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Arbeits- und Tarifrecht. Referat von Timo Hass und Maximilian Winkler. Inhaltsverzeichnis. Thema Foliennummer Definition des Arbeitsrechtes 3 Geschichte des Arbeitsrechtes 4 – 5 Allgemeines zum Tarifvertrag 6 Inhalt des Tarifvertrages 7
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Arbeits- und Tarifrecht Referat von Timo Hass und Maximilian Winkler
Inhaltsverzeichnis ThemaFoliennummer Definition des Arbeitsrechtes 3 Geschichte des Arbeitsrechtes 4 – 5 Allgemeines zum Tarifvertrag 6 Inhalt des Tarifvertrages 7 Verschiedene Formen von Tarifverträgen 8
Definition des Arbeitsrechtes „Arbeitsrecht ist das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. die Arbeit die der Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelte leistet.“ Des Weiteren ist das Tarifrecht ein Teil des kollektiven Arbeitsrechtes!
Der Grundstein des Arbeitsrechtes wurde zu Zeiten der industriellen Revolution im 19 Jhdt. gelegt 1839 Abmachung über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken 1869 erste Arbeitsschutzvorschriften durch die Reichsgewerbeordnung 1878 Novelle zur Gewerbeordnung/ Frauenschutz 1891 Neufassung der Gewerbeordnung; Erweiterung der bisherigen Arbeitsschutz-vorschriften Parallel zu diesen Vorschriften trieb Fürst von Bismarck die Sozialgesetzgebung voran, somit wurden 1883 die Krankenversicherung 1884 die Unfallversicherung und 1889 die Rentenversicherung ins Leben gerufen Die Geschichte des Arbeitsrechtes
Die Geschichte des Arbeitsrechtes • Des Weiteren kam es in Verbindung mit diesen Ereignissen zur Gründung der ersten Gewerkschaften, • sodass im Jahre 1871 der erste bedeutende Tarifvertrag im Buchdruckergewerbe verabschiedet wurde • Außerdem wurden in der Weimarer Republik viele Regelungen über das Wirtschaftsleben aufgenommen, darunter: • der Artikel 159 bezüglich der Koalitionsfreiheit • das am 04.02.1920 verabschiedete Betriebsrätegesetz (beinhaltete den Anspruch auf einen 8-Stunden-Tag, Erholungsurlaub, sowie die Arbeitslosenfürsorge) • und das am 23.12.1926 verabschiedete Arbeitsgerichtsgesetz
Allgemeines zum Tarifvertrag • wird zwischen den Tarifvertragsparteien (dazu zählen Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) in Schriftform abgeschlossen • die Bedeutung des Tarifvertrages besteht darin das der Vertrag zwischen gleichstarken Parteien besteht, sodass alle den gleichen Schutz des Grundgesetzes erhalten • insofern ein Tarifvertrag dem gesetzlichen Rahmen, sprich dem TVG vom 09. April 1949 entspricht, gilt dieser auch im Falle, dass er nicht vertraglich festgehalten wurde, unmittelbar und zwingend • außerdem sieht die Tarifautonomie (siehe Artikel 9, Absatz 3 Vereinigungsfreiheit des BRD-Grundgesetzes) vor das die Tarifpartner die Tarifverträge ohne Bevormundung alleine aushandeln, ihnen also niemand Vorschriften über selbigen Inhalt machen darf
Inhalt des Tarifvertrages Im Tarifvertrag werden die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien geregelt. Des Weiteren enthält er Rechtsnormen über den Inhalt (z.B. Ausschussfristen) den Abschluss und die Beendigung (Kündigungsfristen) von Arbeitsverhältnissen, sowie Regelungen von betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlicher Fragen
Verschiedene Tarifverträge Man unterscheidet in sieben entscheidende Formen von Tarifverträgen: - Manteltarifvertrag regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen - Rahmentarifvertrag enthält die Eingruppierung in Lohn- und Gehaltsgruppen - Lohn- und Gehaltstarifvertrag regelt die Vergütung der Arbeitnehmer - Flächentarifvertrag regelt ein regional begrenztes Gebiet - Spartentarifvertrag gilt für eine einzelne Firma oder - Sozialtarifvertrag