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Der europäische Qualifikationsrahmen (EQR/EQF). und dessen Auswirkungen auf die berufliche Bildung in Deutschland. Europäischer Qualifikationsrahmen Hauptbestandteile.
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Der europäische Qualifikationsrahmen (EQR/EQF) und dessen Auswirkungen auf die berufliche Bildung in Deutschland
Europäischer QualifikationsrahmenHauptbestandteile Der EQR/EOF besteht aus gemeinsamen, auf der Grundlage von Lernergebnissen festgelegten Referenzpunkten. Diese Referenzpunkte sind in einen Rahmen mit acht Bezugsebenen eingeordnet. Niedersächsisches Kultusministerium - Referat 41 G. Lange
Europäischer QualifikationsrahmenHauptbestandteile Der EQR/EQF besteht aus einem Instrumentarium, das auf den Bedarf einzelner Bürger abgestimmt ist und die Referenzniveaus unterstützt. • integriertes europäisches Leistungspunktesystem für lebenslanges Lernen (ECVET), • Europass-Konzept, • Datenbank für Lernangebote in ganz Europa (Ploteus). Niedersächsisches Kultusministerium - Referat 41 G. Lange
Europäischer QualifikationsrahmenAcht, auf Lernergebnisse bezogene Niveaus Die Qualifikationen auf allen Ebenen des EQR/EQF werden im Hinblick auf drei Arten von Lernergebnissen beschrieben: • Kenntnisse • Fähigkeiten und Fertigkeiten •Kompetenzen im weiteren Sinne (persönliche und fachliche Kompetenzen) Niedersächsisches Kultusministerium - Referat 41 G. Lange
Europäischer QualifikationsrahmenAus der Sicht der berufsbildenden Schulen Bereits seit Mitte der 90er-Jahre wird in Deutschland der Ansatz verfolgt, Lehrpläne und Bildungsgänge an Kompetenzentwicklung zu orientieren. Neue und bestehende Berufe werden auf der Basis von Lernfeldern entwickelt. Niedersächsisches Kultusministerium - Referat 41 G. Lange
Europäischer QualifikationsrahmenAus der Sicht der berufsbildenden Schulen Rahmenlehrpläne der KMK beschreiben die erforderlichen Kompetenzen, die zu einer Einordnung in einen nationalen bzw. europäischen Qualifikationsrahmen genutzt werden können. • Handlungskompetenz • Fachkompetenz • Personalkompetenz • Sozialkompetenz • Methoden- und Lernkompetenz Niedersächsisches Kultusministerium - Referat 41 G. Lange
Europäischer QualifikationsrahmenAus der Sicht der berufsbildenden Schulen Problem: Der in Deutschland verwendete Kompetenzbegriff unterscheidet sich gegenüber dem Kompetenzbegriff auf europäischer Ebene. Deutschland (KMK):Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen. Qualifikation istder Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d. h. aus der Sicht der Nachfrage in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen. Niedersächsisches Kultusministerium - Referat 41 G. Lange
Europäischer QualifikationsrahmenAus der Sicht der berufsbildenden Schulen Einordnung von beruflichen Lernergebnissen (Kompetenzen u. Qualifikationen) in den EQR/EQF: • Erstausbildung nach BBiG • Erstausbildung nach Landesrecht • Weiterbildung nach Landesrecht • Weiterbildung nach Bundesrecht • Weiterbildung in Kursform Niedersächsisches Kultusministerium - Referat 41 G. Lange
Europäischer QualifikationsrahmenAuswirkungen auf die berufliche Bildung in Deutschland Erstausbildung nach BBiG („Duale Berufsausbildung“) Die bisherigen „Einheitsberufe“ (§ 25) können nach einer entsprechenden Analyse den Stufen 3 – 5 zugeordnet werden, sog. „Behindertenberufe“ (nach § 48b) möglicherweise der Stufe 2. Die Analyse kann sich auf die in Rahmenlehrplänen verwendeten Taxonomiestufen der sechs Kompetenzbereiche stützen. Niedersächsisches Kultusministerium - Referat 41 G. Lange
Europäischer QualifikationsrahmenAuswirkungen auf die berufliche Bildung in Deutschland Erstausbildung nach Landesrecht („Assistentenberufe“) Diese Berufe bauen ganz überwiegend auf dem MBA auf und werden meist der Stufe 4 (selten 3 oder 5) zuzuordnen sein. Die Analyse wird nicht einfach sein, da wegen der meist nur rudimentären Vorgaben durch die KMK die curriculare Ausgestaltung durch die Länder so unterschiedlich ausfallen kann, dass Berufe mit gleichem Namen im Extremfall unterschiedlichen Levels zuzuordnen wären. Niedersächsisches Kultusministerium - Referat 41 G. Lange
Europäischer QualifikationsrahmenAuswirkungen auf die berufliche Bildung in Deutschland Weiterbildung nach Landesrecht (Techniker, Gestalter, Erzieher, ...) Hier sind die Zugangsbedingungen mit MBA plus Berufsausbildung plus Berufspraxis recht hoch, so dass nach zwei Jahren Vollzeitqualifizierung in der Regel die Stufe 5 (in Teilbereichen 6) erreicht worden sein dürfte. Hinsichtlich der vagen curricularen Vorgaben durch die KMK gilt dasselbe wie für die Assistenzberufe. Recht konkret sind die Anforderungen nur, wenn gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden kann. Niedersächsisches Kultusministerium - Referat 41 G. Lange
Europäischer QualifikationsrahmenAuswirkungen auf die berufliche Bildung in Deutschland Weiterbildung nach Bundesrecht (Meister, Fachwirte, Technische Betriebswirte, ...) Auch hier sind als Zugangsbedingungen Berufsausbildung und Berufspraxis nachzuweisen. Ansonsten sind die curricularen Gestaltungen der Bildungsgänge sehr unterschiedlich und oft wenig transparent. Im Ergebnis dürfte man nach Analysen auch hier überwiegend die Stufe 5 testieren. Für weniger anspruchsvolle Weiterbildungsberufe (z.B. einige Fachkaufleute) könnte Level 4 angemessen sein; mitunter wird man auch schon Einheiten auf dem ersten „akademischen„ Level 6 vorfinden. Dies wären dann ja auf ein Studium anrechenbare Kompetenzen. Niedersächsisches Kultusministerium - Referat 41 G. Lange
Europäischer QualifikationsrahmenAuswirkungen auf die berufliche Bildung in Deutschland Weiterbildung in Kursform durch Betriebe, Träger und Staat sowie durch Berufspraxis erworbene Kompetenzen Hier geht um die Zertifizierung informell erworbener Kompetenzen. EUROPASS ist ein Schritt in diese Richtung.Da dieser gesamte Bereich in Deutschland derzeit völlig unstrukturiert ist, wird man vor Zertifizierungen mit Level-Zuordnungen noch viele Fragen klären müssen. Grundsätzlich ist es aber z.B. den Volkshochschulen möglich, ähnlich wie bei Fremdsprachenkursen auch berufliche Kurse mit einer EQF-Level-Angabe auszustatten. Niedersächsisches Kultusministerium - Referat 41 G. Lange
Europäischer QualifikationsrahmenAus der Sicht der berufsbildenden Schulen Fazit: Insgesamt kann der EQR Inhalte, Gestaltung und Lernergebnisse der mitgliedstaatlichen Bildungssysteme nicht verändern, sondern nur beschreiben. Er kann jedoch den Stellenwert (das Niveau) von Lernergebnissen und der ihnen zu Grunde liegenden Bildungsgelegenheiten potenziell leichter erkennbar und damit europaweit vergleichbar machen. Niedersächsisches Kultusministerium - Referat 41 G. Lange
Europäischer QualifikationsrahmenAus der Sicht der berufsbildenden Schulen Folgen: • Durch diese Vergleichbarkeit wird die Anerkennung vollzeitschulischer Bildungsgänge im Beschäftigungssystem zunehmen. • Mittel- bis langfristig werden durch den EQR Anerkennungsrichtlinien überflüssig werden Niedersächsisches Kultusministerium - Referat 41 G. Lange