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Ortsteilbürgermeisterwahl 2014. Gültige/ungültige Stimmabgaben - Beispiele -. Stimme gültig!. Annahme des Wahlvorschlags durch den Wähler mittels Kennzeichnung des Kreises. Stimme ungültig!. Wählerwille nicht eindeutig erkennbar
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Ortsteilbürgermeisterwahl 2014 Gültige/ungültige Stimmabgaben - Beispiele -
Stimme gültig! Annahme des Wahlvorschlags durch den Wähler mittels Kennzeichnung des Kreises
Stimme ungültig! Wählerwille nicht eindeutig erkennbar → nicht zweifelsfrei ersichtlich, ob Annahme oder Streichung des Wahlvorschlags beabsichtigt wurden
Stimme gültig! Wählerwille zweifelsfrei erkennbar → entsprechende Kennzeichnung des unverändert angenommenen Wahlvorschlags
Stimme ungültig! Wählerwille nicht eindeutig erkennbar → Streichung des Wahlvorschlags ohne Eintragung einer anderen wählbaren Person
Stimme ungültig! Wählerwille nicht eindeutig erkennbar → keine Kennzeichnung des Vorschlags bzw. Eintragung einer anderen wählbaren Person
Stimme gültig! Wählerwille erkennbar → auch ohne Streichung gibt der Wähler durch den handschriftlichen Eintrag zu erkennen, dass er Frau Mustermann bevorzugt
Stimme ungültig! Gewählte Person lässt sich nicht eindeutig feststellen (Ausnahme: kleine Gemeinden) und unzulässiger Vorbehalt gegenüber dem Wahlvorschlag Herr Mustermann
Stimme ungültig! Wählerwille nicht zweifelsfrei erkennbar → Kennzeichnung und zugleich Eintragung einer weiteren wählbaren Person ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit der Stimme
Stimme gültig! Kennzeichnung ist eindeutig→ alle geeigneten Formen - nicht nur das Kreuz - sind zulässig
Stimme ungültig! Wählerwille nicht zweifelsfrei erkennbar → Streichung des einen bedeutet nicht gleichzeitig Zustimmung für den anderen, nicht gestrichenen, Bewerber
Stimme ungültig! Wählerwille zwar zweifelsfrei erkennbar → Aber: unzulässiger Vorbehalt gegenüber Bewerber 1 führt zur Ungültigkeit der Stimme