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Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher

Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher . Tarifsekretariat öffentlicher Dienst ver.di Bundesverwaltung. Wie geht es weiter?. Gespräche finden in einer erweiterten Lenkungsgruppe statt Vertreten in der Lenkungsgruppe sind nur noch Bund, VKA und ver.di

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Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher

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Presentation Transcript


  1. Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Tarifsekretariat öffentlicher Dienst ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  2. Wie geht es weiter? • Gespräche finden in einer erweiterten Lenkungsgruppe statt • Vertreten in der Lenkungsgruppe sind nur noch Bund, VKA und ver.di • Lenkungsgruppe wurde um ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen aus den Projektgruppen erweitert • Projektgruppen bleiben bestehen, tagen je nach Verhandlungsstand in der Lenkungsgruppe (z.B. bei Sonderformen der Arbeitszeit)  Verhandlungen zur “EU-Arbeitszeitrichtlinie” (Bereitschaftsdienst) finden unabhängig davon statt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  3. Bisherige Ergebnisse • A 1 (Mantel) „Allgemeiner Teil“ • Probezeit • Personalakten • Nebentätigkeit • Zeugnis • Ausschlussfrist • Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung • Personalgestellung • Qualifizierung • Führung auf Probe/ auf Zeit Gesamteinigungsvorbehalt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  4. Bisherige Ergebnisse Gesamteinigungsvorbehalt • Besonderer Teil • B 1 (Verwaltung) Arbeitszeit „Hausmeister“Teile der Sonderregelungen „Bund“ • B 2 (Krankenhäuser) • B 3 (Sparkassen) Sparkassensonderzahlung • B 4 (Flughäfen) Arbeitszeit Feuerwehr • B 5 (Entsorgung) Qualifizierung,Öffnung nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBefrG, Gesundheitsschutz Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  5. Bisherige Ergebnisse • A 2 (Arbeitszeit) „Allgemeiner Teil“ • Grundlage sind Arbeitszeitregelungen des TV-V (§§ 8-11 TV-V) • Arbeitszeit wird für alle um gesetzliche Feiertage vermindert • Neu für Schicht und Wechselschicht! • Ausgleichszeitraum bis zu einem Jahr • Bei Wechselschichtarbeit werden die Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet • Ausnahme für Krankenhäuser • Überstunden werden zuschlagspflichtig wenn sie nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden Gesamteinigungsvorbehalt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  6. Bisherige Ergebnisse Gesamteinigungsvorbehalt • A 2 (Arbeitszeit) „Allgemeiner Teil“ • Arbeitszeitkonten können durch Dienst- oder Betriebsvereinbarung eingerichtet werden • müssen bei Korridor (45 h) und Rahmenzeit (6.00 bis 20.00 Uhr) • Langzeitkonten müssen gegen Insolvenz abgesichert werden (Beteiligung PR/BR) • Beschäftigte entscheiden was gebucht wird Arbeitsunfähigkeit beim Zeitausgleich hat keine negativen Auswirkungen auf Arbeitszeitkonto! Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  7. Bisherige Ergebnisse Gesamteinigungsvorbehalt • A 3 (Entgelt) „Allgemeiner Teil“ Grundsatz: Jüngere sollen besser bezahlt werden Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  8. Bisherige Ergebnisse Gesamteinigungsvorbehalt • A 3 (Entgelt) „Allgemeiner Teil“Erfahrungs-/Entwicklungsstufen • Stufe 1 ohne Berufserfahrung • Stufe 2 mind. 1-jähr. Berufserfahrung • Stufe 3 mind. 3-jähr. Berufserfahrung • Stufe 4 nach 6 Jahren • Stufe 5 nach 10 Jahren • Stufe 6 nach 15 Jahren • Arbeitgeber: leistungsabhängige Beschleunigung oder Hemmung der Aufstiege Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  9. Bisherige Ergebnisse • A 3 (Entgelt) „Allgemeiner Teil“ Entgeltgruppen Eckentgelte • EG 5 „3-jähr.“ Ausbildung • EG 9 FH/Bachelor • EG 13 Hochschule/Master Gesamteinigungsvorbehalt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  10. Bisherige Ergebnisse • A 3 (Entgelt) „Allgemeiner Teil“ Entgeltgruppen neue EG 1 (neue Tätigkeiten) • Ausschließlichkeitskatalog • Stufe 1 1.286 € (7,68 €/Std.) • Stufe 6 1.440 € (8,60 €/Std.) •  1.394 € bezogen auf „Lebenserwerb“ Gesamteinigungsvorbehalt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  11. Bisherige ErgebnisseEntgelt Gesamteinigungsvorbehalt „Tendenzbeschluss“ • Abweichung für von Outsourcing bedrohte Bereiche: • nur für an-/ungelernte Tätigkeiten der EG 1 - 4 • landesbezirklicher Rahmen • „Freischaltung“ durch Anwendungsvereinbarung • untere Grenze im Rahmen der Spannbreite der EG 1 (1.286 € - 1.440 €) Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  12. Bisherige ErgebnisseEntgelt Überleitung in neue Tabelle • LG 1/1a und BAT X EG 2 mind. Stufe 2 Gesamteinigungsvorbehalt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  13. Bisherige ErgebnisseEntgelt Leistungsbezahlung  • „Start-Ziel“-Modell • Beginn 2006 • Volumen 2% anfänglich • Ziel: 8% ohne zeitl. Vorgabe Gesamteinigungsvorbehalt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  14. Bisherige ErgebnisseEntgelt Gesamteinigungsvorbehalt Leistungsbezahlung • keine Variabilität der Tabellen - von daher „on top“ der zukünftigen Tabellenwerte • Finanzierung • aus Lohn-/Vergütungsrunden • Rückflüsse aus Besitzständen (Ausscheiden) • strukturelle Veränderungen heutiger Entgeltbestandteile Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  15. Bisherige Ergebnisse • A 4 (Eingruppierung) „Allgemeiner Teil“ • diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht, • bundeseinheitliche Regelung mit unmittelbar eingruppierenden Beispielen und Fernergruppen, die auch ohne weitere Ausgestaltung eingruppierend ist, • ergänzbar durch sparten- bzw. landesbezirkliche Ausgestaltung, • 15 Entgeltgruppen. Gesamteinigungsvorbehalt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  16. Bisherige Ergebnisse Gesamteinigungsvorbehalt • A 4 (Eingruppierung) „Allgemeiner Teil“ Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung (E 5) 1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen. (Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.) sowie 2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben Protokollerklärung zu Ziffer 1: Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach altem Recht sind gleichgestellt. Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  17. ver.di 6 Heraushebungsmerkmale 1Zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten 2 Komplexität 3 Verantwortung 4 Soziale Kompetenz 5 Planen und Organisieren 6 Belastungen (soweit nicht durch Zulagen abgegolten) je 2 Stufen möglich bis auf Nr. 6 1 Stufe 2 Stufen 1 Entgeltgruppe höher Arbeitgeber E 6 “schwierig” E 7 Höhere Schwierigkeit oder höhere Verantwortung E 8 Hohe Schwierigkeit und hohe Verantwortung E 9 --- (nicht vorgesehen) Wie geht es weiter?Eingruppierung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  18. Wie geht es weiter?Eingruppierung • Weiterentwicklung und Erprobung notwendig (Berechenbarkeit und Praktikabilität) • im vorgegebenen Zeitrahmen (31.01.2005) nicht leistbar • Bis zur neu verhandelten Entgeltordnung soll die bisherige Eingruppierungs- bzw. Einreihungssystematik beibehalten werden. • Die Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung sind bis zum 31.12.2006 abzuschließen. • Bewährungs- und Zeitaufstiegen im geltenden System sind in der neuen Entgelttabelle und in den Übergangsregelungen vor In-Kraft-Treten des TVöD zu regeln. Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  19. Wie geht es weiter? • Die Lenkungsgruppe verhandelt weiter im engen Rhythmus • Themen: • Entgelt (Tabelle) • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall • Beendigung von Arbeitsverhältnissen • Notfall- und Härtfallregelungen • Arbeitsbefreiung/Urlaub • Regelungen für Auszubildende Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

  20. Tarifrunde 2005 Auszug aus dem Ergebnis Tarifrunde 2002 “Die Tarifvertragsparteien schließen die in der Anlage beigefügte Prozessvereinbarung ab. Sie verpflichten sich, den Neugestaltungsprozess bis zum 31. Januar 2005 abzuschließen. Regelungstatbestände, die in den Verhandlungen nicht abschließend vereinbart wurden, dürfen bis zur endgültigen Vereinbarung nicht in die Lohn- und Vergütungsverhandlungen 2005 einbezogen werden.” Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

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