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Integrierte Stadtteilschule am Leibnizplatz. Aus dem pädagogischen Konzept der Schule:. „An unserer Schule wollen wir Verschiedenheit als Wert begreifen.
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Integrierte Stadtteilschule am Leibnizplatz Aus dem pädagogischen Konzept der Schule: „An unserer Schule wollen wir Verschiedenheit als Wert begreifen. Das Miteinander von Jungen und Mädchen, der verschiedenen Nationalitäten, der verschiedenen Interessen und Fähigkeiten soll geübt werden.“
Leistungsbeurteilung an einer integrierten Gesamtschule Aspekte: • Konzept • Rechtliche Basis • Formen • Ausführung (Qualität) • Perspektiven
Pädagogische Basis aus dem Schulkonzept: Soziales Lernen und Integration sind zentrale Prinzipien der Unterrichtsgestaltung und des Schullebens. Wir wollen daher auch in der Beurteilung der Lern- und Leistungsentwicklung unserer Schülerinnen und Schüler Formen wählen, die eine individuelle Erfassung der Lernausgangslagen, der Lernfortschritte, der besonderen Interessen, des Förderbedarfs u. ä. ermöglichen sowie die Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen können.
Rechtliche Basis (Zeugnisordnung) § 7 Inhalt des Lernentwicklungsberichts (1) Der Lernentwicklungsbericht gibt eine umfassende Beurteilung der Lernentwicklung des Schülers oder der Schülerin ohne Benotung der einzelnen Fächer. Soll er nach Beschluß der Schulkonferenz an die Stelle von Zeugnissen treten, bedarf dies ab der Jahrgangsstufe 5 der Zustimmung durch die Fachaufsicht. (2) ...(Versetzungsregelung) ... (3) Der Lernentwicklungsbericht darf keine Formulierungen enthalten, die eine verdeckte Benotung darstellen.
Zu § 7 Zeugnisordnung (Kommentar Behörde): „Verzicht auf die Benotung, d.h. auf die im Rahmen einer vorgegebenen Skala bewertende Beurteilung. Solche bewertenden Beurteilungen können auch ohne Ausweisung von Noten vorgenommen werden durch Stereotypen, die zweifelsfrei einer solchen Notenskala zuzuordnen sind. Dies darf nach Absatz 3 ein Lernentwicklungsbericht ebenfalls nicht enthalten; sogenannte Rasterzeugnisse, die für sich den Charakter eines Lernentwicklungsberichts beanspruchen, müssen dieses ebenfalls beachten.“
Mögliche Formen: 1. Lernentwicklungsberichte oder Rasterzeugnisse als Ergänzung zu Zensurenzeugnissen 2. Fach-/Themenorientierte Rasterzeugnisse(hat z. B. Ziel erreicht / teilweise erreicht...) 3. Lernentwicklungsberichte in Text/Briefform (Lieber...! Du hast...) 4 .u.a.m.
Regelungen zur Ausführung an der ISL:Lernentwicklungsberichte in Briefform
Regelungen zur Ausführung an der ISL: Das bedeutet, dass jeder Lehrer für sein Fach einen selbstverantworteten Text abgibt.
Qualität / 1. Kritik: • Die Lernentwicklungsbeschreibung oft nicht konkret, Stereotypen häufig • Viele psychologisierende oder allgemeine Aussagen davon zu viele Wiederholungen in einzelnen Berichten • Bewertende Aussagen ohne eindeutigen Bezug • Für einige SchülerInnen kann Leistungsanreiz fehlen • Große Arbeitsbelastung für LehrerInnen
Qualität / 2. Positiv: • Differenzierte Unterrichtsformen logische Konsequenz • Andere Perspektive auf SchülerInnen • Kein Leistungs- und Uniformitätsdruck • Lern- und Leistungsanalysen werden Verschiedenheit der Kinder gerecht • u.a.m
Fazit: Lernentwicklungsberichte haben sich als Schule prägend bewährt. Sie müssen aber immer in der Diskussion mit allen Beteiligten / Anpassung bleiben.
Entwicklung? • Was wird die verpflichtende Zensierung in der Grundschule bringen? • Welche Folgen haben normierende Vergleichsarbeiten?