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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik. Katrin Löber GEW-Hauptvorstand, Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik Bezirksdelegiertenkonferenz, Buchholz 06. März 2008. Föderalismusreform 1 – was ist das ?.
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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik Katrin Löber GEW-Hauptvorstand,Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik Bezirksdelegiertenkonferenz, Buchholz 06. März 2008
Föderalismusreform 1 – was ist das ? • August 2006 : Verschiebung der Gesetzgebungskompetenzen • Wechsel von Rahmengesetzgebung zu konkurrierender Gesetzgebung, d.h. • Bund nur noch zuständig für Regelung der Statusrechte • Statusrechte: Individuelle und kollektive Rechte von Beamtinnen und Beamten
Föderalismus 1 • Länder müssen dagegen • Besoldung ( s.u. ), • Versorgung • Absenkung Mindestversorgung • Erhöhung der Pensionsgrenze • 67 - das letzte Wort? • Laufbahnen (s.u.) selber gesetzlich regeln.
Was wird wo geregelt? • Statusgesetz: gilt für Landes- und Kommunalbeamte • befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren • im Innenausschuss des Bundestages am 12.12.2007 beschlossen • Lesungen im Plenum sind für Anfang 2008 geplant • soll zum 1. August 2008 Inkrafttreten • Länderregelungen müssen bis 1.1.2009 verabschiedet sein
Was wird wo geregelt? (Teil 2) • Dienstrechtsneuordnungsgesetz : Gilt für alle Bundesbeamten • Kabinett hat am 17.10.07 Entwurf verabschiedet • Als eilbedürftig dem Bundesrat zugeleitet – wegen Tarifrunde 2008! • Bundesrat hat am 30.11. zugestimmt und betont, dass Föderalismus der richtige Weg ist • Bundestag hat in 1. Lesung am 15.11. beraten, Anhörung Innenausschuss am 7.4.2008 geplant
Änderungen des DNeuG • Keine Absenkung der Eingangsbesoldung = nur noch 8 statt angedachter 9 Stufen, Gesamtlaufzeit 23 Jahre • Erhalt der Wertebenen: Eingangsbesoldung und Endbesoldung entsprechen der alten Besoldungstabelle • Aber: auch hier zwingende Zuordnung zu Stufe 1 bei Neueinstellungen, d.h. keine Anerkennung von Vorbildung und Vorbereitungsdienst • vier Laufbahnen • Förderung Leistungsprinzip • ATZ nur noch eingeschränkt vorhanden
Aktuelle Realität • Bruttoeinkommen von Angestellten und Beamten werden zu Ungunsten der Angestellten voneinander abweichen • Bisher immer höhere Einkommen der Angestellten wegen Sozialabgaben • Europäischer Grundsatz equal pay verletzt ? • Vergleich : A 13: 3171 € E 13: 2835 € A 12: 2697 € E 11: 2440 €
Land Status Monat Niedersachsen Beamtin BesoldungsG 2697 Bremen Angestellte TV-L 2440 Beispiel:
Aber was ist „gleicher Lohn“? Gleiche (Brutto)bezahlung für gleiche Tätigkeit unabhängig von Status, Alter, (öffentlichem) Arbeitgeber, Ort, Dauer, Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Orientierung...
Unterschiede schon vor Föderalismusreform • Weihnachts- und Urlaubsgeld • Freigabe für Landesgesetzgebung im Jahr 2003 • Jährliche Sonderzahlungen von 0 bis gut 60 Prozent eines Monatsgehalts, z. T. auf Monate umgelegt • Arbeitszeit • Freigabe für Landesgesetzgebung im Jahr 2003 • aktuell : 3 Länder 42 Std. 3 Länder + Bund 41 Std. 10 Länder 40 Std.
Besoldung in den Ländern seit 2006 • Bayern, Niedersachsen: 3% • NRW, Saarland u.a.: 2,9% • Baden –Württemberg: 2 x 1,5% • Hessen: 2,4% • Hamburg: 1,9% • Brandenburg: 1,5% • Rheinland-Pfalz: 0,5% • Berlin: keine • Zeitpunkt: 07/07, 10/07, 01/08, 04/08, 07/08
Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 1) Bayern: Vertikal • Reduzierung Anzahl der Laufbahnen • Reform des Aufstiegsverfahren Horizontal • Veränderung der Anzahl Fachlaufbahnen • Veränderung bei Wechsel
Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 2) Küstenländer (Nds, MV, HH, HB, S-H): • Reduzierung auf zwei Laufbahnen = Ohne und mit Hochschulabschluss • 10 Fachrichtungen sollen bleiben • Zugang erleichtern und flexibler gestaltet • Wechsel innerhalb Laufbahn erleichtert
Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 3) Baden–Württemberg: • Abschaffung des einfachen Dienstes • Einstellung im Eingangsamt • Förderung des Leistungsprinzips • Erleichterungen beim horizontalen Wechsel (Übertragung zur Erprobung auf 3 Jahre ) • Erschwerungen beim vertikalen Wechsel (Aufstieg)
Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 4) Brandenburg: • Verkürzung auf drei Laufbahnen angestrebt • Keine Beförderungen in der Probezeit • Einstellungen nur bis 35
Entwurf eines Landesbeamtengesetzes(Beispiel) Küstenländer • Abstimmung mit anderen Küstenländern • Ziel: Stärkung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes • familienfreundliche Regelungen • Koordinierung Versetzung/Abordnung zwischen den Ländern
Beispielfür Beamtenbesoldungsgesetz Thüringen: • Entspricht in großen Teilen dem geltenden Besoldungsgesetz des Bundes • Übernahme der Tabelle inklusive Ostangleichung und Erhöhung um 2,9% • Aufstieg in den Stufen richtet sich nach Erfahrungsstufen wie im DNeuG und nicht mehr nach Dienstalter • Besoldungsansprüche verjähren nach 1 Jahr
Weiteres im DNeuG Leistungsbezahlung • Instrument soll in der Form bestehen bleiben wie es seit den 90er Jahre eingeführt worden ist • Zumindest konnte der Ausbau dieses Instrumentes verhindert werden • weitere Überlegungen zum Ausbau der Leistungsbezahlung sollen erst in 2008 aufgrund der Erfahrungen im Tarifbereich gemacht werden
Weiteres im DNeuG Wechsel zwischen Wirtschaft und Verwaltung • Abstimmung von Versetzung/Abordnung zwischen Bund und Ländern • Wechsel soll erleichtert werden • Problem bleibt die Mitnahme der Anwartschaften ( Eckpunktepapier Hessen ?)
Aufgaben der GEW • Koordination zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern aufbauen und verbessern • ... geht nur, wenn beide Ebenen, Bund und Länder, nicht geschwächt werden • ... bedarf ausreichender personeller Ressourcen auf Bundes- und auf Landesebene (Frage: Ist das Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit?) • Entwicklung von Leitlinien zu den wesentlichen Punkten • Rückgängigmachung der Reform ????