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Herzlich willkommen zum Informationsanlass Übertrittsverfahren Quarta. Wer soll den gymnasialen Unterricht besuchen? Ablauf Übertrittsverfahren und Promotionswesen Fragen. Wer soll den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr besuchen?. Anwärterinnen und Anwärter fürs Gymnasium
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Herzlich willkommenzum Informationsanlass Übertrittsverfahren Quarta • Wer soll den gymnasialen Unterricht besuchen? • Ablauf Übertrittsverfahren und Promotionswesen • Fragen
Wer soll den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr besuchen? Anwärterinnen und Anwärter • fürs Gymnasium • für die Kindergarten- oder Lehrerbildung • für die Berufsmittelschule (BMS) • alle mit grossem Leistungspotenzial und der entsprechenden Lern-bereitschaft
Ablauf des Übertrittsverfahrens 1. November Anmeldung Beurteilung (1.8. - Mitte Januar) Deutsch, Franz, Math, NMM Sachkompetenz Arbeits- und Lernverhalten empfohlen nicht empfohlen empfohlen nicht empfohlen (mindestens 4 empfohlen)
Ablauf des Übertrittsverfahrens 1. November Anmeldung Beurteilung (1.8. - Mitte Januar) Deutsch, Franz, Math, NMM Sachkompetenz Arbeits- und Lernverhalten empfohlen nicht empfohlen empfohlen nicht empfohlen SachkompetenzArbeits- und Lernverhalten Deutsch ja nein ja nein Franz ja nein ja nein Math ja nein ja nein NMM ja nein ja nein empfohlennicht empfohlen (mindestens 6 empfohlen)
Bis 31. Januar Eröffnung Entscheid Prüfung ab 9. Klasse mit Pensum des 9. Schuljahres Prüfung in Langenthal (kantonal gleiche Zeit, gleicher Stoff) Mitte März Eröffnung Entscheid
Promotionsbedingungen Promotionsfächer • Erstsprache • zweite Landessprache • Englisch oder Italienisch oder Latein • Mathematik • Biologie • Chemie • Physik • Geographie • Geschichte • Bildnerisches Gestalten • Musik
Promotionsbedingungen (Art. 11, MaSDV, Fassung 15.3.06) Ein Zeugnis ist genügend, wenn in den Promotionsfächern adie doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und bnicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt werden. Zum Besuch des gymnasialen Unterrichts im zweiten Semester des 9. Schuljahres wird zugelassen, wer im ersten Semester ein genügendes Zeugnis erhält. Probesemester
Notenbeispiele ja nein ja nein
Wichtige Grundsätze • Die Teilnahme an der Mittelschulvorbereitung ist keine Vorqualifikation. • Die Beurteilung des Arbeits- und Lernverhaltens wird im Hinblick auf dengymnasialen Unterricht erstellt. Nicht primär Rückblick auf die erbrachten Leistungen, sondern Prognose für weiterführende Schule
Wege zum Ziel 7. Mittelschul-vorbereitung 8. Übertrittsverfahren weiterführende Schulen 9.
Infos im Internet www.erz.be.ch www.schulen-huttwil.ch Allgemein Downloads
Gute Heimkehr! nächster Termin: Anmeldefrist am 1. November (Anmeldeformulare bei der Klassenlehrkraft erhältlich)