170 likes | 333 Views
Was darf die Finanzpolizei?. Relevante Infos und Tipps im Umgang mit der Finanzpolizei. Überblick. Was ist die Finanzpolizei ? Organisation der Finanzpolizei Aufgaben der Finanzpolizei Statistik 2011 Rechte und Pflichten der Finanzpolizei Rechte und Pflichten des Unternehmers
E N D
Was darf die Finanzpolizei? Relevante Infos und Tipps im Umgang mit der Finanzpolizei
Überblick • Was ist die Finanzpolizei? • Organisation der Finanzpolizei • Aufgaben der Finanzpolizei • Statistik 2011 • Rechte und Pflichten der Finanzpolizei • Rechte und Pflichten des Unternehmers • Strafen und Beschwerdemöglichkeiten • Ablauf von Kontrollen • praktische Tipps • Aktuelle Prüfungsschwerpunkte
Was ist die Finanzpolizei? • Organ der öffentlichen Aufsicht • Organ der Abgabenbehörde • KEIN Organ der Finanzstrafbehörde (nur bei Gefahr im Verzug) • KEINE POLIZEI (Exekutive) • NICHT bewaffnet oder uniformiert – jedoch Dienstbekleidung
Organisation der Finanzpolizei • 40 Teams in allen Finanzämtern • 5 bis 25 Mitarbeiter pro Team • zusätzliche Mitarbeiter aus dem Bereich Betriebsprüfung, Abgabensicherung, GPLA • insgesamt rd. 450 Mitarbeiter • Aufstockung auf rund 600 Mitarbeiter bis 2014
Aufgaben der Finanzpolizei • Steueraufsicht • Feststellung steuerlich relevanter Sachverhalte • Aufdeckung nicht erklärter Umsätze • Aufdeckung nicht gemeldeter Lohnabgaben • ordnungspolitische Maßnahmen • Aufdeckung illegaler Ausländerbeschäftigung • Kontrolle korrekter Anmeldung aller Dienstnehmer vor Arbeitsantritt, sowie Falsch- und Scheinanmeldungen • Kontrolle im Bereich der Gewerbeordnung • Auftragsaufgaben • Kontroll-, Prüfungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu anhängigen Abgabenverfahren zur Gewinnung von maßgebenden Daten für Finanzstrafverfahren
Statistik 2011 • 31.000 Betriebe überprüft • 68.000 Dienstnehmer kontrolliert • dabei • 9.000 Dienstnehmer ohne Sozialversicherungsanmeldung • 10.500 illegal beschäftigte Ausländer • 8.000 Einvernahmen • 1.500 illegale Glücksspielgeräte beschlagnahmt • 12.000 Anzeigen nach dem • – Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), • – dem Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) • – und dem Glücksspielgesetz (GSpG)
Rechte und Pflichten der Finanzpolizei (I) • Betretungsrecht (wichtigste Befugnis) • Betriebsstätten, Betriebsräume und auswärtige Arbeitsstätten • Aufenthaltsräume der Arbeitnehmer • KEINE Wohnräume, Unterkünfte usw. • KEIN Durchsuchungsrecht • ABER Arbeitnehmerschutzbestimmungen, Hygienevorschriften usw. müssen beachtet werden • Identitätsfeststellung • Name, Geburtsdatum, Wohnort, SV-Nummer erheben • Mitwirkungspflicht Ausweis immer dabei haben • Fahrzeuganhaltung und Auskunftsverlangen
Rechte und Pflichten der Finanzpolizei (II) • Ausweisleistung • Dienstausweis enthält: • Foto, Bezeichnung der Organisationseinheit, Dienstnummer, Organisation die vertreten wird • Hinweis auf Kontrollhandlung • Angabe über die Art der Kontrolltätigkeit (BAO, AuslBG, GSpGusw.) • Rechtsbelehrung - unaufgefordert • Dokumentation • Niederschrift
Rechte und Pflichten des Unternehmers gem. AuslBG • Anzahl und Name der Beschäftigten nennen • Auf Verlangen der Finanzpolizei sind die „notwendigen“ Auskünfte zu erteilen und in die „erforderlichen“ Unterlagen Einsicht zu gewähren – muss von Finanzpolizei genau definiert werden • im AuslBGRecht auf Parteienvertreter nicht ausdrücklich verankert – aber möglich • Aufschub von Kontrollhandlungen mit Begründung, man wolle einen Parteienvertreter beiziehen, ist nicht möglich • Vertretung bestimmen!!!!!!
Rechte und Pflichten des Unternehmersgem. BAO - Nachschau • Auskunftspflicht des Unternehmers – sehr weit gefasst • Duldung der Betretung der Geschäftsräume während der Geschäftszeiten – ABER keine Behinderung des Geschäftsganges • im Rahmen von abgabenbehördlichen Nachschauen sind auch versicherungs- und melderechtliche Bestimmungen des ASVG, die Einhaltung der Gewerbevorschriften (Pfusch) usw. zu überprüfen • BAO anwendbar ausdrückliches Recht, Vertretung durch berufsmäßigen Parteienvertreter
Strafen und Beschwerdemöglichkeiten • Strafen richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen (z.B. BAO, AuslBG, GSpG usw.) • Geldstrafen zwischen EUR 700 – EUR 22.000 • teilweise auch Freiheitsstrafen möglich • Beschwerdemöglichkeit • Strafen nach BAO: Beschwerde an den UVS • Strafen nach FinStrG: Beschwerde an den UFS • Strafen nach AuslBG, ASVG, GewO: Beschwerde an den UVS • Strafen nach GSpG: Beschwerde an den UVS • Beschwerden durch Parteienvertretung
Ablauf von Kontrollen • unangekündigt, zu jeder Tages- und Nachtzeit • verdeckte Ermittlung möglich • aber laufenden Betrieb nicht stören (wann ist Rushour?) • gemeinsamer Einsatz mit Polizei und/oder anderen Erhebungsdiensten möglich • bei begründetem Verdacht, Verständigung der zuständigen Behörden kann z.B. Betriebsprüfung, Strafanzeige auslösen (Onlinedatenbank der Finanzpolizei – automatische Weiterleitung) • Fotos zur Beweissicherung erlaubt (Wahrung der Persönlichkeitsrechte) • Befragung der Mitarbeiter zum Beschäftigungsverhältnis, Buchführung und Losermittlung • Identitätsfeststellung (Ausweise, Aufenthaltsgenehmigung)
Verhalten bei einer Kontrolle – praktische Tipps • Ruhe bewahren • aktive Mitwirkung und Kommunikation • nach Möglichkeit Steuerberater hinzuziehen • Vertreter vor Ort bestimmen und Schulung der Mitarbeiter • Unterlagen aufbereitet und griffbereit • Mitarbeiter sollten immer Ausweis (Reisepass) und E-Card mitführen – oder zumindest Kopie sollte aufliegen • Niederschrift verlangen !!!! • Auskunftsverweigerung bei WILLKÜR möglich – ACHTUNG BEI GEFAHR IM VERZUG NICHT MÖGLICH
Aktuelle Prüfungsschwerpunkte • Kontrolle gem. der Barbewegungsverordnung • Kassennachschau (ACHTUNG neue Kassenrichtlinie) • Gastronomie • Nova (PKW-Anhaltung) • Illegale Ausländerbeschäftigung – Identitätsfestellung • Baugewerbe • Unternehmen mit hohem Personalbedarf (z.B. Gastronomie, Eventagenturen) • Kontrolle unbefugter Gewerbeausübung • Kontrollen gem. des Glückspielgesetzes
Noch Fragen? • Mag. Martina Schrittwieser • Wirtschaftskammer Wien • E: martina.schrittwieser@wkw.at • http://portal.wko.at/wkw • http://www.bmf.gv.at/finanzpolizei/