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2. Schwerpunkte. Probleme beim Einsatz von FremdpersonalF?hrungspflichten von Auftraggeber und AuftragnehmerBestimmungen des ArbeitsschutzgesetzesRechtliche Konsequenzen f?r den Auftraggeber. 3. Eingliederung im Betrieb. Leiharbeitnehmer, auch wenn sie nur kurze Zeit im Unternehmen sind, m?ssen e
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1. Einsatz von Fremdfirmen aus rechtlicher Sicht Lothar RätzSicherheitsfachkraft TITELSEITE
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2. 2 Schwerpunkte Probleme beim Einsatz von Fremdpersonal
Führungspflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer
Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes
Rechtliche Konsequenzen für den Auftraggeber
3. 3 Eingliederung im Betrieb Leiharbeitnehmer, auch wenn sie nur kurze Zeit im Unternehmen sind, müssen eingewiesen und in die Abteilung oder das Team voll integriert werden. Sie werden eigene Mitarbeiter „auf Zeit“.
4. 4 Eingliederung im Betrieb Fremdfirmen (FF) müssen selbstständig ihren Auftrag erfüllen können, ohne „Sand ins Getriebe“ einer sonst gut funktionierenden Unternehmensorganisation zu bringen. Deshalb müssen sie in die „betriebsspezifischen Verhältnisse“ beim Auftraggeber eingewiesen werden. Es muss Vorsorge getroffen werden, dass
der eigene hohe Sicherheitsstandard nicht gefährdet wird,
das Unternehmen und die einzelnen Führungskräfte persönlich nicht rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sind und
der „gute Ruf“ nicht geschädigt wird, wenn es durch fremde Mitarbeiter zu Störfällen oder Unfällen kommt.
5. 5 Eingliederung im Betrieb Eine Fremdfirma muss als selbstständig handelndes Unternehmen den Werk- oder selbstständigen Dienstvertrag eigenverantwortlich erfüllen. Sie muss für fachlich richtige Arbeit und zugleich sicheres Arbeitsverhalten ihrer Mitarbeiter gerade stehen.
Zum anderen muss gewährleistet sein, dass die Mitarbeiter der Fremdfirma gegen Betriebsgefahren aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers geschützt sind (Verkehrssicherungspflichten des Auftraggebers).
6. 6 Eingliederung im Betrieb Sicherheitsrisiken beim Einsatz von Fremdfirmen ergeben sich insbesondere, wenn
die Fremdfirma nicht die Umgebungsgefahren beim Auftraggeber kennt und sich selbst überlassen bleibt,
die betroffenen Bereiche im Unternehmen des Auftrag- gebers keine Kenntnis davon erhalten, dass Mitarbeiter einer Fremdfirma tätig werden,
den Führungskräften des Auftraggebers nicht gesagt wurde, wie sie und ihre Mitarbeiter sich Mitarbeitern der Fremdfirma gegenüber zu verhalten haben.
7. 7 Führungsverantwortung von Auftraggeber und Auftragnehmer
8. 8 Pflichten des Auftragnehmers (Fremdfirmen) Beachtung der Arbeitsschutzvorschriften und BGVR fürsein Unternehmen, aber auch die für den Auftraggeber geltenden Sicherheitsregeln
Er muss sicherstellen, dass ein kompetenter (eigener) Aufsichtsführender bzw. Ansprechpartner ständig „vor Ort“ ist.
Aufsichtsführender und Mitarbeiter müssen unterwiesen sein
Beim Einschalten von Subunternehmen ist der Auftrag-nehmer gegenüber dem Auftraggeber der allein verantwortliche Unternehmer
Der Auftragnehmer muss die übernommenen Pflichten mit seinen Subunternehmen im Vertrag verankern
9. 9 Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber
muss darauf achten, dass die Fremdfirma ein selbstständiges Unternehmen ist
muss die Fremdfirma einweisen
soll darauf achten, dass Weisungen jeglicher Art über den Aufsichtsführenden gehen
hat die Pflicht zur „ergänzenden Sicherheitsüberwachung“
10. 10 Pflichten des Auftraggebers
11. 11 Arbeitsschutzgesetz Auftraggeber und Auftragnehmer haben den Arbeits-und Gesundheitsschutz zu gewährleisten
Sie haben jeweils ihre eigenen Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen
Der Auftraggeber hat für die Bestellung eines Sicherheitskoordinators zu sorgen, wenn es „zur Vermeidung einer möglichen, gegenseitigen Ge-fährdung erforderlich ist“
Der Auftraggeber muss sich zusätzlich „vergewissern“ (Ergänzende Sicherheitsüberwachung)
12. 12 Rechtliche Konsequenzen für den Auftraggeber Regressanspruch der Berufsgenossenschaft
Schadensersatzanspruch des Geschädigten
Ausschluss eventueller Gewährleistungsansprüche
Bußgeld
...
...
13. 13 Handlungsvorschläge für den Auftraggeber Festlegen auf Fremdfirmeneinsatz oder Arbeitnehmerüberlassung - und Spielregeln beachten
Verhaltensregeln für Fremdfirmenmitarbeiter und Gewährleistung der Aufsichtsführung durch den Auftragnehmer im Vertrag festlegen
Fremdfirma in die Betriebsgefahren und daraus resultierendes Sicherheitsverhalten einweisen und sich davon überzeugen („vergewissern“), dass der Auftragnehmer seine Mitarbeiter entsprechend unterweist
14. 14 Handlungsvorschläge für den Auftraggeber Durch gezielte organisatorische Maßnahmen (Anweisung an eigene Führungskräfte, Einsatz von Beauftragten) zusätzliche Kontrollen gewährleisten
zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdung Sicherheitskoordinatoren (§ 6 BGV A1/VBG 1/GUV 0.1) bestellen
Aufgaben der Koordinatoren und Beauftragten festlegen und Kompetenzen abgrenzen(z. B. Sicherheitsüberwachung, Sachkontrolle, diverse besondere Pflichten)