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Garantien im Internationalen Geschäft. GENERELLE FUNKTION DER GARANTIE Risiko des IRREGULÄREN VERLAUFES eines Geschäftes beliebiger Art abdecken ( nicht oder nicht vereinbarungsgemäß erfolgte Erfüllung vertraglicher Verpflichtung ). GENERELLE FUNKTION DER GARANTIE
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Garantien im Internationalen Geschäft
GENERELLE FUNKTION DER GARANTIE Risiko des IRREGULÄREN VERLAUFES eines Geschäftes beliebiger Art abdecken ( nicht oder nicht vereinbarungsgemäß erfolgte Erfüllung vertraglicher Verpflichtung )
GENERELLE FUNKTION DER GARANTIE SICHERUNGdes Begünstigen gegen einen möglichen künftigen - noch nicht entstandenen- SCHADEN BANK tritt ein, wenn der Begünstigte einen SCHADEN erleidet, weil ein nachteiliges Ereignis eingetreten oder ein beabsichtigter Erfolg ausgeblieben ist BANK erbringt aber NICHT SELBST die vertraglich geschuldete LEISTUNG, sondern verspricht ENTSCHÄDIGUNG bis zur Höhe eines in der Garantie genau festgesetzten GELDBETRAGES
Garantie dient dazu, dem Begünstigten problemlos und ohne jeden Aufschub einen schnellen und sicheren finanziellen Ausgleich für bestimmte erlittene Nachteile zu gewährleisten
B Ü R G S C H A F T G A R A N T I E Charakter Charakter a k z e s s o r i s c h ! a b s t r a k t ! * vom Bestehen der Hauptschuld abhängig * unabhängig vom Grundvertrag * kein Anspruch, wenn Hauptschuld wegfällt * Zahlung auf „erste Anforderung“ * Geltend machen von Einreden erlaubt * keine Einreden und Einwendungen Fälligkeit Fälligkeit Berechtigung der Forderung muß feststehen Behauptung des Begünstigten genügt Einreden müssen geltend gemacht werden Klärung von Zweifeln ist Sache der Vertragspartner schützt nur vor Zahlungsunfähigkeit
B Ü R G S C H A F T G A R A N T I E ZweckZweck Erfüllung der Verbindlichkeit Sicherung eines beliebigen Risikos (primär Zahlungsverpflichtung des Hauptschuldners) Haftung des Bürgen für fremde Schuld eigene Verpflichtung des Garanten Gestaltung Gestaltung Schriftform Formfrei (= Telex, Brief, Swift) Regelung im Gesetz nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt doch: echter Vertrag und somit durch BGB § 765 - 778 Rechtsprechung und Lehre ausreichend HGB § 349 + 350 klar entwickelt
Rechtliche Regelung der BÜRGSCHAFT § 765 BGB (1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. (2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.
A K K R E D I T I V G A R A N T I E Zahlungsinstrument Sicherungsinstrument Besicherung von Kaufpreiszahlungen, Sicherung vor R I S I K E N Einreichung von Dokumenten aus Nichterfüllung von Verträgen Normalfall ist: Normalfall ist: Ausnutzung (= Zahlung) Nicht- Inanspruchnahme Inanspruchnahme läßt vermuten, das der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde Gemeinsamkeiten 1. besonders strenge Form von Bank-Zahlungsversprechen 2. Vom Grundgeschäft unabhängig ( Abstraktheit )
Einleitung Verpflichtung Garantieaufbau Anzahlungsgarantie Nr. .... Inkrafttretung Reduzierung Gültigkeit
Einleitung Unsere Kundin, die Firma...-nachstehend Verkäufer genannt- hat uns davon unterrichtet, daß sie mit Ihnen als Käufer einen Vertrag abgeschlossen hat, im Gesamtwert von DM..... Gemäß den darin mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen, werden Sie dem Verkäufer eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtwertes d.h. DM... leisten, und zwar gegen Bankgarantie in gleicher Höhe zu Ihren Gunsten. Dies vorausgeschickt, übernehmen wir .... Bank hiermit Ihnen gegenüber die Garantie über DM ... indem wir uns unwiderruflich verpflichten, Ihnen jeden uns von Ihnen genannten Betrag bis zur Höhe der oben erwähnten Anzahlung zurückzuerstatten, und zwar bei Erhalt Ihrer ersten schriftlichen Anforderung, in der Sie gleichzeitig erklären, daß der Verkäufer die obige Ware nicht geliefert hat. Inanspruchnahmen und Zahlungen aus dieser Garantie setzen voraus,daß der Anzahlungs- betrag bei uns vorbehaltlos zu Gunsten des Verkäufers (Konto Nr.: .........) eingegangen ist. Im Fall der Teillieferung reduziert sich diese Garantie um 50 % des Wertes jeder Teillieferung die uns durch Vorlage von Kopien der entsprechenden Rechnung und des Transsportdokumentes nachgewiesen wird. Unsere Verpflichtung aus dieser Garantie erlischt nach kompletter Lieferung der obigen Ware- spätestens jedoch am .. .. .. Eine Inanspruchnahme daraus muß uns bis zu diesem Tage zugegangen sein. Diese Garantie ist uns zurückzugeben, sobald sie gegenstandslos bzw. verfallen ist. Verpflichtung Inkrafttretung Reduzierung Gültigkeit
Rechtsverhältnisse direkte Garantie Geschäftsbesorgungsvertrag Deckungsverhältnis Schuldversprechen/ Garantievertrag * Grundvertrag/ Valutaverhältnis * Abwicklung nach dem Recht im Land des Garanten Garantieauftraggeber (meist Exporteur) Garantie (Bank) Garantienehmer (meist Importeur)
Rechtsverhältnisse indirekte Garantie Geschäftsbesorgungsvertrag Deckungsverhältnis Geschäftsbesorgungsvertrag mit Auftragshaftung und ggf. separater Rückgarantie Garantievertrag Grundvertrag/ Valutaverhältnis Garantieauftraggeber (meist Exporteur) Auftraggebende Erstbank Garant Zweitbank Garantienehmer (meist Importeur)
INDIREKTE GARANTIE Einleitung SCHILDERUNG DES GRUNDGESCHÄFTS (= WIE IN DER DIREKTGARANTIE) IN CONSIDERATION OF THE AFORESAID, WE HEREBY A S K YOU TO ISSUE THE ________________GARANTEE REQUIRED (COVERING OUR CUSTOMER`S OBLIGATIONS) AMOUNTING TO ____________ , VALID UNTL __________, IN FAVOR OF _____________ . Auftrag IN VIEW OF YOUR DOING SO, WE HEREBY UNDERTAKE TO PAY TO YOU, UPON RECEIPT OF YOUR NOTIFICATION THAT YOU HAVE BEEN CALLED UPON TO EFFECT PAYMENT UNDER YOUR GUARANTEE, ANY AMOUNT CLAIMED BY YOU, UP TO THE MAXIMUM OF ________. IN CONSIDERATION OF THE MAILING TIME, OUR LIABILITY UNDER OUR COUNTER GUARANTEE NO. _____ TOWARDS YOU WILL EXPIRE ON_______. ANY CLAIM UNDER IT MUST BE RECEIVED BY US BY THAT DATE. Counter- Guarantee
Reduzierung der GARANTIE THIS GARANTEE WILL BE REDUCED BY_______ % OF THE VALUE OF EACH PART-SHIPMENT PROVED BY PRESENTATION TO US OF COPIES OF THE RELATIVE INVOICE (S) AND TO TRANSPORT DOCUMENTS IM FALLE VON TEILLIEFERUNGEN REDUZIERT SICH DIESE GARANTIE UM ____ % DES WERTES JEDER TEILLIEFERUNG, DIE UNS DURCH VORLAGE VON KOPIEN DER ENT- SPRECHENDEN RECHNUNGEN UND TRANSPORTDOKMENTE NACHGEWIESEN WIRD
INANSPRUCHNAHME 1. Benachrichtigung des Kunden 2. Prüfung der formellen Voraussetzungen Gültigkeit Inkrafttreten Authentizität (Unterschriften/ Stichzahl) Form ( “ in writung“/ Telex/ Telefax) Übereinstimmung der Inanspruchnahmeerklärung (“statement“/ “declaration“) mit den Garantiebedingungen
VERSÄUMNIS DER FÜR DIE INANSPRUCHNAHME IN DER GARANTIE GESETZTEN FRIST FÜHRT NACH DEUTSCHEN RECHT ZUM ERLÖSCHEN DER GARANTIE
AUSBUCHUNG DER GARANTIE die Garantie wird ausgebucht wenn ihre Gültigkeit abgelaufen ist wenn feststeht, daß die Bank nicht mehr in Anspruch genommen werden kann wenn feststeht, daß die Bank einen noch eingehenden „claim“ nicht mehr zu honorieren braucht Normalfall Direkte Garantie: bei Rückgabe der Garantieurkunde Indirekte Garantie: bei Entlastung seitens der Korrespondenzbank
Gültigkeit, Ablauf und Ausbuchung von Garantien • Direkte Garantie: • Gültigkeitszeitraum Ablauf für d. Begünstigten = • Verfalldatum • Ausbuchung erfolgt nach Verfall bzw. bei problematischen Ländern erst nach Rückgabe der Urkunde • Indirekte Garantie: • Gültigkeitszeitraum Ablauf für d. Begünstigten = • Verfalldatum • Rückhaftung d. Bank bis Haftungsentlassung u. danach Ausbuchung
REDUZIERUNG DER GARANTIE Garantie TypenTeilerfüllung denkbar ? Zahlungsgarantie JA- Nachweis sehr einfach Bietungsgarantie NEIN- keine Reduzierung Anzahlungsgarantie JA- geradezu klassischer Fall
REDUZIERUNG DER GARANTIE Garantie TypenTeilerfüllung denkbar ? Vertragserfüllungsgarantie JA- aber: Nachweis schwierig, es sei denn Bestätigung des Begünstigten außerdem : Frage der Zuordnung des für die einzelnenVerpflichtungen vorgesehenen Anteils am Garantiebetrag Gewährleistungsgarantie JA- möglich bspw. nach erfolgter vorläufiger Abnahme und Zustimmung des Begünstigten (Mitunterzeichnung des Protokolls) Kreditbesicherungsgarantie JA- bei vereinbarter Teilrückzahlung und p r ä z i s e Klausel in der Garantie
PAYMENT GUARANTEE Zahlungsgarantie Sicherung etwaiger Ansprüche des Verkäufers an den Käufer wegen nicht vereinbarungsgemäß erfolgter Bezahlunggelieferter Ware ==> sichert Vertragswert von x - 100 % ==> vergleichbar: Importakkreditiv ==> sichert dem Verkäufer die Bezahlung seiner gelieferten Waren
TENDER GUARANTEE/ BID BOND Bietungsgarantie Sicherung etwaiger Ansprüche der ausschreibenden Stelle an den Anbieter wegen vorzeitiger Zurückziehung oder Änderung seines Angebotes oder bei Zuschlag Weigerung des Anbieters, den Vertrag zu unterzeichnen oder die meist verlangte Performance Guarantee beizubringen ==> deckt evtl. Kosten der ausschreibenden Stelle ==> 1-3 % vom Auftragswert ==> Laufzeit ca. 90 - 180 Tage
ADVANCE PAYMENT GUARANTEE Anzahlungagarantie Sicherung etwaiger Ansprüche des Käufers an den Verkäufer auf Rückzahlung seiner vor Warenlieferung geleisteten Anzahlung, sofern Lieferung nicht oder nur teilweise vorgenommen wurde ==> über den vollen Wert der Anzahlung bis zu 100% des Vertragswertes bei Vorauszahlung
PERFORMANCE GUARANTEE Liefer- und Leistungsgarantie Sicherung etwaiger Ansprüche des Käufers an den Verkäufer wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung zum Beispiel: vereinbarter Zahl von Teillieferungen Lieferdaten,- fristen Bestimmungsort Transportmittel
PERFORMANCE GUARANTEE Liefer- und Leistungsgarantie und/ oder Sicherung etwaiger Ansprüche des Käufers an den Verkäufer wegen nicht vereinbarungsgemäßer Leistungen zum Beispiel: Bau Montage Überwachung ==> in der Praxis ca. 10 % vom Auftragswert ==> sichert vertragsmäßige, pünktliche Lieferung und Leistung
PERFORMANCE GUARANTEE Vertragserfüllungsgarantie Sicherung etwaiger Ansprüche des Käufers an den Verkäufer wegen Nichterfüllung der mit der Unterzeichnung des Vertrages übernommenen Verpflichtungen ==> in der Praxis ca. 10 % vom Auftragswert ==> Absicherung von allem, was im Vertrag steht
WARRANTY GUARANTEE Gewährleistungsgarantie Sicherung etwaiger Ansprüche des Käufers an den Verkäufer wegen nach Lieferung evtl. auftretender Mängel, z.B. Qualität Funktion Beschaffenheit Leistung ==> in der Praxis ca. 3 -5 % vom Auftragswert ==> sichert dem Käufer, das Mängel innerhalb einer bestimmten Garantiefrist -meist 1 Jahr- beseitigt werden
BILL OF LADING GUARANTEE Konnossementsgarantie Sicherung etwaiger Ansprüche des Reeders an die Bank wegen Haftung bezüglich Warenauslieferung ohne Konnossement ==> 150 % vom Warenwert ==> schützt den Reeder vor Schaden, wenn er die Ware ohne Papiere ausliefert ==> Frachter sind heute oft schneller da als Dokumente ==> gültig solange bis die Originalpapiere da sind
CREDIT GUARANTEE Kreditsicherungsgarantie Sicherung etwaiger Ansprüche des Kreditgebers an den Kreditnehmer wegen nicht vereinbarungsgemäß erfolgter Rückzahlung eines Kredites ==> 100 % des Kreditbetrages
STAND BY L/C Stand-by- Akkreditiv Sonderform des Akkreditives dient als Garantieersatz in den Ländern, in denen Banken gesetzlich keine Garantien stellen dürfen z.B. USA, Phillipien ==> unterliegt gesonderten Bedingungen (kann den ERA unterleigen) ==> mehr Zahlungsfunktion als Sicherungsfunktion ==> Einreichung von Dokumenten