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Wiener Zeitung www.lieferanzeiger.at www.auftrag.at. BVerG 2002. Vollziehungsbereich des Bundes: § 37
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BVerG 2002 Vollziehungsbereich des Bundes: § 37 Auftraggeber gemäß §§ 7 und 8 des Bverg 2002, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen, haben Bekanntmachungen im „Amtlichen Lieferungsanzeiger“, der als Teil des „Amtsblattes zur Wiener Zeitung“ erscheint zu veröffentlichen. Verordnung Nr. 323 vom 30.8.2002 Vollziehungsbereich der Länder: § 37 Formularvorschrift für oberschwellige Bekanntmachungen gem. § 37 BVergG ist von den Ländern mit 1.7.2003 anzuwenden und eine elektronische Lösung ist vorzusehen.
Facts • Seit Anfang 2002 haben über 1.200 öffentliche Stellen • (Bund, Land, Gemeinden) • über 6.700 Bekanntmachungen mit Bundesmitteln über den lieferanzeiger auf elektronischem Weg veröffentlicht. • Über 1.300 potentielle Bieter werden elektronisch informiert.
Vorteile • • Verwendung von www.lieferanzeiger.at ist kostenlos in Anschaffung und Betrieb • –Pauschal-Schaltungstarife im Amtsblatt zur Wiener Zeitung • Rechtssicherheit durch Einbindung des Bundesvergabeamtes • Alle EU-konformen Formulare werden abgebildet und gewartet • Weiterleitung an Amtsblatt der EG (inkl. Empfangsbestätigung) • Hochladen von Ausschreibungsunterlagen (Kostenersparnis) • (stehen über www.auftrag.at potentiellen Bietern zur Verfügung) • Übernahme des Versandes von Ausschreibungsunterlagen an potentielle Bieter durch auftrag.at -> BBG
Vorteile • – Weiterleitung an Landesamtsblätter • kostenlose Veröffentlichung im Internet gem. BVerG § 37.3 auf den Web-Seiten der Wiener Zeitung • Alle Ausschreibungen auf Wunsch auch automatisch Online (siehe BBG, ÖBB, OÖGKK, ASG) • steht auch Bundesländern zur Verfügung – Salzburg • KEINE TEURE INSELLÖSUNG
Ausblick – Online bis Mitte 6/03 • • Abwicklung aller Vergabeverfahren (vorläufig außer Auktion) • Elektronische Angebotsabgabe • Elektronische Angebotsöffnung und Zuschlagserteilung • Sichere Signatur, Signaturprüfung, Ver- und Entschlüsselung • Abdeckung von offenen und beschränkten Verfahren • • zentrale Bieterdatenbank mit Eignungsnachweis • Vorteile: • Einfache, am bekannten lieferanzeiger orientierte Bedienung • Einheitliche rechtskonforme Lösung für Gesamtprozesses • keine Investition in Software bei ausschreibenden Stellen