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Allgemeine Betriebsanweisung Ladungssicherung Gefahren durch verrutschende, rollende oder fallende Ladung. Die Ladungssicherung ist gewissenhaft durchzuführen und regelmäßig zu kontrollieren.
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Allgemeine Betriebsanweisung Ladungssicherung Gefahren durch verrutschende, rollende oder fallende Ladung • Die Ladungssicherung ist gewissenhaft durchzuführen und regelmäßig zu kontrollieren. • Die Verantwortung für die Ladungssicherung umfasst einen weiten Personenkreis, darunter insbesondere auch den Fahrzeugführer und die verladenden Personen. • Die Sicherung immer wiederkehrender Transporte erfolgt anhand der vorliegenden Verlade-anweisungen. Abweichungen von den Verladeanweisungen sind nicht zulässig bzw. sind mit der Betriebsleitung abzusprechen. • Bei besonderen Transporten werden die Sicherungsmaßnahmen in der Betriebsstätte besprochen. • Leichtere Ladungen sind mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln zu sichern bzw. zu verstauen, so dass ein Verrutschen, Umfallen, Rollen oder Herabfallen der Ladung ausge- schlossen ist. Dies gilt insbesondere auch für den Transport von Gefahrgütern, wie z.B. Kraftstoffkanister und Gasflaschen. • Arbeitsmittel dürfen in Führerhäusern nur gesichert mitgeführt werden. • Ergeben sich Probleme über die geeignete Sicherung von Ladungen bzw. über geeignete Einsatzmöglichkeiten von Hilfsmitteln ist die Betriebsleitung zu informieren. • Ladeflächen müssen mindestens besenrein sein. Das gilt auch für die Laufflächen von zu transportierenden Arbeitsmittel, wie z.B. Aufsitzmäher oder Mobilbagger. • Beschädigungen oder negative Veränderungen an Fahrzeugen und an Einrichtungen der Ladungssicherung, wie z.B. Zurrpunkte oder an Hilfsmittel, wie Zurrgurte oder Zurrketten, sind der Betriebsleitung zu melden. Der ordnungsgemäße Zustand der Fahrzeuge und der Einrichtungen der Ladungssicherung ist vor jedem Gebrach festzustellen. • Beim Beladen und Entladen der Fahrzeuge sowie beim Sichern und insbesondere beim Lösen von Zurrmittel an kippgefährdeten Ladungen ist besondere Vorsicht walten zu lassen. Die Arbeiten ruhig, besonnen und abgesprochen durchführen. • Keine „Improvisationen“ vornehmen. Verbesserungsvorschläge der Betriebsleitung unterbreiten. • Die Fahrweise muss dem Ladegut, den Straßen- und Verkehrsverhältnissen sowie den Witterungsverhältnissen angepasst sein. • Ladearbeiten außerhalb der Betriebsstätte nur an geeigneten Stellen unter besonderer Beobachtung der Verkehrslage durchführen. • Schüttgüter dürfen nicht über die Bordwände hinausragen.