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„Ehrenkodex“ aus der Sicht von Ärztinnen und Ärzten - ist ein Arzt an Bord?

„Ehrenkodex“ aus der Sicht von Ärztinnen und Ärzten - ist ein Arzt an Bord?. 14. März 2013. Dr. med. Heidrun Gitter Präsidentin der Ärztekammer Bremen. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer. Dr. med. Heidrun Gitter.

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„Ehrenkodex“ aus der Sicht von Ärztinnen und Ärzten - ist ein Arzt an Bord?

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  1. „Ehrenkodex“ aus der Sichtvon Ärztinnen und Ärzten -ist ein Arzt an Bord? • 14. März 2013 Dr. med. Heidrun Gitter Präsidentin der Ärztekammer Bremen

  2. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  3. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  4. „Eid des Hippokrates“ ....Διαιτήμασί τε χρήσομαι ἐπ' ὠφελείῃ καμνόντων κατὰ δύναμιν καὶ κρίσιν ἐμὴν, ἐπὶ δηλήσει δὲ καὶ ἀδικίῃ εἴρξειν.... Hippokrates von Kos (um 460 bis 370 v. Chr.) Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  5. „Primum non nocere-Prinzip“, Tötungsverbot, Patientennutzen ...Die Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meinem Vermögen und Urteil, mich davon fern halten, Verordnungen zu treffen zu verderblichem Schaden und Unrecht. Ich werde niemandem, auch auf eine Bitte nicht, ein tödlich wirkendes Gift geben und auch keinen Rat dazu erteilen; gleicherweise werde ich keiner Frau ein fruchtabtreibendes Zäpfchen geben: Heilig und fromm werde ich mein Leben bewahren und meine Kunst... Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  6. Schweigepflicht ....Was immer ich sehe und höre, bei der Behandlung oder außerhalb der Behandlung, im Leben der Menschen, so werde ich von dem, was niemals nach draußen ausgeplaudert werden soll, schweigen, indem ich alles Derartige als solches betrachte, das nicht ausgesprochen werden darf..... Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  7. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  8. Das Genfer Gelöbnis (Weltärztebund) Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.... Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  9. Unbedingte Verpflichtung gegenüber Patienten, ohne Diskriminierung ...Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder aufgrund einer etwaigen Behinderung noch nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung... Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  10. Achtung der Menschenwürde, Achtung des Lebens ...Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden... Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  11. Umfassende ärztliche Schweigepflicht ...Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren... Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  12. Kollegialer Umgang ...Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich auf meine Ehre. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  13. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  14. Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte Ziele: - das Vertrauen zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten zu erhalten und zu fördern; - die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen; - die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu wahren; - berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  15. I. Grundsätze §1 Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte §2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten §3 Unvereinbarkeiten §4 Fortbildung §5 Qualitätssicherung §6 Mitteilung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen II. Pflichten gegenüber Patientinnen und Patienten §7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln §8 Aufklärungspflicht §9 Schweigepflicht §10 Dokumentationspflichten §11 Ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden §12 Honorar und Vergütungsabsprachen .... Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  16. §1 Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte (1) Ärztinnen und Ärzte dienen der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. (2) Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  17. § 11 (2) Der ärztliche Berufsauftrag verbietet es, diagnostische oder therapeutische Methoden unter missbräuchlicher Ausnutzung des Vertrauens, der Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von Patientinnen und Patienten anzuwenden. Unzulässig ist es auch, Heilerfolge, insbesondere bei nicht heilbaren Krankheiten, als gewiss zuzusichern. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  18. § 16 Beistand für Sterbende Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  19. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  20. § 23 Ärztinnen und Ärzte im Beschäftigungsverhältnis (2) Auch in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis darf eine Ärztin oder ein Arzt eine Vergütung für ihre oder seine ärztliche Tätigkeit nicht dahingehend verein- baren, dass die Vergütung die Ärztin oder den Arzt in der Unabhängigkeit ihrer oder seiner medizinischen Entscheidungen beeinträchtigt. Anm.: Die Ärztekammern beraten bei Vorlage eines Vertrages § 24 BO Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  21. § 30 Ärztliche Unabhängigkeit Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, in allen vertraglichen und sonstigen beruflichen Beziehungen zu Dritten ihre ärztliche Unabhängigkeit für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zu wahren. § 31 Unerlaubte Zuweisung § 32 Unerlaubte Zuwendungen Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  22. § 21 Haftpflichtversicherung Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  23. §27 (3) Berufswidrige Werbungist Ärztinnen und Ärzten untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden. Eine Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit ist unzulässig. Werbeverbote aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  24. § 19 Beschäftigung angestellter Praxisärztinnen und -ärzte (2) Ärztinnen und Ärzte dürfen nur zu angemessenen Bedingungen beschäftigt werden. Angemessen sind insbesondere Bedingungen, die der beschäftigten Ärztin oder dem beschäftigten Arzt eine angemessene Vergütung gewähren sowie angemessene Zeit zur Fortbildung einräumen und bei der Vereinbarung von Wettbewerbsverboten eine angemessene Ausgleichszahlung vorsehen. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  25. Patienten-Arzt-Verhältnis • IndividuellesVertrauensverhältnis • Hilfeversprechen, orientiert am individuellenWohl des Kranken • Vorbehaltlose, selbstverständliche, bestmöglicheHilfe und Einsatzfür die (Belange des) Kranken • ImmereinasymmetrischesVerhältnis, Patient istkeinKunde und keinKonsument Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  26. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  27. Patientenrechtegesetz • fasst im wesentlichenschonbestehendeRechte und Pflichtenzusammen (Bsp. Einsichtsrecht in Krankenunterlagen, Schweigepflicht und Datenschutz, Aufklärung) • Patient „auf Augenhöhe“ mitdemArzt ? • VerbesserteÜbersichtdurchzusammenfassendeDarstellungistpositiv und erleichtertauchBeratung (z.B. in der UPB Bremen) • StrittigeThemen: generelleBeweislastumkehr, Entschädigungsfonds Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  28. Ökonomisierung, Bürokratisierung, Verrechtlichung der Medizin • DeprofessionalisierungvomArztzumLeistungserbringer • Transformation der HilfeleistungzumKonsumgut (Bsp: „Prävention“ ohneEvidenz)->Verschiebung von Ressourcen von KrankenzuGesunden • Wertschätzungfür den PatientenwirdausgetauschtgegenWertschöpfungmittelsPatienten • Selbstbestimmungsrecht des PatientenwirdzurSelbstbestimmungspflicht • MisstrauensbürokratiezerstörtnotwendigesVertrauen Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  29. Salus et voluntasaegrotisupremalex • Freiheit des Arztes / freieArztwahl • Anwalt und Partner des Patienten / ÄrztemitRückgrat • Leitlinien und nicht Standards • Teilhabe am wiss. Fortschrittfür Patient und Arzt • Fehlerkultur (Fehleroffenlegen - dürfen) • Zweitmeinungskultur • Transparente (demokratische) Priorisierungstatt (heimlicher) Rationierung (Zeit!): MündigeBürgersindstärkerals „mündige“ Kranke Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  30. Vorsicht Ideale! Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  31. Der „Ehrenkodex“ eines Berufsstandes unterliegt Einflüssen von außen. • Diese müssen analysiert und ggf. integriert werden. • Er ist kein Selbstzweck, sondern Teil gesellschaftlicher Normen. • Wenn der Kern des Ehrenkodex gefährdet ist, muss dieser verteidigt werden! Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  32. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

  33. Dr. Ursula Auerswald :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. med. Heidrun Gitter

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