170 likes | 314 Views
UVP-Novelle 2004. Teilumsetzung der Aarhus-Konvention i.d. Fassung der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie 2003/35/EG Neugestaltung der UVP für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken Änderungen auf Grund von Judikatur und Erfahrungen aus der Vollzugspraxis Übergangsbestimmungen.
E N D
UVP-Novelle 2004 • Teilumsetzung der Aarhus-Konvention i.d. Fassung der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie 2003/35/EG • Neugestaltung der UVP für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken • Änderungen auf Grund von Judikatur und Erfahrungen aus der Vollzugspraxis • Übergangsbestimmungen
Teilumsetzung der Aarhus-Konventionbzw. der ÖffentlichkeitsbeteiligungsRL
Umweltorganisationen Kriterien gem. § 19 Abs. 6: • Vereine oder Stiftungen • Vorrangiges Ziel ist Umweltschutz • Gemeinnützigkeit • Bestandsdauer mindestens 3 Jahre vor Beantragung der Anerkennung mit dem vorrangigen Ziel des Umweltschutzes
Umweltorganisationen Umfang der Parteienrechte gem. § 19 Abs. 10 • Einhaltung von Umweltschutzvorschriften, soweit schriftlich Einwendungen erhoben wurden (Anerkennungsbescheid!) • Berufungslegitimation uneingeschränkt • Beschwerdelegitimation an den VwGH eingeschränkt
Enteignungen Klarstellung in § 2 Abs. 3: • Die Einräumung von Dienstbarkeiten gem. § 111 Abs. 4 erster Satz WRG erfolgt im Rahmen des konzentrierten UVP-Verfahrens • Alle anderen Enteignungsbestimmungen sind von den dafür zuständigen Behörden außerhalb des UVP-Verfahrens zu vollziehen • Die Zustimmung Dritter als Antrags- oder Genehmigungsvoraussetzung ist dann nicht erforderlich (vergl. §§ 5 Abs. 1 und 17 Abs. 1)
Feststellungsverfahren • Beschwerdebefugnis der Standortgemeinde an den Verwaltungsgerichtshof • Kein Ersatz der Barauslagen durch den Umweltanwalt und die mitwirkenden Behörden • Keine Änderung der Regelung über die Parteistellung, insb. keine Parteistellung für NachbarInnen
Neugestaltung 3. Abschnitt Probleme (vergl. VfGH zur B 301): • T-VO ist keine Genehmigung nach EU-RL • keine vollständige Berücksichtigung der UVP mangels nachfolgender Verfahren • Rechtsschutzprobleme • Mangelnde EU-Konformität
Neugestaltung 3. Abschnitt Legistische Maßnahmen: • Abschaffung der Trassenverordnung • Teilkonzentration beim/bei der BMVIT • Teilkonzentration beim/bei der LH • Keine Berührung der Zuständigkeit für Landesmaterien • Koordination des/der BMVIT
Neugestaltung 3. Abschnitt Koordinationsverpflichtung des/der BMVIT gem. § 24h Abs. 7 • Abstimmung, welche Behörde welche Ergebnisse der UVP in ihrem Verfahren berücksichtigt • Welche Sachverständigen beigezogen werden Sehr frühzeitig!
Anhänge 1 und 2 • Herstellen eines richtlinienkonformen Textes (Z 1, 2, 18 b, 24) • Umsetzung der Ergebnisse des 5-Jahresberichtes der EK - Erweiterung auf Spalte 3 bei den Z 64, 79, 80 • Judikatur und Verwaltungspraxis (Z 12, 14, 25, 38) • Ergebnisse diverser industriebezogener Studien sowie des EPER (Erweiterung auf Spalte 3 bei den Z 64, 79, 80) • Überarbeitung der Z 9 und 10 in Anlehnung an die Änderungen im 3. Abschnitt (§§ 23a und 23b) • Definition der Siedlungsgebiete (und ihres Nahebereichs) als Kategorie E
Anhang 1 (1) • Z 1: Streichen der 1.000 t/a - Schwelle – nicht RL-konform, physikal. Behandlung erst ab 20.000 t/a • Z 12: Änderung von Gletscherschigebieten generell EFP, Definition für Schigebiet, spezieller Kumulationstatbestand • Z 14: Kriterium der Flugbewegungen wird adaptiert, Einführung von Tatbeständen in Spalte 3 (siehe auch Novelle 2005)
Anhang 1 (2) • Z 17: Einbeziehung von Golfplätzen und Sportstadien (siehe auch Novelle 2005) • Z 18: Einführung eines Tatbestandes in schutzwürdigen Gebieten, Einführung eines Tatbestandes für Städtebauvorhaben • Z 25: Zusammenführung von Nass- und Trockenbaggerungen in einer Ziffer, Anpassung der Spezialtatbestände für Festgesteinsabbau
Novelle 2005 • Einzelfallprüfung gem. § 3 Abs. 4a bei besonderen Voraussetzungen • Sportstadien für internationale Großveranstaltungen • Renn- und Teststrecken (mind. 20 Jahre alt) • Renn- und Teststrecken für Sicherheitsprüfungen im Produnktionszyklus • Änderungstatbestand für Flughäfen
„Fundstellen“ • UVP-G 2000 (konsolidierte Fassung) www.umweltnet.at/article/archive/7237 • Liste der anerkannten Umweltorganisationen unter: www.umweltnet.at/article/archive/7237 • Artikel „Umweltverträglichkeit neu – die letzten UVP-G Novellen“ in RdU [2005] 52