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Bildung und Ausbildung im baden-württembergischen Justizvollzug. 54. Bundesarbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzug in Langenargen am Bodensee am 30. Mai 2011 Richter am Amtsgericht Joachim F. Spieth.
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Bildung und Ausbildung im baden-württembergischen Justizvollzug 54. Bundesarbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzug in Langenargen am Bodensee am 30. Mai 2011 Richter am Amtsgericht Joachim F. Spieth
Allgemeine Informationen zum baden-württembergischen Justizvollzug • 17 Justizvollzugsanstalten mit 24 Außenstellen • 1 Justizvollzugskrankenhaus • 1 Sozialtherapeutische Anstalt (mit Außenstelle) • 2 Jugendarrestanstalten • 1 Justizvollzugsschule
Allgemeine Informationen zum baden-württembergischen Justizvollzug Haftplätze insgesamt: 8.245 (durchschnittlich belegt 2010: 7.500) davon im geschlossenen Vollzug: 7.059 im offenen Vollzug: 1.186 für Männer: 7.762 für Frauen: 483 Abschiebehaft: 64
Aufgaben des Strafvollzugs (§ 2 JVollzGB I) • kriminalpräventiv / Sicherheitsaspekt • Schutz der Bürger vor (weiteren) Straftaten • individueller Aspekt / Vollzugsziel • Integration in die Gesellschaft / Resozialisierung • Lebensführung ohne Straftaten in sozialer Verantwortung Integration von Gefangenen ist Bürgerschutz -eine gelungene Resozialisierung ist der beste Beitrag für die nachhaltige Sicherheit der Bürger/innen; -der Strafvollzug dient damit dem Gemeinwohl
Vollzugsziel und Behandlungsgrundsätze • Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung als Vollzugsziel • Angleichung des Lebens im Vollzug an die Lebensverhältnisse in Freiheit (soweit wie möglich) • schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken (Gegensteuerung) • Schutz vor Übergriffen durch Mitgefangene • die Vollzugsplanung ist auf Wiedereingliederung auszurichten • straffällig gewordenen Menschen muss für die Zeit nach Verbüßung ihrer Haft eine echte Chance und Zukunftsperspektive gegeben werden • bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft kommt der Bildung, Ausbildung und Arbeit ein enormer Stellenwert zu
Schwerpunkt bei der Resozialisierung:Bildung, Ausbildung, Arbeit(stherapie) • Ausgangspunkt: § 11 JVollzGB I I In den Justizvollzugsanstalten sind Einrichtungen zur schulischen und beruflichen Bildung, zur arbeitstherapeutischen Beschäftigung sowie Arbeitsbetriebe vorzusehen. II Die in Abs.1 genannten Einrichtungen und Betriebe sind den Verhältnissen außerhalb der Justizvollzugsanstalt anzugleichen. … III Die Schule im Jugendstrafvollzug soll als Ganztageseinrichtung betrieben werden. • der Vollzugs- bzw. Erziehungsplan muss Angaben zu Maßnahmen der schulischen Bildung und beruflichen Aus- oder Weiterbildung enthalten (vollzugszielorientierte Planung)
Bedeutung schulischer und beruflicher Bildung im baden-württembergischen Vollzugskonzept • schulische und berufliche Bildung haben zentrale Bedeutung für die soziale Integration und die individuelle Persönlichkeitsentwicklung • sie sind Voraussetzung für gesellschaftliche Anerkennung und prägen die Selbstwahrnehmung • durch anerkannte Abschlüsse nachgewiesene schulische Bildung und an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts orientierte Berufsausbildung verbessern die Startbedingungen entlassener Gefangener beträchtlich • das positive Erlebnis eines Schul- oder Ausbildungserfolgs wirkt sich stabilisierend auf das allgemeine Verhalten aus und motiviert dazu, sich neuen Herausforderungen zu stellen • strukturierter Alltag dient auch der Sicherheit
Bildung im Jugendvollzug (§ 41 JVollzGB IV) • Bildung und Ausbildung hat besondere Bedeutung im Jugendstrafvollzug • Recht auf schulische und berufliche Bildung (§ 40 Abs.1 JVollzGB IV) • zahlreiche aufeinander abgestimmte Bildungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote • auch nicht schulpflichtige Gefangene können teilnehmen • Unterricht i.d.R. während der Arbeitszeit (Freistellung) • Ausbildungsbeihilfe (§ 45 JVollzGB IV) • Ausrichtung auf staatlich anerkannte Schul- bzw. Ausbildungsabschlüsse (Arbeitsmarktorientierung) • Ergänzung durch Soziales Training und Sprachförderung
Bildungsschwerpunkte im baden-württembergischen Justizvollzug • JVA Adelsheim • JVA Freiburg • JVA Ravensburg • JVA Schwäbisch Gmünd
personelle Faktoren und Statistik • 44 hauptamtliche Lehrer/innenunterrichten derzeit in den Justizvollzugsanstalten; sie sind zuständig für den allgemeinbildenden Unterricht, die Bildungsberatung und die Zusammenarbeit mit öffentlichen Schulen und externen Trägern • Berufsschulunterricht wird von abgeordneten Berufsschullehrern aus dem Bereich der Kultusverwaltung durchgeführt • 343 Gefangene haben die Hauptschule besucht, 65 die Realschule und 18 strebten die Hochschulreife an • weitere 497 Gefangene befanden sich in einer Berufsausbildung • 466 haben an beruflichen Qualifizierungs- bzw. Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen • insgesamt 417 Schul- und Ausbildungsabschlüsse
Dokumentation der schulischen und beruflichen Bildungsangebote (Bildungsatlas) • schulische Bildungsangebote • Orientierungsunterricht (U-Haft) • Alphabetisierung (Lesen und Schreiben lernen in Kleingruppen) • Deutschkurse, Integrationssprachkurse, Sprachkurse • Elementarunterricht (Deutsch, Mathematik in Kleingruppen) • Förder- und Hauptschulkurse • Berufsschulunterricht (duale Berufsausbildung) • Realschulkurse • Berufsoberschule (Erwerb der Fachhochschulreife) • Fernstudium
Dokumentation der schulischen und beruflichen Bildungsangebote (Bildungsatlas) • berufliche Bildungsangebote • Berufsfindung/ Berufsorientierung • Berufsförderlehrgänge (Einblick gewinnen) • Berufsfachschule • Bewerbungstraining • EDV-Lehrgänge • Einstiegsqualifizierung (Langzeitpraktikum für junge Gefangene) • Berufsausbildungen • sonstige Qualifizierungen (Schweißer, Gabelstaplerfahrer etc.)
Probleme • Bedingungen vor Ort sind nicht immer optimal • mancherorts Unterversorgung bei Berufsschullehrern • vollzugsorganisatorische Besonderheiten • Sicherheitsbelange • Umgang mit dem Internet • Kurzstrafen, U-Haft • Bildungsstand bei Gefangenen oft sehr niedrig • Gefangene oft lern- und arbeitsentwöhnt • Sprachschwierigkeiten von Migranten und Ausländern • Finanzierungsspielräume sind eng
Kooperation mit externen Partnern zum Wohle des vollzuglichen Bildungsauftrags • § 16 Abs.2 JVollzGB I: Die Justizvollzugsanstalten arbeiten mit anderen Einrichtungen, Organisationen und Personen, die für die Gefangenen förderliche soziale Hilfestellungen leisten oder deren Einfluss ihre Eingliederung, Behandlung oder Erziehung fördern können, eng zusammen. • Kooperation ist als Ergänzung des vollzuglichen Bildungsangebots sinnvoll (externes Fachwissen, neue Impulse) • dennoch ist die Arbeit justizeigener Pädagogen im Kernbereich der Bildungsangebote auch in Zukunft unverzichtbar
Kooperation mit anderen staatlichenund nicht-staatlichen Stellen • Kultusministerium (Berufsschulunterricht, Deputate) • Sozialministerium (ESF-Projekte) • Kontakt mit Bundesagentur für Arbeit • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) • kirchliche Bildungsträger • IHK • Volkshochschulen • bfw – Unternehmen für Bildung • freie Straffälligenhilfe und Wohlfahrtsverbände • externe Therapeuten, pro familia
Ausblick • individuelle Förderung vorantreiben • systematische Qualitätsentwicklung und -sicherung • Kooperationoptimieren und weiterentwickeln • neue Kooperationsmöglichkeiten suchen • gesamtgesellschaftliche Entwicklungen der Arbeitswelt im Auge behalten, um zukunftsfähig zu bleiben • Kontakt mit Bundesagentur für Arbeit intensivieren
Vielen Dank! Herr Baldus Leiter des Bildungszentrums der JVA Freiburg