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Preis (P). Gesamtwohlfahrt. Wohlfahrt in Ausgangs- situation. P OP. Pos. Externe Effekte. P A. Wohlfahrtsgewinn. X A. X OP. Menge (X). 2. Markt und Marktversagen.
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Preis (P) Gesamtwohlfahrt Wohlfahrt in Ausgangs- situation POP Pos. Externe Effekte PA Wohlfahrtsgewinn XA XOP Menge (X) 2. Markt und Marktversagen In einer Marktwirtschaft werden knappe Güter auf Märkten gehandelt. Prinzipiell wird davon ausgegangen, dass sich auf freien Märkten bei vollständiger Konkurrenz eine optimale Güterverteilung einstellt. Somit werden Konsumenten- und Produzentenrente, die Gesamtwohlfahrt, im Marktgleichgewicht maximiert. Historisch betrachtet wurde Infrastruktur meist zunächst über den Markt angeboten. Gelingt es dem Markt nicht, die Güter optimal zu verteilen, so ergibt sich ein Zustand des Marktversagens, so dass die Gesamtwohlfahrt verringert wird. Eine der beiden Renten kann aber durchaus größer sein als im markteffizienten Zustand. Preis (P) = Persönlicher Höchstpreis (Zahlungsbereitschaft ) abzüglich des tatsächlich gezahlten Entgelts. Konsumentenrente PG Produzentenrente = Verkaufspreis abzüglich Kosten der Bereitstellung eines Gutes Menge (X) XG Preis (P) Defizit bei Grenzkosten- preisen N GK PDK DK PGK XDK XGK Menge (X) Universität Trier – Fachbereich IV – Volkswirtschaftslehre Seminar: Materielle und soziale Infrastruktur Infrastruktur und Marktversagen Gestaltung: Nicolas Motz / Paweł Paluchowski Seminarleitung: Prof. Dr. Spehl / Dipl.-Geogr. Gensheimer 1. Infrastruktur 4. Nichtanwendbarkeit des Ausschlussprinzips: Externe Effekte Nach Stohler sind Infrastrukturausgaben solche, die „zwar für öffentliche Güter getätigt werden, jedoch insofern Investitionen darstellen, als gegenwärtigem Aufwand künftige Erträge entsprechen.“ Zwei Merkmale von Infrastruktur: - Investitionscharakter - Kollektivguteigenschaften In der Definition von Infrastruktur ist Marktversagen bereits enthalten. Unterschieden wird zwischen materieller und sozialer Infrastruktur. Ziel der Infrastrukturpolitik ist es, ausreichend Infrastruktur anzubieten, um somit eine Grunddaseinsfürsorge zu sichern. Externe Effekte stellen eine unkompensierte Auswirkung des Handelns auf die Wohlfahrt Dritter dar. Unterschieden werden hierbei negative und positive externe Effekte. Negative externe Effekte schmälern die Wohlfahrt des unbeteiligten Dritten wohingegen positive diese erhöhen. Dabei ergibt sich ein Problem des Trittbrettfahrer- Verhaltens, da der Nutznießer nicht von der Leistung ausgeschlossen werden kann. Wären die Nutznießer zu einer Bezahlung gezwungen, würden die positiven Externalitäten also internalisiert, so könnte die Gütermenge erhöht werden, da vorher zu teure Anbieter nun ihre Kosten decken könnten. Hier liegt die gesamtwirtschaftlich erwünschte Nachfrage über der tatsächlich wirksam werdenden Nachfrage. Rivalität der Nutzung Im Infrastrukturbereich: Sowohl positive als auch negative externe Effekte treten bei Infrastruktur auf. Es bestehen aber zumeist Möglichkeiten des Ausschlusses bei positiven externen Effekten. Folglich können externe Effekte staatliche Bereitstellung nur bedingt erklären, jedoch können Eingriffe zur Korrektur von Marktverzerrungen durch Externalitäten erwünscht sein. Da die exakte Höhe externer Effekte schwer oder gar nicht ermittelbar ist, gestaltet sich die konkrete Umsetzung der Internalisierung schwierig. nein ja Klassische Kollektivgüter (z.B. Deiche) Quasikollektivgüter (z.B. überfüllte Innenstadtstraße) Ausschliessbarkeit nein ja Klubkollektivgüter (z.B. Tennisanlage) Individualgüter 3. Keine Rivalität der Nutzung: Unteilbarkeiten Technische Gegebenheiten können dazu führen, dass die Kapazität nur in Sprüngen variiert werden kann. Sind innerhalb der Kapazitätsgrenze die variablen Kosten vernachlässigbar, herrscht keine Rivalität in der Nutzung. Konsequenzen: Die Bereitstellung kann generell über den Markt erfolgen, allerdings besteht die Gefahr der Bildung eines natürlichen Monopols. Durch den hohen Anteil von Fixkosten und geringen Grenzkosten sinken die Durchschnittskosten im relevanten Bereich der Nachfrage. 5. Reine Kollektivgüter Güter, bei deren Nutzung keine Rivalität herrscht und von deren Nutzung sich niemand ausschließen lässt, werden als reine oder klassische Kollektivgüter bezeichnet. Konsequenzen: Da niemand von der Nutzung ausgeschlossen werden kann, werden private Anbieter nicht bereit sein, das Gut zur Verfügung zu stellen. Es kommt zu vollständigem Marktversagen. Da die Versorgung eines zusätzlichen Nutzers nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (keine Rivalität in der Nutzung), wäre die Anwendung des Ausschlussprinzips mit Effizienzverlusten verbunden. Zur Organisation der Nachfrage muss ein Zwangsverband gebildet werden. Dies geschieht, indem der Staat das Gut bereitstellt. Die Finanzierung erfolgt über Steuergelder, während die Nutzung des Gutes ohne Entrichtung eines Entgeltes erfolgen kann. Im Infrastrukturbereich: Das Ausschlussprinzip lässt sich in fast allen Fällen anwenden. Somit handelt es sich nicht um reine Kollektivgüter. Eine Ausnahme bildet das kommunale Straßennetz, wobei nicht auszuschließen ist, dass die Anwendung des Ausschlussprinzips in Zukunft durch technischen Fortschritt möglich und rentabel wird. Das Straßennetz ist auch der Bereich, der bislang am wenigsten Gegenstand von Privatisierungsbemühungen ist. GK = Grenzkosten DK = Durchschnittskosten Sind mehrere Unternehmen im Markt, kann ein Anbieter durch Ausweitung seiner Produktions-menge seine Durchschnittskosten senken und den Marktpreis unterbieten. Letztendlich verbleibt nur ein Unternehmen im Markt, welches dann Monopolpreise festlegen kann. Der Staat kann ein entsprechendes Gut selbst bereit stellen oder die Preise des Monopolisten durch Regulierung fest-legen. Bei Preisen in Höhe der Durchschnittskosten wird Kostendeckung erreicht. Allerdings ist die angebotene Men-ge geringer als bei Grenzkostenpreisen, welche bei Wett-bewerb vorliegen. Will der Staat Grenzkostenpreise durch-setzen, muss er das entstehende Defizit übernehmen. 6. Schlussfolgerungen Während externe Effekte (und auch andere Formen des Marktversagen) im Bereich der materiellen Infrastruktur eine Rolle spielen, bilden Unteilbarkeiten das zentrale Argument für ein staatliches Eingreifen in Form von Regulierung oder öffentlicher Bereitstellung. Infrastrukturgüter sind stets mit Marktversagen verbunden. Bereits die Definition weist auf die Kollektivguteigenschaften hin. Im Infrastrukturbereich: Eine der zentralen technischen Eigenschaft von Infrastrukturgütern ist ihr Netzcharakter. Der Aufbau eines Netzes als Voraussetzung der Leistungserbringung führt zu einem hohen Fixkostenanteil. Folglich besteht die Gefahr, dass sich ein natürliches Monopol bildet.