, Schnittstelle Gesundheitsamt) • Standardisierung und Professionalisierung der Leistungsbewilligung • Entwicklung neuer Organisationsstrukturen und Prozesse an den Schnittstellen der unterschiedlichen Leistungsbereiche (ambulante EGH, hauswirtschaftliche Versorgung) • Die Verbesserungsansätze werden sich ohne Schaffung zusätzlicher Stellen bewerkstelligen lassen, wenn die weiter vorne beschriebenen grundsätzlichen Optimierungsansätze verfolgt werden. • (Personalkapazitäten umwidmen)

  23. Machbarkeit: Steuerung der Transferausgaben FB 3-20/ HzP amb. II • Insgesamt beliefen sich die jährlichen Ausgaben in der HzP im Jahr 2011 auf 17 Mio. Euro. • 42% entfallen auf das Pflegewohngeld. Quelle: Kostenübersicht der Fachbereichsleitung

  24. Machbarkeit: Steuerung der Transferausgaben FB 3-20/ HzP amb. III • In der ambulanten Hilfe zur Pflege wurden 2011 insgesamt 1,85 Mio. Euro ausgegeben. • Seit 2008 gibt es deutliche Ausgabensteigerungen in diesem Bereich, die eine Konsequenz der Konsolidierungsmaßnahmen sind (ambulant statt stationär Konsolidierungsmaßnahme 108, 110 (Diese sind INSGESAMT erfolgreich, so dass die Steigerungen hier nicht negativ bewertet werden) • Dennoch gehen wir davon aus, dass sich bei Umsetzung der skizzierten Verbesserungen die Ausgaben einmalig (aufbauend auf den bisherigen Anstiegsraten) um 10% reduzieren lassen. • Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 1 : • Optimierung der Geschäftsprozesse ‚ambulante HzP‘, Steigerung der fachlichen Qualität in der Leistungsgewährung. • Das entspricht ca. 220.000 Euro.

  25. Berechnung Einsparpotenzial in ambulanten Hilfe zur Pflege • Ausgaben ambulant 2010: 1,48 Mio. Euro • Ausgaben ambulant 2011: 1,85 Mio. Euro • Anstieg 2010 auf 2011: 370.000 Euro, das entspricht 20% • Erwartete Ausgaben 2012 für ambulante HzP entsprechend: 1,85 plus 20% (davon ausgehend, dass die Ausgaben in gleichem Maße ansteigen wie im Vorjahr): entspricht 2,2 Mio. Euro. • 10% Konsolidierungspotenzial von 2,2 Mio. Euro ergeben 220.000 Euro Quelle: Kostenübersicht der Fachbereichsleitung

  26. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 EGH: Schritt 1 Datenanalyse • Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen • Insgesamt beliefen sich die jährlichen Transferausgaben in der Eingliederungshilfe im Jahr 2011 auf 2,045 Mio. Euro. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2012 liegt bei 1,987 Mio. Euro. • Seit 2007 gibt es deutliche Ausgabensteigerungen (33,7%) in der Eingliederungshilfen, die aber dem Trend in allen Kommunen entsprechen. • Auffällig bei der Datenanalyse sind die zu niedrigen Ausgaben des Jahres 2010 und entsprechend die starke Erhöhung im Jahr 2011. Diese Verwerfungen haben überwiegend buchungstechnische Gründe (Doppik, Rückstellungen, etc.).

  27. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 1 Datenanalyse • Die Stadt Oberhausen leistet an den überörtlichen Sozialhilfeträger LVR eine Umlage von 46,3 Mio. Euro (geschätzter Anteil der Egh davon 31 Mio. Euro). • Dafür ist der LVR für die stationären, teilstationären Leistungen zuständig und für das ambulant betreute Wohnen. • Die bestehende rechtliche Situation mit der Aufgabenwahrnehmung durch den LVRund dem Umlagesystem scheint nach Kurzanalyse die wirtschaftlichste Lösung zu sein. • Es bleiben noch ca. 6 % der Eingliederungsleistungen in der Zuständigkeit der Stadt, d.h. steuerbare Leistungen: • Heilpädagogische Leistungen • Hilfen zur angemessenen Schulbildung • Teilhabeleistungen und Wohnungsumbau • Verständigung mit der Umwelt, Sonstige

  28. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 1 Datenanalyse • Von den 2.044 Mio. Euro steuerbaren Transferausgaben des Jahres 2011 fallen 90% auf zwei Produkte • 48% Ausgaben „Schulbildung“ mit den Hilfen zur Ermöglichung des Schulbesuchs (z.B. Schulbegleiter) • 42% Ausgaben „Frühförderung“ von Kindern • Über den Transferausgaben hinausfindet keine weitere institutionelle Förderung durch die Eingliederungshilfe statt.

  29. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 1 Datenanalyse • Schulbegleitung/Integrationshelfer • Vergleich Dichtezahlen Mittelwert der Städte S-H mit 3,05 LB pro 1.000 Einwohnern der 7- bis unter 18-jährigen zu 8,05 LB Oberhausen • Vergleich mittleren Fallkosten Mittelwert der Städte in S-H 11.917 € zu Oberhausen mit 8.551 € • (2012: vorläufige zahlen, nicht abschließend) • Begründung der Auffälligkeiten bei der Dichte • Die Schulbegleiter werden in den Förderschulen (hauptsächlich Schule für geistig Behinderte) eingesetzt. • Dieses ergibt sich aus dem Schulgesetz NRW. • Entlastung des Schulträger auf Kosten der Egh.

  30. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 1 Datenanalyse • Frühförderung • Vergleich Dichtezahlen Mittelwert der Städte S-H mit 25 LB pro 1.000 Einwohnern der 0- bis unter 7-jährigen zu 27 LB Oberhausen • Vergleich Fallkosten Mittelwert der Städte in S-H 4.613 € zu Oberhausen mit 1.387 € • Die mittleren Fallkosten sind deutlich niedriger, sonst keine Auffälligkeiten. • Die interdisziplinäre Frühförderung findet gemeinsam mit den Krankenkassen und dem Gesundheitsamt statt.

  31. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 2 Prozesse/Strukturen • Prozesse Schulbegleiter • Antragsstellung und Empfehlung Schule • Bedarfsfeststellung Prüfung über Gesundheitsamt • Pooling von Leistungen, d.h. ggf. kann der Schulbegleiter mehrere Kinder versorgen • Normalfall Bewilligung von Assistenzkräften, in Ausnahmefällen auch Fachkräfte • Die Leistungserbringung erfolgt während und außerhalb des Unterrichtes sowie bei Klassenfahrten. • Steuerung Schulbegleiter • Die Stadt Oberhausen hat aufgrund der rechtlichen Situation kaum Einfluss auf die Steuerungsmöglichkeiten bei den Schulbegleitern.

  32. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 2 Prozesse/Strukturen • Prozesse Frühförderung • Antragsstellung, Förder- und Behandlungsplan mit Diagnostik über den Leistungserbringer • Prüfung und Stellungnahme über Gesundheitsamt • Bewilligung durch den Sozialhilfeträger nach Kriterien der IFF Landesverordnung NRW • Abrechnung nur von tatsächlich geleisteten Stunden • Folgeanträge werden ebenfalls intensiv über das Gesundheitsamt geprüft. • Steuerung Frühförderung • Die Stadt Oberhausen hat aufgrund der rechtlichen Situation kaum Einfluss auf die Steuerungsmöglichkeiten bei der Frühförderung. Das Gesundheitsamt ist eng eingebunden.

  33. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 2 Prozesse/Strukturen • Eingliederungshilfe ist als Sachgebiet im Fachbereich 3-2-20 Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen sinnvoll angesiedelt. • Der Personaleinsatz besteht aus 2 VzÄ im g.D. und 1 VzÄ im m.D. Diese übernehmen im Rahmen der Delegation Aufgaben für den überörtlichen Sozialhilfeträger (Teilnahme an den Hilfeplan- und Regionalkonferenzen des LVR und als Entscheidungsbehörde bei heilpädagogischen Maßnahmen in Kitas). • Die Aufteilung des Personals nach Schwerpunkten erscheint adäquat. • Controlling • Für alle Produkte stehen Ausgabe- und Falldaten zur Verfügung. • Rechnungen werden über Statistiken ausgewertet.

  34. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 3 Anbieter/Verträge • Anbieter / Verträge Schulbegleiter: • Die Anbieter von Leistungen der Schulbegleitung sind im Wesentlichen die Lebenshilfe Oberhausen und die Alsbachtal gGmbH. • Mit beiden Anbietern wurden Vergütungsreduzierungen vereinbart zum nächsten Schuljahr. • Diese lassen sich erst in der zweiten Hälfte des Haushaltsjahres 2012 realisierten. Dieses tritt als Spareffekt im Haushalt 2013 mit ca. 100 T Euro ein. • Anbieter / Verträge Frühförderung • Die Anbieter von Leistungen der Schulbegleitung sind im Wesentlichen die Lebenshilfe Oberhausen und das Rehazentrum Oberhausen. • Durch den Einsatz der interdisziplinären Frühförderung IFF können sehr wahrscheinlich Einsparpotentiale gegenüber der klassischen Frühförderung erreicht werden (bereits realisiert)

  35. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 4 Pflicht/Nichtpflichtig • Es handelt sich bei den Eingliederungshilfeleistungen um 100 prozentig pflichtige Aufgaben des Sozialhilfeträgers nach dem SGB XII. • Nichtpflichtige Aufgaben konnten nicht erkannt werden.

  36. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 5 Einspar/Optimierungsp. • Aus den durchgeführten Analysen der Eingliederungshilfen kann con_sens aktuell keine nennenswerten Optimierungspotenziale herausarbeiten. • Die vorgefundenen Rahmenbedingungen bezogen auf den relativ kleinen Anteil der steuerbaren Leistungen der Eingliederungshilfen durch die Stadt Oberhausen werden als adäquat und nicht wirklich optimierbar angesehen. • Durchgeführte Steuerungsanalyse der Egh bestätigt dieses. • Mögliche Einsparpotenziale wurden bereits durch den Fachbereich selber initiiert.

  37. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 5 Einspar/Optimierungsp. • Der Personaleinsatz mit qualifiziertem Mitarbeiterinnen und vielfältigen individuellen Aufgabeninhalten der Eingliederungshilfen lässt sich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht optimieren. • Die Personalbemessung für die Aufgabenzuschnitte, insbesondere durch die Delegation der Aufgaben LVR ist knapp bemessen. • Personalreduzierungen sind nicht möglich. • Insgesamt kann dem Sachgebiet Eingliederungshilfe eine gute fachlich qualifizierte, zeitgemäße Arbeitsweise bescheinigt werden.

  38. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend • Steuerung der Jugendhilfe • Die Steuerung der Jugendhilfe in der Stadt Oberhausen ist im Bezug auf die Leistungen der Hilfen zur Erziehung grundsätzlich gut. • Es wurden im FB bereits positive Steuerungsansätze entwickelt, die zum Teil noch nicht umgesetzt sind. • Daher gilt es ein Hauptaugenmerk auf die zügige Umsetzung von entwickelten Standards zu lenken (Ausführungen hierzu nachfolgende Folien). • Strukturen für die Steuerung • Die Strukturen für die Steuerung sind nicht optimal. Folgende Dysfunktionalitäten können bereits jetzt benannt werden • Personalengpässe auf der Ebene der Leitungs- und Querschnittsaufgaben (langfristige Erkrankung FB-Leitung und der Leitung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, Vakanzen beim Controlling) • Bisher keine hinreichende Verbindung von Fach- und Finanzcontrolling, der Schwerpunkt lag auf dem Finanzcontrolling. Daten für das Fachcontrolling wurden in einer für weitergehende Vergleiche nicht hilfreichen Systematik erhoben • Fehlen einer integrierten, bereichsübergreifenden Steuerung für präventive Arbeit, die auch das Büro für Chancengleichheit, den Bereich 3-1 Kinderpädagogischer Dienst, den Bereich 1-4 Schule, den Bereich 3-4 Gesundheitswesen einbinden.

  39. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung • Hilfen zur Erziehung („A-Produkt“) - Ausgangssituation • Die Hilfen zur Erziehung, die im Produkt „Regionalteams“ geleistet werden, weisen mit rd. 39 Mio. den höchsten Zuschussbedarf in den Untersuchungsbereichen auf. • Die Untersuchung basiert auf: • Vergleichswerten aus dem Benchmarking HzE+ der mittelgroßen Großstädte NRW auf der Basis der Daten bis 2011 • Vergleichenden Falldatenanalysen zwischen den Bezirken • Interviews und einem Workshop mit verschiedenen Akteuren der Jugendhilfe • Kurzchecks von Fallakten, Leistungsvereinbarungen und anderen Materialien • Sie wurde dadurch erschwert, dass die Stadt Oberhausen die Falldaten für die Hilfen zur Erziehung im Benchmarking in den letzten Jahren nicht definitionsgemäß erhoben hat. • Um Zeitreihen bilden zu können, die auch für die Vergangenheit einen Vergleich erlauben, musste eine Umrechnung von Falldaten erfolgen, für die Annahmen getroffen werden mussten. • Grundlage für die Einschätzungen sind daher „Näherungsberechnungen“, die insbesondere eine Hochrechnung für kommende Jahre nicht zulassen.

  40. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung • Hilfen zur Erziehung – Ausgaben pro Jugendeinwohner • Oberhausen hat – trotz gut funktionierender Einzelfallsteuerung – die zweithöchsten Ausgaben pro Jugendeinwohner für Hilfen zur Erziehung+ im Benchmarking zu verzeichnen. • Haupteinflussfaktor auf die Ausgabenhöhe sind – im Gegensatz zu anderen Kommunen – nicht die Anzahl der Hilfeempfänger pro Jugendeinwohner, sondern die Kosten pro Hilfeempfänger. • Oberhausen hat im Vergleich zu anderen Kommunen durchschnittlich viele, aber teure Hilfen.

  41. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung • Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe • Da Oberhausen die höchsten Kosten pro Hilfe im Vergleich der Benchmarkingkommunen aufweiset, wurden vorrangig Ansätze zur Senkung dieser Kosten erarbeitet. • Als Haupteinflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe wurden untersucht: • Anteil ambulanter Hilfen an allen Hilfen zur Erziehung • Anteil Vollzeitpflege an stationären Hilfen zur Erziehung • Intensität ambulanter Hilfen zur Erziehung • Anteil von Nebenhilfen • Realisierung von Kostenbeiträgen pro stationärer HzE • Personaleinsatz • Preise der Anbieter

  42. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung • Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe: Anteil ambulanter Hilfen zur Erziehung an allen Hilfen zur Erziehung • Oberhausen hat den niedrigsten Anteil ambulanter HzE an allen Hilfen zur Erziehung, wenngleich sich die Quote ambulanter Hilfen in allen Kommunen in der Nähe des Mittelwertes bewegt. • Der Anteil ist – im Gegensatz zum Trend im Kreis – seit 2008 rückläufig, was auch auf den Ausbau präventiver und niedrigschwelliger Hilfen zurückzuführen ist, die im Vergleichsring nicht als Hilfe gezählt werden. • Nach Einschätzung der Fachkräfte wird der Ansatz „ambulant vor stationär“ jedoch konsequent verfolgt und auch mit intensiven ambulanten Hilfen versucht, stationäre Hilfen zu vermeiden. • Dies erscheint aus externer Sicht plausibel, so dass allein von der Stärkung dieses Steuerungsansatzes keine Effekte zu erwarten sind. • Vielmehr gilt es, die ambulanten Hilfen sukzessive durch Stärkung präventiver und niedrigschwelliger Hilfen zurückzufahren – dies bedeutet eine zielgerichtete Auswahl.

  43. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung • Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe: Anteil der Vollzeitpflege an allen stationären Hilfen zur Erziehung • Der Anteil der Vollzeitpflege an allen stationären Hilfen zur Erziehung ist durchschnittlich. • Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes werden von der Caritas als externem Leistungserbringer wahrgenommen. • Im Bereich der Vollzeitpflege ergeben sich jedoch Optimierungsansätze: • Optimierungsansätze Vollzeitpflege • Die Hilfen (Beratung und Begleitung der Pflegeeltern) werden nach externer Einschätzung zu teuer erbracht. Vergleichsberechnungen zur Personalausstattung haben ergeben, dass beim Leistungserbringer rd. 1 VzÄ Personal zu viel eingesetzt wird. Der Zuschuss an den freien Träger kann um rd. 80.000 EUR gesenkt werden. (Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 12) • Darüberhinaus werden durch die externe Leistungserbringung Synergieeffekte nicht genutzt. Die Fallführung verbleibt bei allen Hilfen nach § 33 SGB VIII im Regionalteam, so dass in allen Fällen sowohl ein Regionalteammitarbeiter als auch eine Fachkraft des Freien Trägers involviert ist.Der Effekt für dieses Einsparpotenzial kann zurzeit schwer beziffert werden, könnte sich aber auf rd. ein weiteres VzÄ belaufen. Auf Grund der unsicheren Berechnung wurde er im Einsparpotenzial nicht hinterlegt.

  44. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung • Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe: Anteil der Vollzeitpflege an allen stationären Hilfen zur Erziehung • Optimierungsansätze Vollzeitpflege • Ressourcen im Netzwerk des jungen Menschen werden in Einzelfällen, geprüft. • Würde dieser Ansatz konsequenter verfolgt und junge Menschen im sozialen Milieu untergebracht, könnten weiter Pflegefamilien gewonnen werden. • Diese sind aufwändiger zu begleiten, was voraussetzt, dass Standards für die Arbeit mit milieunahen Pflegefamilien erarbeitet werden. • Trotz der aufwändigeren Begleitung sind die Fallkosten einer milieunahen Pflegefamilie im Jahr um rd. 30.000 EUR geringer, als einer Hilfe nach § 34 SGB VIII (Basis für diese Einschätzung sind Referenzwerte aus vergleichbaren Projekten, in denen diese Ansätze bereits kalkuliert wurden) • Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 11 : • Es kann daher angenommen werden, dass bei Verfolgung dieses Ansatzes mittelfristig ein Potenzial von rd. 300.000 EUR zu erzielen ist.

  45. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung • Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe: Intensität ambulanter Hilfen zur Erziehung • Die Intensität ambulanter Hilfen ist ein entscheidender Einflussfaktor auf die Kosten ambulanter Hilfen zur Erziehung. Auffällig ist die Differenz in der Intensität bewilligter ambulanter Hilfen zur Erziehung. • Optimierungsansätze Intensität von Hilfen • Über die Intensität der Hilfen können Steuerungseffekte erzielt werden. • Wird die Intensität der Hilfen im Mittelwert von 23,02 Std. pro Monat auf 21,49 Std. pro Monat reduziert, ergibt sich auf der Basis aktueller Fallzahlen (laufende ambulante Haupthilfen nach §§ 27 II, 30, 31 SGB VIII) ein Einsparpotenzial von rd. 570.000 EUR (Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 7) • Der Ansatz kann durch veränderte Entgeltformen, bspw. halbjährliche Stundenkontingente gestützt werden. • Dieser Berechnung liegen Annahmen im Bezug auf durchschnittliche Preise und eine annähernde Kongruenz von Bewilligung und Abrechnung von Stunden zugrunde.

  46. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung • Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe: Einnahmen pro stationärer / teilstationärer Hilfe zur Erziehung • Die Einnahmen aus Kostenbeitrag konnten in den letzten Jahren deutlich gesteigert werden. • Sie liegen jedoch weiterhin auf einem im Vergleich unterdurchschnittlichen Niveau. • Optimierungsansätze Steigerung der Einnahmen aus Kostenbeitrag • Werden die Einnahmen von 2.256 EUR pro stationärer und teilstationärer Hilfe zur Erziehung auf das Niveau des Mittelwertes im Benchmarking HzE NRW von 2.509 EUR gesteigert, ergibt sich auf der Basis der Fallzahlen aus 2011 ein jährliches Einsparpotenzial von rd. 135.000 EUR (Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 13) • Mögliche Maßnahmen, um das Ziel zu erreichen, können sein: • Optimierung der Schnittstelle Bezirksteam / WJH, insbesondere im Bezug auf den Informationsfluss • Ausreichende Personalausstattung der WJH – diese hat nach unserer Erfahrung einen erheblichen Einfluss auf die Einnahmerealisierung • Effiziente Verfahren zur Realisierung des Mindestkostenbeitrags in Zusammenarbeit mit der Familienkasse. • Spezialisierung der Heranziehung

  47. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung • Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe: Anteil von Nebenhilfen • Die Stadt Oberhausen gewährt neben Haupthilfen auch Nebenhilfen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung. Der Anteil dieser Hilfen am Gesamtaufkommen der HzE ist im Vergleich mit anderen Kommunen nicht auffällig. • Daher ergeben sich aus externer Sicht in diesem Bereich keine Steuerungspotenziale • Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe: Personalkosten • Die Stadt Oberhausen wendet im Vergleich mit den Kommunen des Benchmarkingkreises HzE NRW nicht überdurchschnittlich viel Personal für die Steuerung der Hilfen zur Erziehung im ASD und in der WJH auf. • Benchmarking ersetzt allerdings keine Personalbemessung, sondern gibt nur erste Hinweise auf eine angemessene Personalausstattung. • Aus externer Sicht ergeben sich hier zunächst keine Steuerungsansätze. • Vielmehr soll darauf hingewiesen werden, dass eine angemessen Personalausstattung die Voraussetzung für die konsequente Steuerung der Hilfen zur Erziehung ist. Ein ASD-Mitarbeiter in OB trug im Jahr 2011 die Verantwortung für ein Ausgabevolumen von 1.077.223 EUR.

  48. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung • Einflussfaktoren auf die Hilfedichte • Die Anzahl der Hilfeempfänger der Stadt Oberhausen ist im Vergleich zu anderen Kommunen im Benchmarking zwar nicht auffällig, dennoch wurden Einflussfaktoren untersucht. • Als Haupteinflussfaktoren auf die Hilfedicht wurden untersucht: • Dichte ambulanter Hilfen • Dichte stationärer Hilfen • Hilfedauer • Dichte Hilfen nach § 35 a SGB VIII • Dichte von Hilfen für junge Volljährige

  49. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung • Einflussfaktoren auf die Hilfedichte: ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung • Die Dichte der ambulanten Hilfen bewegt sich im Rahmen des Mittelwertes. • Sie war 2008 überdurchschnittlich, ab 2009 wurden aber weniger Soziale Gruppenarbeiten gewährt, weil mehr präventive Projekte installiert wurden. • Der Weg, in präventive Projekte zu investieren sollte (kontrolliert) weiter verfolgt werden. • Die Dichte der stationären Hilfen bewegt sich im Rahmen des Mittelwertes. • Sie konnte von 2009 auf 2010 stabil gehalten werden • Aus externer Sicht ergeben sich in diesen Bereichen daher zunächst keine Optimierungspotenziale.

  50. Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung • Einflussfaktoren auf die Hilfedichte: Hilfedauern • Die Dauer der stationären Hilfen liegt in Oberhausen deutlich unter con_sens vorliegenden Ergebnissen aus anderen Untersuchungen • Auch die Dauer ambulanter Hilfen liegt unter dem Mittelwert vergleichbarer Kommunen. • Dennoch ergeben sich in diesem Bereich Steuerungspotenziale. • Insbesondere im Bereich der teuren stationären Hilfen kann ein konsequentes Arbeiten an der Reintegration junger Menschen in ihre Familien fachlich und fiskalisch zielführend sein. • Optimierungsansätze Hilfedauern • Es wurde ein Fachstandard zur Reintegration von jungen Menschen in ihre Familien erarbeitet. Es wird empfohlen, diesen umzusetzen. • Gelingt die Reintegration in lediglich 10 Fällen und führt sie zu einer Verkürzung von Hilfen um 6 Monate kann mit einem jährlichen Einsparvolumen von rd. 130.000 EUR gerechnet werden. Der Berechnung liegen Falldaten und –kosten aus 2011 zugrunde. Bei steigenden Fallkosten ergibt sich ggf. ein höheres Einsparvolumen. (Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 9) • Da die Einsparung erst zum Ende der Hilfen erzielt werden kann, ist selbst bei sofortiger Umsetzung erst mittelfristig mit fiskalischen Auswirkungen zu rechnen.

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