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BERUFLICHE QUALIFIZIERUNG BENACHTEILIGTER JUGENDLICHER

BERUFLICHE QUALIFIZIERUNG BENACHTEILIGTER JUGENDLICHER. Benachteiligtenförderung. Ausbildungsbegleitende Hilfe. Berufsausbildungvorbereitung. Berufsausbildung. Nachqualifizierung. Problem der beruflichen Qualifizierung.

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BERUFLICHE QUALIFIZIERUNG BENACHTEILIGTER JUGENDLICHER

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Presentation Transcript


  1. BERUFLICHE QUALIFIZIERUNG BENACHTEILIGTER JUGENDLICHER

  2. Benachteiligtenförderung Ausbildungsbegleitende Hilfe Berufsausbildungvorbereitung Berufsausbildung Nachqualifizierung

  3. Problem der beruflichen Qualifizierung • „Schlechte“ wirtschaftliche Lage und wenige Ausbildungsplätze • Wachsender Konkurrenzdruck und Verdrängungswettbewerb auf dem Ausbildungsmarkt • Steigende Anforderungen an die Auszubildenden • Übergänge ( Schule- Bewerbung- Ausbildung- Erwerbsleben) stellen ein hohes Risiko dar, häufig fehlt die benötigte Beratung um die Schritte zu meistern • Keine typischen Berufsbiographien mehr mit der Folge: - „Patchworkbiographien“ mit Zeiten der Arbeitslosigkeit - „Maßnahmenkarrieren“

  4. Berufliche Qualifizierung benachteiligter Jugendlicher will: • den Übergang von der Schule in die Ausbildung verbessern (  Ausbildungsvorbereitung) • Jugendlichen mit geringen/ oder keinen Chancen eine Ausbildungsstelle bieten (z.B. BüE- Berufsausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen) • das Durchhaltevermögen und die Chancen auf Prüfungserfolg durch zielgruppengerechte Förderung erhöhen ( z.B. abH- Ausbildungsbegleitende Hilfe) • Unterstützung bei dem Übergang Ausbildung -Beruf anbieten • eine Chance zur berufliche Nachqualifizierung geben.

  5. Zielgruppe für diese Maßnahmen sind: • durch äußere Rahmbedingungen Benachteiligte,z.B.: - Jugendliche in strukturschwachen Gebieten - Jugendliche die durch den steigenden Verdrängungswettbewerb und knapper werdende Ausbildungsplätze keine Chance am freien Ausbildungsmarkt haben würden

  6. Zielgruppe für diese Maßnahmen sind: • durch individuelle Voraussetzungen Benachteiligte. Dazu zählen folgende Risikofaktoren: - „schlechtere“ soziale Herkunft - „ schlechte“ schulische Bildung/ Vorbildung - „falsches“ Geschlecht - „falsche“ Herkunft/ Nationalität Alle Risikofaktoren summieren sich und verschlechtern die Chancen

  7. Förderung mit dem Ziel: Ausbildung für alle • Zielgerichtete und bedarfsgerechte Weiterbildung, damit auch lernschwächere/ benachteiligte junge Menschen die Chance auf eine qualifizierte Berufsausbildung und damit auf eine berufliche Zukunft erhalten • Grundlagen stehen im § 40 des Ausbildungsfördergesetz bzw. SGB III • In enger Zusammenarbeit mit den Berufsschulen, Betrieben, Kammern, außer- u. überbetrieblicher Einrichtungen, Jugendämtern, Beratungsstellen und der Bundesanstalt für Arbeit entstand ein lokales Verbundsystem, das heute - ausbildungsbegleitende Hilfen - Vollausbildungen - Nachqualifizierung anbieten kann.

  8. BvB Berufsausbildungsvorbereitung Fachpraxis +Stützunterricht +Sozialpädagogik Betriebs- praktikum Berufs- schule Ausbildung im Betrieb BüE Ausbildung in der Einrichtung Ausbildung in der Einrichtung Berufsschule Berufsschule Berufsschule Praktikums- betriebe Praktikums- betriebe Nachqualifizierung - Lernen am Arbeitsplatz - Qualifizierung beim Bildungsträger - Sozialpädagogik Fachpraxis +Stützunterricht + Sozialpädagogik Fachpraxis +Stützunterricht + Sozialpädagogik abH Stützunterricht + Sozialpädagogik Ausbildungsabschluß

  9. Berufsausbildungsvorbereitung (BvB) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen haben das Ziel, jungen Menschen, die nicht mehr der Vollschulzeitpflicht unterliegen, den Einstieg in Ausbildung und Beruf zu erleichtern und vorrangig eine Berufsausbildung zu ermöglichen. (Berufsvorbereitung/ berufliche Orientierung) Hierzu stehen differenzierte Maßnahmen zur Verfügung, um dem individuellen Förderbedarf gerecht zu werden. Zuständig für die Förderung ist die Berufsberatung des Arbeitsamts.

  10. BvB • Vermittlung von Basisqualifikationen und Grundkenntnissen in verschiedenen Berufsfeldern • Stützunterricht • intensive sozialpädagogische Betreuung. • Betriebspraktika sind integrierter Bestandteil der Maßnahmen • die Teilnehmer(innen) besuchen auch dieBerufsschule • Zielsetzung und Konzeption der Maßnahmen richten sich nach der spezifischen Situation und den Bildungsbedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe • Erstellung eines individuellen Förderplans

  11. BvB • je nach Förderbedarf werden: fachtheoretische und fachpraktische Basisqualifikationen, allgemeinbildende Inhalte, Einblick in verschiedene Berufsfelder, sozialpädagogische Betreuung zur Stabilisierung der Persönlichkeit, Vorbereitung auf den Hauptschulabschluß (Externenprüfung), Spracherwerb für ausländische Jugendliche, Hilfen bei der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit. • Die Betreuung erfolgt durch Ausbilder (in Werkstätten oder Übungsbüros), Lehrkräfte, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen.

  12. BvB- Relevanz für behinderte Jugendliche Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation haben BvB`s ein großes Gewicht, denn behinderte junge Menschen benötigen vielfach eine längere Vorbereitungs- und Umstellungsphase auf Ausbildung und Beruf. Dabei sind in erster Linie folgende Maßnahmen relevant: · flexible Förderlehrgänge (Förderdauer individuell) ·Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt für Behinderte (WfB), um den Übergang in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in der WfB zu ermöglichen; · blindentechnische oder vergleichbare Grundausbildung, wenn diese nicht bereits vermittelt werden konnten.

  13. BvB Berufsausbildungsvorbereitung Fachpraxis +Stützunterricht +Sozialpädagogik Betriebs- praktikum Berufs- schule Ausbildung im Betrieb BüE Ausbildung in der Einrichtung Ausbildung in der Einrichtung Berufsschule Berufsschule Berufsschule Praktikums- betriebe Praktikums- betriebe Nachqualifizierung - Lernen am Arbeitsplatz - Qualifizierung beim Bildungsträger - Sozialpädagogik Fachpraxis +Stützunterricht + Sozialpädagogik Fachpraxis +Stützunterricht + Sozialpädagogik abH Stützunterricht + Sozialpädagogik Ausbildungsabschluß

  14. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) abH dienen dazu, den Erfolg einer betrieblichen Berufsausbildung durch Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung zu sichern. • Angebot für benachteiligte Jugendliche, wenn ohne entsprechende Hilfen eine Ausbildungsstelle nicht vermittelt werden kann, ein Ausbildungsabbruch droht oder ohne abH die Ausbildung zu scheitern droht. • behinderte Auszubildende, für die eine besondere Leistung in Form der intensiveren Betreuung in einer Reha-Einrichtung nicht erforderlich sind.

  15. abH Das Förderangebot umfasst: · Stützunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und allgemeinbildenden Fächern (z. B. Deutsch, Mathematik, Sozialkunde); · Aufarbeitung der Berufsschulinhalte; · gezielte Lernberatung, individuelle Gesprächsangebote; · Sprachförderung ausländischer Jugendlicher und junger Aussiedler; · Einzelfallhilfe und Gruppenberatung, Training zum Verhalten bei Prüfungen, bei Konflikten im Betrieb und bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz; · Unterstützung im Umgang mit Behörden, Herstellung von Kontakten zu Beratungsstellen; · Hilfen bei der Freizeitgestaltung.

  16. abH • Dauer: Die Förderung kann bereits zu Beginn und auch für die gesamte Zeit der Ausbildung in Anspruch genommen werden (bewilligt in der Regel für ein Jahr). Wenn neben sozialen Problemen und Schwierigkeiten mit der Fachtheorie verstärkt auch Probleme in der Fachpraxis auftreten, dann können die ausbildungsbegleitenden Hilfen ergänzt werden durch fachpraktisch orientierte außerbetriebliche Ausbildungsphasen (maximal 3 Monate je Ausbildungsjahr). • Über die Teilnahme entscheidet die Berufsberatung und von den Ausbildungsbetrieben oder den Maßnahmeträgern - beim zuständigen Arbeitsamt beantragt. • Die Maßnahmekosten trägt das Arbeitsamt.

  17. BvB Berufsausbildungsvorbereitung Fachpraxis +Stützunterricht +Sozialpädagogik Betriebs- praktikum Berufs- schule Ausbildung im Betrieb BüE Ausbildung in der Einrichtung Ausbildung in der Einrichtung Berufsschule Berufsschule Berufsschule Praktikums- betriebe Praktikums- betriebe Nachqualifizierung - Lernen am Arbeitsplatz - Qualifizierung beim Bildungsträger - Sozialpädagogik Fachpraxis +Stützunterricht + Sozialpädagogik Fachpraxis +Stützunterricht + Sozialpädagogik abH Stützunterricht + Sozialpädagogik Ausbildungsabschluß

  18. Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BüE) • Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die Aufnahme einer Berufsausbildung (Duales System), ihre Fortsetzung in einem Ausbildungsbetrieb und den erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen. • Neben benachteiligten Jugendlichen, auch für behinderte Auszubildende, die die auf umfassendere Hilfen eines Berufsbildungswerks oder einer sonstigen Reha-Einrichtung nicht angewiesen sind.

  19. BüE • Die Ausbildung erfolgt nach dem dualen System (außerbetriebliche Einrichtung und Berufsschule). - Ausbildung - Stützunterricht - sozialpädagogische Begleitung · Ausgebildet wird in kleinen Gruppen in betriebsgerecht ausgestatteten Ausbildungswerkstätten oder Übungsbüros. • individuelle Förderpläne • Außenkontakte zu Berufsschule, Ausbildungsbetrieben, Berufsberatung, Beratungsstellen und Eltern sollen den Erfolg der Maßnahmen verstärken. • der Übergang in einen betrieblichen Ausbildungsplatz ist jederzeit möglich und wird angestrebt • Betriebspraktika (je Ausbildungsjahr mindestens vier Wochen und maximal drei Monate) sollen den Schritt ins Berufsleben erleichtern.

  20. BüE Das Angebot umfasst: · Unterricht in fachtheoretischen und in allgemeinbildenden Fächern (z.B. Deutsch, Sozialkunde); · Aufarbeitung der Berufsschulinhalte; · Sprachförderung ausländischer Jugendlicher und junger Aussiedler; · sozialpädagogische Begleitung, Gesprächsangebote, Einzelfallhilfen; · Training zum Verhalten bei Prüfungen, bei Konflikten im Betrieb und bei der Bewerbung; · Unterstützung im Umgang mit Behörden; · Herstellung von Kontakten zu Beratungsstellen; · Hilfen bei der Freizeitgestaltung; · Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Betriebspraktika. · Übergangshilfen in das Berufsleben ( max. 6 Mon.) nach der BüE

  21. BüE • Die BüE-Träger müssen die Ausbildungsberechtigung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) nachweisen • Berufsberatung entscheidet über die Förderung und vermittelt BüE-Ausbildungsplätze. Vorrang hat jedoch die Vermittlung einer Ausbildungsstelle in einem Betrieb mit Hilfe von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). • Bewerber um BüE-Ausbildungsplätze müssen zuvor mindestens sechs Monate an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben

  22. BvB Berufsausbildungsvorbereitung Fachpraxis +Stützunterricht +Sozialpädagogik Betriebs- praktikum Berufs- schule Ausbildung im Betrieb BüE Ausbildung in der Einrichtung Ausbildung in der Einrichtung Berufsschule Berufsschule Berufsschule Praktikums- betriebe Praktikums- betriebe Nachqualifizierung - Lernen am Arbeitsplatz - Qualifizierung beim Bildungsträger - Sozialpädagogik Fachpraxis +Stützunterricht + Sozialpädagogik Fachpraxis +Stützunterricht + Sozialpädagogik abH Stützunterricht + Sozialpädagogik Ausbildungsabschluß

  23. Berufsbegleitende Nachqualifizierung • Neues Qualifizierungskonzept, das an- und ungelernten jungen Erwachsenen durch eine Kombination aus Beschäftigung und berufsbegleitender Qualifizierung die Möglichkeit eröffnet, nachträglich einen nach dem BBiG anerkannten Berufsabschluß zu erwerben. • flexible Gestaltung der Qualifizierung in Teilabschnitten • Umschulungsangebote für Langzeitarbeitslose, die ihre letzten Lernerfahrungen vor lange Zeit gemacht haben • Langzeitarbeitslose mit einer nicht mehr bedarfsgerechten Erstausbildung Allgemeine Zielsetzung ist die Umschulung Erwachsener, die aufgrund ihrer sozialen Situation, schulischen Defiziten, wegen ihrer Nationalität oder ihres Geschlechts bisher keine berufliche Qualifikation erreicht haben.

  24. Berufsbegleitende Nachqualifizierung - Vorbereitungsphase: (6 Wochen- 6 Monate) dient der Motivierung und Vorförderung. Berufsorientierung,Berufs- erkundung, Auswahl des Berufe sowie praktisch, methodisch und inhaltliche Vorbereitung auf die Umschulung sind Teil der Phase. - Umschulungszeit: ( bis 24 Monate) Es handelt sich nicht wie bei normalen Umschulungen um eine Zweitausbildung, vielmehr ist es eine nachgeholte Erstausbildung - Nachbetreuung: ( ca. 6 Monate) Übergang ins Berufsleben soll erleichtert werden. Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche, Bewerbungshilfe, persönliche Stabilisierung sowie Hilfe bei der Umstellung auf die neue Arbeits- und Lebenssituation.

  25. Berufsbegleitende Nachqualifizierung • Neue Ansätze/ Konzepte der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gibt es viele, z.B. • Modulare Gliederung der Qualifizierung Gemeinsam ist ihnen: - Ziel ist die Berufsausbildung/ Erstberufsausbildung - der Arbeitsplatz wird als Lernort genutzt - individueller Bildungsplan

  26. Beruflich Rehabilitation • Die berufliche Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen und Hilfen, die erforderlich sind, die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung behinderter Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu erreichen. Rechtliche Grundlage ist vor allem das SGB III (Sozialgesetzbuch). Für die berufsfördernden Maßnahmen und Hilfen sowie die entsprechende finanzielle Förderung zur Ersteingliederung ist in der Regel das Arbeitsamt zuständig. • Förderung erfolgt nach einem Reha-Gesamtplan • Die Förderung muß beantragt werden und setzt die Feststellung der Behinderung (gesetzliche Definition) und der beruflichen Eignung voraus • Berufliche Ersteingliederung: Für die Förderung der beruflichen Ausbildung behinderter junger Menschen gilt der Grundsatz „so normal wie möglich, so spezifisch wie nötig".

  27. Berufliche Rehabilitation Die Fördermaßnahmen umfassen: · berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Werkstatt für Behinderte/WfB) sowie schulische Formen der Berufsvorbereitung (z.B. Berufsvorbereitungsjahr); · Berufsausbildung in Betrieben, in Reha-Einrichtungen (z.B. Berufsbildungswerk) und die Berufsausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen (BüE). · Behinderte Auszubildende können Prüfungsmodifikationen und Ausbildungserleichterungen (z.B. Verlängerung der Ausbildungszeit) beantragen. Während einer betrieblichen Berufsausbildung können ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) in Anspruch genommen werden. · Maßnahmen zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt

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