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Kooperation von Jugendhilfe und Schule – Handlungsfelder, Stolpersteine und Herausforderungen Veronika Spogis Landesjugendamt Westfalen-Lippe Fachberaterin für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Kooperation.
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Kooperation von Jugendhilfe und Schule – Handlungsfelder, Stolpersteine und Herausforderungen Veronika Spogis Landesjugendamt Westfalen-Lippe Fachberaterin für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule
Kooperation.... • Zusammernarbeit zwischen Menschen, Organisationen, Systemen • konkrete Projekte oder institutionalisierte Vorgänge • gemeinsames Ziel / gemeinsame Aufgabe • Grundlage für Kooperation • wesentlicher Nutzen für die jeweiligen Partner • Gleichberechtigte Partner
Kooperation von Jugendhilfe und Schule Gesetzliche Grundlagen der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in NRW: • Jugendhilfe: • § 81 SGB VIII • § 7 Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW • Schule: • § 5 und § 9 Schulgesetz NRW
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) § 81 Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen • Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichenEinrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit 1. Schulen und Stellen der Schulverwaltung, 2. ... zusammenzuarbeiten
Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW § 7 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule • Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen. (2) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten, dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird und die Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schulen und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gesichert ist.
Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt wird.
Schulgesetz NRW § 5 Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern • Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen für Kinder in die Grundschule zusammen. (2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen. (3) Vereinbarungen nach den Absätzen 1 und 2 bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz.
Schulgesetz NRW § 9 Ganztagsschule, Ergänzende Angebote, Offene Ganztagsschule (3)Der Schulträger kann mit Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren, um außerunterrichtliche Angebote vorzuhalten (Offene Ganztagsschule). Dabei soll auch die Bildung gemeinsamer Steuergruppen vorgesehen werden. Die Einbeziehung der Schule bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz.
Das breite Feld der Kooperation • Handlungsfelder der Jugendhilfe • Tageseinrichtungen für Kinder • Jugendförderung • Hilfen zur Erziehung • Schulformen • Grundschule • Hauptschule • Realschule • Gymnasium • Förderschulen • Berufsbildende Schulen • Gesamtschulen
Kooperation von Jugendhilfe und Schule Bereiche der Kooperation: • Übergang Tageseinrichtungen für Kinder -Grundschule • Ganztagsbetreuung Grundschule und Sek.I • Jugendarbeit • Jugendsozialarbeit • Schulsozialarbeit • Hilfen zur Erziehung (HzE) • Jugendhilfeplanung/ Schulentwicklungsplanung
Handlungsfeld ‚Übergang TEK – Grundschule‘ • Aktive Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule (Besuche und Hopitationen) • Eltern zur Verfügung gestellte Bildungsdokumentationen • Informationsveranstaltung für Eltern von 4-Jähringen zu vorschulischen Fördermöglichkeiten • Gemeinsame Einschulungskonferenzen (Bildungsvereinbarungen NRW für TEK) • Sprachförderung: • Verschiedene Sprachförderkonzepte in TEK • Sprachstandsfeststellung bei der Schulanmeldung • Sprachförderkurse vor der Schule • Entwurf Schulrechtsänderungsgesetz 2006: Sprachtests für Kinder zwei Jahre vor Einschulung.
Schule Jugendhilfe Startphase offene Ganztagsschule (OGS)
Handlungsfeld ‚Offene Ganztagsschule‘ (1) • Gemeinsame Planung des Ausbaus (Steuerungsgruppen) • Gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständins • Verknüpfung von schulischen Lernformen und außerunterrichtlichen Lernangeboten - allerdings vorerst noch im additiven Modell • Innovationsschub durch neue Lernkultur • Integration besonders förderungsbedürftiger Kindern durch Einbeziehung von Hilfen zur Erziehung • Elternberatung • Personal des Ganztags und Lehrkräfte noch relativ unverbunden nebeneinander
Handlungsfeld ‚Offene Ganztagsschule‘ (2) Empfehlungen zur Weiterentwicklung (Begleitstudie): • Unterschiedlichkeit der Kinder im Ganztag in den Blick nehmen • Gemeinsame Zielvorstellungen entwickeln • Verknüpfung von Unterricht und Ganztag • Qualifizierung des Personal gemeinsam durchführen • Hausaufgabenbetreuung unter Qualitätsgesichtspunkten absichern • Kommunikationsstrukturen entwicklen • Kooperationsstrukturen verankern • Träger der OGS kriteriengestützt auswählen • Beschäftigungsverhältnisse absichern
Handlungsfeld ‚Schulsozialarbeit‘ Schulsozialarbeit • Beratung • Unterrichtsbezogene Einzelfallhilfen • Angebote zum sozialen Lernen • Freizeit- und Betreuungsangebote • Berufsorientierung und Übergang Schule/Beruf • Elterarbeit • Vernetzungsfunktionen • Schulsozialarbeit in schulischer Trägerschaft • Eng in Schule eingebunden • Kooperation in den Stadtteil / mit Jugendhilfe ist von Engagement der Schule abhängig • Schulsozialarbeit in Jugendhilfe-Trägerschaft • Mit gezieltem Auftrag in Schulen tätig • Kooperationsvereinbarungen über die Zusammenarbeit
Handlungsfeld ‚HzE und Schule‘ HzE: Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppen Vollzeitpflege, Heimerziehung – Allgemeiner Sozialer Dienst • Jugendamt informiert Schulen über Auftrag / Ziele / Inhalte des KJHG • regelmäßige Kontakte zwischen Allgemeinem Sozialen Dienst (ASD) und Schulen herstellen und pflegen • Absprachen treffen über Vorgehensweisen im Falle eines Verdachtes auf Kindeswohlgefährung • Niedrigschwellige Angebote für Eltern, z.B. Sprechstunden von Beratungsstelle in Schule • Kooperation im konkreten Einzelfall, z.B. Beteiligung von Lehrer/innen an Hilfeplanverfahren
Handlungsfeld Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung (1) Bisher: • Jugendhilfeplanung: zuständig für quantitativen und qualitativen Ausbau der Jugendhilfe • Schulverwaltungsamt: zuständig für äußere (quantitative) Entwcklung von Schule • Schulaufsicht: zuständig für innere (qualitative) Entwicklung von Schule Neu: gemeinsame Verantwortung für Bildung, Betreuung und Erziehung • Integr. Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung • Kommunale Bildungsplanung (12. Kinder- und Jugendbericht)
Handlungsfeld Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung (2) Herausforderung: • Mehr als nur Zusammenführung von drei bisher getrennten Bereichen • Intergr. Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung abstimmen mit Sozial- und Stadtentwicklungsplanung • Ziele formulieren von Politik / Leitung • Unterstützung des Prozesses von höchster Ebene • Sozialraumbezogenes Handlungskonzept • Breite Informieren über Auftrag des §7 KJFöG • Ressourcen zur Verfügung stellen • (sozialräumliche) Strukturen schaffen
Für ein Gelingen der Kooperation ist erforderlich: Einbeziehung aller Hierachieebenen: • Politische Ebene • Leitungsebene • Führungsebene • Arbeits-/Handlungsebene
Für ein Gelingen der Kooperation ist erforderlich: Annäherung erforderlich • auf der systemischen Ebene und • auf der persönlichen Ebene
Für ein Gelingen der Kooperation ist erforderlich: Schaffung von Strukturen, z.B.: • Schule und Jugendhilfe in einem Dezernat • regelmäßige gemeinsame Ausschusssitzungen • Federführende und koordinierende Kooperationsstellen / Projektgruppen / Steuerungsgruppen / Regiestellen / Personen in der Kommune • Bündnis für Erziehung, Runde Tische, sozialräumliche Arbeitskreise
Unterstützende Kommunikationsstrukturen Ergebnis einer Umfrage bei den Kommunen in NRW aus dem Jahr 2004 von Dr. Ulrich Deinet, FH Düsseldorf
Häufige Stolpersteine bei der Kooperation: • Unklares Bild vom anderen System • Überzogene Erwartungen • Kooperation entsteht in einer Krisensituation • Gegenseitige schwere Erreichbarkeit • Gegenseitige Vorurteile und Vorbehalte • Kooperation nicht auf gleicher Augenhöhe • Keine strukturelle Absicherung der Kooperation • Kooperation ist auf Leitungsebene und politischer Ebene nicht verankert
Bedingungen für eine gelingende Kooperation 7 K‘s der Vernetzung • Kennen lernen • Kommunikation • Kooperation • Koordination • Kontinuität • Konfliktfähigkeit • Kleinräumigkeit
Kooperation von Jugendhilfe und Schule Herausforderungen • Umsetzung einer kommunalen Bildungsplanung • Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung auf den Weg bringen • Schaffung von verlässlichen (sozialräumlichen) Kooperationsstrukturen • Gemeinsamer Ausbau der Ganztagsbetreuung im Primar- und Sek I-Bereich • Abgestimmtes Sprachförderkonzept
Kooperation von Jugendhilfe und Schule Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!