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106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO. Novellierung. der. (Muster-). Weiterbildungs-ordnung. 106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO. Taj Mahal. 106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO. Ziele. einheitliche Bildungsordnung. transparente Struktur.
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106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Novellierung der (Muster-) Weiterbildungs-ordnung
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Ziele einheitliche Bildungsordnung transparente Struktur klar definierte Begriffe Flexibilität ambulant und stationär Qualitätssicherung
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Zielkonflikte Weiter-bildung Berufsrecht Sozialrecht / Zivilrecht ordnungspolitische Gesichtspunkte Honorar-verteilung Wissenschaft Praxis Einzelinteressen Berufsverbände Bildungs-inhalte Qualitätsanforderung Machbarkeit Bildungs-angebot Vereinfachung Spezialisierung
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Beratungsverlauf 101. Dt. Ärztetag 1998 Grundsatzbeschluss Novellierung [V-1 u.a.] • Die (Muster-) Weiterbildungsordnung bedarf der Überarbeitung. • Die Bundesärztekammer erhält den Auftrag, eine überarbeitete Entwurfs-Fassung dem 103. Deutschen Ärztetag vorzulegen. Hierbei sollten unter Beteiligung der Landesärztekammern, der Medizinisch-Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und der Berufsverbände überprüft werden: • die Weiterbildungsbezeichnungen • die Übernahme von Zusatzbezeichnungen, Fakultativen aeWeiterbildungen, Fachkunden in die Regelweiterbildung • und/oder • die Zusammenführung von Weiterbildungsbezeichnungen • Zugleich sind eine Klärung der Frage zur Festlegung der Gebietsgrenzen und eine redaktionelle Überarbeitung des Paragraphenteils notwendig und diese dem Deutschen Ärztetag zur Beschlussfassung vorzulegen. 103. Dt. Ärztetag 2000 Beschluss zur Weiterentwicklung der MWBO 104. Dt. Ärztetag 2001 Grundkonzept mit Vorstellung des Abschnitts A 105. Dt. Ärztetag 2002 Beschluss zur zweistufigen Hausarztweiterbildung 106. Dt. Ärztetag 2003 Vorlage der Novelle der MWBO
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Vorbereitung Anhörungen der Fachgesellschaften und Berufsverbände Beratungen in den Landesärztekammern vorbereitende Diskussionen im Arbeitsausschuss der StäKo „Ärztl. WB“ Diskussionen und Beschlüsse in der StäKo „Ärztl. WB“ mit Empfehlung an den Vorstand der BÄK Abstimmungen mit der KBV Diskussionen und Beschlüsse des Vorstandes der BÄK mit Antrag an den Dt. Ärztetag Beschlussfassung durch den Dt. Ärztetag
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Struktur (M)WBO Abschnitt A Paragraphenteil Abschnitt B Gebietsdefinition Facharzt-Kompetenz Facharzt-Kompetenz Schwerpunkt-K. Schwerpunkt-K. Abschnitt C Zusatzweiterbildungen Zusatzweiterbildungen Curriculäre Fortbildung Reduktion auf 3 Qualifikationsebenen (statt bisher 5) Reduktion auf 110 Bezeichnungen (statt bisher 161)
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A Überblick • im Wesentlichen der Text vom 104. Dt. Ärztetag • formale Anpassung an nur drei Qualifikationsebenen („Bereich“, „Befähigungsnachweis“, „berufsbegleitende Qualifikation“ zusammengefasst als „Zusatzweiterbildung“) • §§ 18, 19 (EU-Recht) an aktuelle Richtlinien angepasst • Formulierung der Übergangsbestimmungen in § 20 • Erfassung landesrechtlicher Besonderheiten, Hinweis in Fußnoten • Präambel: allgemeine Erläuterungen, was ärztl. WB ist / sein sollte • Kapitel zur Klarstellung von in der MWBO angewandten Begriffen
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A Eckpunkte • Differenzierung Gebietsgrenze und Weiterbildungskompetenzen • alle Bezeichnungen sind ankündigungsfähig • alle Weiterbildungs-Gänge enden mit einer Prüfung • Weiterbildung findet in hauptberuflicher bezahlter Tätigkeit statt mwioder berufsbegleitend (Zusatz-Weiterbildung) • Teilzeit-Weiterbildung (mind. 50 %) wird durchgehend anerkannt • Dokumentation und regelmäßige Gespräche über den mwiWeiterbildungsstand und -verlauf • Verbundbefugnisse sind möglich • klare allgemeine Übergangsbestimmungen in § 20, mwispezielle in den Abschnitten B und C
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt B Überblick • Darstellung der WB-Inhalte, die generell Gegenstand der WB sind mwi(und damit auch prüfungsrelevant) in „Allgemeinen Bestimmungen“ • inhaltliche WB-Anforderungen werden durch Verwaltungsrichtlinien mwikonkretisiert (101. DÄT [V-7]: Inhalte der WBO sind nicht Gegenstand der Beratung auf den Ärztetagen) • „common trunk“ in 4 Gebieten (Chirurgie, HNO, Pathologie, Pharmakologie) Denkbar auch bei • Hygiene u. Umweltmedizin / Mikrobiologie, Virologie, miInfektionsepidemiologie / Labormedizin / Transfusionsmedizin • Psychiatrie / Psychosomatik / Psychotherapie • theoretische Fächer wieder aufgegriffen (Anatomie, Biochemie, Physiologie)
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt B Einzelheiten • Hinweise zu den einzelnen Gebieten und Kompetenzen vor mwijedem Gebiet (wenn erforderlich) • Aufbau im Überblick • Aufbau im Einzelnen
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt C Überblick • Zusatz-Weiterbildungen sind ärztl. Qualifikationen, deren mwiWeiterbildung immer zusätzlich inhaltliche, aber meist auch mwizeitliche Nachweise erfordert (zum Teil als Kurse) • „Bereich“, „Befähigungsnachweis“, „berufsbegleitende mwiQualifikationen“ werden in einer Ebene zusammengefasst • im Sinne von Transparenz und Deregulierung • Kriterien für die Zuordnung sind nicht exakt abgrenzbar • Abbau von Emotionen
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt C Einzelheiten • Hinweise zu den einzelnen Kompetenzen vor jeder mwiQualifikation (wenn erforderlich) • Aufbau im Überblick • Aufbau im Einzelnen
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO berufsbegleitende Qualifikationen • „curriculäre Fortbildung“ • in theoretischen Kursen / Seminarform • ohne Erfordernis spezifischer Weiterbildungszeiten • ohne Prüfung • Problemdarstellung • exakte Abgrenzung WBO – Fortbildung nicht möglich • Erfordernis einer Fortbildungsordnung (wie WBO) • Probleme mit HKaGs • „curriculäre Fortbildung“ • typische Fortbildungen Dt. Senat für ärztl. Fortbildung • eher Weiterbildung Überführung in Abschnitt C
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Schlussbetrachtung Zusammenführung von Gebieten und Qualifikationen Basisweiterbildung „common trunk“ transparente Strukturen Aktualisierung der Weiterbildungsinhalte 3 Qualifikationsebenen einheitliche Schemata klare Begriffe mit Erläuterungen Flexibilität in der Handhabung des WB-Rechts Rotation ambulant und stationär, Verbundweiterbildungen Basis-Weiterbildungen flexible Zuordnungen in Abschnitt C Verbesserung der Qualität in der WB verpflichtende Dokumentation und Kommunikation jährlicher Abgleich des Wissensstandes Verbesserung der Prüfungsmodalitäten Verminderung der Zahl der WB-Bezeichnungen
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Anreize für eine einheitliche Bildungsordnung ?
106. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit