1 / 15

Informationsveranstaltung zum Übergang in die Sekundarstufe I

Informationsveranstaltung zum Übergang in die Sekundarstufe I. Referat 24 – Schulaufsicht. Herzlich Willkommen!. 1. Begrüßung 2. Grundlegende Informationen 3. Schulen der SEK I stellen sich kurz vor 4. Möglichkeit für Rückfragen. Die beiden Schularten. Die Oberschule

chase-lyons
Download Presentation

Informationsveranstaltung zum Übergang in die Sekundarstufe I

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Informationsveranstaltung zum Übergang in die Sekundarstufe I Referat 24 – Schulaufsicht

  2. Herzlich Willkommen! 1. Begrüßung 2. Grundlegende Informationen 3. Schulen der SEK I stellen sich kurz vor 4. Möglichkeit für Rückfragen

  3. Die beiden Schularten Die Oberschule • ist eine Schule für alle und führt zu allen Abschlüssen(Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss, Abitur) • bietet eine 2. Fremdsprache an, sie ist aber nicht Pflicht • führt i. d. R. nach 9 Jahren zum Abitur Das Gymnasium • ist auf das Abitur ausgerichtet und setzt Lernfähigkeit in erhöhtem Lerntempo auf einem Anforderungsniveau voraus • bietet eine 2. Fremdspracheverpflichtend an • führt nach 8 Jahren zum Abitur • führt zu Abschlüssen in der Sek I (Berufsbildungsreife und Mittlerer Schulabschluss)

  4. Abschulung und Nichtversetzung In beiden Schularten durchlaufen die Schülerinnen und Schüler künftig die Sekundarstufe I bis zur letzten Jahrgangsstufe ohne eine Versetzungs(entscheidung) Erst für den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe ist eine Versetzungsentscheidung notwendig.

  5. Fachleistungsdifferenzierung in der Oberschule Unterricht auf zwei Niveaus • Grundlegende Anforderungen (G-Niveau) • Erweiterte Anforderungen (E-Niveau) • Englisch und Mathematikab Jahrgang 7 • Deutsch in der Regel ab Jahrgang 8, spätestens ab Jahrgang 9 • Physik oder Chemie spätestens im Jahrgang 9 Eltern haben Erstentscheidungsrecht der Einstufung

  6. Abschlüsse in beiden Bildungsgängen Grundsatz: Abschlüsse werden erst nach Prüfungen erworben Abschlüsse: • Erweiterte Berufsbildungsreife • Mittlerer Schulabschluss • Abitur

  7. Abitur nach 8 Jahren in der Oberschule

  8. Voraussetzungen • Eltern entscheiden nach Beratung durch die Klassenlehrkraft am Ende der Jahrgangstufe 6 • Bedingungen ab Jahrgang 7: • Kurse mit erweiterten Anforderungen (E-Kurse) in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathe sowie Chemie oder Physik • zusätzlicher Unterricht • Schulen legen ein Konzept zur Umsetzung (Differenzierung und zusätzlicher Unterricht) vor

  9. AufnahmeverfahrenOberschuleund Gymnasium

  10. Grundprinzipien des Übergangsverfahrens • Elternwahlrecht hat die oberste Priorität bei der Wahl der Schule • Eltern haben einen Erst-, Zweit- und Drittwunsch • Nur bei überangewählten Schulen findet ein Aufnahmeverfahren statt • Abgabe des Anmeldebogens in der Grundschule ist der 6. Februar 2013

  11. Das Aufnahmeverfahren • Bei ausreichenden Kapazitäten werden alle Kinder aufgenommen • Bei Überanwahl: Oberschule: 1. bis zu 10% Härtefälle (inkl. Geschwisterkinder) 2. ggf. Grundschulen mit besonderen Fremdsprachen 3. bis zu 1/3 nach Leistung über dem Regelstandard (ggf. Los) 4. regional zugeordnete Grundschulen (ggf. Los) 5. nicht zugeordnete Grundschulen (ggf. Los) Gymnasium: 1. bis zu 10% Härtefälle (inkl. Geschwisterkinder) 2. ggf. Grundschulen mit besonderen Fremdsprachen 3. Leistung über dem Regelstandard (ggf. Los) 4. Losverfahren unter den übrigen Schülerinnen und Schülern

  12. Härtefallregelung Dafür stehen maximal 10% der jeweiligen Kapazität der Schule zur Verfügung. Voraussetzungen für einen Härtefall sind: • Für die vorhandene Körperbehinderung gibt es an der Schule die notwendigen baulichen und räumlichen Voraussetzungen. • Aufgrund außergewöhnlicher familiärer und sozialer Situation entstehen erhöhte Belastungen. • Ein Geschwisterkind (im familienrechtlichen Sinn) befindet sich bereits in derselben Schule und die Nichtaufnahme führt zu ganz besonderen familiären Problemen.

  13. Kein Wunsch konnte berücksichtigt werden Schülerinnen und Schüler werden unter Berücksichtigung des Schulweges und nach Beratung durch die SfBWG folgendermaßen zugewiesen: • einer anderen Schule derselben Schulart • einer Schule einer anderen Schulart, die dieselbe abschließende Berechtigung vergibt • Am Dienstag, 12.03.13 und Donnerstag, 14.03.13 werden die Sprechzeiten zur telefonischen Elternberatung bis 19:00 Uhr verlängert

  14. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Weitere Informationen finden Sie unterwww.bildung.bremen.de

More Related