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Orientierungsabend vom 9. Januar 2014 zum Übertrittsverfahren von der 6. in die 7. Klasse. Herzlich willkommen. Themen. Begrüssung / Ablauf des Abends Einführung ins Thema Der Ablauf und die Instrumente im Übertrittsverfahren Beantwortung von Fragen der Eltern
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Orientierungsabend vom 9. Januar 2014 zum Übertrittsverfahren von der 6. in die 7. Klasse Herzlich willkommen
Themen • Begrüssung / Ablauf des Abends • Einführung ins Thema • Der Ablauf und die Instrumente im Übertrittsverfahren • Beantwortung von Fragen der Eltern • Schullaufbahn ab der 7. Klasse • Beantwortung von Fragen der Eltern • Abschluss
Rechtliche Grundlagen • Direktionsverordnung Beurteilung • Art. 25 • Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp und gegebenenfalls denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe 1 zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden. • Art. 30 • Alle Schülerinnen und Schüler des 6. Schuljahres sind in das Übertrittsverfahren einzubeziehen. • Art. 32Die Schulleitung kann von den Vorschriften zum Übertrittsverfahren abweichen, wenn wichtige Gründe vorliegen und die Eltern einverstanden sind.
Zeitplan 5. Schuljahr
Ziel des Übertrittsverfahrens • Das Kind entsprechend seinen Fähigkeiten und der mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp zuweisen, in dem es am besten gefördert werden kann.
Beobachtungshilfe für Eltern • Lernt Ihr Kind gerne? • Kann er oder sie sich gut konzentrieren? • Hat Ihr Kind eine gewisse Ausdauer? • Begreift Ihr Kind bald einmal worum es bei einer Aufgabe geht? • Überlegt Ihr Kind gut, wenn es an das Lösen einer Aufgabe herangeht? • Arbeitet Ihr Kind selbstständig? • Arbeitet Ihr Kind sorgfältig? • Erledigt Ihr Kind seine Hausaufgaben unaufgefordert?
Orientierungsarbeiten • Zweck: • Die Orientierungsarbeiten dienen den Lehrkräften zur Überprüfung des eigenen Beurteilungsmassstabes im Verhältnis zu demjenigen der anderenLehrkräfte. Die Ergebnisse können über die Klassen hinweg miteinander verglichen werden. • Beurteilung: • Die Beurteilung der Orientierungsarbeit wird den Kindern mitgeteilt. Sie wird nicht speziell in die Beurteilung für die Zuweisung einbezogen. • Zeit: • Die Orientierungsarbeiten finden jeweils im zweiten Quartal der 6. Klasse (Oktober – Dezember) statt. • Sie finden während dem ordentlichen Unterricht statt und werden nicht im Voraus angekündigt.
Beurteilung im Französisch • Tatsache ist: • Neues Lehrmittel „Mille feuilles“ - im Schuljahr 2014/15 zum ersten Mal Übertritt mit diesem Lehrmittel. • Französisch bleibt weiterhin ein übertrittsrelevantes Fach, obwohl es nur noch 2 Wochenlektionen hat - vorher 4 Lektionen. • Der schriftliche Bereich mit Lernkontrollen fällt deutlich kleiner aus als bisher • Beurteilt werden die 4 Bereiche: • Hörverstehen – und Leseverstehen / Sprechen /Schreiben • Der Übertrittsbericht wurde nicht angepasst, weil das Verfahren nach 2 Jahren evaluiert wird und ev. Anpassungen vorgenommen werden.
Übertrittsgespräch • Ziel des Gesprächs ist es, zu einem gemeinsamen Zuweisungsantrag zu gelangen. • Der gemeinsame Zuweisungsantrag geht an die Schulleitung.
Übertrittsbericht Der Übertrittsbericht enthält eine Beurteilung • zur Sachkompetenz (= Leistungen) in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik • zum Arbeits- und Lernverhalten in allen Fächern
Zuweisungsantrag • Der Zuweisungsantrag basiert auf folgenden Grundlagen: • Übertrittsbericht der 6. Klasse (Beurteilungsdauer: ½ Jahr) • Mutmassliche Entwicklung der Schülerin / des Schülers • Zur Einschätzung trägt auch der Beurteilungsbericht des 5. Schuljahres bei (Beurteilungsdauer: 1 Jahr) • Zuweisungswunsch der Schülerin / des Schülers • Zuweisungsempfehlung der Lehrkräfte • Zuweisungswunsch der Eltern
Kontrollprüfung • Kann kein gemeinsamer Zuweisungsantrag gestellt werden, findet eine Kontrollprüfung statt. • Die Prüfung, die der Kanton in Zusammenarbeit mit LP der Stufe macht, absolviert die Schülerin/der Schüler in allen drei Fächer (D, M, F) und nicht nur in dem Fach/den Fächern, wo keine Einigung gefunden werden konnte. • Die Prüfung wird findet an einem zentralen Ort des jeweiligen Inspektoratskreises statt ( in diesem Jahr Morillon) • Die Resultate der Kontrollprüfung in allen drei Fächern sind massgebend für den Zuweisungsantrag resp. den Übertrittsentscheid. • Der Übertrittentscheid wird von der Schulleitung gefällt. • Nächste und abschliessende Rekursinstanz ist der Kanton.
Schule Wabern Gym. KönizLerbermatt Primarstufe (1. bis 6. Klasse) Unterstufe ~ 3 spez. Sek.- Klassen pro Jahrgang für die ganze Gemeinde Übertritt Sekundarstufe 1 (7. bis 9. Klasse) Typus Real Typus Sek pro Jahrgang 1 Realklasse pro Jahrgang 1 Sek- / spez. Sek-Klasse Gymnasium (ab 9. Klasse) Übertritt Die „Volksschule in Wabern“ Niveauunterricht RealSekspez. Sek (Deutsch, Französisch, Mathematik)
Repetition des 7. Schuljahres • Realschülerinnen und Realschüler können das 7. Schuljahr in der Sekundarschule wiederholen, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie den erhöhten Anforderungen zu genügen vermögen. • Repetiert eine Schülerin oder ein Schüler das 7. Schuljahr, so besucht sie oder er im ersten Semester der 7. Klasse den Unterricht in allen Fächern auf dem Sekundarschulniveau. • Ist am Ende des Probesemesters ein Verbleib in der Sekundarschule nicht möglich, so wechselt die Schülerin oder der Schüler ins 8. Schuljahr des vorher besuchten Schultyps.
Niveau – Durchmischung 2013 / 2014 7. Klassen 55% der Schülerinnen und Schüler und wären in einem nicht durchlässigen System in einem Fach über- oder unterfordert.
Innere Differenzierung Spez Sek Sek Schulmodell Morillon Wabern • 3 Niveaugruppen D / F / M • Durchlässigkeit ÄussereDifferenzierung Sek SpezSek
Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die Lernfreude des Kindes zu erhalten, es in seiner Entwicklung zu begleiten und umfassend zu fördern.