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Gläserne Produktion – Was ist das?. 1. Ansätze zur Gläsernen Produktion 2. Allgemeines zur „guten fachlichen Praxis“ 3. Bestehende Gesetze und Verordnungen 4. Umsetzung der DVO und Pflanzenschutzverordnung 5. Nutzen für die Landwirtschaft 6. Qualitätssiegel 7. Linksammlung.
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Gläserne Produktion – Was ist das? 1. Ansätze zur Gläsernen Produktion 2. Allgemeines zur „guten fachlichen Praxis“ 3. Bestehende Gesetze und Verordnungen 4. Umsetzung der DVO und Pflanzenschutzverordnung 5. Nutzen für die Landwirtschaft 6. Qualitätssiegel 7. Linksammlung
Ansätze zur Gläsernen Produktion Inhaltsverzeichnis
Gläserne PflanzenproduktionBetriebsdokumentation - Nachweis der guten fachlichen Praxis Bodennutzung Boden untersuchen Fruchtfolge gestalten Standortsngepasste Bodenbearbeitung einsetzen Bodenverdichtungen vermeiden Düngung undPflanzenschutz Schlagkartei führen Nährstoffbilanz aufstellen Schadschwellen und Prognosemodelle beachten Spritzfenster anlegen Mitarbeiter qualifizieren Landschafts-undArtenschutz Intensität anpassen landschaftstypische Strukturmodelle erhalten Biotope schützen Schlagkartei, Buchführung, Bodenuntersuchung, Hoftorbilanz, Laborteste, Sachkundenachweis, Pflanzenschutzgeräteprüfung,...
Dokumentationen in der Pflanzenproduktion • Eine natur- und ressourcenschonende Landbewirtschaftung wird durch Grundsätze der guten fachlichen Praxis beschrieben. Die wichtigsten sind: • Sicherung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und langfristigen Nutzbarkeit der Böden, v.a. die Verhinderung von Bodenerosion und -verdichtung, Humusabbau • Erzielung eines nachhaltigen Ertrages durch angepasste Intensität • Einhaltung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Tier- und Pflanzenproduktion • Anpassung der Bewirtschaftungsform und -intensität an die natürlichen Standortbedingungen, um die Auswirkungen auf die Umwelt • Schlagspezifische Dokumentation über den Einsatz von Betriebsmitteln.
Die Aufzeichnung acker- und pflanzenbaulicher Betriebsdaten wird in den landwirtschaftlichen Unternehmen auf verschiedene Weise praktiziert und dient zum Nachweis der guten fachlichen Praxis. Gegenwärtig sind im Rahmen der Düngeverordnung die Hoftor- oder Feld-Stall-Bilanz und die Nährstoffuntersuchung des Bodens schriftlich nachzuweisen. Für die Dokumentation, z.B. der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. der Einhaltung von Abstandsauflagen oder von Auflagen aus dem Bodenschutzgesetz, bestehen keine verbindlichen Regelungen oder Termine. Die Nachweisführung erfolgt überwiegend in den Ackerschlagkarteien.Die Ackerschlagkartei ist die wichtigste fakultative Aufzeichnung der Pflanzenproduktion und ein nützliches Hilfsmittel im betrieblichen Entscheidungsprozess. Ackerschlagkarteiprogramme gewährleisten: • Zuordnung aller relevanten Daten (Düngung, Pflanzenschutz, Saatgut, Maschineneinsatz usw.) • schnelle und genaue Beurteilung der aktuellen Situation (Nährstoffbilanzen, • Kostenkontrollen usw.) • Sicherheit für Entscheidungen durch Kenntnis der aktuellen Lage • gezielte Betriebsplanungen.
Inhaltsverzeichnis • Zurguten fachlichen Praxis im Bereich Pflanzenschutz • gehören neben einer regelmäßigen Überprüfung der Pflanzenschutztechnik • und der gezielten Fort- und Weiterbildung des Personals • auch die Anlage von Spritzfenstern, • die Einhaltung vorgeschriebener Gewässerabstände • und die Beachtung von Schadschwellen und Prognosemodellen. • Bestandteile der guten fachlichen Düngung • Sind regelmäßige Bodenuntersuchungen, • Nährstoff- und Humusbilanzen • sowie ordnungsgemäßes Gülle- und Stallmistmanagement. • Aber auch die Anwendung standortspezifischer Maßnahmen zur konservierenden Bodenbearbeitung und die Minderung von Bodenverdichtungen, • die Einhaltung von Anbaupausen und die Vermeidung kritischer Anbaukonzentrationen • sowie der Erhalt landschaftstypischer Strukturelemente
Im acker- und pflanzenbaulichen Bereich ergeben sich aus gesetzlichen Bestimmungen verbindliche Rahmenbedingungen für den Produktionsprozess. Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen dazu sind: • Pflanzenschutzgesetz • Düngeverordnung • Bundesbodenschutzgesetz • Bundesnaturschutzgesetz • Wasserhaushaltsgesetz/Landeswassergesetz
Besondere Unterschiede zwischen der alten Vertriebszulassung und der Indikationszulassung. Vertriebszulassung Indikationszulassung Erlaubnis zum Handel und Verkauf eines Pflanzenschutzmittels innerhalb Deutschlands. Einsatz auch in anderen als in der Zulassung genannten Anwendungsgebieten auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko möglich Erlaubnis, ein Pflanzenschutzmittel ausschließlich einzusetzen gemäß Gebrauchsanleitung und Anwendungshinweisen nur gegen die genannten Schaderreger zu bestimmten Zeiten in den genannten Kulturen Gültig bis zum 30. Juni 2001 Gültig ab dem 1. Juli 2001
Umsetzungsbeispiel in einer Ackerschlagkartei, für die DVO Schlagkopf mit Schlagbezeichnung, Größe, Haupt-, Zwischen-,Vorfrucht, Bodenart und Ackerzahl. Bodenuntersuchungsergebnis mit geplanter Düngung Angaben zur Saat Düngemaßnahmen, Aufwandmengen, Bemerkungen und Düngebilanzierung S.1
Umsetzungsbeispiel in einer Ackerschlagkartei, für die Pflanzenschutzmittelverordnung Pflanzenschutzmaßnahmen, Zeitpunkt, Aufwandmenge, Wassermenge, Wetter Bemerkungen zur Wirkung und Art und Ziel der Maßnahme
Qualitätssiegel als Antwort auf die „gläserne Produktion“
Linksammlung Fachschule Herford Biologische Bundesanstalt (BBA), Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis. Biologische Bundesanstalt (BBA), Pflanzenschutzgesetz CMA Qualitätssiegel Linksammlung in der Infofarm Gesetzestext zum Bundesbodenschutzgesetz