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Wettbewerb im ÖPNV Sachstand – Entwicklung- Perspektiven. Dr. Engelbert Recker Hauptgeschäftsführer mofair e.V. Potsdamer Platz 1 10785 Berlin www.mofair.de. Rechtsgrundlage.
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Wettbewerb im ÖPNV Sachstand – Entwicklung- Perspektiven Dr. Engelbert Recker Hauptgeschäftsführer mofair e.V. Potsdamer Platz 1 10785 Berlin www.mofair.de
Rechtsgrundlage VER0RDNUNG (EG) Nr. 1370/2007 DES EUR0PÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. 0ktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates Wettbewerb im ÖPNV
Marktmodelle für den ÖPNV • Deregulierter Markt • Wettbewerb im Markt • Kein Schutz vor Konkurrenz • Regulierter Markt • Wettbewerb um den Markt • Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen • Schutz vor Konkurrenz • Ausgleichsleistungen Wettbewerb im ÖPNV
Was soll die Verordnung? Zweck dieser Verordnung ist es, festzulegen, wie die zuständigen Behörden unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs tätig werden können, um die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu gewährleisten, die unter anderem zahlreicher, sicherer, höherwertig oder preisgünstiger sind als diejenigen, die das freie Spiel des Marktes ermöglicht hätte. Wettbewerb im ÖPNV
Wie soll das erreicht werden? Hierzu wird in dieser Verordnung festgelegt, unter welchen Bedingungen die zuständigen Behörden den Betreibern eines öffentlichen Dienstes eine Ausgleichsleistung für die ihnen durch die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verursachten Kosten und/oder ausschließliche Rechte im Gegenzug für die Erfüllung solcher Verpflichtungen gewähren, wenn sie ihnen gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegen oder entsprechende Aufträge vergeben. Wettbewerb im ÖPNV
Erteilung von Dienstleistungsaufträgen Gewährt eine zuständige Behörde dem ausgewählten Betreiber ausschließliche Rechte und/oder Ausgleichsleistungen gleich welcher Art für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen, so erfolgt dies im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags. Wettbewerb im ÖPNV
Vergabe von Dienstleistungsaufträgen • Dienstleistungskonzessionen • im Wettbewerb nach der VO 1370 • Dienstleistungsaufträge • im Wettbewerb nach Vergaberecht VOL • Ausnahme • Direktvergaben Wettbewerb im ÖPNV
Mitgliedstaatlicher Vorbehalt für Direktvergaben • Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist,…… Wettbewerb im ÖPNV
Direktvergabe In-House • an eigene Verkehrsunternehmen (In-House) • Voraussetzung bei Dienstleistungskonzession: • Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle • Beteiligung privater möglich • Tätigkeit im Wesentlichen für den Auftraggeber • Voraussetzung bei Dienstleistungsauftrag: • Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle • Keine Beteiligung privater möglich • Tätigkeit im Wesentlichen für den Auftraggeber Wettbewerb im ÖPNV
Direktvergabe KMU • kleine und mittlere Aufträge 1 Mio. € oder 300 000 km Fahrleistung • kleine und mittlere Unternehmen bis 23 Fahrzeuge bis 2 Mio. € oder 600 000 km Wettbewerb im ÖPNV
Direktvergabe Eisenbahn • nach nationalem Recht nicht erlaubt • entgegenstehendes Vergaberecht im GWB • BGH-Entscheidung vom 8.2.2011 • S-Bahn Berlin • Ausschreibung • Direktvergabe • an BVG oder • Landeseigene Eisenbahnbetriebsgesellschaft Wettbewerb im ÖPNV
Verordnungen gelten unmittelbar • keine Umsetzung in nationales Recht wie bei Richtlinien erforderlich • Nationaler Gestaltungsspielraum nur bei Regelungslücken oder -freiräumen • Entgegenstehendes nationales Recht darf nicht mehr angewendet werden • Widersprüche zum Personenbeförderungsgesetz Wettbewerb im ÖPNV
Regierungsbeschluss PBefG 8.3.2011 • Konflikte zwischen • ÖPNV als Gewerbe: • eigenwirtschaftlicher Verkehr • ÖPNV als Daseinsvorsorge: • Dienstleistungsaufträge • Kompetenzstreitigkeiten • Wer bestimmt, welche Verkehrsleistungen erbracht werden (sollen)? Wettbewerb im ÖPNV
Streitpunkte • Nahverkehrsplan • Grad der Verbindlichkeit • Direktvergaben • Interessenbekundungsverfahren • oder ungeregelt • Eigenwirtschaftliche Verkehre • Vorrang vor Dienstleistungsaufträgen Wettbewerb im ÖPNV
Fernbusliberalisierung • kein Konkurrentenschutz • Schutz des ÖPNV innerhalb von 50 km • Öffentliche Betriebspflicht Wettbewerb im ÖPNV
Votum des Bundesrates 23.9.2011 • Stärkung des Nahverkehrsplans • kein Interessenbekundungsverfahren • kein Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre • Fernbusfreigabe, wenn • großzügiger Behindertenschutz • Fahrgastrechte • Omnibusmaut • Internet-gestützte Buchungsplattform Wettbewerb im ÖPNV
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Wettbewerb im ÖPNV