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Teil 3: Deutsches Kartellrecht. § 18 Missbrauchskontrolle im deutschen Recht A Übersicht I. Funktion, rechtspolitische Rechtfertigung und Grenzen der Missbrauchsaufsicht Funktionsverlust des Wettbewerbs bei Marktbeherrschung
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Teil 3: Deutsches Kartellrecht • § 18 Missbrauchskontrolle im deutschen Recht • A Übersicht • I. Funktion, rechtspolitische Rechtfertigung und Grenzen der Missbrauchsaufsicht • Funktionsverlust des Wettbewerbs bei Marktbeherrschung • Kein Verbot des Erwerbs einer marktbeherrschenden Stellung durch internes Wachstum • Keine Entflechtung marktbeherrschender Unternehmen als Mittel des Wettbewerbsschutzes • Neustrukturierung der Vorschriften zur Missbrauchskontrolle durch die 8. GWB-Novelle
II Die geschichtliche Entwicklung der Missbrauchskontrolle -von der kartellbehördlichen Eingriffsermächtigung zum gesetzlichen Verbot B Das Konzept der Marktbeherrschung des § 18 GWB • Machtmachtkonzept des § 18 GWB • Abgrenzung des relevanten Marktes als Voraussetzung der Ermittlung von Marktmacht • Allgemeines zur Marktabgrenzung • Der sachlich relevante Markt a) Austauschbarkeit der Produkte aus Sicht der Marktgegenseite (Bedarfsmarktkonzept) b) Angebotsumstellungsflexibilität
c) Situation auf dem Nachfragemarkt d) Bsp.: • Verkehrsmarkt • Zeitungsmarkt 3. der räumlich relevante Markt a) Kriterien der räumlichen Marktabgrenzung b) Räumliche Märkte können größer sein als der Geltungsbereich des GWB, § 18 Abs. 2 GWB c) die Bedeutung von Art. 9 Abs. 7 FKVO für die räumliche Marktabgrenzung im deutschen Recht d) Beispiele
4. Zeitlich relevanter Markt III Marktbeherrschung 1. Einzelmarktbeherrschung nach § 18 Abs. 1, 3 GWB a) Monopol oder Fehlen wesentlichen Wettbewerbs b) Marktbeherrschung durch überragende Marktstellung • Funktion des Marktbeherrschungskriteriums „überragende Marktstellung“ • Marktanteil • Finanzkraft • Zugang zu Beschaffungs- und Absatzmärkten • Marktzutrittsschranken • Weitere Kriterien • Gesamtbetrachtung der Kriterien zur Ermittlung
2. Gemeinsame marktbeherrschende Stellung • a) Voraussetzungen der gemeinsamen Marktbeherrschung nach § 18 Abs. 5 GWB • Kein nennenswerter Binnenwettbewerb • Vorliegen der Kriterien der Einzelmarktbeherrschung in Bezug auf das Oligopol
b) Wann erfüllen Mitglieder eines Oloigopols die Voraussetzungen der Marktbeherrschung „in ihrer Gesamtheit“ nach § 18 Abs. 5 Nr. 2 GWB? aa) Hohe Markttransparenz als Voraussetzung für gleich- förmiges Verhalten bb) Existenz wirksamer Abschreckungsmechanismen zur Sicherstellung gleichförmigen Verhaltens durch die Mitglieder des Oligopols cc) Fehlen wesentlichen Außenwettbewerbs c) Rechtsfolgen der gemeinsamen marktbeherrschenden Stellung
3. Marktbeherrschungsvermutungen als Beweiserleichterung a) Vermutung für Einzelmarktbeherrschung nach § 18 Abs. 4 GWB b) Oligopolvermutung nach § 18 Abs. 5 GWB - Oligopol aus zwei oder drei Unternehmen - Oligopol aus vier oder fünf Unternehmen c) Widerlegung der Vermutung 4. Weitere Adressaten des Missbrauchsverbots gem. § 19 Abs. 3 GWB a) Freigestellte Kartelle b) Unternehmen im Zeitungs- und Zeitschriftenbereich, die zulässigerweise die Preisbindung praktizieren
IV Der Missbrauchstatbestand nach § 19 GWB 1. Die Generalklausel des § 19 Abs. 1 GWB a) Zweck b) Wesentliche Tatbestände c) Geschützter Personenkreis 2. Behinderungsmissbrauch gem. § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB a) Zum Konzept des Behinderungsmissbrauchs aa) Unbillige Behinderung anderer Unternehmen bb) Ungleichbehandlung ohne sachlich gerechtfertigten Grund
b) Fallgruppen des Behinderungsmissbrauchs aa) Kampfpreisunterbietung bb) Ausschließlichkeitsbindungen cc) Rabattsysteme dd) Kopplungspraktiken 3. Ausbeutungsmissbrauch nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB a) Preis- und Konditionenmissbrauch aa) Preismissbrauch bb) Vergleichsmarktansatz cc) Andere Kriterien für Preismissbrauch dd) Interessenabwägung ee) Konditionenmissbrauch
b) Preis- und Konditionenspaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 GWB) • 4. Zugang zu wesentlichen Einrichtungen nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GWB • a) Grundlagen • b) Netze und Infrastruktureinrichtungen • c) Marktbeherrschung • d) Verweigerung des Zugangs • e) Rechtfertigung der Zugangsverweigerung: Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Mitbenutzung aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen • f) Angemessenes Entgelt für die Mitbenutzung • g) Durchsetzung des § 19 Abs. 2 Nr. 4 GWB
5. Missbrauch der Nachfragemacht nach § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB 6. Strukturmissbrauch • C. Missbrauch relativer oder überlegener Marktmacht • Zweck der Vorschrift: • Ausdehnung des Verbots des § 19 Abs. 1 GWB auf bestimmte Unternehmen, die nicht i.S.v. § 19 Abs. 1 marktbeherrschend sind • Ausdehnung des Missbrauchsverbots nach § 19 Abs. 1 i.V. m. § 19 Abs. 2 Nr. 1 und 5 GWB durch § 20 Abs. 1 und 2 GWB
1. Adressaten der Vorschrift: Unternehmen mit relativer Marktmacht gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen a) Ausreichende und zumutbare Ausweichmöglichkeiten als Kriterien der Abhängigkeit b) Abhängigkeitstatbestände aa) Sortimentsbedingte Abhängigkeit bb) Unternehmensbedingte Abhängigkeit cc) Nachfragebedingte Abhängigkeit dd) Mangelbedingte Abhängigkeit
c) Abhängigkeitsvermutung d) Kleine und mittlere Unternehmen (aa) Bestimmung der kleinen und mittleren Unternehmen (bb) Vertikalverhältnis zwischen relativ marktstarkem Unternehmen und den KMUs als Anbieter oder Nachfrager 2. Verbotstatbestände a) Unbillige Behinderung oder Diskriminierung ohne sachlich gerechtfertigten Grund b) Passive Diskriminierung: Missbrauch von Nachfragemacht durch Gewährenlassen ungerechtfertigter Vorteile c) Anwendung der Generalklausel des § 19 Abs. 1 GWB
III Verbot der unbilligen Behinderung kleiner oder mittlerer Wettbewerber durch Unternehmen mit überlegener Marktmacht nach § 20 Abs. 3 GWB 1. Adressaten der Vorschrift: Unternehmen mit überlegener Marktmacht a) Überlegene Marktmacht nach § 20 Abs. 3 GWB b) Kriterien zur Feststellung der überlegenen Marktmacht 2. Geschützter Personenkreis: Kleine und mittlere Wettbewerber des überlegenen Unternehmens
3. Verbotstatbestand a) Generalklausel: Verbot der unbilligen Behinderung b) Regelbeispiele 1: Verkauf von Waren und gewerblichen Leistungen, insbesondere Lebensmitteln, unter Einstandspreis c) Regelbeispiele 2: Preis-Kosten-Schere d) Bedeutung der Regelbeispiele: Unbilligkeit und Kausalität zwischen Unbilligkeit und überlegener Marktstellung werden unwiderleglich vermutet e) Rechtfertigung von Untereinstandspreisverkäufen und Preis-Kosten- Schere
4. Beweislastverteilung nach § 20 Abs. 4 GWB 5. Aufnahmezwang für bestimmte Unternehmensvereinigungen IV. Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (§ 21 GWB) 1. Adressaten der Vorschrift 2. Boykottverbot 3. Druckverbot
4. Kein Zwang zur Vornahme wettbewerbsbeschränkender Handlungen V. Zivilrechtliche Sanktionen bei einem Verstoß gegen §§ 19, 20 GWB 1. Nichtigkeit von Verträgen gemäß § 134 BGB 2. Beseitigung und Unterlassung gem. § 33 Abs. 1 GWB 3. Schadenersatz nach § 33 Abs. 3 GWB