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Ver ä nderung der Rechtsform

Seminar Haushaltskonsolidierung. Ver ä nderung der Rechtsform. Übersicht. Definition Hintergrund Zulässigkeit “Drum prüfe wer sich ewig bindet” Kriterien für die Wahlentscheidung Vorstellung der einzelnen Rechtsformen Der Alltag in ausgewählten Beispielen Fazit.

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Ver ä nderung der Rechtsform

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Presentation Transcript


  1. Seminar Haushaltskonsolidierung Veränderung der Rechtsform

  2. Übersicht • Definition • Hintergrund • Zulässigkeit • “Drum prüfe wer sich ewig bindet” • Kriterien für die Wahlentscheidung • Vorstellung der einzelnen Rechtsformen • Der Alltag in ausgewählten Beispielen • Fazit Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  3. Rechtsform = gesetzlicher Rahmen Rechtsformänderung Träger bleibt gleich Autonomie “Juristische Person” Definition Unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts Bibliothek Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  4. “Juristische Person” Definition • = rechtsfähige Vereinigung von mehreren Personen und/oder • Sachen zu einer rechtlich geregelten Organisation • kann Verträge abschließen • Personal einstellen • Kredite aufnehmen • In Gerichtsverfahren klagen und verklagt werden • In Konkurs gehen Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  5. Diskussion schon seit Anfang der 90er Jahre anhaltende Finanzkrise [ Innovationsgedanke ] Hintergrund • Reaktion auf Unzufriedenheit mit Öffentlicher Verwaltung/-struktur Weitere Reaktion: Neues Steuerungsmodell Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  6. Vorteile für die Bibliothek Hintergrund - Eigenverantwortlichkeit und damit eine Steigerung der Motivation - kurze Entscheidungswege, damit u.a. schnelle Reaktion auf unvorhergesehene Veränderungen - höhere Flexibilität bei der Einnahmen- und Ausgabengestaltung - Einnahmen verbleiben in der Bibliothek - stärkere Spendeneinwerbung und Sponsoring möglich - durch wirtschaftliches Handeln höhere Kostentransparenz und Kostenverantwortung Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  7. Grundgesetz Zulässigkeit Gemeinden/Kommunen dürfen in die Organisation ihrer Verwaltung und Institutionen eigenverantwortlich festlegen Art. 28 GG Die Ausübung der staatlichen Aufgaben ist “Sache der Länder” Art. 30 GG Das “Selbstbestimmungsrecht “ erlaubt Organisationsformen des privaten Rechts Art. 83 GG • Bundeshaushaltsordnung Gründung von bzw. Beteiligung an juristischen Personen des Privatrechts erlaubt § 65 BHO Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  8. >>Einschränkungen<< Zulässigkeit • “Selbstbestimmung” nur legitim, wenn: - ein wichtiges Interesse zum Wechsel besteht - der angestrebte Zweck sich nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erledigen lässt - ein angemessener Einfluss, d.h. Beteiligung seitens der öffentlichen Hand bestehen bleibt • Kommune darf nur bis zu einem bestimmten Betrag haften • dt. Verfassung: • Gemeinden/Kommunen zur finanziellen Unterstützung verpflichtet, • wenn grundrechtlich geschützte Lebensbereiche gefährdet sind Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  9. Warum eine neue Rechtsform? Soll die Beteiligung Privater möglich sein? Auf die Vertragsbestandteile und ihre Formulierung achten Neue Rechte sind neue Pflichten Gemeinnützigkeit Die Bedürfnisse des Personal beachten Mehrkosten einkalkulieren “Drum prüfe wer sich ewig bindet” Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  10. was erlaubt die Gesetzgebung des Landes /der Kommune (HH-Recht; Kommunalverfassung) die Kommune muss der mehrheitliche Finanzgeber bleiben der öffentliche Zweck muss erhalten bleiben Dritte können sich beteiligen die doppelte Buchführung wird eingeführt alle Einnahmen stehen der Bibliothek zur freien Verfügung Ausschluss der politischen und kommerziellen Einflussnahme Problemfreie Übernahme des Personals, d.h. Anwendung des BAT (Angestellte) und BMT-G (Arbeiter) möglich Ausschluss der Konkursmöglichkeit Haftungsbegrenzung Kriterien für die Wahlentscheidung Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  11. In die Verwaltung eingegliedert aber wirtschaftlich arbeitende Betriebe Juristische Personen in privatrechtlicher Form Eigenbetrieb GmbH Zweckverband eingetragener Verein (e.V.) Von der Verwaltung unabhängige sowie wirtschaftlich tätige Betriebe Privatrechtliche Stiftung Öffentlich-rechtliche Stiftung Betriebe des öffentlichen Rechts Betriebe des privaten Rechts Die Rechstformen im Einzelnen Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  12. Die Rechstformen im Einzelnen • Eigenbetrieb • nicht in allen Bundesländern für Kultur- und Bildungseinrichtungen erlaubt • auf Eigenbetriebsverordnung/-gesetz achten ! Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  13. Die Rechstformen im Einzelnen • GmbH • Gründung zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erlaubt Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  14. Die Rechstformen im Einzelnen • GmbH Anmerkung Eigengesellschaft ≈ GmbH Kommune ist alleiniger Träger Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  15. Die Rechstformen im Einzelnen • Eingetragener Verein • ein auf Dauer angelegter freiwilliger Zusammenschluss von min. 7 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks • Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister • sinnvoll bei einem Zusammenschluss mehrer Träger Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  16. Die Rechstformen im Einzelnen • Stiftung • ein Stifter widmet eine Vermögensmasse einem bestimmten Zweck • Vermögensmasse = Geld, Wertpapiere, sonstige Sachen • Zur dauerhaften Erfüllung des Zwecks muss das Vermögen laufend Erträge abwerfen • Stiftungsarten: - privatrechtliche Stiftung - öffentlich-rechtliche Stiftung • Rechtsfähigkeit erst durch Staatsakt (Gesetz; staatliche Genehmigung) • Stiftungen unterliegen der Staatsaufsicht  Kommunalverfassungen Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  17. Die Rechstformen im Einzelnen • Stiftung Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  18. Die Rechstformen im Einzelnen • Zweckverband • Zusammenschluss mehrerer Kommunen zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter einzelner Aufgaben • Zur Aufgabenerfüllung wird die Form des Eigenbetriebs oder der Eigengesellschaft gewählt • empfohlen für Kreisgebiete mit vielen kleinen Gemeinden Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  19. Vorteile für die Bibliothek: Der Alltag • Eigenbetrieb: Stadtbibliothek Bremen • seit 1999 als Eigenbetrieb geführt • Anlass zum Wechsel: Betriebsuntersuchung der Unternehmensberatung McKinsey • Übertragung der Personalhoheit (mit Ausnahme der tariflichen Einstufung) • flexibler Mitteleinsatz ; d.h. auf Rahmenbedingungen reagieren, Rücklagen bilden, • Abschreibungen, etc. • Möglichkeit der Kreditaufnahme (solange die Bibliothek die Notwendigkeit der • Kreditaufnahme nicht selbst verschuldet hat) • Handlungsfreiheit bezogen auf die Bibliotheksentwicklung, z.B. konnten sie als von • der Stadt unabhängigem Mieter einen neuen attraktiveren Bibliotheksstandort frei • wählen Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  20. 5-Jahres-Finanzplan:  Negative Aspekte: Der Alltag • Eigenbetrieb: Stadtbibliothek Bremen • + jährliche Sorgen um Kürzungen entfallen • Steigende Personal-/Sachkosten nur über Leistungskürzungen • ausgleichbar • Aufstellen einer Eröffnungsbilanz • Bedingungen des öffentlichen Rechts bleiben bestehen • Zeitpunkt der Zuschusszahlung abhängig von der Verabschiedung • des kommunalen Haushaltes • Abstimmung mit Personalrat Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  21.  Im Aufsichtsrat beteiligte Politiker Traditionelles Verwaltungsdenken Der Alltag • Eigenbetrieb: Stadtbibliothek Bremen Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  22. Der Alltag • GmbH: Stadtbibliothek Schriesheim 1.) Stadtbibliothek Schriesheim • Kommunale Finanzkrise Auswirkungen auf ekz • Absicht der ekz: • Forderungen: • Qualität der bibliothekarischen Arbeit sichern • Kundenstamm erhalten • Erhöhung des Etats • Regelmäβige Etatanpassung an steigende Personal- und Sachkosten • Verbesserung der räumlichen Situation • Neue Möblierung • Reorganisation des alten Bestandes – jährl. Bestandserneuerung • Neue Medien für Jugendliche • Mehr Veranstaltungen • Keine Ausleihgebühr • Einsatz der EDV • Einstellen von Fachkräften Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  23. Der Alltag • GmbH: Stadtbibliothek Schriesheim 1.) Stadtbibliothek Schriesheim • Vorteile • für ekz: • für Bibliothek: • für Kommune: • Dauerhafte Kundenbindung • Sichere Einnahmen • neue ekz-Produkte kostenlos nutzen • Entlastung von Verwaltungsarbeit ?  Stadtbibliothek Schriesheim seit 01.01.2005 wieder kommunale Einrichtung Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  24. Der Alltag • Eingetragener Verein: Büchereiverein Schleswig-Holstein • historisch gewachsen • Zusammenschluss von 2 bestehende Vereinen • Mitglieder sind die kommunalen Träger • Büchereizentrale • koordinierendes und beratendes Mitglied • entwickelt Verträge, die kommunale Förderung steuern • verteilt Landeszuschuss Anmerkung Landesverfassung Schleswig-Holstein Art.9 Abs.3 „Die Förderung der Kultureinschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens und der Volkshochschulen ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“ Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  25. Der Alltag • Eingetragener Verein: Büchereiverein Schleswig-Holstein  Finanzielle Unterstützung erleichtert Entscheidung zugunsten der Bibliotheken • Nutzen für Bibliothek: • Zentrale Medienbeschaffung und kostenlose Bearbeitung • Veranstaltungen • Fortbildungen Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  26. Der Alltag • Stiftung: Hamburger Öffentliche Bücherhallen • Stiftung des privaten Rechts • erhält von Hamburg jährlich ein Budget ABER seit über 10 Jahren gedeckelt Durch Rechtsform haben HÖB Instrument und Rechte um angemessen zu reagieren Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

  27. Fazit Ist eine neue Rechtsform die Rettung ? Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

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