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Änderung der Friedhofssatzung. Offenbach am Main, November 2009. I. Erdbestattungen auf dem „Alten Friedhof“. Historie Bis zum 01.07.1997 wurden auf dem „Alten Friedhof“ Erdbestattun- gen durchgeführt. Ab dem 01.07.1997 wurde der „Alte Friedhof“ für
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Änderung derFriedhofssatzung Offenbach am Main, November 2009
I. Erdbestattungen auf dem „Alten Friedhof“ • Historie • Bis zum 01.07.1997 wurden auf dem „Alten Friedhof“ Erdbestattun- • gen durchgeführt. Ab dem 01.07.1997 wurde der „Alte Friedhof“ für • Erdbestattungen geschlossen, seitdem sind nur noch Urnenbestat- • tungen zulässig. • Begründung: • Es wurde festgestellt, daß zunehmend in steigendem Grundwasser beigesetzt wird • Dies führte zur Feststellung, daß der Boden für die Zersetzung von Leichen durch Verwesung bei Anwendung der klassischen Bestattung nicht geeignet ist
I. Erdbestattungen auf dem „Alten Friedhof“ • Erdbestattungen bei hohem Grundwasserstand • Das Bestattungssystem „Grabhülle Weihe“ • Durch das Ausschlagen des Grabes mit einer Textilfolie wird das Eintreten von Stauwasser sowie das Austreten von Leichenwasser verhindert. Die Textilfolie wird nach der Beisetzung mit einem Reis-sverschluß geschlossen.
I. Erdbestattungen auf dem „Alten Friedhof“ Bestattungssystem „Grabhülle Weihe“ Der Grabraum mit dem Sarg und Erdreich ist hermetisch abgeschlossen. Durch die Belüftungsrohre wird dieser Raum ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Der aerobe Prozess läuft ohne störende Einwirkungen von Wasser und dichtem Boden ab.
I. Erdbestattungen auf dem „Alten Friedhof“ Bestattungssystem „Grabhülle Weihe“ Der Sarg wurde ins Erdgrab hinab gelassen.
I. Erdbestattungen auf dem „Alten Friedhof“ Bestattungssystem „Grabhülle Weihe“ Nachdem die Enden des Reißver-schlusses abgesiegelt wurden, werden nur noch die Überrohre über die Lüftungsrohre gestellt.
I. Erdbestattungen auf dem „Alten Friedhof“ Bestattungssystem „Grabhülle Weihe“ Der Grabraum wird mit dem Aushub aufgefüllt, dabei bleiben die Über-rohre der Lüftungsrohre ca. 30-50 cm unter der Flurebene und befinden sich nicht im Sicht- und Pflanzbereich
I. Erdbestattungen auf dem „Alten Friedhof“ Die Gebühr für eine Erdbestattung in einem Grabhüllensystem soll EUR 2.340 betragen. Diese Art der Bestattung ist um EUR 946 im Vergleich zur Erdbestattung in einem Dauergrab teurer, da Mehrkosten aufgrund der - Grabhülle und - 2 zusätzlichen Arbeitsstunden anfallen.
II. Erhöhung der Gebühr für Kolumbarien Bestattungen in Kolumbarium - Aufgrund der Belegung steht eine Erweiterung der Kolumbarienfelder an, die architektonisch und gestalterisch ansprechender gestaltet werden sollen. - Durch die beabsichtigte Steigerung der Wertigkeit und die Preisentwicklung für Kolumbarien, ist es erforderlich, die Gebühr für eine Urnennische im Kolumbarium (2stellig) auf 30 Jahre von EUR 870 auf EUR 990 zu erhöhen. Zudem ist es in Analogie erforderlich, die Verlängerungsgebühr / Jahr von derzeit EUR/a 29 auf EUR/a 33 zu erhöhen.