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Mag. Jörg Stadler Wichtige Steuertipps für Unternehmer vor dem Jahresende

Mag. Jörg Stadler Wichtige Steuertipps für Unternehmer vor dem Jahresende. Was können UnternehmerInnen vor dem 31.12.2009 zur Steuerreduktion noch tun?. Inhalte. Überblick Gewinnermittlung Rechnungslegungspflicht nach dem UGB Vergleich Einnahmen Ausgabenrechnung und Bilanzierung

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Mag. Jörg Stadler Wichtige Steuertipps für Unternehmer vor dem Jahresende

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  1. Mag. Jörg StadlerWichtige Steuertipps für Unternehmer vor dem Jahresende Was können UnternehmerInnen vor dem 31.12.2009 zur Steuerreduktion noch tun?

  2. Mag. Jörg Stadler

  3. Inhalte • Überblick Gewinnermittlung • Rechnungslegungspflicht nach dem UGB • Vergleich Einnahmen Ausgabenrechnung und Bilanzierung 2. Freibetrag für investierte Gewinne §10 EStG • Freibetrag für investierte Gewinne bis 2009 • Gewinnfreibetrag ab Veranlagung 2010 • Was bringt der FBiG an Steuereinsparung? 3. Betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer Mag. Jörg Stadler

  4. Vergleich Gewinnermittlung Einnahmen-Ausgaben-Rechnung • Zufluss- Abflussprinzip • Gestaltungsmöglichkeit durch Verschiebung von Zahlungen • Anlagenverzeichnis wird geführt • Einfacherer Jahresabschluss • Freibetrag für investierte Gewinne § 10 EStG (bis 2009) • Keine Darstellung des Vermögens • Verlustvortragnur für Verluste der letzten drei Jahre Bilanzierung • Periodengerechte Gewinnermittlung • Vorziehen von Gewinnen durch Aktivierung noch nicht abrechenbarer Leistungen • Aktive und passive Abgrenzungen • Aufwendigerer Jahresabschluss durch Bewertung Vermögen und Schulden • Darstellung der Vermögenslage • Verlustvortrag unbegrenztmöglich Mag. Jörg Stadler

  5. Rechnungslegungspflicht § 189 UGB • Rechnungslegung = Führung einer doppelten Buchhaltung und Erstellung eines Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung • Gilt für folgende Unternehmer: • Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) • GmbH & Co. KG • Alle anderen Unternehmer (ausgenommen freie Berufe, Land- und Forstwirte und Unternehmer mit „Überschusseinkünften“), die Umsatzerlöse von mehr als € 400.000 erzielen • Neu: Ministerialentwurf des Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetzes RÄG 2010 • Anhebung Schwellenwert zur Rechnungslegungspflicht von 400.000 € auf 700.000 € Umsatzerlös pro Jahr angehoben • Umstellung auf Einnahmen- Ausgabenrechnung prüfen Mag. Jörg Stadler

  6. Freibetrag für investierte Gewinne § 10 EStG - gültig bis Veranlagung 2009 • Freibetrag bis zu 10% des Gewinns • maximal 100.000 Euro pro Kalenderjahr • Nur in Höhe der Anschaffungskosten von begünstigten Wirtschaftsgütern • Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren • Wertpapiere nach § 14 Abs. 7 Z 4 EStG –Behaltefrist von 4 Jahren • Nicht für Gebäude, PKW, geringwertige Wirtschaftsgüter, gebrauchte Wirtschaftsgüter • Natürliche Personen • Gewinnermittlung nach Einnahmen-Ausgaben-Rechnung • Einkünfte aus betrieblicher Tätigkeit • Darf zusätzlich zur Abschreibung geltend gemacht werden Mag. Jörg Stadler

  7. Freibetrag für investierte Gewinne § 10 EStG - Berechnung Beispiel: Ein Unternehmer erzielt im Jahr 2009 einen Gewinn in Höhe von €150.000 und hat folgende (begünstigte) Investitionen getätigt: Berechnung: Mag. Jörg Stadler

  8. Neu: Gewinnfreibetrag § 10 EStG - gültig ab Veranlagung 2010 • Freibetrag bis zu 13% des (laufenden) Gewinns • Neu: Grundfreibetrag • bis 30.000 Euro Bemessungsgrundlage (13% = 3.900 Euro) • Investitionsunabhängig • Freie Zuordnung bei mehreren betrieblichen Einkünften • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag bei Übersteigen derBemessungsgrundlage von 30.000 Euro • Voraussetzung: Anschaffung begünstigter Wirtschaftsgüter • Neu: ab 2010 sind auch Gebäude begünstigt • Natürliche Personen und Personengesellschaften • Neu: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Bilanzierung • Neu: Grundfreibetrag bei Gewinnermittlung nach Pauschalierung Mag. Jörg Stadler

  9. Neu: Gewinnfreibetrag § 10 EStG – Vergleich Beispiel: Ein Unternehmer erzielt im Jahr 2009 einen Gewinn in Höhe von €150.000 und hat begünstigte Investitionen in Höhe von € 19.000 getätigt Mag. Jörg Stadler

  10. Welche Wertpapiere kaufen? • Schuldverschreibungen inländischer oder in der EU ansässiger Schuldner • Schuldscheindarlehen an die Republik Österreich (Bundesschätze) oder Mitgliedsstaaten der EU • Investmentfonds, die in diese Papiere investieren • Immobilienfonds • Kursrisiko und Kosten beachten! • Reden Sie mit Ihrer Bank! • Behaltefrist von 4 Jahren beachten! Mag. Jörg Stadler

  11. Rendite Wertpapier - Freibetrag für investierte Gewinne § 10 EStG (bis 2009) Beispiel: Gewinn in Höhe von € 70.000 (Steuerprogression 50%); Kauf § 14 (5) EStG Wertpapiere um € 6.000 mit 4% Ertrag Mag. Jörg Stadler

  12. Steuerbelastungsvergleich Investitionsfreibetrag § 10 EStG (bis 2009) Mag. Jörg Stadler

  13. Steuerbelastungsvergleich Gewinnfreibetrag § 10 EStG (ab 2010) Mag. Jörg Stadler

  14. Betriebliche Altersvorsorge beiGesellschafter-Geschäftsführern Kapitalgesellschaft • Pensionszusagen können unter Beachtung der Voraussetzung des § 14 Abs. 7 EStG mitsteuerlicher Wirksamkeit auch für Gesellschafter-Geschäftsführergemacht werden • Rückstellung sind verdeckte Ausschüttungen wenn Pensionszusage einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer nicht erteilt worden wäre  Fremdvergleich • Indizien für Fremdvergleich • Anwartschaftszeitraum entspricht üblicher Firmenpension, mindestens 7 Jahre • Qualifikation des GF steht auf Grund der Absolvierung einer Probezeit fest • Voraussichtliche Ertragsentwicklung erlaubt Pensionszusage • Kein Entgegenstehen betrieblicher Besonderheiten Personengesellschaft • Pensionszusagen sind als Gewinnverteilungsabreden anzusehen und dürfen den Gewinn nicht beeinflussen keine Rückstellung für künftige Pensionsleistung Mag. Jörg Stadler

  15. Betriebliche Altersvorsorge beiGesellschafter-Geschäftsführern Kap.Ges. Mag. Jörg Stadler

  16. Betriebliche Altersvorsorge beiGesellschafter-Geschäftsführern Direkte Leistungszusage • einzige betriebliche Vorsorgeart für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Beteiligung > 25 % • Legaler Transfer von Firmen- in PrivatvermögenOptimierung der persönlichen Altersvorsorge aus betrieblicher und privater Sicht • Zusage muss schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich erfolgenWiderruf der Zusage nur unter bestimmten Voraussetzungen (Fortbetrieb des Unternehmens gefährdet, wirtschaftliche Notlage,....) • Zusage muss in Rentenform gegeben werden • Fremdvergleich muss gegeben sein • Finanzierung über Versicherung möglich • Prämienzahlung ist steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe • Steuerbelastung erst bei Auszahlung der Pension Mag. Jörg Stadler

  17. Betriebliche Altersvorsorge beiGesellschafter-Geschäftsführern Abfertigungsvorsorge • Eintritt vor 1.1.2003 • Auch für Gesellschafter-Geschäftsführer mit wesentlicher Beteiligung • Schriftliche und rechtsverbindliche Zusage • Anrechnung von Vordienstzeiten möglich • Steuerrechtlich und unternehmensrechtlich verbessertes Bilanzbild durch Auslagerung • steuerliche Rückstellungen werden aufgelöst • der Abfertigungsanspruch wird direkt von der MVK oder Versicherung ausbezahlt Mag. Jörg Stadler

  18. Mag. Jörg Stadler

  19. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! KPS Steuerberater Klingerstraße 92353 Guntramsdorf www.kps-partner.at Tel: 02236/506220 Mag. Jörg Stadler

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